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Das Blatt vom Samschtig

Verfasst: 15.09.2008, 20:35
von Urlauber
Gits das Blatt wo am Samschtig gege dr FCL verteilt worde isch (betr. Champions League und däm Fan wo me d MK CD beschlagnahmt het) neume als .pdf file?


Hoff es ka mr rasch öber hälfe...

Verfasst: 15.09.2008, 20:40
von zinni
war in den ferien! was ging ab???

Verfasst: 15.09.2008, 20:46
von missy21
habs auch nur von weitem umherflattern gesehn.. was war den da drauf??? :rolleyes:

Verfasst: 15.09.2008, 20:55
von aendu94
Ich glaub es esch öppis druffgstande vowege "Danke a FCB"
Wege de Fairness wo dr FCB förd CL-Tiggets an dag gleidd hed

Verfasst: 15.09.2008, 20:57
von missy21
aendu94 hat geschrieben:Ich glaub es esch öppis druffgstande vowege "Danke a FCB"
Wege de Fairness wo dr FCB förd CL-Tiggets an dag gleidd hed
ahh coole sache.. ja da schliesse ich mich an: DANKE FCB :D

Verfasst: 15.09.2008, 21:01
von schnauz

Verfasst: 15.09.2008, 21:03
von Kawa
http://www.bazonline.ch/basel/stadt/story/28249008
Der Flyer ist zwar kaum lesbar ...

Verfasst: 15.09.2008, 21:23
von allezallezefcebe
Für die die nicht am Spiel warn..

es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE

Verfasst: 15.09.2008, 21:28
von alledoofaussermutti
allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..

es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
:confused: :eek:

Verfasst: 15.09.2008, 21:30
von boreristnervös
allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..

es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
Der Beweis das Fussball Fans wie Kriminelle behandelt werden, und die Bullen kein Verständnis haben.

Verfasst: 15.09.2008, 21:30
von missy21
allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..

es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
ja die cd ist ja schiesslich gemeingefährlich ;) von jetz an werden alle kleber und cds beschlagnahmt dafür werden wir mit den zürchern in einen sektor gesteckt.. na das kann ja heiter werden :p

Verfasst: 15.09.2008, 22:13
von allezallezefcebe
das ist traurig und sagt uns wieder einiges..

Verfasst: 15.09.2008, 23:53
von Kawa
allezallezefcebe hat geschrieben:es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...

Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?

Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage :confused: :mad: :eek:

Verfasst: 16.09.2008, 00:01
von tanner
Kawa hat geschrieben:Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...
Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?

Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage :confused: :mad: :eek:
das geld ist eine busse (hier in basel)
durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt :cool:
aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren

Verfasst: 16.09.2008, 00:07
von Alge
tanner hat geschrieben:das geld ist eine busse (hier in basel)
durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt :cool:
aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren
und wie begründet man dann eine Hausdurchsuchung wegen eines Bagatelldelikts, wo notabene keine wesentliche Schlüsse zur Aufklärung zu erwarten sind? Mit Gefahr im Verzug? Oder sind die Richter hier mittlerweile auch wie in Deutschland, wo so gut wie jeder Durchsuchungsbeschluss blind unterschrieben wird...

Verfasst: 16.09.2008, 00:10
von Kawa
tanner hat geschrieben:das geld ist eine busse (hier in basel)
durchsuchen, ok, hab ich auch gedacht gibts nicht, nur kommt es halt darauf an was für sprüche man klopft, wenn einem nach ein paar stunden ausfragerei, der gaul durchbrennt :cool:
aber auch ,wenn du es nicht glaubst, kann das einem passieren
Ich bestreite nicht dass es passiert ist, ich sage ja nur dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Wenn der andere natürlich Sprüche wie "ich hab noch 5 kg Hasch zu Hause" klopft und denen sagt "die CD ist geklaut" dann ....

