Seite 1 von 2

Volksabstiimmung über die Erbschaftssteuer

Verfasst: 22.05.2015, 15:59
von Fredy H.
Bald stimmen wir ja über die neue bundesweite Erbschafsteuer ab, die die kantonalen Steuern ersetzt. Blickt da irgendwer durch? im Text steht vor allem viel von 'kann Ausnahmeregeln erlassen' und ähnliches.
Als normal sterblicher ändert sich ja kaum etwas, aber:
im Konkubinat hat man bisher die Arschkarte und bezahlt beim Tod des Partners/Partnerin je nach Kanton gut 20-30%. Würde sich das verbessern?

Was meinen die die Forumsweisen und Schriftgelehrten?

Verfasst: 22.05.2015, 23:04
von Soriak
Fredy H. hat geschrieben: im Konkubinat hat man bisher die Arschkarte und bezahlt beim Tod des Partners/Partnerin je nach Kanton gut 20-30%. Würde sich das verbessern?
Nein, das muesste separat geregelt werden (in dem man Leute im Konkubinat allgemein wie verheiratete behandelt). Ist natuerlich auch ueberfaellig... braucht dazu aber keine zwingende Volksabstimmung.
Was meinen die die Forumsweisen und Schriftgelehrten?
Ich bin ein grosser Fan der Erbschaftssteuer. Jede Steuer hat ihre Probleme, aber das Besteuern von Konsum (MWST) ist die schlimmste, gefolgt von der Einkommenssteuer. Solange wir der Ansicht sind, dass wir einen Staat brauchen, der finanziert werden muss, ergibt sich also die gleiche Frage: von wo kommt das Geld? Dann wenn moeglich dort, wo es am wenigsten verzerrt einwirkt. Das ist bei der Erbschaftssteuer der Fall: sterben will sowieso niemand.

Ein Freibetrag von 2 Millionen bedeutet auch, dass niemand wegen dem Tod der Eltern oder des Partners verarmt. Dazu ist der Steuersatz auf Erben ueber 2 Millionen auch nicht massiv, verglichen z.B. mit einem verdienten Einkommen dieser Groessenordnung.

Die Faelle, die von Gegnern aufgezeigt werden, duerften extrem selten bis nicht-existent sein. Wer erbt z.B. ein Haus im Wert von 3 Millionen und Null Franken Bargeld? Selbst in diesem Fall koennte man problemlos noch eine Hypothek von 300,000.- auf das Haus aufnehmen und so die Erbschaftssteuer bezahlen. Dann hat man halt noch ein Erbe von 2.7 Millionen Franken... dafuer aber ein Haus, dass frueher von einem Elternteil bewohnt wurde und dann frei steht.

Eine Familie mit einem Einkommen von 60,000.- pro Jahr zahlt auch Steuern auf dieses Einkommen. Dass eine Steuer nicht spuerlos an einem vorbei geht, ist ja ganz klar. Unter dem Strich scheint mir eine Erbschaftssteuer hingegen viel verkraftbarer, als jede andere Steuer.

Nun gibt es noch Faelle mit KMUs. Auch die scheinen mir aber ueberspitzt. Angenommen, ich erbe ein KMU im Wert von 5 Millionen. Dann schulde ich 900,000 Steuern (die, nebenbei, nicht auf einen Schlag bezahlt werden muessen). Auch wenn hier kein Franken Bargeld vererbt wurde (hoechst unwahrscheinlich -- die Besitzer werden ja kaum auf Pump leben), so muss ein solches Unternehmen mindestens 250,000.- pro Jahr an Profit generieren (5% ist konservativ). Die Steuer hat sich also in weniger als 4 Jahren alleine vom Profit finanziert. Dafuer gehoert einem der Profit nachher alleine und man muss ihn nicht mit dem Vater teilen.

Klar will die Steuer niemand bezahlen. Auch ein Arbeitnehmer waere froh, wenn man ihm die Einkommenssteuer erlassen wuerde. Aber Steuern sind nunmal der Preis fuer die Zivilisation...

