FCB Fans: Pyro Schmuggler schuldig gesprochen...
Verfasst: 05.05.2011, 12:14
dr forums-behindisatz vom joor!Prestige hat geschrieben: 1848 wurde die Gewaltentrennung eingefüht, heute bröckelt sie dahin, quo vadis helvetia?
weshalb?RIDE THE LIGHTNING hat geschrieben:dr forums-behindisatz vom joor!
weshalb?RIDE THE LIGHTNING hat geschrieben:dr forums-behindisatz vom joor!
Du hast recht, die Schweiz ist auf dem direkten Weg zum totalitären Staat, dieser Fall zeigt es deutlich.Prestige hat geschrieben:weshalb?
Legislative schreibt vor, dass das Tragen von Pyro erlaubt ist.
Die Judikative des Kantons St. Gallen, welche das zu sagen hat was die legislative vorschreibt, sagt, dass das Tragen von Pyro nicht immer erlaubt ist.
Die Judikative ist Judikative und Legislative in einem.
Falls du quo vadis gemeint hast: http://de.wikipedia.org/wiki/Quo_vadis
Umgangssprachlicher Gebrauch
Im Alltag wird die Phrase "quo vadis" oft im Sinne von „Wohin soll das noch führen?” oder „Wie soll das weitergehen?” verwendet.
so behindi wars also doch nicht...
hast du mir die Passage im Gesetz, in der steht, das das mitführen erlaubt ist?Prestige hat geschrieben: Legislative schreibt vor, dass das Tragen von Pyro erlaubt ist
es steht wohl kaum explizit drin, dass es erlaubt ist, aber verboten ist es nicht.dasto hat geschrieben:hast du mir die Passage im Gesetz, in der steht, das das mitführen erlaubt ist?
die frage ist eben: ist es eine lücke, oder ist es auslegungssache. je nach dem wäre die aussage von prestige oben eben wirklich vollkommen bescheuert (wenn auslegungssache) oder nur bedingt bescheuert, da unter umständen auch gerichte lücken schliessen können..DacoOfa hat geschrieben:es steht wohl kaum explizit drin, dass es erlaubt ist, aber verboten ist es nicht.
Heisst folglich, was nicht verboten ist, ist nicht illegal, also eine Gesetzeslücke.
Das beisst doch keinen, wenn ich im Stadion Pyros herum trage. Ich mache mich erst dann strafbar, wenn ich sie abbrenne.DacoOfa hat geschrieben:es steht wohl kaum explizit drin, dass es erlaubt ist, aber verboten ist es nicht.
Heisst folglich, was nicht verboten ist, ist nicht illegal, also eine Gesetzeslücke.
da so ziemlich in jeder stadionordnung explizit formuliert wird, dass das mitführen von pyrotechnischem material verboten ist, machst du dich eben doch strafbar wenn du diese verbotenen gegenstände ohne bewilligung mitführst.Nobby Stiles hat geschrieben:Das beisst doch keinen, wenn ich im Stadion Pyros herum trage. Ich mache mich erst dann strafbar, wenn ich sie abbrenne.
anfangs verlinktes tagblatt zitiert "...die Verwendung der beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenstände zu Vergnügungszwecken sei gemäss Sprengstoffgesetz verboten. Strafbar mache sich bereits, wer «Pyros» ins Stadion zu bringen versuche"Prestige hat geschrieben:weshalb?
Legislative schreibt vor, dass das Tragen von Pyro erlaubt ist.
Die Judikative des Kantons St. Gallen, welche das zu sagen hat was die legislative vorschreibt, sagt, dass das Tragen von Pyro nicht immer erlaubt ist.
Die Judikative ist Judikative und Legislative in einem.
Falls du quo vadis gemeint hast: http://de.wikipedia.org/wiki/Quo_vadis
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ich bin kein rechtsexperte, aber ist dies nicht eine private regelung. somit darf dich der stadionbetreiber aus dem stadion weisen. für eine zivilrechtliche verurteilung kann dies aber nicht als grundlage genommen werden, da die stadionordnung kein öffentliches recht darstellt.radames hat geschrieben:da so ziemlich in jeder stadionordnung explizit formuliert wird, dass das mitführen von pyrotechnischem material verboten ist, machst du dich eben doch strafbar wenn du diese verbotenen gegenstände ohne bewilligung mitführst.
wenn dann verstösst man gegen eine komunale Polizeiverordnung. Die Stadionordnung ist wie die Regeln in deinem Hause. Wenn du deinen Gästen sagst, sie dürfen nicht das Wort "Salü" sagen, und einer sagt das Wort "Salü" kannst du ihn deswegen nicht anzeigen.radames hat geschrieben:da so ziemlich in jeder stadionordnung explizit formuliert wird, dass das mitführen von pyrotechnischem material verboten ist, machst du dich eben doch strafbar wenn du diese verbotenen gegenstände ohne bewilligung mitführst.
anfangs verlinktes tagblatt zitiert "...die Verwendung der beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenstände zu Vergnügungszwecken sei gemäss Sprengstoffgesetz verboten. Strafbar mache sich bereits, wer «Pyros» ins Stadion zu bringen versuche"
Prestige hat geschrieben:wenn dann verstösst man gegen eine komunale Polizeiverordnung. Die Stadionordnung ist wie die Regeln in deinem Hause. Wenn du deinen Gästen sagst, sie dürfen nicht das Wort "Salü" sagen, und einer sagt das Wort "Salü" kannst du ihn deswegen nicht anzeigen.
zu deinem Zitat: Dies ist AuslegungssacheHanfjakob äh Hansjakob sogenannter SP-ler und Schnellrichter erklärte mir diesen Entscheid (als er die 6 Basler verurteilte) in etwa so (ist halt schon ein weilchen her): Wenn Sie mit einer geladenen Pistole in eine Bank maschieren würden, würden Sie sich auch strafbar machen, dies ist hier ähnlich. Wer mit einer Fackel in ein Stadion geht, der wird diese auch benützen und deshalb sei es strafbar.
