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Amtsbeleidigung
Verfasst: 04.05.2005, 13:41
von macau
Da der Thread 'auftauchen emailadresse in ermittlungen?' geschlossen wurde, poste ich noch ein paar Informationen hier:
Im Datenschutzbericht BL von 1996 ist ein Fall von angeblicher 'Amtsbeleidigung' detailliert dargestellt (
http://www.baselland.ch/docs/gerichte/o ... 1996-3.htm ).
Das Wichtigste in Kürze: Amtsbeleidigung bedingt, dass die betreffende Amtsperson während der Ausübung ihres Amtes beleidigt wird, ein direkter Kontakt zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten ist zwingend. Das ist aber im laufenden Verfahren nicht der Fall.
Wer in einem Forum irgend eine nette Bemerkung über MaRu oder so postet, macht sich allenfalls wegen übler Nachrede oder Beschimpfung strafbar (Art 173 StGB - Art. 178 StGB)
Eine Strafantrag müsste innert 3 Monaten nach Bekanntwerden des Täters gestell werden. Die Täter sind seit Mitte Januar bekannt. Falls bisher noch keine Anzeige wegen Ehrverletzung gemacht wurde, ist es zu nun zu spät, und ein downgrade der Anzeige wegen Amtsbeleidigung auf Ehrverletzung ist auch nicht möglich.
Der langen Rede kurzer Sinn: Amtsbeleidigung ist nicht erfüllt, und es ist zu spät, um noch Anzeige wegen Ehrverletzung zu machen.
Verfasst: 04.05.2005, 13:50
von Gevatter Rhein
Meiner Meinung nach sind alle Staatsanwälte in der Nordwestschweiz schwul - aber nur in ihrer Freizeit

Verfasst: 04.05.2005, 13:53
von Saisonkarte
Gevatter Rhein hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind alle Staatsanwälte in der Nordwestschweiz schwul - aber nur in ihrer Freizeit
der war gut

Verfasst: 04.05.2005, 13:59
von Fraggles
Da der Thread 'auftauchen emailadresse in ermittlungen?' geschlossen wurde, poste ich noch ein paar Informationen hier:
Warum wurde der Thread geschlossen?

Verfasst: 04.05.2005, 14:39
von Zemdil
Fraggles hat geschrieben:Warum wurde der Thread geschlossen?
wäge sottige Type do:
Gevatter Rhein hat geschrieben:Das ist nicht nur lächerlich, das ist eine Idiotie erster Güte. Amtsschimmel ist nichtmal der Vorname für die unglaubliche Dummheit und Steuerverschwendung, die da begangen wird. Vergewaltigungen, Schiessereien, Messerstechereien & Kügelidealer sind an der Tagesordnung, und dise schwanzlosen Eiersucher hocken im Internet, ob ja nicht irgendwo irgendein Steuerzahler etwas Böhses schreiben könnte...
Sämtliche Vorurteile, die man als Mensch gegenüber solchen "Behörden" haben kann, werden so nicht nur belegt, sondern ZEMENTIERT !
Hoffentlich lest ihr das mit ihr schwanzlosen Schwachköpfe vom Amt ! Nämed emol dr Finger use und schützet d'Bürger vo däre Stadt vor de wirklich schlimme Sache ihr Riese-Lutscher ! Isch halt nid ganz so eifach, gäll, oops aha, dorum bini im Turne so sauguet gsi, so ganz ohni Rückgrat...
Verfasst: 04.05.2005, 14:40
von Gevatter Rhein
Hül doch du Gnom.
PS : Wow, mol öbbis anders als e kopierti Agenturmäldig. Bi beidruckt...

Verfasst: 04.05.2005, 14:45
von Bellach SO
Sind Bähnler eigentlich auch Staatsangestellte und in den gleichen Topf zu werfen wie die von Gevatter Bein erwähnten Herren?
Verfasst: 04.05.2005, 14:47
von Zemdil
Gevatter Rhein hat geschrieben:Hül doch du Gnom.
PS : Wow, mol öbbis anders als e kopierti Agenturmäldig. Bi beidruckt...