Verfasst: 23.05.2015, 07:41
von Delgado
Fredy H. hat geschrieben: im Konkubinat hat man bisher die Arschkarte und bezahlt beim Tod des Partners/Partnerin je nach Kanton gut 20-30%. Würde sich das verbessern?

Was meinen die die Forumsweisen und Schriftgelehrten?
Ich will mal hoffen, dass dem nicht so sei. Wer die Risiken einer Ehe (Verantwortung, Scheidung, Vermögensteilung dadurch) scheut, der soll auch nicht von den Vorteilen profitieren können.

Verfasst: 23.05.2015, 10:57
von Stavia
Für mich ist es nicht akzeptabel eine Steuer Rückwirkend einzuführen.

Ob eine Erbschaftssteuer nun gerecht ist oder nicht, ist völlig irrelevant. Das oberste Gebot eines States muss es sein, dass zum Zeitpunkt einer Aktion die daraus resultierenden Konsequenzen nicht zum Nachteil der beteiligten Personenen verändert werden können. Ist das nicht gegeben ist ein neues Gesetz abzulehnen.

Verfasst: 23.05.2015, 20:50
von Soriak
Stavia hat geschrieben:Für mich ist es nicht akzeptabel eine Steuer Rückwirkend einzuführen.
Finde ich auch eine ziemlich daemliche Idee. Aber da die Initiative als gueltig erklaert wurde, finde ich das einen ziemlich kleinen Preis fuer eine wichtige (und noetige) Aenderung des Steuersystems.

Schaue gerade die Arena zum Thema und das Argument von Noser, dass die meisten Leute keine Bundessteuer zahlen, stimmt nicht: jeder zahlt MWST und das generiert einen bedeutenden Teil der Einnahmen des Bundes. Nur auf die Einkommenssteuer auf Bundesebene zu fokusieren, ist nicht besonders informativ.

Verfasst: 23.05.2015, 22:51
von Tsunami
Auch diese linke Initiative wird hochkant abgelehnt. Und das ist gut so. :)

Verfasst: 24.05.2015, 05:47
von SubComandante
Tsunami hat geschrieben:Auch diese linke Initiative wird hochkant abgelehnt. Und das ist gut so. :)
So klassisch link ist die nicht mal. Es wird auch den einen oder anderen Bürgerlichen geben, der diese gut findet. Der Pöbel wird sie ablehnen. Denkt dabei, dass er noch für sein kümmerliches Erbe Steuern zahlen muss ohne dabei den Abstimmungstext gelesen zu haben. Aber zahlt gerne mehr Mehrwertssteuer in der Zukunft. Diese Steuer ist eigentlich sehr elegant. Ab einem gewissen Einkommen vererbt jemand nicht nur seinen Kinder viel Geld sondern auch dem Volk indirekt. Eigentlich sogar eine schöne Idee.

Verfasst: 24.05.2015, 10:09
von arto
Soriak hat geschrieben:Ich bin ein grosser Fan der Erbschaftssteuer. Jede Steuer hat ihre Probleme, aber das Besteuern von Konsum (MWST) ist die schlimmste, gefolgt von der Einkommenssteuer. Solange wir der Ansicht sind, dass wir einen Staat brauchen, der finanziert werden muss, ergibt sich also die gleiche Frage: von wo kommt das Geld? Dann wenn moeglich dort, wo es am wenigsten verzerrt einwirkt. Das ist bei der Erbschaftssteuer der Fall: sterben will sowieso niemand.
Das stimmt durchaus. Die Besteuerung von Einkommen anstelle Erben und Vermögen ist im Prinzip Unsinn. Nur:

Mit dieser Erbschaftssteuerinitiative wird keine Umschichtung von Besteuerung des Einkommens Richtung Besteuerung der Erben (Vermögen) vorgenommen - das Steuersubstrat bleibt unter dem Strich nicht konstant, sondern nimmt zu. Dies ist der erste Grund für mich, um diese Initiative abzulehnen.

