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Mediamarkt Rückgaberecht
Verfasst: 16.12.2008, 19:56
von Black Squad
Habe etwas gekauft was ich gerne zurückgeben würde. Es ist noch verpackt und ungebraucht.
Auf der Website steht: Umtausch - Geben Sie uns einfach die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht.
http://www.mediamarkt.ch/20.html (mit der Maus über Umtausch fahren)
Warum steht das unter Umtausch? Ich möchte nichts anderes dafür, nur das Geld.
Wer weiss mehr?
Verfasst: 16.12.2008, 20:06
von hanfueli
Kriegst einen Gutschein. War bei meiner Glotze jedenfalls so...
Verfasst: 16.12.2008, 21:26
von dasto
mediamarkt ist nicht verpflichtet, das produkt zurückzunehmen, aber aus kulanz kriegst du wohl einen gutschein
Verfasst: 16.12.2008, 23:21
von Kawa
Lächerlich, immer wieder das gleiche. Es gibt kein Rückgaberecht !!!
Friss was sie dir völlig freiwillig anbieten und halt die Schnauze.
PS : Brutal ausgedrückt ....
Verfasst: 16.12.2008, 23:31
von Fulehung
Habe letztes Jahr für ein ungeöffnetes Game einen Gutschein erhalten und damit gleich wieder eingekauft. Du musst aber damit rechnen, dass das Ausstellen des Gutscheins am Infostand eine Viertelstunde und länger dauert. Name, Adresse etc. werden notiert. Keine Chance auf Geld zurück. Aber wo gibts das schon.
Verfasst: 17.12.2008, 00:02
von basler
Fulehung hat geschrieben:Habe letztes Jahr für ein ungeöffnetes Game einen Gutschein erhalten und damit gleich wieder eingekauft. Du musst aber damit rechnen, dass das Ausstellen des Gutscheins am Infostand eine Viertelstunde und länger dauert. Name, Adresse etc. werden notiert. Keine Chance auf Geld zurück. Aber wo gibts das schon.
bi uns im fachhandel

Verfasst: 17.12.2008, 00:05
von Kawa
basler hat geschrieben:bi uns im fachhandel
Auch im Fachhandel gibt's kein Rückgaberecht

Verfasst: 17.12.2008, 10:55
von basler
Kawa hat geschrieben:Auch im Fachhandel gibt's kein Rückgaberecht
nei aber d begriff kulanz und kundezfriedeheit hän e chli höchere stellewärt bi uns und darum wird das sehr oft gmacht

