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TV im Garten eines Gastrogewerbes

Verfasst: 11.06.2014, 11:26
von adriano91
Sali Zämme!

E guete kolleg vo mir het mi gfrogt, ob er e bewilligung brüchti, wenn sie de Tv wo sie zur Ziet im Resti hend, usse stelle uff'd Terasse bzw. Garte vom Restaurant.

Ich für min Teil han kei blasse.. wüsset ihrs? :D

Verfasst: 11.06.2014, 11:46
von PadrePio

Verfasst: 11.06.2014, 12:42
von Blutengel
In Basel gilt eine Nachtruhe ab 2200 Uhr - die Spiele werden wohl bei uns nach dieser Zeit übertragen werden. Somit kann er die Sache vergessen, wenn er nicht plötzlich Ärger mit den Nachbarn haben will oder am Ende noch eine Busse bezahlen muss.

Verfasst: 11.06.2014, 13:25
von Master
Blutengel hat geschrieben:In Basel gilt eine Nachtruhe ab 2200 Uhr - die Spiele werden wohl bei uns nach dieser Zeit übertragen werden. Somit kann er die Sache vergessen, wenn er nicht plötzlich Ärger mit den Nachbarn haben will oder am Ende noch eine Busse bezahlen muss.
Das ist Quatsch.
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/23859624

Kurz zusammengefasst: Dein Kollege darf den TV problemlos draussen aufstellen, sämtliche Spiele ausser Japan-Elfenbeinküste live zeigen. Bedingungen: Keine Lautsprecheranlagen, kein TV-Gerät mit >3m Bilddiagonale.
Es braucht dafür auch keine Sonderbewilligung, Spiele dürfen bis 02:30 gezeigt werden.

Verfasst: 11.06.2014, 14:13
von Delgado
Dein Kollege sollte Geschäftsmann genug sein, um sich diese Informationen entweder selber zu besorgen (als Geschäftsführer in der Gastronomie wird er 1. entsprechend informiert oder hätte 2. entsprechende Quellen für Informationen).

Kriegen wir für die "Beratungsunterstützung" 10% von seinem erwirtschafteten Honorar in der Gartenbeitz?

TV im Garten eines Gastrogewerbes

Verfasst: 11.06.2014, 23:35
von Blutengel
Master hat geschrieben:Das ist Quatsch.
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/23859624

Kurz zusammengefasst: Dein Kollege darf den TV problemlos draussen aufstellen, sämtliche Spiele ausser Japan-Elfenbeinküste live zeigen. Bedingungen: Keine Lautsprecheranlagen, kein TV-Gerät mit >3m Bilddiagonale.
Es braucht dafür auch keine Sonderbewilligung, Spiele dürfen bis 02:30 gezeigt werden.
Was soll daran Quatsch sein? Ich habe nirgends geschrieben, dass er ihn nicht aufstellen darf. Ich habe lediglich das Szenario aufgezeigt wie es laufen wird. Selbst wenn die Lautsprecher aus sind wird es zu einem gewissen Lärmpegel kommen. Dann kommt es auf die Toleranz der nachbarn an und spatestems beim ersten Torjubel nach 2200 und kommen dann die ersten Reklamationen bis die Polizei da steht und die Sache beendet.

Auch wenn ein Fernseher augestellt werden darf muss die Nachtruhe eingehalten werden. Ist dies nicht möglich wird zu 100% jemand bei der Polizei anrufen, welche dann intervenieren muss.

Verfasst: 12.06.2014, 07:58
von Sharky
Blutengel hat geschrieben:Was soll daran Quatsch sein? Ich habe nirgends geschrieben, dass er ihn nicht aufstellen darf. Ich habe lediglich das Szenario aufgezeigt wie es laufen wird. Selbst wenn die Lautsprecher aus sind wird es zu einem gewissen Lärmpegel kommen. Dann kommt es auf die Toleranz der nachbarn an und spatestems beim ersten Torjubel nach 2200 und kommen dann die ersten Reklamationen bis die Polizei da steht und die Sache beendet.