Zweitens ist die Grenze von 2 Mio. doch vollkommen willkürlich gesetzt. Wenn schon sollte man einen progressiven Satz ab 1 CHF einführen.

Drittens bleibt die Frage der KMU-Besteuerung weiter offen - am Anfang sollte es laut Initianten keine spezielle Freigrenze geben, dann 10 Mio CHF, jetzt 50 Mio. CHF. Das ist doch nicht seriös!

Viertens soll wieder einmal in die wohl wichtigste Ausprägung des Schweizerischen Föderalismus, einer der zentralen Erfolgsfaktoren unseres kleines Landes, eingegriffen werden: Die Steuerhoheit der Kantone ist für mich eine heilige Kuh. Es geht nicht an, dass immer mehr Kompetenzen Richtung Bern abwandern!

Und fünftens: Die rückwirkende Besteuerung ist eines Staates, der sich liberal, verlässlich und demokratisch schimpft, schlicht und einfach nicht würdig! Das hat etwas von einem Bananenstaat, höchst berlusconihaft! Ein absolutes No-Go!

Verfasst: 24.05.2015, 11:33
von Soriak
arto hat geschrieben:D
Mit dieser Erbschaftssteuerinitiative wird keine Umschichtung von Besteuerung des Einkommens Richtung Besteuerung der Erben (Vermögen) vorgenommen - das Steuersubstrat bleibt unter dem Strich nicht konstant, sondern nimmt zu. Dies ist der erste Grund für mich, um diese Initiative abzulehnen.
Das koennte man in einer Initiative ja auch nicht wirklich machen. Das muss ueber die Gesetzgebung erfolgen. Die Inititianten haben mindestens klar gemacht, dass es um eine Verschiebung der Besteuerung gehen sollte. Am Ende muss der Gesetzestext ja auch vom Parlament abgesegnet werden (und eventuell ein Referendum ueberleben).
Zweitens ist die Grenze von 2 Mio. doch vollkommen willkürlich gesetzt. Wenn schon sollte man einen progressiven Satz ab 1 CHF einführen.
Haette man auch machen koennen; waere politisch aber wohl noch unrealistischer.
Drittens bleibt die Frage der KMU-Besteuerung weiter offen - am Anfang sollte es laut Initianten keine spezielle Freigrenze geben, dann 10 Mio CHF, jetzt 50 Mio. CHF. Das ist doch nicht seriös!
Wird im Parlament bei der Gesetzgebung beachtet werden muessen. Das kann man nicht in die Verfassung schreiben. Der Initiativtext kann nur die Grundlagen setzen und macht klar, dass spezielle Regelungen fuer KMUs erlaubt sein sollen.
Viertens soll wieder einmal in die wohl wichtigste Ausprägung des Schweizerischen Föderalismus, einer der zentralen Erfolgsfaktoren unseres kleines Landes, eingegriffen werden: Die Steuerhoheit der Kantone ist für mich eine heilige Kuh. Es geht nicht an, dass immer mehr Kompetenzen Richtung Bern abwandern!
Bist du ein Gegner der MWST und Bundessteuer?
Und fünftens: Die rückwirkende Besteuerung ist eines Staates, der sich liberal, verlässlich und demokratisch schimpft, schlicht und einfach nicht würdig! Das hat etwas von einem Bananenstaat, höchst berlusconihaft! Ein absolutes No-Go!
Wobei 5 Jahre mit 2017 zu zaehlen beginnen -- also ist die Steuer rueckwirkend auf Beginn des Initiativprozesses. Mindestens seit dann weiss man ja, dass sie kommen koennte. Die Idee war halt, dass nicht jeder noch schnell die Firma an die Kinder uebertraegt, um der Steuer zu entgehen.

Haette man nicht machen muessen, aber was solls...

