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Verzollen bei Einkauf in Amerika?

Verfasst: 27.07.2008, 01:35
von andreas
Ein Kollege hat in Amerika einen IPod für rund 500 $ gekauft. Bei uns würde
das Gerät etwa 800 CHF kosten.

Er meint, er könne das einfach durchgehen lassen... Aber das kann doch
gründlich in die Hose gehen? Weiss jemand von euch, wie die Bestimmungen
beim Verzollen von solchen Gütern ist? Was müsste man bezahlen, und was
passiert, wenn sie dich erwischen, ohne dass du etwas angegeben hast? :eek:

Verfasst: 27.07.2008, 02:32
von Vasil Levski
was verzolle??

natel im hosesack, kabel in täsche, originalverpackig in US and A loh. problem glöst.
sölle bewiiise das es nit vo do isch...



...und tschüss.

goht au mit villne andere sache als iphone, aber die tipps und tricks wie me mit verschiedene legale/illegale ware dure zoll kunnt gits nur im koschtepflichtige buech:

"Vasil´s Tipps und Tricks wie me mit verschiedene legale/illegale ware dure zoll kunnt..."

:rolleyes:

Verfasst: 27.07.2008, 02:40
von Soriak
Du musst nicht beweisen, dass du alles, was du auf dir traegst, auch schoen bei der Abreise aus der Schweiz gehabt hast. Solange du nicht mit Tellern und Teppichen einreist... ;)

Einfach mit der Garantie aufpassen: die ist in der Schweiz nicht gueltig. Wobei man ja eventuell einen Kollegen hat, der das Geraet hier gekauft hat und dessen Quittung man brauchen kann...

Die Linie, bei der man anstehen muss, wenn man etwas zu verzollen hat, ist nicht umsonst immer unbenutzt :p

Verfasst: 27.07.2008, 08:45
von Spirit of St. Jakob
Vasil Levski hat geschrieben:was verzolle??

natel im hosesack, kabel in täsche, originalverpackig in US and A loh. problem glöst.
sölle bewiiise das es nit vo do isch...



...und tschüss.

goht au mit villne andere sache als iphone, aber die tipps und tricks wie me mit verschiedene legale/illegale ware dure zoll kunnt gits nur im koschtepflichtige buech:

"Vasil´s Tipps und Tricks wie me mit verschiedene legale/illegale ware dure zoll kunnt..."

:rolleyes:
Der IPod ist grundsätzlich zollfrei, jedoch sind 7,6% MWSt auf den Einkaufspreis geschuldet, sofern der totale Einkaufspreis über der Wertfreigrenze 300 CHF liegt und das Produkt als Ware des Reiseverkehrs eingeführt wird (nicht als Handelsware). Als Warenführer bist du grundsätzlich anmeldepflichtig. Haben die Mitarbeiter des Zolls Zweifel an der Herkunft des IPods, so ist der Warenführer verpflichtet, die Herkunft zu beweisen (und nicht umgekehrt, nachzulesen im Zollgesetz und in der Zollverordnung). Wird die Ware nicht ordnungsgemäss angemeldet, gibt es eine Busse.

Verfasst: 27.07.2008, 10:41
von guybrush
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Der IPod ist grundsätzlich zollfrei, jedoch sind 7,6% MWSt auf den Einkaufspreis geschuldet, sofern der totale Einkaufspreis über der Wertfreigrenze 300 CHF liegt und das Produkt als Ware des Reiseverkehrs eingeführt wird (nicht als Handelsware). Als Warenführer bist du grundsätzlich anmeldepflichtig. Haben die Mitarbeiter des Zolls Zweifel an der Herkunft des IPods, so ist der Warenführer verpflichtet, die Herkunft zu beweisen (und nicht umgekehrt, nachzulesen im Zollgesetz und in der Zollverordnung). Wird die Ware nicht ordnungsgemäss angemeldet, gibt es eine Busse.
Da ist es dann ganz egal wie lange ich das Gerät in den USA benutzt habe? Nehmen wir an, ich halte mich fünf Wochen in den USA auf, kaufe mir zu beginn nen ipod, da ich unterwegs Music hören will. Müsste ich da auch MwSt zahlen?
Anderes Beispiel: Kleider, welche in den USA kaufe und dann 5 Wochen trage (natürlich mit mehrmaligem Waschen). Macht ja keinen Sinn auf den Neupreis MwSt zu zahlen?