Verfasst: 17.12.2008, 13:05
von Ludwig van
hab vor zwei tagen im mm was zurückgebracht, unbenutzt, knapp älter als 2 wochen. war kein problem bekam die rund 40.- in die hand.
Verfasst: 17.12.2008, 14:17
von alteschule
Kawa hat geschrieben:Auch im Fachhandel gibt's kein Rückgaberecht
wenns in den agbs so geschrieben ist, dann gibts sicher das recht auf rückgabe.
Verfasst: 17.12.2008, 17:54
von Blutengel
Habe letzthin einen neuen Bildschirm gekauft. Laut der Verpackung sollte da kein dvi-Monitorkabel drin sein. Darum habe ich ein Zusätzliches gekauft.
Welch Wunder; es wurde doch eines mitgeliefert.
Am nächsten Tag in den MM und das Kabel (Originalverpackt) wurde zurückgenommen und ein Gutschein ausgestellt. Kein Diskutieren oder dergleichen. Den Gutschein kann man an der Kasse gegen Bares einlösen oder gleich etwas kaufen.
Verfasst: 17.12.2008, 18:14
von Kawa
alteschule hat geschrieben:wenns in den agbs so geschrieben ist, dann gibts sicher das recht auf rückgabe.
Ich meinte das Gesetz und das sieht nur in 2 Fällen ein Rücktrittsrecht vor :
- Haustürgeschäfte 7 Tage (gilt auch auf öff. Plätzen, also zBsp. die lästigen Handyvertrags-, Cablecom-Aufschwätzer etc.)
- Abzahlungsverträge 5 Tage
Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, dass man ein Rückgaberecht hat. Es gilt generell
gekauft ist gekauft !
Natürlich kann eine Bude trotzdem Rückgabe gewähren und wenn das vertraglich geregelt ist (zBsp. in den AGB's) dann gilt's natürlich.
Verfasst: 17.12.2008, 18:14
von Urlauber
Media Markt ist was den Umtausch betrifft wohl der unkomplizierteste Laden dieser Stadt. Musste schon paar mal was zurückgeben und habe immer den Betrag BAR ausbezahlt bekommen.
Verfasst: 17.12.2008, 19:56
von Riesespächt
Was isch wenni e Druckepatrone ha wölle kaufe, hase scho in dr Hand kha denn kunnt sone Fuzzi und seit die näbedra sig genau die glichi eifach billiger. Ich kauf si und logischerwis hani erscht bim Isetze feschgstellt dass si nit goht....Kassezettel futkeit.......päch kha oder? hehe sone Wixxer...
Verfasst: 17.12.2008, 22:38
von alteschule
Kawa hat geschrieben:Ich meinte das Gesetz und das sieht nur in 2 Fällen ein Rücktrittsrecht vor :
- Haustürgeschäfte 7 Tage (gilt auch auf öff. Plätzen, also zBsp. die lästigen Handyvertrags-, Cablecom-Aufschwätzer etc.)
- Abzahlungsverträge 5 Tage
Es ist aber ein weit verbreiteter Irrtum, dass man ein Rückgaberecht hat. Es gilt generell gekauft ist gekauft !
Natürlich kann eine Bude trotzdem Rückgabe gewähren und wenn das vertraglich geregelt ist (zBsp. in den AGB's) dann gilt's natürlich.
ah ok, dann habe ich wohl etwas vorbei gelesen.
wobei von diesen "weit verbreiteten irrtümer" gibt es ziemlich viele...immer wieder spannend

Verfasst: 17.12.2008, 22:51
von BlackEagle26
hab mal ein notebook bei media markt gekauft, habs wegen dem rückgaberecht dort gekauft weil ich das teil erst mal ausprobieren wollte. habs 4 tage bnutzt und merkte dass das teil für meine ansprüche zu laut war und hab schnell recovery gemacht und zurückgebracht. sogar nach 4 tagen benutzen haben sies innert 5 minuten zurückgenommen und gesagt ich solle einfach zur kasse und würde das geld kriegen. hab zwar dann ein anderes notebook gekauft aber das geld würde man auch kriegen.
Verfasst: 18.12.2008, 11:20
von Black Squad
Vielen Dank für eure Antworten.
Auch wenn nicht alle etwas gebracht haben. An dieser Stelle bedanke ich mich bei Kawa bedanke ich mich für den gratis Hinweis zum Gesetz, nach dem ich so aber nicht gefragt habe. Es gibt aber auch solche die mehr geben als das Gesetz vorsieht, übrigens eine gute Methode zur Kundenbindung.
In dem Land mit den drei Buchstaben und ich glaube auch in der EU sind solche Dinge Standard. Nur hier wo wir sowieso mehr bezahlen, erhalten wir auch noch weniger dafür.
Zu meiner Geschichte: Nachdem ich hier die ersten Antworten gelesen habe, bin ich also mit gedanklicher Vorbereitung auf Diskusionen und nur mit einem Gutschein von einem überteuertem Laden Heimzukehren dahingefahren:
Ich: "Hallo, ich möchte das gerne zurückgeben."
Sie: "Warum?"
Ich: "Kann es doch nicht gebrauchen."
Sie: (Macht die Schachtell auf) "Aha, wurde noch gar nie geöffnet. Geben Sie mir bitte Ihren Namen und die Adresse."
Ich: "*Name*, *Adresse*"
Sie: "Mit diesem Zettel gehen Sie an die Kasse und da erhalten Sie den vollen Betrag zurück."
Ich: "Danke, Super"
Dann ging ich also an die Kasse und erhielt alles zurück. So muss es sein, nichts da kein Rückgaberecht!
