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Krankenkasse und Lebenserhaltung
Verfasst: 28.12.2007, 10:03
von Soriak
Dies betrifft (zum Glueck) niemanden, den ich kenne - die Frage stellt sich lediglich, nachdem ich ueber einen solchen Fall aus Kanada gelesen habe:
http://www.ctv.ca/servlet/ArticleNews/s ... TopStories
Kurz zusammengefasst wird ein orthodoxer Jude in einem Spital mit einer Maschine am Leben gehalten. Die Aerzte sagen, es gaebe keine Chance, dass er wieder zu sich kaeme. Die Familie will die Maschine aber aus religioesen Gruenden nicht abschalten lassen und klagt nun gegen das Spital.
Nun die Frage: Wie wuerde es dabei in der Schweiz stehen? Entscheidet die Familie bzw der Hausarzt, wann abgeschalten wird? Oder wird das vom Spital bzw gar der Krankenkasse bestummen? Angenommen natuerlich, man zahle die Kosten nicht aus der eigenen Tasche.
Verfasst: 28.12.2007, 10:12
von Hossa
Jeder normal denkende Mensch würde entscheiden die Maschinen abschalten zu lassen, einfach nur pure Geldverschwendung!
Verfasst: 28.12.2007, 11:01
von quasimodo
Man kann die Diskussion noch viel weiter führen. Braucht ein 85-Jähriger noch ein künstliches Hüftgelenk oder eine Organtransplantation? "Lohnt" sich das bei nur noch wenigen Jahren Lebenserwartung?
Diese Fragen sind noch weitgehend unbeantwortet. Mit Ausnahme von ein paar ganz teuren Dingen leisten wir uns alles medizinisch Machbare für alle. Aber die Diskussion über die Rationierung von Leistungen wird irgendwann geführt werden müssen.
Was sicher nicht sein darf ist, dass die Reichen alles aus dem eigenen Sack bezahlen und der grosse Rest der Bevölkerung nur die allernötigsten Leistungen erhält.
Verfasst: 28.12.2007, 11:13
von 176-671
Soriak hat geschrieben:Dies betrifft (zum Glueck) niemanden, den ich kenne - die Frage stellt sich lediglich, nachdem ich ueber einen solchen Fall aus Kanada gelesen habe:
http://www.ctv.ca/servlet/ArticleNews/s ... TopStories
Kurz zusammengefasst wird ein orthodoxer Jude in einem Spital mit einer Maschine am Leben gehalten. Die Aerzte sagen, es gaebe keine Chance, dass er wieder zu sich kaeme. Die Familie will die Maschine aber aus religioesen Gruenden nicht abschalten lassen und klagt nun gegen das Spital.
Nun die Frage: Wie wuerde es dabei in der Schweiz stehen? Entscheidet die Familie bzw der Hausarzt, wann abgeschalten wird? Oder wird das vom Spital bzw gar der Krankenkasse bestummen? Angenommen natuerlich, man zahle die Kosten nicht aus der eigenen Tasche.
Ich kann nicht vollständig beantworten, wie das in der CH gehandhabt wird. Was ich aber ziemlich sicher weiss, ist, dass die Krankenkassen da nichts zu sagen haben. Im Gegensatz zu beispielsweise den USA haben die Krankenkassen kein Mitspracherecht bzgl. Pflege, Therapie etc. Sie kontrollieren "lediglich", ob alles im richtigen Rahmen abläuft. Natürlich werden Sie wohl etwas Druck machen, über die Therapie entscheiden sie aber schlussendlich nicht, deshalb hätten sie auch bei der Frage nach der Weiterführung lebenserhaltender Massnahmen imho nichts zu sagen. Ein Abstellen der Maschinen wäre des Weiteren in meinen Augen passive Sterbehilfe, welche soweit ich weiss vom Arzt nicht ausgeführt werden kann, solange nicht ernsthafte Gründe dafür sprechen oder die Familie einverstanden ist. Alles ohne Gewähr
Verfasst: 28.12.2007, 11:21
von XxNOSTRADAMUSxX
Mein Grossvater hat verschiedenste Krebsarten überlebt und starb am Schluss an Blutmangel, weil er zu alt war um noch Blut zu kriegen....... paar tage vor seinem 95. geburtsdaag....