Verfasst: 27.07.2008, 11:09
von z basel a mym ryy
bin gestern ebenso mit einem ipod von america nach hause gekommen.
einfach einpacken und durchlaufen

Verfasst: 27.07.2008, 11:31
von Spirit of St. Jakob
guybrush hat geschrieben:Da ist es dann ganz egal wie lange ich das Gerät in den USA benutzt habe? Nehmen wir an, ich halte mich fünf Wochen in den USA auf, kaufe mir zu beginn nen ipod, da ich unterwegs Music hören will. Müsste ich da auch MwSt zahlen?
Anderes Beispiel: Kleider, welche in den USA kaufe und dann 5 Wochen trage (natürlich mit mehrmaligem Waschen). Macht ja keinen Sinn auf den Neupreis MwSt zu zahlen?
Grundsätzlich musst du immer bezahlen, wenn du etwas im Ausland gekauft hast und damit in die Schweiz reist. Ausnahmen gibt es u.a. bei Übersiedlungsgut und Ersatz (z.B. wenn deine Kleider in den USA gestohlen wurden, dann musst du ja neue kaufen, entsprechende Belege, bzw. Polizeirapporte sind aber vorzulegen). In der Schweiz bezahlst du ja auch beim Neupreis die MWSt, jetzt bezahlst du sie halt etwas später. Du erhältst ja die ausländische MWSt zurück. Ist klar, je älter und gebrauchter die Stücke sind, desto eher interessieren sie niemanden mehr. Grundsätzlich ist es wie mit der Geschwindigkeit auf der Autobahn, 99 mal kann mal zu schnell fahren, beim 100. mal wird geblitzt. Mit Schengen fallen die Kontrollen direkt an der Grenze voraussichtlich weitgehend weg, der Reisende ist dann verpflichtet, die Sachen selber zu veranlagen. Dafür nehmen die Kontrollen hinter der Grenze wohl eher zu, d.h. auf dem Parkplatz des Flughafens bis zu dir nach Hause. Die Behörden wissen schon, wo Fleisch am Knochen ist und wo es eher angebracht ist, die knappen Personalresourcen wirtschaftlich einzusetzen. Diejenigen, die stolz ein paar Flaschen Wein oder einen IPod geschmuggelt haben, naja... sei es gegönnt, die Schweiz geht davon nicht zugrunde.

Für den IPod von ca. 500 USD bezahlst du ca. 40 CHF MWSt, es kann dir der legale oder der illegale Weg lieber sein. Beim illegalen Weg riskierst du zusätzlich eine Busse in der ungefähren Grössenordnung des zweifachen hinterzogenen Abgabenbetrags und einen um eine Stunde längerer Aufenthalt im Flughafen.

Verfasst: 27.07.2008, 11:55
von São Paulino
Soriak hat geschrieben: Einfach mit der Garantie aufpassen: die ist in der Schweiz nicht gueltig. Wobei man ja eventuell einen Kollegen hat, der das Geraet hier gekauft hat und dessen Quittung man brauchen kann...
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das wirklich klappen würde.
Ich habe schon bei IT-Herstellern gearbeitet (Wintel-Welt) und dort waren z.B. die Notebooks jeweils klar gekennzeichnet (ob Europa, USA oder whatever). Weiss nicht, wie Apple da reagieren wird/würde. Eine solche Reparatur nicht auszuführen, wäre ja eine Möglichkeit, hiesige Händler/Vertriebspartner zu unterstützen. (Nicht, dass ich das propagiere. ;) )

Verfasst: 27.07.2008, 15:41
von FEDERER
Zahle einfach nicht mit Karte!

falls sie dich filzen, und deine Kleider/I Pod nicht in Originalverpackung sind, können sie dir nichts beweisen, da du bar bezahlt hast!

Hast du jedoch mit Karte bezahlt, können sie dies, falls sie wollen, später überprüfen, und die saftige Rechnung fliegt doch noch ins haus!

Verfasst: 27.07.2008, 16:50
von Spirit of St. Jakob
FEDERER hat geschrieben:Zahle einfach nicht mit Karte!

falls sie dich filzen, und deine Kleider/I Pod nicht in Originalverpackung sind, können sie dir nichts beweisen, da du bar bezahlt hast!

