Cannabiskonsum legalisieren?
Verfasst: 14.07.2008, 01:55
Hanf Initative: Die beste Droge ist ein klarer Kopf
Sankt Gallen (07.07.2008) Am 4. Juli 2008 haben CVP-Ständerat Theo Maissen, CVP-Ständerat Bruno Frick, FDP-Nationalrätin Christa Markwalder, SP-Nationalrat Stéphane Rossini, Grünen-Nationalrat Geri Müller sowie der Tessiner Kantonsarzt und FDP-Nationalrat Ignazio Cassis an einer Medienkonferenz aufgezeigt, wie die Hanf-Initiative in der Tradition des bundesrätlichen Vorschlags von 2001 und im Rahmen der von der Schweiz unterzeichneten internationalen Abkommen konkret umgesetzt werden sollte.
Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Parlament nach Annahme der Initiative festgelegt werden. Die präsentierten Eckpunkte formulieren die Vorstellungen der InitiantInnen. Diese frühzeitige Transparenz soll verhindern, dass die GegnerInnen einer fachlich fundierten Cannabis-Politik mit unhaltbaren Schreckensszenarien irrationale Ängste schüren können. Solche Versuche werden vom Initiativkomitee als unlauter zurück gewiesen. Das Parlament kann vielmehr u2013 und das ist bei der aktuellen Zusammensetzung der Eidgenössischen Räte durchaus denkbar u2013 die konkretisierende Gesetzgebung noch strenger als dargelegt gestalten.
Konsum:
soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei werden.
bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote auszusprechen.
Handel:
Die Anforderungen an die Verkaufsstel en werden von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden (Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt Grenzwerte fest.
Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird bestraft.
Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt deklarieren. In jedem Fall gilt ein umfassendes Werbeverbot.
Anbau:
Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben und u2013verkaufen verboten bleiben.
Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut, Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter Pestizide.
THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Jugendschutz:
Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren straffrei.
Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen primär disziplinarisch belangt.
Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.
Bessere Kontrolle
Die Annahme der Hanf-Initiative macht es möglich, den unkontrollierbaren Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen. Dabei bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen eng und streng. Nur wer die hohen Anforderungen erfüllt, darf Cannabis herstellen und vertreiben.
Freiheit, Rechtssicherheit und Jugendschutz
Die Hanf-Initiative meint die grundsätzliche Freiheit jedes Einzelnen zu rerspektieren, über den Konsum von psychoaktiven Substanzen eigenverantwortlich zu entscheiden, sofern er erwachsen ist und Dritte nicht schädigt.
Damit will die Hanf-Initiative Rechtssicherheit schaffen. Insofern, glaubt sie, trägt sie konservativen Werten besser Rechnung als die Verbotspolitik nach Zufallsprinzip.Gesetz und Gesellschaft sollen ihrer Meinung nach ein klares Signal formulieren an die Adresse der Jugendlichen: Cannabis-Konsum ist etwas, über das Erwachsene eigenverantwortlich entscheiden sollen, das aber Jugendlichen aufgrund ihrer erhöhten (körperlichen und mentalen) Verletzlichkeit nicht erlaubt sein soll.Das Signal an Jugendliche wäre dann wohl: "Wartet bis ihr 18 seid mit dem Einstieg in euer Drogenleben" oder "Drogen sind was super, aber nur für Erwachsene".Anstatt seine Kräfte für den fast ungehinderten, gesundheitsschädlichen Drogenkonsum zu verschwenden, sollte man eher von den linken Parteien erwarten sich für dieVolksgesundheit einzusetzen.Der scheint jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen bei allen Ueberlegungen.
Nicht bedacht hat den Initative den Umstand, dass die Schweiz zu einem Tourismusland für Cannabis Konsumenten wird. Wohl kaum jemand könnte legale von illegalen Drogen unterscheiden.Auch könnte legal erworbenener Cannabis und der illegale Weiterverkauf wohl kaum zu kontrollieren sein.Immerhin könnte sich so eine fünfköpfige Familie, die nicht kifft, sich ein stattliches Zubrot verdienen..