Ich habe auf den 16 Seiten resp. den 86 Seiten im Gesetzbuche nirgends gefunden, dass man sich strafbar mache, wenn man welches trage.
so wie ich das verstehe ist eine haus- bzw. stadionordnung nicht nur eine private regelung. es ist eine sammlung von privatrechtlichen (ZGB, OR) vorschriften und beinhaltet nicht nur aus der luft gegriffene vorschriften, welche von gesetzes wegen nicht anwendbar sind.diego hat geschrieben:ich bin kein rechtsexperte, aber ist dies nicht eine private regelung. somit darf dich der stadionbetreiber aus dem stadion weisen. für eine zivilrechtliche verurteilung kann dies aber nicht als grundlage genommen werden, da die stadionordnung kein öffentliches recht darstellt.
evtl. kann mich da jemand korrigieren, der sich in rechtlichen belangen besser auskennt.
Fernmeldeanlage-Missbraucher gehören hingerichtet!Hösch! hat geschrieben:Pyrozüner gehören stundenlang geohrfeigt!
Halt mol Pfrässi du verdammte Mongo.Hösch! hat geschrieben:Pyrozüner gehören stundenlang geohrfeigt!
Stundenlang ohrfeigen reicht!Heavy hat geschrieben:Fernmeldeanlage-Missbraucher gehören hingerichtet!
Führ doch gleich die Sharia ein...![]()
Wie wärs wenn wir einfach das endgültige Urteil abwarten?Hösch! hat geschrieben:Stundenlang ohrfeigen reicht!
Wir brauchen nicht für jeden Scheiss ein neues Gesetz!
Da Pyromaterial unter das Sprengstoffgesetzt fällt und es sich dabei um ein Bundesgesetz handelt, kann es sich meiner Meinung nach gar nicht um ein kantonale Verordnung handeln. Aber da ich kein Rechtsexperte bin, kann ich auch unrecht haben.Prestige hat geschrieben:wenn dann verstösst man gegen eine komunale Polizeiverordnung.
Fallen eigentlich auch Tifo Fackeln auch unters Sprengstoffgesetz?Idealist hat geschrieben:Da Pyromaterial unter das Sprengstoffgesetzt....
Leider wohl ja:Heavy hat geschrieben:Fallen eigentlich auch Tifo Fackeln auch unters Sprengstoffgesetz?
Comet Fackeln sicher, diese sind aber entsprechend gekennzeichnet. (Tifo Zeugs - bin kein Fan von dem, kenne ich nicht) Ich bin der Meinung dass sich vor Gericht dieser Polemik bislang noch niemand angenommen hat. Weil wenn Tifo Fackeln unter "Feuerwerk" laufen ist das was anderes oder?
Danke, das wusste ich nicht! Sehr eindeutig.Delgado hat geschrieben:Leider wohl ja:.
Es steht auch nirgens geschrieben, dass das Führen einer Atombombe ins Stadion explizit nicht erlaubt ist.DacoOfa hat geschrieben:es steht wohl kaum explizit drin, dass es erlaubt ist, aber verboten ist es nicht.
Heisst folglich, was nicht verboten ist, ist nicht illegal, also eine Gesetzeslücke.
Also minere Meinig noch hinkt dä Verglich mit dr Pischtole und dr Bank überhaupt nit.The Bacras hat geschrieben:Froglich isch, wenn dene Herre die Pyros abgno worde sin. Will strofbar isch nur dr Versuech und nid d Vorbereitigshandlig. Also Vrsuech giltet dr "point-of-no-return". Dä wär minere Meinig noch erscht diräggt bim Passiere vo de Itrittskontrolle (Vrletzig vo dr Stationordnig, Rächtsfolg Verwies usem Stadion) oder bim Entzünde sälber (Verletzig vom Sprängstoffgesetz).
So wie ichs gseh han, sin die meischte scho vorhär ufgriffe und untersuecht worde. S ligt aso keins vo beidem vor.
Das isch e riese Fähler vo däm Gricht und wird däm Entscheid vom Bundesgricht bipflichtet, denn stohts gar nid guet um unseri Rächtsordnig.
Minere Asicht noch, bestoht do kai Gsetzeslugge. Im Strofrächt gilt übrigens e Analogieverbot, e Uslegig vo dr Norm isch aso überflüssig.
@Prestige: Dr Vrgliich mit dr gladene Waffe hinggt e bizli, will d Pyro isch jo no gsicheret. Wenn mä mitere zundene Pyro wurd umelaufe, kasch vrgliche. Sunsch ischs abr e andere Fall.