Verfasst: 24.05.2015, 13:56
von footbâle
Soriak hat geschrieben:Jede Steuer hat ihre Probleme, aber das Besteuern von Konsum (MWST) ist die schlimmste, gefolgt von der Einkommenssteuer. ...
Exakt meine Sicht der Dinge. Nur umgekehrt. Konsum zu besteuern ist halbwegs vertretbar. Die dümmste und kontraproduktivste Abgabe ist aber die Besteuerung eigener Leistung des Steuerpflichtigen. Leistung und Konsum sind Triebfedern jeder Volkswirtschaft. Möglichst viel Geld verdienen, und möglichst viel davon ausgeben. Dafür sind Anreize zu schaffen.
Auch als Liberaler und direkt Betroffener (als Erblasser) bin ich uneingeschränkt für die Erbschaftssteuer. Meine Kinder sollen sich Wohlstand primär durch eigene Leistung erarbeiten. So wurden sie erzogen. Die (alle erwachsen) sind im übrigen auch dafür. Einen kleinen Teil einer grossen Erbschaft dem Gemeinwesen (AHV) abzutreten ist für sie völlig unproblematisch. Und für die Signora ist sowieso gesorgt.

Eine Erbschaft ist genau das selbe wie ein Gewinn in der Lotterie und gehört versteuert. Der Lottogewinner hat wenigstens noch ein Los gekauft. Die völlig willkürlich gewählte Schwelle von 2Mio. ist aber ein Schwachpunkt der Vorlage - und die Beschneidung der Steuerhoheit der Kantone, denn an dieser ist m.E. festzuhalten. In der Summe ist die Initiative gut gemeint, aber schlecht gemacht. Ich bin deshalb noch unentschieden.

Verfasst: 24.05.2015, 14:09
von Käppelijoch
1. Bin ich aus Prinzip gegen rückwirkend geltende Gesetze. Das ist etwas für Bananenrepubliken.
2. Wenn man die Vermögensbesteuerung abschaft, kann man mit mir über die Erbschaftssteuer diskutieren.
3. Muss eine Erbschaftsteuer klar unterscheiden in Firmen, Geldwerte und andere Objekte.

Kurzum: so wie diese Initiative aufgestellt ist, lehne ich sie klar ab!


Siso Soriak und was machst Du mit denen, die nicht mehr genügend Geld übrig haben, um die Schenkungssteuer rückwirkend zu bezahlen? Enteignung? Eines liberalen Rechtsstaates unwürdig sind solche Dinge!

Verfasst: 24.05.2015, 22:04
von Tsunami
SubComandante hat geschrieben: Der Pöbel wird sie ablehnen.
Du nennst also die Mehrheit der Schweizerals Pöbel (davon, dass diese Initiative abgelehnt wird, kann ausgegangen werden).

Das muss nicht weiter kommentiert werden und bestätigt dein Niveau :o .

Verfasst: 24.05.2015, 23:09
von Soriak
footbâle hat geschrieben:Exakt meine Sicht der Dinge. Nur umgekehrt. Konsum zu besteuern ist halbwegs vertretbar.
Konsum zu besteuern ist an sich keine dumme Idee. Nur ist die Steuer regressiv: jeder zahlt den gleichen Prozentsatz, aber Leute mit tieferem Einkommen konsumieren einen groesseren Prozentsatz des Einkommens (da Sparen meist nur begrenzt moeglich ist) -- und natuerlich werden Konsum im Ausland (z.B. Ferien) nicht besteuert, waehrend die Preise fuer Touristen steigen.
Eine Erbschaft ist genau das selbe wie ein Gewinn in der Lotterie und gehört versteuert. Der Lottogewinner hat wenigstens noch ein Los gekauft.

+1

[quote="Käppelijoch]Siso Soriak und was machst Du mit denen, die nicht mehr genügend Geld übrig haben, um die Schenkungssteuer rückwirkend zu bezahlen? Enteignung? Eines liberalen Rechtsstaates unwürdig sind solche Dinge![/quote]
Muss doch niemand enteignet werden... man macht das Gleiche, was man auch bei Leuten macht, die die Einkommenssteuer nicht zahlen koennen: man stellt einen mehrjaehrigen Zahlungsplan auf.