Ein weiterer Punkt der mehr als suspekt erscheint, ist der Kampf dieser Parteien gegen das Rauchen allgemein. Cannabis ist nicht minder schädlich als Tabak und kann ebenfalls zu Lungenkrebs führen.Zudem wird Marihuana oft wegen der Brennbarkeit mit Tabak vermischt. Hier schlagen sich die Argumente der Initativ Befürworter gegenseitig.Sind sie es doch die vehement und teilweise militant gegen Tabakraucher vorgehen aber eine körperliche und psychische Schädigung durch Marihuana hinnehmen würden. Hier beisst sich der Hund selbst in den Schwanz. Selbst die Tatsache das Cannabis, in direkt fortlaufender Reihenfolge nach Tabak und Alkohol, den Einstieg in eine mögliche Drogenkarriere bedeuten kann, scheint trotz aller geheuchelten Besorgnis nur wenig zu interessieren.Hierbei ist es dann völlig unerheblich ob der Konsument das 18 Lebenjahr nun vollendet hat oder nicht.
Berichtquelle: http://www.schweizmagazin.ch/news/335/A ... 07-07.html
Am 30. November wirds wohl zur Volksabstimmig kho. Legalisiere oder strofbar bliibe?
Sankt Gallen (07.07.2008) Am 4. Juli 2008 haben CVP-Ständerat Theo Maissen, CVP-Ständerat Bruno Frick, FDP-Nationalrätin Christa Markwalder, SP-Nationalrat Stéphane Rossini, Grünen-Nationalrat Geri Müller sowie der Tessiner Kantonsarzt und FDP-Nationalrat Ignazio Cassis an einer Medienkonferenz aufgezeigt, wie die Hanf-Initiative in der Tradition des bundesrätlichen Vorschlags von 2001 und im Rahmen der von der Schweiz unterzeichneten internationalen Abkommen konkret umgesetzt werden sollte.
Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Parlament nach Annahme der Initiative festgelegt werden. Die präsentierten Eckpunkte formulieren die Vorstellungen der InitiantInnen. Diese frühzeitige Transparenz soll verhindern, dass die GegnerInnen einer fachlich fundierten Cannabis-Politik mit unhaltbaren Schreckensszenarien irrationale Ängste schüren können. Solche Versuche werden vom Initiativkomitee als unlauter zurück gewiesen. Das Parlament kann vielmehr u2013 und das ist bei der aktuellen Zusammensetzung der Eidgenössischen Räte durchaus denkbar u2013 die konkretisierende Gesetzgebung noch strenger als dargelegt gestalten.
Konsum:
soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich straffrei werden.
bleibt überall dort verboten, wo Rauchen verboten ist.
die Gemeinden haben wie bisher je nach lokalen Sensibilitäten die Möglichkeit, örtliche Konsumverbote auszusprechen.
Handel:
Die Anforderungen an die Verkaufsstel en werden von Bund, Kantonen und Gemeinden definiert.
Cannabis darf nur in beschränkten Mengen (Eigenbedarf) an Erwachsene mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden (Kontrolle der Menge z.B. durch Chip-Karte); das Parlament legt Grenzwerte fest.
Der Jugendschutz muss eingehalten werden; es besteht eine strenge Ausweispflicht. Wer Minderjährigen Cannabis abgibt, wird bestraft.
Die verkauften Produkte müssen Herkunft, Qualität, Saatgut und THC-Gehalt deklarieren. In jedem Fall gilt ein umfassendes Werbeverbot.
Anbau:
Anbau für den Eigenbedarf ist straffrei, wobei Weitergeben und u2013verkaufen verboten bleiben.
Anbau in grösseren Mengen muss gemeldet werden und definierten Anforderungen (Gütesiegel) genügen; Saatgut, Menge, Abnehmer und Maximalmenge für Anbau müssen definiert sein.