Auch wenn ein Fernseher augestellt werden darf muss die Nachtruhe eingehalten werden. Ist dies nicht möglich wird zu 100% jemand bei der Polizei anrufen, welche dann intervenieren muss.
Denke kaum, dass es während der WM zu Polizeiaufgeboten geben wird. Praktisch jede Beiz stellt einen TV in den Garten, welche einen haben. Sonst würde es ja praktisch in jeder Beiz zu Lärmbelästigungen kommen.

Verfasst: 12.06.2014, 08:14
von Master
Blutengel hat geschrieben:Was soll daran Quatsch sein? Ich habe nirgends geschrieben, dass er ihn nicht aufstellen darf. Ich habe lediglich das Szenario aufgezeigt wie es laufen wird. Selbst wenn die Lautsprecher aus sind wird es zu einem gewissen Lärmpegel kommen. Dann kommt es auf die Toleranz der nachbarn an und spatestems beim ersten Torjubel nach 2200 und kommen dann die ersten Reklamationen bis die Polizei da steht und die Sache beendet.

Auch wenn ein Fernseher augestellt werden darf muss die Nachtruhe eingehalten werden. Ist dies nicht möglich wird zu 100% jemand bei der Polizei anrufen, welche dann intervenieren muss.
Nein Blutengel, das ist nicht wahr, du erzählst schlicht Quatsch. Liess doch in den Quellen nach.
Fernseher dürfen draussen das Spiel zeigen inkl. Ton, aber ohne zusätzliche (!) Lautsprecheranlagen. Sprich: Halt mit dem ganz normalen TV-Ton.
Wenn nicht irgendwelche zusätzliche Umstände dazukommen, dann wird die Polizei auch nicht intervenieren wenn jemand 100mal anruft.
Es ist wohl eher so, dass die Begleitgeräusche eines Spiels eher niedrig zu halten sind - aber auch ein Torjubel wird zu gar nichts führen und auch dann muss die Polizei überhaupt nichts. Von einer Busse mal ganz abgesehen.
So ist es zumindest 2010 und 2012 gelaufen (da gabs es auch Spiele, die nach 22:00 beendet wurden) und ich sehe keinen Grund, weshalb diese Praxis geändert werden soll.

Verfasst: 12.06.2014, 08:43
von adriano91
@Delgado:

Er darf doch trotzdem einen Kollegen fragen.. oder was ist daran verkehrt?

Vielen Dank für eure Antworten. Er hat noch mit der SUISA telefoniert..
Es fallen keine gebühren an und sowieso ist es kein "öffentlicher" Boden, wo der TV hingestellt wird.

Lizenzgebühren kommen erst bei einer Diagonale von 3M usw.. auf

Verfasst: 12.06.2014, 09:34
von Blutengel
Master hat geschrieben:Nein Blutengel, das ist nicht wahr, du erzählst schlicht Quatsch. Liess doch in den Quellen nach.
Fernseher dürfen draussen das Spiel zeigen inkl. Ton, aber ohne zusätzliche (!) Lautsprecheranlagen. Sprich: Halt mit dem ganz normalen TV-Ton.
Wenn nicht irgendwelche zusätzliche Umstände dazukommen, dann wird die Polizei auch nicht intervenieren wenn jemand 100mal anruft.
Es ist wohl eher so, dass die Begleitgeräusche eines Spiels eher niedrig zu halten sind - aber auch ein Torjubel wird zu gar nichts führen und auch dann muss die Polizei überhaupt nichts. Von einer Busse mal ganz abgesehen.
So ist es zumindest 2010 und 2012 gelaufen (da gabs es auch Spiele, die nach 22:00 beendet wurden) und ich sehe keinen Grund, weshalb diese Praxis geändert werden soll.
Du kannst glauben was Du willst, aber unterstell mir nicht, dass ich einen Quatsch erzähle. Die Nachtruhe um 2200 Uhr ist festgeschrieben - auch wenn jetzt WM ist. Selbst wenn ich eine Festbewilligung habe die bis um 2400 Uhr geht, muss ich mich ab 2200 Uhr an die Nachtruhe halten. Gibt es Beschwerden bei der Polizei müssen diese vorbei kommen - ob sie selber das nun gut finden oder nicht. Dann wird es zuerst ein "meimei" geben und bei weiteren Beschwerden kann das ganze beednet werden.