Aber die meisten Erben sind nicht nur illiquide Mittel. Da werden auch Aktien und Bargeld mitvererbt, mit denen man eine solche Steuer problemlos zahlen kann. Leute mit einem Haus mit Wert von ueber 2 Millionen und Null Franken auf dem Konto sind ziemlich selten. Selbst dann kann man eine Hypothek auf das Haus aufnehmen.



Verfasst: 24.05.2015, 23:56
von Tsunami
Soriak hat geschrieben: Haette man nicht machen muessen, aber was solls...
Nun ja, sie wird damit einfach noch klarer abgelehnt. :D
Aber eben: Was solls?

Verfasst: 25.05.2015, 00:04
von SubComandante
Tsunami hat geschrieben:Du nennst also die Mehrheit der Schweizerals Pöbel (davon, dass diese Initiative abgelehnt wird, kann ausgegangen werden).

Das muss nicht weiter kommentiert werden und bestätigt dein Niveau :o .
Ich sehe grad jemand in einem sehr fragilen Glashaus rumsitzen... ;)

Verfasst: 25.05.2015, 00:06
von Tycoon
hab mir die Arena und BAZ Standpunkte zum Thema angeschaut und konnte mir ein Kopfschütteln nicht verkneifen

wie beim Mindestlohn, Einheitskasse, Pauschalbesteuerung wird auch hier mit den gleichen Slogans argumentiert : bei einem JA werden Firmen, Reiche auswandern, die Schweiz zu Grunde gehen, Arbeitsplätze wegfallen, Löhne sinken usw., das Volch wird es wieder glauben und NEIN stimmen und nachher sich wieder echauffieren warum gewisse Leute eine Cüpliparty nach der anderen schmeissen.

und auch das Dorli zu Bern hat wieder gedroht sollte ihr neues Billagmonster nicht angenommen werden sind Sportsendungen zukünftig kostenpflichtig.

aus der verbotenen Zeitung
Leuthard warnt vor Abbau des Service public
«Dann wird der Sport dran glauben müssen»
http://www.blick.ch/news/politik/leutha ... 87598.html

Verfasst: 25.05.2015, 00:13
von Tsunami
SubComandante hat geschrieben:Ich sehe grad jemand in einem sehr fragilen Glashaus rumsitzen... ;)
Also, komm. Zeig mir eine Aussage, wo ich die Mehrheit der Schweizer so verunglimpfe.
Falls du das nicht kannst: Schnauze tief.

Verfasst: 25.05.2015, 00:13
von Soriak
Tsunami hat geschrieben:Nun ja, sie wird damit einfach noch klarer abgelehnt. :D
Aber eben: Was solls?
Alle Initiativen haben doch ein oder mehrere Schwachpunkte (auch aus Sicht der Befuerworter). Man nehme die MEI als Beispiel: dort wurde ein Vorrang fuer "Schweizer" ploetzlich zu einem Vorrang fuer "Inlaender." Dass die SVP hier wohnhafte Auslaender als Schweizer sieht, ist auch ziemlich neu.

Sollte die Rueckwirkung rechtlich problematisch sein, wird sie fuer ungueltig erklaert und die Steuer tritt ab 2017 in Kraft. Man kann ueber die Steuer natuerlich geteilter Meinung sein, aber ich wuerde ein Prinzip, welches vielleicht ueber die naechsten 100 Jahre zur Finanzierung des Staates beitraegt, nicht deswegen verwerfen. Gerade weil mindestens seit Beginn der Unterschriftensammlung klar ist, dass eine solche Steuer kommen koennte. Also ganz ueberrascht duerfte heute niemand sein.

