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Betreibung & Rechtsvorschlag

Verfasst: 25.11.2011, 14:58
von missy21
Hallo Forumsjuristen

Ich habe eine knifflige Frage, auf welche ich im Internet gerade keine passende Lösung finde. Vielleicht könnt ihr ja helfen. :o

Wenn eine Firma betrieben wird und auf dem Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhebt. Die Unterschrift auf dem Zahlungsbefehl (in der Zeile Rechtsvorschlag) ist aber von einer Telefonistin, welche wohl keine Zeichnungsberechtigung in der Firma hat, ist dieser Rechtsvorschlag dann trotzdem gültig? Sprich, kann der Schuldner bzw. die Unterschreibende sagen dass sie im Auftrag der Geschäftsleitung unterzeichnet hat oder kann der Rechtsvorschlag angefochten werden?

Danke für eure werte Mithilfe. :)

Verfasst: 25.11.2011, 15:02
von Schlafstadt
Kei ahnig!

Isch vermuetlich eh scho zspot aber im wenn bi so öbisem nid sicher bisch los es vom Briefträger avisiere und dr Chef oder ä berächtigti Person sölls uff dr Post go hole.

Verfasst: 25.11.2011, 15:33
von missy21
Schlafstadt hat geschrieben:Kei ahnig!

Isch vermuetlich eh scho zspot aber im wenn bi so öbisem nid sicher bisch los es vom Briefträger avisiere und dr Chef oder ä berächtigti Person sölls uff dr Post go hole.
wir sind (zum glück) gläubiger nicht schuldner.. ich habe von der dame eine unterschriftsberechtigung angefordert, jedoch keine erhalten. auf die frage, warum sie denn rechtsvorschlag erhoben hat, meinte sie nur "ich habe den auftrag das bei allen betreibungen zu machen".. klingt ja schon mal super. :rolleyes: wenn ich in so einer firma arbeiten würde, würde ich wohl eher meine kündigung unterschreiben als einen rechtsvorschlag :o

Verfasst: 25.11.2011, 15:41
von ScHaTt
missy21 hat geschrieben:wir sind (zum glück) gläubiger nicht schuldner.. ich habe von der dame eine unterschriftsberechtigung angefordert, jedoch keine erhalten. auf die frage, warum sie denn rechtsvorschlag erhoben hat, meinte sie nur "ich habe den auftrag das bei allen betreibungen zu machen".. klingt ja schon mal super. :rolleyes: wenn ich in so einer firma arbeiten würde, würde ich wohl eher meine kündigung unterschreiben als einen rechtsvorschlag :o
es kann in der schweiz auch jeder eine betreibung stellen.

Verfasst: 25.11.2011, 15:41
von Kawa
Jede Person, die berechtigt ist den Zahlungsbefehl entgegenzunehmen, darf Rechtsvorschlag erheben.

In der Praxis sind das bei Firmen alle Personen, die zBsp. auch eingeschriebene Briefe entgegennehmen dürfen. Also im Prinzip jeder Angestellte :p

Es ist halt genauso einfach völlig unberechtigt jemanden zu betreiben wie dann Rechtsvorschlag zu erheben.