Richtlinien definieren den Einsatz erlaubter Pestizide.
THC-Grenzwerte können vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Jugendschutz:
Klares Signal: Cannabiskonsum ist erst ab 18 Jahren straffrei.
Wie bei allen Jugendschutzbestimmungen werden bei Zuwiderhandlungen die Händler strafrechtlich und die Jugendlichen primär disziplinarisch belangt.
Eltern, Lehrpersonen und Lehrmeister können sich jederzeit kostenlos an eine Beratungsstelle wenden, wenn Jugendliche kiffen.
Bessere Kontrolle
Die Annahme der Hanf-Initiative macht es möglich, den unkontrollierbaren Schwarzmarkt in einen kontrollierten und regulierten Markt zu überführen. Dabei bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen eng und streng. Nur wer die hohen Anforderungen erfüllt, darf Cannabis herstellen und vertreiben.
Freiheit, Rechtssicherheit und Jugendschutz
Die Hanf-Initiative meint die grundsätzliche Freiheit jedes Einzelnen zu rerspektieren, über den Konsum von psychoaktiven Substanzen eigenverantwortlich zu entscheiden, sofern er erwachsen ist und Dritte nicht schädigt.
Damit will die Hanf-Initiative Rechtssicherheit schaffen. Insofern, glaubt sie, trägt sie konservativen Werten besser Rechnung als die Verbotspolitik nach Zufallsprinzip.Gesetz und Gesellschaft sollen ihrer Meinung nach ein klares Signal formulieren an die Adresse der Jugendlichen: Cannabis-Konsum ist etwas, über das Erwachsene eigenverantwortlich entscheiden sollen, das aber Jugendlichen aufgrund ihrer erhöhten (körperlichen und mentalen) Verletzlichkeit nicht erlaubt sein soll.Das Signal an Jugendliche wäre dann wohl: "Wartet bis ihr 18 seid mit dem Einstieg in euer Drogenleben" oder "Drogen sind was super, aber nur für Erwachsene".Anstatt seine Kräfte für den fast ungehinderten, gesundheitsschädlichen Drogenkonsum zu verschwenden, sollte man eher von den linken Parteien erwarten sich für dieVolksgesundheit einzusetzen.Der scheint jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen bei allen Ueberlegungen.
Nicht bedacht hat den Initative den Umstand, dass die Schweiz zu einem Tourismusland für Cannabis Konsumenten wird. Wohl kaum jemand könnte legale von illegalen Drogen unterscheiden.Auch könnte legal erworbenener Cannabis und der illegale Weiterverkauf wohl kaum zu kontrollieren sein.Immerhin könnte sich so eine fünfköpfige Familie, die nicht kifft, sich ein stattliches Zubrot verdienen..
Ein weiterer Punkt der mehr als suspekt erscheint, ist der Kampf dieser Parteien gegen das Rauchen allgemein. Cannabis ist nicht minder schädlich als Tabak und kann ebenfalls zu Lungenkrebs führen.Zudem wird Marihuana oft wegen der Brennbarkeit mit Tabak vermischt. Hier schlagen sich die Argumente der Initativ Befürworter gegenseitig.Sind sie es doch die vehement und teilweise militant gegen Tabakraucher vorgehen aber eine körperliche und psychische Schädigung durch Marihuana hinnehmen würden. Hier beisst sich der Hund selbst in den Schwanz. Selbst die Tatsache das Cannabis, in direkt fortlaufender Reihenfolge nach Tabak und Alkohol, den Einstieg in eine mögliche Drogenkarriere bedeuten kann, scheint trotz aller geheuchelten Besorgnis nur wenig zu interessieren.Hierbei ist es dann völlig unerheblich ob der Konsument das 18 Lebenjahr nun vollendet hat oder nicht.
Berichtquelle: http://www.schweizmagazin.ch/news/335/A ... 07-07.html
Am 30. November wirds wohl zur Volksabstimmig kho. Legalisiere oder strofbar bliibe?