25 % Prozent Nachtzuschlag umgehen mit tieferem Grundlohn
Verfasst: 23.05.2014, 19:07
Hallo zusammen, es gibt Branchen in denen gemäss Arbeitsgesetz bei dauernden Nachtarbeit ein Nachtzuschlag von 25 Prozent höherer Entlöhung festgelegt ist.
Ist es einem Arbeitgeber erlaubt für die Personen der Nachtschicht einen tieferen Grundlohn anzubieten als jenen der Tagschicht mit der Argumentation man habe ja noch die Nachtzulage. Somit erhält der Mitarbeiter mit gleicher Erfahrung und Ausbildung in der Tagschicht mehr Grundlohn als der andere in der Nachtschicht
Gehe ich Recht in der Annahme dass im Gesetz zwar die 25% stehen, jedoch jeder Chef frei ist, den Grundlohn jedes Arbeitnehmers frei festzulegen solange dieser über dem Mindestlohn im GAV ist?
Ist es einem Arbeitgeber erlaubt für die Personen der Nachtschicht einen tieferen Grundlohn anzubieten als jenen der Tagschicht mit der Argumentation man habe ja noch die Nachtzulage. Somit erhält der Mitarbeiter mit gleicher Erfahrung und Ausbildung in der Tagschicht mehr Grundlohn als der andere in der Nachtschicht
Gehe ich Recht in der Annahme dass im Gesetz zwar die 25% stehen, jedoch jeder Chef frei ist, den Grundlohn jedes Arbeitnehmers frei festzulegen solange dieser über dem Mindestlohn im GAV ist?