Aus eigener Hand weiss ich, dass die Polizei im 2010 bei einem Restaurant einegschritten ist und danach das Spiel weiter im Restaurant verfolgt werden musste. Da haben sich Anwohner wiederholt über den Lärm aus der Gartenwirtschaft beschwert. Aber wahrscheinlich ist das aus deiner Sicht auch wieder Quatsch, weil in der Zeitung was Anderes steht ...

Aber so läuft es wohl - immer über Zeitung motzen, weil sie es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen und kaum passt es einem in den Kram, ist was dort geschrieben wird Gesetz.

Verfasst: 12.06.2014, 10:11
von Master
Blutengel hat geschrieben:Du kannst glauben was Du willst, aber unterstell mir nicht, dass ich einen Quatsch erzähle. Die Nachtruhe um 2200 Uhr ist festgeschrieben - auch wenn jetzt WM ist. Selbst wenn ich eine Festbewilligung habe die bis um 2400 Uhr geht, muss ich mich ab 2200 Uhr an die Nachtruhe halten. Gibt es Beschwerden bei der Polizei müssen diese vorbei kommen - ob sie selber das nun gut finden oder nicht. Dann wird es zuerst ein "meimei" geben und bei weiteren Beschwerden kann das ganze beednet werden.

Aus eigener Hand weiss ich, dass die Polizei im 2010 bei einem Restaurant einegschritten ist und danach das Spiel weiter im Restaurant verfolgt werden musste. Da haben sich Anwohner wiederholt über den Lärm aus der Gartenwirtschaft beschwert. Aber wahrscheinlich ist das aus deiner Sicht auch wieder Quatsch, weil in der Zeitung was Anderes steht ...

Aber so läuft es wohl - immer über Zeitung motzen, weil sie es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen und kaum passt es einem in den Kram, ist was dort geschrieben wird Gesetz.
Siehst du irgendwo eine Zeile, in der ich schreibe, dass die Nachtruhe aufgehoben sei? Meine Aussage ist, dass durch "Fernseher aufstellen und Spiel laufen lassen" während der WM die Nachtruhe NICHT gestört wird und man die Frage des Threaderstellers völlig unbesorgt mit einem "Ja" beantworten kann. Irgendein Ort in dem sich die Leute deutlich zu laut verhalten haben, so dass sie das Spiel drinnen verfolgen müssen - das wirds immer geben. Da kommt die Polizei wahrscheinlich schon an normalen Wochenenden genug oft zum Einsatz, unabhängig davon ob draussen ein Fernseher mit einem Fussballspiel läuft.

Was dein Quatsch hingegen angeht, geht es mir um diese Zeile hier:
Somit kann er die Sache vergessen, wenn er nicht plötzlich Ärger mit den Nachbarn haben will oder am Ende noch eine Busse bezahlen muss.
Man muss eben nicht die Sache einfach vergessen, sondern einigermassen gesunden Menschenverstand walten lassen. Aus gesetzlicher Sicht wurden die Grundlagen dafür geschaffen. Bis zur Busse ist es ein recht weiter Weg. Und Ärger mit dem Nachbar ist oft sehr vom Nachbar und dessen Auffassung der Dinge abhängig - sollte einem aber nicht davor abhalten, es trotzdem zu versuchen und den Nachbar vielleicht sogar auf die eigene Seite zu ziehen. Mit ernsthaften Gesetzesverstössen hat das eher nichts zu tun.

Was den Teil mit der Zeitung angeht, da habe ich keine Ahnung worauf du hinaus willst. Ich habe die nächstbeste Quelle gesucht, die die grundsätzlichen Dinge auflistet. Du kannst aber auch gerne die oben erwähnte Quelle hier verwenden: http://br-news.ch/public-viewing-in-der ... l-wm-2014/

Verfasst: 12.06.2014, 23:05
von Sharky