Hast du jedoch mit Karte bezahlt, können sie dies, falls sie wollen, später überprüfen, und die saftige Rechnung fliegt doch noch ins haus!
Ich habe es schon einmal geschrieben; DU musst beweisen, dass du den Gegenstand bereits aus der Schweiz ausgeführt hast, nicht der Zoll muss dir beweisen, dass du ihn im Ausland gekauft hast. Deshalb macht man bei teureren Sachen auch Ausfuhrscheine und Carnet's. Der Zoll macht sich doch nicht die Mühe, wegen eines einzigen IPods Kreditkartenzahlungen zu überprüfen...

Verfasst: 27.07.2008, 20:16
von Kawa
Vasil Levski hat geschrieben:natel im hosesack, kabel in täsche, originalverpackig in US and A loh. problem glöst.
sölle bewiiise das es nit vo do isch...
Soriak hat geschrieben:Du musst nicht beweisen, dass du alles, was du auf dir traegst, auch schon bei der Abreise aus der Schweiz gehabt hast.
FEDERER hat geschrieben:falls sie dich filzen, und deine Kleider/I Pod nicht in Originalverpackung sind, können sie dir nichts beweisen, da du bar bezahlt hast!
Alles totaler Mumpiz, der Zoll muss dir gar nichts beweisen können sondern einzig und allein DU musst die Herkunft des Geräts belegen können.

Edit : wie Spirit of Joggeli auch schon korrekt ausgeführt hat

Verfasst: 27.07.2008, 20:31
von FEDERER
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ich habe es schon einmal geschrieben; DU musst beweisen, dass du den Gegenstand bereits aus der Schweiz ausgeführt hast, nicht der Zoll muss dir beweisen, dass du ihn im Ausland gekauft hast. Deshalb macht man bei teureren Sachen auch Ausfuhrscheine und Carnet's. Der Zoll macht sich doch nicht die Mühe, wegen eines einzigen IPods Kreditkartenzahlungen zu überprüfen...
wusste ich nicht. verlangen sie denn diesen Beweis von dir immer wenn sie einen I Pod oder ähnliches finden?
Oder wann verlangen sie diesen Beweis?

Können ja nicht bei jedem Gerät verlangen, dass man noch einen Beweis für dessen Kauf besitzt.

Verfasst: 27.07.2008, 20:46
von Spirit of St. Jakob
Grundsätzlich bist du unaufgefordert Anmeldepflichtig, auch wenn du durchgewunken wirst. Für normale Gebrauchsgegenstände (Kleider, etc.), die du von der Schweiz ins Ausland mitnimmst und wieder einführst, musst du nichts nachweisen. Wenn jetzt der Mitarbeitende am Zoll deiner Aussage, der IPod sei bereits gebraucht, nicht glauben schenkt, kann er mittels einem speziellen Formular einen Herkunftsnachweis fordern. Dann hast du 10 Tage Zeit, die schweizer Herkunft des Gerätes zu beweisen (Quittungen, Garantiescheine, Beglaubigung des Verkaufsgeschäftes, etc.), sonst kostets. Dies macht man natürlich nicht bei einem gebraucht aussehenden Gerät und für neue Geräte hat man sicher noch eine Quittung oder einen Garantieschein (die meisten Hersteller geben ja ein bis zwei Jahre Garantie). Es muss auch etwas mehr als nur ein paar Franken auf dem Spiel stehen. Aber im Gegensatz zur Justiz stehst du vor dem Zollgesetz als Unschuldsbeweiser da, nicht umgekehrt.

Für teurere Sachen, die man einmal oder regelmässig ausführt (z.B. teure Velos, Go-Karts, Maschinen, Geräte, etc.), macht man bei der Ausreise mit Vorteil ein Ausfuhrformular 11.63 (Privatwaren) oder vorgängig ein Carnet A.T.A. (Handelswaren), dann bist du auf der sicheren Seite.

Verfasst: 27.07.2008, 20:50
von Kawa
FEDERER hat geschrieben:wusste ich nicht. verlangen sie denn diesen Beweis von dir immer wenn sie einen I Pod oder ähnliches finden?
Wenn sie vermuten du hättest das Ding im Ausland gekauft, sprich in der Praxis wenn der iPod sehr neu aussieht ...
FEDERER hat geschrieben: Können ja nicht bei jedem Gerät verlangen, dass man noch einen Beweis für dessen Kauf besitzt.
Quittungen bewahrt man normalerweise mind. solange auf wie man Garantie hat.