Die Steuer hat ja auch keinen Einfluss darauf, wie man das Geld investiert. Der einzige Nutzen einer Fruehwarnung waere gewesen, das Geld noch schnell mittels einer (steuerbefreiten) Schenkung an die Kinder zu uebertragen. Da kann ich mindestens verstehen, dass man das vermeiden wollte.

Verfasst: 25.05.2015, 00:27
von Soriak
Tycoon hat geschrieben: und auch das Dorli zu Bern hat wieder gedroht sollte ihr neues Billagmonster nicht angenommen werden sind Sportsendungen zukünftig kostenpflichtig.
Ein thread zur BILAG Abstimmung waere auch noch interessant. Ich tendiere da im Moment zu einem Ja. Scheint mir, als habe heute jeder ein Geraet, mit dem er oeffentliches Fernsehen oder Radio konsumieren kann. Sei es nun ein privater Internetzugang, ein Smartphone, oder eben ein Radio oder TV.

Hier einen riesigen administrativen Aufwand zu generieren, weil moeglicherweise 3 Leute auf einer Alp wirklich kein solches Geraet haben, scheint mir etwas absurd. Die meisten Leute, die nicht zahlen, werden doch ebenfalls Zugang haben und diesen hin und wieder auch nutzen.

Verfasst: 25.05.2015, 00:53
von Tsunami
Soriak hat geschrieben:Alle Initiativen haben doch ein oder mehrere Schwachpunkte (auch aus Sicht der Befuerworter). Man nehme die MEI als Beispiel: dort wurde ein Vorrang fuer "Schweizer" ploetzlich zu einem Vorrang fuer "Inlaender." Dass die SVP hier wohnhafte Auslaender als Schweizer sieht, ist auch ziemlich neu.

Sollte die Rueckwirkung rechtlich problematisch sein, wird sie fuer ungueltig erklaert und die Steuer tritt ab 2017 in Kraft. Man kann ueber die Steuer natuerlich geteilter Meinung sein, aber ich wuerde ein Prinzip, welches vielleicht ueber die naechsten 100 Jahre zur Finanzierung des Staates beitraegt, nicht deswegen verwerfen. Gerade weil mindestens seit Beginn der Unterschriftensammlung klar ist, dass eine solche Steuer kommen koennte. Also ganz ueberrascht duerfte heute niemand sein.

Die Steuer hat ja auch keinen Einfluss darauf, wie man das Geld investiert. Der einzige Nutzen einer Fruehwarnung waere gewesen, das Geld noch schnell mittels einer (steuerbefreiten) Schenkung an die Kinder zu uebertragen. Da kann ich mindestens verstehen, dass man das vermeiden wollte.
Ich finde nicht, dass bei einer (theoretischen) Annahme die Rückwirkung gestrichen werden sollte. Wenn das Volk dies so annimmt, soll es auch so umgesetzt werden. Es war schon beim Zustandekommen der Initiative klar, dass diese dann rückwirkend gelten würde. Aus diesem Grund haben einige kalte Füsse bekommen und sind damals zum Notar geweibelt und haben noch schnell Erbvorbezüge veranlasst. Wie der reiche Bierbrauer, der jetzt die Initiative unterstützt.... :D

Verfasst: 25.05.2015, 20:34
von SubComandante
Tsunami hat geschrieben:Also, komm. Zeig mir eine Aussage, wo ich die Mehrheit der Schweizer so verunglimpfe.
Falls du das nicht kannst: Schnauze tief.
Ein Volk hat das Recht, verunglimpft zu werden. Und es ging um Niveau bezüglich Glashaus... Aber egal. Zurück zum Thema - irgendwelche Privatkriege interessiert hier glaube ich niemanden.

Verfasst: 26.05.2015, 14:53
von team17
Kann mich jemand als nicht "wirtschaftstyp" mal aufklären. Wie und wer bestimmt den Wert einer Firma? Wenn sie an der Börse ist über den Wert der Aktien, das macht ja noch Sinn. Aber das Malergeschäft / Autogarage von neben an? Alle Immobilien, Maschinen, Ausrüstung und flüssige Mittel zusammen gezählt? Abhängig vom Umsatz? Da spielen ja auch noch Faktoren wie der Standort, Zukunftaussichten etc. eine Rolle die man nicht einfach in einer Tabelle nachschlagen kann..

