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Frage an die Forumsjuristen : Nachfahrmessung
Verfasst: 25.04.2015, 11:53
von Tycoon
letzte Nacht hat es mich erwischt. Da auch die Freunde in Blau hier mitlesen verzichte ich auf genauere Angaben. Mir wird vorgeworfen dass ich 110-120 im 80er Bereich gefahren bin, musste ins Röhrchen pusten, 0.0, aber das Video der Nachfahrmessung wurde mir nicht gezeigt obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte. Dies würde ich dann sehen wenn ich vorgeladen würde . Den Lappen habe ich noch aber der personalien aufnehmende Polizist meinte diesen werde ich vermutlich los weil ich zusätzlich noch rechts überholt hätte.
meine Frage
1. Ist es korrekt dass ich das Video nicht vor Ort sehen konnte ?
falls noch Fragen aufkommen Eurerseits erbitte ich um PN's, besten Dank.
Verfasst: 25.04.2015, 14:50
von PadrePio
Info
Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen: Über 35 km/h zu schnell auf der Autobahn mind. 800 CHF Busse + Anzeige
Zusätzlich sind bei grossen Überschreitungen folgende administrative Massnahmen vorgesehen:
Autobahn Überschreitung um 35 km/h und mehr 3 Monate Führerausweisesentzug (mindestens)
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn werden im Strafregister eingetragen und sind im Strafregisterauszug für eine gewisse Zeitspanne ersichtlich.
Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden. Bei exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerausweis in der Regel bis zur Abklärung von allfälligen Ausschlussgründen vorsorglich auf unbestimmte Zeit entzogen. Ausserdem wird die Fahreignung der betroffenen Person verkehrspsychologisch überprüft.
Rechts überholen !?!
" ... und tschüss! " dachte sich der Rechtsüberholer. Allerdings konnte er sich der Zeitersparnis nicht lange erfreuen , denn er wurde kurz danach von der Polizei angehalten und zu einer privaten Videovorführung eingeladen.
Die Eiskalte Dusche folgte aber erst einige Wochen später. Der Überführte wurde nicht nur des Rechtüberholens bezichtigt, sondern auch noch wegen überschreiten des Tempolimits. Die ihm schon lange folgende Polizeipatroullie hatte ihm zusätzlich eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 23 km/h nachgewiesen (nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge). Wäre es bei letzterer geblieben, wäre der fehlbare Lenker mit einer Ordnungsbusse von Fr. 260.- davongekommen. Doch das anschliessende Rechtsüberholmanöver verschlimmerte seinen Fall erheblich. Denn Rechtsüberholen gilt als grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90.2 SVG. Es führt zu Verzeigung und wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
Im vorliegenden Fall hatte der Sünder als Ersttäter eine Gesammtbusse von Fr. 5000.- zu entrichten !!!
quelle: Tageszeitung
Verfasst: 25.04.2015, 15:49
von Tycoon
Erstmal danke, diese Info habe ich auch gelesen, meine Frage war betr. Video ansehen.
Verfasst: 25.04.2015, 15:56
von tango
Immer diese Raser - wird ja immer schlimmer

Verfasst: 25.04.2015, 16:38
von cantona
Usschaffe!
Verfasst: 25.04.2015, 16:54
von team17
Wird immer schlimmer in Basel...
Verfasst: 25.04.2015, 17:22
von Rankhof
Art. 101 StPO: Das Recht auf Akteneinsicht (darunter fällt auch das Video) besteht spätestens nach der ersten Einvernahme und Abnahme der übrigen wichtigsten Beweise. Das Verhalten der Polizei war somit korrekt (wenn auch nicht zwingend)
Verfasst: 25.04.2015, 17:59
von cantona
Ich fühle mich hier einfach nicht mehr sicher mit so vielen Rasern. Hoffentlich machen unsere Politiker endlich etwas dagegen. Ich finde eine öffentliche Datenbank mit Fotos wären angebracht, Raser sollten öffentlich geächtet sein.
Verfasst: 25.04.2015, 18:21
von Tycoon
@Rankhof
Danke, alles klar
Verfasst: 25.04.2015, 18:23
von Tycoon
cantona hat geschrieben:Ich fühle mich hier einfach nicht mehr sicher mit so vielen Rasern. Hoffentlich machen unsere Politiker endlich etwas dagegen. Ich finde eine öffentliche Datenbank mit Fotos wären angebracht, Raser sollten öffentlich geächtet sein.
Nun würde mal die Definition dazu lesen aber ich gönne Euch die Schadenfreude von Herzen
Verfasst: 25.04.2015, 18:36
von unwichtig
Tycoon hat geschrieben:Nun würde mal die Definition dazu lesen aber ich gönne Euch die Schadenfreude von Herzen
ich nehme doch mal an, dass cantonas posting ironisch gemeint war (Datenbank mit Fotos), ansonsten tut er mir echt leid
Verfasst: 25.04.2015, 19:30
von cantona
Nein, ich bin für das Raserkonkordat! Raser müssen verfolgt und verhaftet werden, am besten für 2-3 Nächte im Knast bleiben, so dass auch der Arbeitgeber davon erfährt. Null Toleranz!
Erst dann getraue ich mich mit meiner Familie wieder auf die Strasse! Aber unsere Regierung investiert lieber in neue Busse und Trams, anstatt mehr Polizisten einzustellen die die Raser verfolgen. Es wird wirklich immer wie schlimmer.
Verfasst: 25.04.2015, 20:56
von Agent Orange
Tempoüberschreitung netto nach Abzug: Innerorts 21km, Ausserorts 26 km. Autobahn 31 km ist der Lappen , bei keinen Vorfällen in den letzten 2 Jahren, ein Monat weg. Rechtsüberholen 3 Monate, die Busse ist dann Lohnabhängig! Mein Kollege, Geschäftsinhaber, blechte Fr. 9000.-