Edith : Gratuliere Spirit, schon wieder schneller .....

Verfasst: 28.07.2008, 10:21
von Mindl
und so zur info: es git länder, wo e laptop bi dä ihfuhr verzollt währde muess (au wenns e 10 joor alts ding isch und mr sälber ussländer isch.).
isch in südafrika zum biespiel so. ok mache diends die wenigste ;) aber wenns eim kontrollieret gits rächt stunk...

Verfasst: 28.07.2008, 10:35
von Goldust
Leute, macht doch nicht einen solchen Terz!

Gesetz hin oder her: Ich bin in meinen noch nicht ganz 30 Jahren auf Planet Erde schon an die 100 mal geflogen (aus Jobgründen) und ich kann euch sagen: Noch nie wurde, als CH-Staatsbürger, an einem Schweizer Flughafen mein Gepäck kontrolliert. Die schauen ja kaum deine ID/deinen Pass an.

ich bin schon aus verschiedensten ländern mit kiloweise elektrozeug/textilien/lebensmittel in die schweiz zurückgereist.

Passiert ja eh nix.

Verfasst: 28.07.2008, 11:01
von SwissFox
Mich würde noch interessieren, welcher iPod 500 Dollar oder 800 Franken kostet... :confused: Die sind nämlich sowohl in den Staaten als auch hier um einiges günstiger.

Verfasst: 28.07.2008, 11:11
von Bender
Wie sieht das mit der MwST. Rückerstattung aus? Wenn man z.B. Kleider für CHF 600.- einkauft, die MwST. am Zoll zurückholt, die Klamotten aber nicht verzollt. Kommt der Zoll dahinter, dass man die Kleider nicht angegeben hat, resp. kontrollieren die die MwSt.-Rückerstattung ?

Verfasst: 28.07.2008, 11:15
von Mec de Banlieu
Goldust hat geschrieben:Leute, macht doch nicht einen solchen Terz!

Gesetz hin oder her: Ich bin in meinen noch nicht ganz 30 Jahren auf Planet Erde schon an die 100 mal geflogen (aus Jobgründen) und ich kann euch sagen: Noch nie wurde, als CH-Staatsbürger, an einem Schweizer Flughafen mein Gepäck kontrolliert. Die schauen ja kaum deine ID/deinen Pass an.

ich bin schon aus verschiedensten ländern mit kiloweise elektrozeug/textilien/lebensmittel in die schweiz zurückgereist.

Passiert ja eh nix.
bist du auch schon von China zurückgeflogen?
Anscheinend ist da die Chance kontrolliert zu werden um einiges höher im Vergleich zu anderen Ländern...

Verfasst: 28.07.2008, 11:32
von Mindl
Bender hat geschrieben:Wie sieht das mit der MwST. Rückerstattung aus? Wenn man z.B. Kleider für CHF 600.- einkauft, die MwST. am Zoll zurückholt, die Klamotten aber nicht verzollt. Kommt der Zoll dahinter, dass man die Kleider nicht angegeben hat, resp. kontrollieren die die MwSt.-Rückerstattung ?
wie wollen die das kontrolieren?
im urlaubsland gehst du zum tax refund, kassierst die kohle.
nach X-Stunden flug, landest in der schweiz, wie sollen die wissen das du refunded hast?

Verfasst: 28.07.2008, 11:40
von sancho pancho
Bender hat geschrieben:Wie sieht das mit der MwST. Rückerstattung aus? Wenn man z.B. Kleider für CHF 600.- einkauft, die MwST. am Zoll zurückholt, die Klamotten aber nicht verzollt. Kommt der Zoll dahinter, dass man die Kleider nicht angegeben hat, resp. kontrollieren die die MwSt.-Rückerstattung ?
Ist m.E. am Flughafen kein Problem. Die können das nicht wissen.

Anders siehts an der Strasse oder z.B. im Bad. Bhf aus, wo sie sehen, ob du noch beim ausländischen Zoll warst, um was abstempeln zu lassen.