Verfasst: 16.09.2008, 06:05
von aendu94
das isch ja unglaublig

Verfasst: 16.09.2008, 09:24
von tanner
Alge hat geschrieben:und wie begründet man dann eine Hausdurchsuchung wegen eines Bagatelldelikts, wo notabene keine wesentliche Schlüsse zur Aufklärung zu erwarten sind? Mit Gefahr im Verzug? Oder sind die Richter hier mittlerweile auch wie in Deutschland, wo so gut wie jeder Durchsuchungsbeschluss blind unterschrieben wird...
kawa gibt ein passendes beispiel wie so was passieren kann, mehr gibts dazu nicht zu sagen, kleinlich ist es allemal

Verfasst: 16.09.2008, 12:59
von Expert
Kawa hat geschrieben:Die 300.- sind je nach Ort schon OK (ev. ja auch keine Busse sondern Kosten fürs entfernen), aber alles andere hört sich völlig unglaubwürdig an ...

Durchsuchungsbefehl aufgrund was ?
Beschlagnahmung wieso ?

Sehe für beides absolut keinerlei gesetzliche Grundlage :confused: :mad: :eek:
Busse mit däm muess me rechne...... trotzdem übertriibe....


Evtl hän si jo d CD au mol welle lose damit si dr fcb au lutstark könne unterstütze :P oder evtl au nur damit ihri spizel net so uffalle :rolleyes:

Verfasst: 16.09.2008, 17:50
von allezallezefcebe
Es geht ja um die BESCHLAGNAHMUNG DER MK CD!!

das meine ich. sorry das hat überhaupt nichts mehr mit dem polizeilichen Dienst zutun.

Verfasst: 16.09.2008, 18:29
von Delgado
allezallezefcebe hat geschrieben:Es geht ja um die BESCHLAGNAHMUNG DER MK CD!!

das meine ich. sorry das hat überhaupt nichts mehr mit dem polizeilichen Dienst zutun.
Könnte ja auch eine gebrannte DVD sein, mit ausschnitten aus der Kurve inside und als beweismaterial für weitere Taten wie Pyro-Zünten etc. dienen.
An einer normalen Scheibe sieht der Beamte das nicht an.

Das Bschlagnahmen der MK-CD ist das kleinste Problem, die Hausdurchsuchtum im Allgemeinen aber eher.

Was wir aber nicht wissen, ist das Verhalten und die Aussagen des betroffenen, welche allenfalls zur Hausdurchsuchtung geführt haben könnten.

Verfasst: 17.09.2008, 17:13
von allezallezefcebe
Delgado hat geschrieben:Könnte ja auch eine gebrannte DVD sein, mit ausschnitten aus der Kurve inside und als beweismaterial für weitere Taten wie Pyro-Zünten etc. dienen.
An einer normalen Scheibe sieht der Beamte das nicht an.

Das Bschlagnahmen der MK-CD ist das kleinste Problem, die Hausdurchsuchtum im Allgemeinen aber eher.

Was wir aber nicht wissen, ist das Verhalten und die Aussagen des betroffenen, welche allenfalls zur Hausdurchsuchtung geführt haben könnten.
stimmt, an das hab ich jetzt nicht gedacht..

ich würde mich ehrlich gesagt auch aufregen über eine 300.- Busse wegen eines Klebers..

wenn die polizei wüsste wieviel ich schon vollgeklebt habe hätte ich dann wohl lebenslänglich :D

Verfasst: 19.09.2008, 15:08
von Blutengel
allezallezefcebe hat geschrieben:Für die die nicht am Spiel warn..

es stand ausserdem drauf, dass ein Junge mit 300.- gebüsst wurde wegen Aufklebens eines FCB Klebers.

Darauf wurde seine Wohnung durchsucht (!) und ihm seine MK-CD beschlagnahmt! KATASTROPHE
Diese Bussenliste umfasst 30 Tatbestände. Diese reichen beispielsweise von Betteln (50.-) über verbotenes Plakatieren (100 bis 200.-), Verrichten der Notdurft auf Allmend (50.-), Störung der Nachtruhe (100.-), verbotenes Beseitigen von Kleinabfällen oder "Littering" (50.-), Missachten der Vorschriften über die Beseitigung von Hundekot (100.-) bis zur Erregung von öffentlichem Ärgernis im Rauschzustand (100.-) und dem Nichttragen des Namensschildes der Taxifahrer (20.-).
Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?

Verfasst: 19.09.2008, 15:18
von k@rli o.
verbotenes Plakatieren (100 bis 200.-)
Blutengel hat geschrieben:Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?
nein nein, die Polizisten dachten, man müsse 100 + 200 zusammenzählen...