Verfasst: 25.04.2015, 20:59
von Taratonga
Agent Orange hat geschrieben: Autobahn 31 km ist der Lappen bei keinen Vorfällen in den letzten 2 Jahren ein Monat weg

Verfasst: 26.04.2015, 11:09
von Tycoon
Nochmals danke für die Infos, gab hier im Forum schon mal eine Riesendiskussion betr. Definition Rechtsüberholen.
In meinem Fall wird es gleich ablaufen, der Pw auf der Mittelspur fuhr geradeaus, ich rechts vorbei in die Ausfahrt
.
Verfasst: 26.04.2015, 12:34
von andreas
Was heisst "keine Vorfälle"? Zählt da auch eine Busse wegen 1km/h über der Toleranzgrenze?
Verfasst: 26.04.2015, 13:32
von dasto
andreas hat geschrieben:Was heisst "keine Vorfälle"? Zählt da auch eine Busse wegen 1km/h über der Toleranzgrenze?
Nein, verwarnungen und entzüge des führerausweises durch die administrativmassnahmenbehörde
Verfasst: 27.04.2015, 09:39
von Späcki
Tycoon hat geschrieben:Nochmals danke für die Infos, gab hier im Forum schon mal eine Riesendiskussion betr. Definition Rechtsüberholen.
In meinem Fall wird es gleich ablaufen, der Pw auf der Mittelspur fuhr geradeaus, ich rechts vorbei in die Ausfahrt
.
Zuefällig Usfahrt Birsfälde vo Prattele här??? I ghör do immer wieder vo Uswiisabnahme, will rächts verbygfahre worde isch, kah's aber fascht nid glaube.
Verfasst: 27.04.2015, 10:06
von Tycoon
@Späcki, Du hast ne PN

Verfasst: 27.04.2015, 14:08
von The Moose
Tycoon hat geschrieben:Nochmals danke für die Infos, gab hier im Forum schon mal eine Riesendiskussion betr. Definition Rechtsüberholen.
In meinem Fall wird es gleich ablaufen, der Pw auf der Mittelspur fuhr geradeaus, ich rechts vorbei in die Ausfahrt.
Habe das kürzlich mal so gelesen:
Bei einer "normalen" Ausfahrt gilt dies als Rechtsüberholen. Wenn Du also mit der Absicht die Ausfahrt zu benutzen rechts am Schleicher in der Mitte vorbeifährst.
Wenn aber eine ganze Spur als Ausfahrt definiert ist, wie das in der Hagnau der Fall ist, dann ist es offenbar OK.
Ich habe etwas Mühe mit dieser Auslegung. Rumschleichen und damit die anderen Verkehrsteilnehmer aufhalten, auf die Palme treiben und möglicherweise noch gefährden wird toleriert.
Verfasst: 27.04.2015, 16:03
von Tycoon
wie gesagt möchte keine Details posten, wenn ich neues erfahre gebe ich Bescheid. An dem Ort wo ich es getan habe wird dies täglich hundertmal gemacht ohne Folgen, ich war abends um 23.45 unterwegs.
Verfasst: 27.04.2015, 16:06
von Cocolores
Bin öfters in den Staaten unterwegs. Da ist rechtsüberholen kein problem. Dies sollte man hier auch einführen. Habe gelesen das man mit dieser Massnahme überdies 5 - 10% mehr Fahrzeuge auf die Autobahn bringen könnte bevor ein Stau entstünde.
Verfasst: 27.04.2015, 21:43
von Delgado
Bezüglich rechts überholen (auch auf der Ausfahrt) dürfte wohl erschwedend dazu kommen, wenn der überhohlte normal fuhr, also nicht zu langsam und mann damit rechnen konnte, dass er den schneller fahrende im Rückspiegel sieht und ihm platz machen könnte.
Verfasst: 28.04.2015, 01:27
von Lazarov
Tycoon hat geschrieben:wie gesagt möchte keine Details posten, wenn ich neues erfahre gebe ich Bescheid. An dem Ort wo ich es getan habe wird dies täglich hundertmal gemacht ohne Folgen, ich war abends um ***genaue Uhrzeit*** unterwegs.
an deiner stelle würde ich mich an das fettgedruckte konsequent halten.

Verfasst: 28.04.2015, 01:31
von Lazarov
Tycoon hat geschrieben:wie gesagt möchte keine Details posten, wenn ich neues erfahre gebe ich Bescheid. An dem Ort wo ich es getan habe wird dies täglich hundertmal gemacht ohne Folgen, ich war abends um ***genaue Uhrzeit*** unterwegs.
an deiner stelle würde ich mich an das fettgedruckte
konsequent halten.

Verfasst: 28.04.2015, 09:11
von Riquelme
Gsehn ich das richtig:
Wenn ich im Schwarzwaldtunnel in richtig Bern/Luzärn/Züri fahr, isch die ganzi rächti Spur als Usfahrt agschriibe (2 mol blaus Schild -Basel Ost - Wettstein).
Dörfi dört rächts vrby fahre, wenni au wirklich usefahr?
Hingege uf dr gegespur in Richtig Dütschland/Frankriich dörfi im Tunnel nit rächts vrbyfahre, wenni d'Usfahrt (Kleihünige) will näh, will die rächti Spur Autobahn bliibt.
Und nachem Schwiizerhalletunnel, sin d'Spuure immerno als Autobahn agschriibe und deshalb isch dört s'vorbyfahre rächts vrbotte?!
Verfasst: 28.04.2015, 11:32
von Tycoon
Aufatmen, Fall ist erledigt und halte mich nun konsequent an "keine Details posten", nochmals danke an Alle für die Infos