Verfasst: 28.07.2008, 12:34
von Bender
Mindl hat geschrieben:wie wollen die das kontrolieren?
im urlaubsland gehst du zum tax refund, kassierst die kohle.
nach X-Stunden flug, landest in der schweiz, wie sollen die wissen das du refunded hast?
D.h. mit "Schengen" findet kein Datenaustausch statt?

Verfasst: 28.07.2008, 14:29
von Kawa
Bender hat geschrieben:D.h. mit "Schengen" findet kein Datenaustausch statt?
Amerika ist kein Schengenland ;)

Verfasst: 28.07.2008, 14:37
von Kawa
Goldust hat geschrieben:Leute, macht doch nicht einen solchen Terz!

Gesetz hin oder her: Ich bin in meinen noch nicht ganz 30 Jahren auf Planet Erde schon an die 100 mal geflogen (aus Jobgründen) und ich kann euch sagen: Noch nie wurde, als CH-Staatsbürger, an einem Schweizer Flughafen mein Gepäck kontrolliert. Die schauen ja kaum deine ID/deinen Pass an.
Naja, mein Gepäck wurde schon 2 mal kontrolliert :mad: (ohne Folgen :) )
Aus deinen 100 Flügen etwas schliessen zu wollen ist mehr als verwegen ... Andere sind schon viel öfters zu schnell gefahren und wurden nie erwischt, trotzdem gibts jedes Jahr Opfer der Radarkontrollen.

Bei einem iPod in der Jackentasche ist die Chance natürlich sehr klein, gefiltzt wurde ich auch noch nie.

Verfasst: 28.07.2008, 14:56
von blockd5
sancho pancho hat geschrieben:Ist m.E. am Flughafen kein Problem. Die können das nicht wissen.

Anders siehts an der Strasse oder z.B. im Bad. Bhf aus, wo sie sehen, ob du noch beim ausländischen Zoll warst, um was abstempeln zu lassen.
mann muss es jan icht sehen es gibt da auch andere methoden! bsp. tel.
der zoll arbeitet gut zusammen!(amtshilfe)
und zum flughafen:
auch dort gibt es vieles um die schmuggler zu überführen bsp.fax usw.
nun macht es wegen einem ipod nicht allzu grossen sinn, da die abgaben nur ca 40 chf sind.

Verfasst: 28.07.2008, 15:00
von sancho pancho
Bender hat geschrieben:D.h. mit "Schengen" findet kein Datenaustausch statt?
Ich hoffe mal - und nehme an - dass die sich nicht mit solchem Kleinkram wie wer wo was zur Ausfuhr, aber womöglich nicht zur Einfuhr anmeldet, herumschlagen.

Verfasst: 28.07.2008, 15:03
von blockd5
sancho pancho hat geschrieben:Ich hoffe mal - und nehme an - dass die sich nicht mit solchem Kleinkram wie wer wo was zur Ausfuhr, aber womöglich nicht zur Einfuhr anmeldet, herumschlagen.
DOCH!!! WEIL GENAU DAS SCHENGEN IST!!!!

Verfasst: 28.07.2008, 15:17
von Rough
Mec de Banlieu hat geschrieben:bist du auch schon von China zurückgeflogen?
Anscheinend ist da die Chance kontrolliert zu werden um einiges höher im Vergleich zu anderen Ländern...
Je nach Destination wird kontrolliert! Auch Thailand z.B.

Vorallem in letzter Zeit wo Sie gesetzlich verstärkt gegen Fälscher vorgehen wollen!
Gemäss einem Zöllner wird Dir die Ware (sofern keine grosse Mengen) im Moment einfach noch weggenommen und keine Strafen ausgesprochen, das ist aber nur vorübergehend so!

Verfasst: 28.07.2008, 15:17
von sancho pancho
Nein. Bei Schengen geht es um den Personen- nicht um den Warenverkehr. Da kommt nicht jeder in die Datenbank, der sich die MWSt für einen IPod zurückerstatten lässt.

Edit: Natürlich als Antwort auf Posting #27.

Verfasst: 28.07.2008, 15:22
von blockd5
sancho pancho hat geschrieben:Nein. Bei Schengen geht es um den Personen- nicht um den Warenverkehr. Da kommt nicht jeder in die Datenbank, der sich die MWSt für einen IPod zurückerstatten lässt.

Edit: Natürlich als Antwort auf Posting #27.
EM EBE NID GANZ! UND WARUM BLBT DEN GRENZWACHE AM ZOLL BESTOH??