Verfasst: 19.09.2008, 15:23
von Blutengel
k@rli o. hat geschrieben:nein nein, die Polizisten dachten, man müsse 100 + 200 zusammenzählen...
Wenn die Busse dann noch bezahlt wurde war es schalu gemacht :p

Verfasst: 19.09.2008, 15:23
von ZUGLO
Das isch jo e geili Buess für Taxifahrer nichtragen des Namenschildes.Gits au e Buess für Cops ohni Namenschilder?
Oder für söttigi die sich so Buesse ussdänke ?
Uebrigends mi Nochber will keini Geranie uff e Balkon und an Fänschter stelle cha me dä nit au no Buesse so wage Stadtbild nit welle verschönere.

Verfasst: 19.09.2008, 16:31
von Rule Britannia
Blutengel hat geschrieben:Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers? Oder sind die 300 Franken für was anderes und der Aufkleber war nur der Kontrollgrund?
Ich kenne mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass "verbotenes Plakatieren" hier gar nicht zur Anwendung kam.
Wenn du irgendwas ohne Bewilligung an einer Plakatsäule anbringst, so denke ich ist das "verbotenes Plakatieren".
Wenn du hingegen einen Aufkleber auf ein Fahrzeug aufklebst, so ist das (soviel ich weiss) Sachbeschädigung (auch wenn nichts kaputt geht).

Aber frag lieber einen Juristen.

Verfasst: 19.09.2008, 16:51
von Blutengel
Rule Britannia hat geschrieben:Ich kenne mich nicht aus, könnte mir aber vorstellen, dass "verbotenes Plakatieren" hier gar nicht zur Anwendung kam.
Wenn du irgendwas ohne Bewilligung an einer Plakatsäule anbringst, so denke ich ist das "verbotenes Plakatieren".
Wenn du hingegen einen Aufkleber auf ein Fahrzeug aufklebst, so ist das (soviel ich weiss) Sachbeschädigung (auch wenn nichts kaputt geht).

Aber frag lieber einen Juristen.
Plakatieren an einer Plaksäule ist nicht verboten. Plakatieren ist einfach anbringen von Plakaten, Klebern usw., an Orten die nicht dafür gedacht sind. Natürlich brauchst Du bei Plakatwänden, Säulen usw eine Bewilligung des jeweiligen Besitzers. Falls die Säule der APG gehört sieht es schlecht aus ;)

Übrigens der Unterschied:
Mit Klebeband kostet es 100 und mit Leim 200.
911. Verbotenes Plakatieren (§ 22 ÜStG und § 1 der Plakatverordnung
vom 7. Februar 1933)
1. ohneVerwendung von Klebstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.–
2. mit Verwendung von Klebstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.–

Quelle: http://www.polizei.bs.ch/ordnungsbussen ... ung_bs.pdf
Strassenanschläge
§ 22. Wer den Vorschriften über die Strassenanschläge auf öffentlichem
Grund und Boden zuwiderhandelt, insbesondere wer Anschläge
ohne behördliche Bewilligung anbringt oder anbringen lässt.
2 Wer Anschläge ohne Zustimmung des Grundeigentümers anbringt
oder anbringen lässt.
3 Wer vorschriftsmässig angebrachte Anschläge beschädigt oder verändert.
4 Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar. Das Anschlagmaterial
kann eingezogen werden.
Wenn Du was an ein Fahrzeug klebst, ist das eine Sachbeschädigung. Nur kann das die Polizei nicht direkt büssen und zudem ist es ein Antragsdelikt.

Art. 144

Sachbeschädigung
1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums—, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.
3 Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

Verfasst: 19.09.2008, 17:00
von redtube
Ihr vergesst in euren Vermutungen alle die Bearbeitungsgebühren der Polizei, welche oft massiv überteuert sind und womit wohl ein Hauptbestandteil des Lohnes der Bullen finanziert wird!!!

Verfasst: 19.09.2008, 17:05
von Kawa
Blutengel hat geschrieben:Da muss wohl noch mehr gewesen sein, als nur das Anbringen eines Klebers?
Hängt davon ab wo er den Kleber angebracht hat, ein Hinweisschild zu einem Fluchtweg zu verdecken kostet's wahrsch. mehr ...