isch mer au dure Kopf bim Zämmebaschtle!
Verfasst: 04.05.2005, 14:56
von Gevatter Fetish
Alles Stiefellecker und Anal-Selbstverstümmler ! Waren ALLE schon bei mir im Keller... **peitsch**
Verfasst: 04.05.2005, 14:56
von Gevatter Fetish
Bellach SO hat geschrieben:Sind Bähnler eigentlich auch Staatsangestellte und in den gleichen Topf zu werfen wie die von Gevatter Bein erwähnten Herren?
Ne. Die sind fast genauso langweilig wie Banker
Verfasst: 04.05.2005, 15:02
von rotoloso
Gevatter Rhein hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind alle Staatsanwälte in der Nordwestschweiz schwul - aber nur in ihrer Freizeit
* G R Ö L *
Verfasst: 04.05.2005, 15:04
von Gevatter Rhein
Ich vermute, dass Mario R. aus R. Mundgeruch hat - man erzählt sich das zumindest...
Verfasst: 04.05.2005, 15:11
von Ivolino
macau hat geschrieben:Da der Thread 'auftauchen emailadresse in ermittlungen?' geschlossen wurde, poste ich noch ein paar Informationen hier:
Im Datenschutzbericht BL von 1996 ist ein Fall von angeblicher 'Amtsbeleidigung' detailliert dargestellt (
http://www.baselland.ch/docs/gerichte/o ... 1996-3.htm ).
Das Wichtigste in Kürze: Amtsbeleidigung bedingt, dass die betreffende Amtsperson während der Ausübung ihres Amtes beleidigt wird, ein direkter Kontakt zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten ist zwingend. Das ist aber im laufenden Verfahren nicht der Fall.
Wer in einem Forum irgend eine nette Bemerkung über MaRu oder so postet, macht sich allenfalls wegen übler Nachrede oder Beschimpfung strafbar (Art 173 StGB - Art. 178 StGB)
Eine Strafantrag müsste innert 3 Monaten nach Bekanntwerden des Täters gestell werden. Die Täter sind seit Mitte Januar bekannt. Falls bisher noch keine Anzeige wegen Ehrverletzung gemacht wurde, ist es zu nun zu spät, und ein downgrade der Anzeige wegen Amtsbeleidigung auf Ehrverletzung ist auch nicht möglich.
Der langen Rede kurzer Sinn: Amtsbeleidigung ist nicht erfüllt, und es ist zu spät, um noch Anzeige wegen Ehrverletzung zu machen.
Was wollen die dann, MAOM? Sinds doch glich alles Wicksrs
Verfasst: 04.05.2005, 15:32
von Oralapostel
Gevatter Rhein hat geschrieben:Ich vermute, dass Mario R. aus R. Mundgeruch hat - man erzählt sich das zumindest...
"ping request unavailable - gevatter rhein invisible - lost PC in network..."

Verfasst: 04.05.2005, 22:02
von boldis
so nun gehöre ich auch in den Kreis der Eingeladenen
habe meinen Termin am 24. Mai bekommen.
Kann mir jemand sagen, wie das ist bei Polizisten mit Alkoholkonsum im Dienst?
und wenn Sie dazu noch die Kantonsgrenzen verlassen?
und wenn der Chef von ihnen informiert wird und der sagt, das gehe ihn nichts an weil es ja in einem anderen Kanton gewesen war!!!
ich hätte da ein gute, wenn auch schon etwas angegraute Geschichte, mit dem ganzen Schriftverkehr mit dem Vorsteher des Polizei Departements
bin um alle Antworten, Tips etc froh
Verfasst: 04.05.2005, 22:03
von Gevatter Rhein
redaktion@blick.ch
..am Besten vor den nächsten Wahlen
Verfasst: 04.05.2005, 22:04
von boldis
sollte jemand aus Basel sein, welcher damit vielleicht etwas was schon lange nötig wäre erreichen könnte oder wollte
Verfasst: 04.05.2005, 22:08
von boldis
kann mir jemand sagen, ob in Basel schon einmal ein Polizist welcher etwas Fehlbares beging dafür gerade stehen musste?
wenn ja wann ?
wenn nein, warum, weil vielleicht die Obrigkeiten nicht können, weil sie selbst zuviel "Dreck am Stecken" haben?
Verfasst: 04.05.2005, 22:11
von boldis
habe meinen Brief auch bekommen von der STAWA
24. Mai 2005
Verfasst: 04.05.2005, 22:11
von Rankhof
boldis hat geschrieben:habe meine Brief auch bekommen von der STAWA
24. Mai 2005
säg emolle was löschisch du dini biträg? ke wunder bichumm ich fählermäldige bim antworte uff dini Posts...

Verfasst: 04.05.2005, 22:13
von boldis
will meine Karten noch nicht auf den Tisch legen, wer weiss zu was alles hier benützt wird
Sorry
Verfasst: 04.05.2005, 22:23
von Rankhof
boldis hat geschrieben:will meine Karten noch nicht auf den Tisch legen, wer weiss zu was alles hier benützt wird
Sorry
scho guet

Verfasst: 04.05.2005, 22:28
von boldis
in den anderen Fällen hab ich Fakten, und die kann und will ich wieder aufrollen, Du schreibst und redest ja wie einer von DENEN, sorry wenn ich Dir Unrecht tue
in meinem jetzigen Fall sehe ich keinen Grund einen solchen Aufwand zu betreiben, es gäbe sicher wichtigere Dinge zu erledigen wie diese harmlose Sache
Verfasst: 04.05.2005, 22:32
von Rankhof
also wenn ich wie DIE schreibe dann liegts wohl daran, dass ich angehender Jurist bin; Berufskrankheit.
Zum Thema: Lies mal meine zahllosen Beiträge zum Thema 5/12, dann weisst du, auf welcher Seite ich stehe