Verfasst: 26.05.2015, 18:03
von Konter
Momentan ist es so, dass ein Grossteil von den "Reichen" durch Erbschaften zu ihrem Wohlstand gekommen ist und nur eine Minderheit durch eigenes Wirken. Ein ziemiches Armutszeugnis für eine Gesellschaft, die sich selber damit schmücken will, dass Leistung, Fleiss und Einsatz zu materiellen Wohlstand führen soll.

Erbschaftsteueren auf höhere Beträge einführen und gleichzeitig die Einkommenssteuer, vor allem für den mittelständischen Arbeiter, senken würde diesen Missstand ein wenig korrigieren.

Verfasst: 26.05.2015, 18:22
von Dever
Wird eh niemanden hier drin betreffen und KMUs ebenso wenig, da der Freibetrag dermassen hoch ist. Also nur zu, der Betrag wird von den Besteuerten innert kurzer Zeit durch ihre Rendite abwerfenden Investitionen eh wieder reingeholt.

Verfasst: 26.05.2015, 21:38
von Soriak
team17 hat geschrieben:Kann mich jemand als nicht "wirtschaftstyp" mal aufklären. Wie und wer bestimmt den Wert einer Firma? Wenn sie an der Börse ist über den Wert der Aktien, das macht ja noch Sinn. Aber das Malergeschäft / Autogarage von neben an? Alle Immobilien, Maschinen, Ausrüstung und flüssige Mittel zusammen gezählt? Abhängig vom Umsatz? Da spielen ja auch noch Faktoren wie der Standort, Zukunftaussichten etc. eine Rolle die man nicht einfach in einer Tabelle nachschlagen kann..
Da gibt es Regeln in der Buchhaltung, wie die Aktiven einer Firma zu bewerten sind. Das wuerde zu keinem Mehraufand fuehren, da dies bereits heute fuer die Steuerverwaltung gemacht werden muss.

Verfasst: 26.05.2015, 22:38
von Fahneschwänker
Noch mehr Steuern braucht die Schweiz! :rolleyes: Ablehnen...!

Verfasst: 14.06.2015, 21:23
von Soriak
Haette doch nicht mit einer so deutlichen Ablehnung gerechnet. Interessant: Aenderungen am Steuersystem scheinen Null Chancen zu haben.

Das bedeutet, dass wir in Zukunft wohl vermehrt eine hoehere MWST haben werden. Die wird, Prozentpunkt um Prozentpunkt, immer weiter steigern. Schade, denn das ist die schlechteste aller Steuern: teuer einzutreiben, oft leicht zu umgehen, und trifft Leute mit tiefem und mittlerem Einkommen (Leute die nur einen kleinen Teil ihres Einkommens sparen oder im Ausland ausgeben) am meisten.

Verfasst: 14.06.2015, 21:40
von Echo
Na, falls die Erbschaftssteuer (mindestens) gesamtsteuerneutral, also mit Steuerminderung andernorts ausgearbeitet worden wäre, hätte sie sicher eine Chance gehabt. Als Steuererhöhung wurde sie zu Recht abgelehnt.

Verfasst: 14.06.2015, 22:56
von Tsunami
Tsunami hat geschrieben:Nun ja, sie wird damit einfach noch klarer abgelehnt. :D
Aber eben: Was solls?
Soriak hat geschrieben:Haette doch nicht mit einer so deutlichen Ablehnung gerechnet.
;)

Verfasst: 15.06.2015, 00:14
von König 1893
Soriak hat geschrieben:Interessant: Aenderungen am Steuersystem scheinen Null Chancen zu haben.
ähm heute wurde das RTVG angenommen. Das ist eine neue Steuer.