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Herbstmesse-Verbot nicht rechtens!

Verfasst: 13.11.2007, 09:14
von Suffbrueder
Herbstmesse: Platzverbote sind rechtlich ungeprüft
Hausverbote haben die Herbstmesse vor aggressiven Jungen geschützt. Ob die Polizei damit rechtlich korrekt gehandelt hat, wird erst nach der Mäss abgeklärt.


«Die Herbschtmäss 2007 war fantastisch», sagt Messeleiter Daniel Orsini. Über eine Million Besucher, darunter viele Deutsche und Franzosen, fanden ihren Weg an die 537. Ausgabe der Basler Herbstmesse. Die Schausteller hätten oft betont, wie toll das Publikum sei. Für nächstes Jahr verspricht Orsini: «Die Basler Herbstmesse wird noch attraktiver. An der Mäss 2008 gibt es noch bessere Bahnen und viele interessante Neuigkeiten.»
Dieses Jahr durfte die Basler Polizei zum ersten Mal aggressive Jugendliche mit einem Hausverbot von der Herbstmesse weisen. Die Polizei zögerte nicht und verbot neun Jungen den Zugang zum Kasernenareal. Ob dieses Platzverbot rechtlich abgesichert ist, wird aber erst jetzt überprüft. «Ich habe angenommen, dass die Polizei, die jemanden in Gewahrsam nehmen kann, auch das darf», erklärt Beat Burkhardt von der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, der diese Massnahme veranlasst hatte. «Rechtlich ist dieses Verbot noch nicht genau definiert», räumt Polizeisprecher Klaus Mannhart ein, «aber unter dem Begriff u2039Hausverbotu203A konnten wir es durchführen.» Rayonverbote und Wegweisungen seien rechtlich nicht abgesichert und dürften nur erteilt werden, wenn die öffentliche Ordnung gestört sei.

Auch Burkhardt gibt zu: «Vielleicht war das Verbot nicht ganz wasserdicht.» Davon seien viele «hochpolitisch motivierte Leute, die dem Staat genau auf die Finger schauen» überzeugt, wie Mannhart sagt. Schon im Jahr 1996 wollte der Grosse Rat der Polizei dieses Mittel nicht zur Verfügung stellen.

Yvonne Eisenring


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Ich weiss, es mag nicht korrekt sein einerseits SV's zu verteufeln, andererseits dieses Messeverbot gutzuheissen.

Ich tus trotzdem:

Geil, dass man dieser Stresskopffraktion endlich offiziell den stiefel geben kann.

Hoffe, dass es ab nächtes Jahr dann hochoffiziell erlaubt sein wird.

Verfasst: 13.11.2007, 09:32
von Soriak
Die Stoerenfriede sollte man eventuell einfach ueber die Nacht einbuchten, kann auch therapeutisch wirken. :D

Verfasst: 13.11.2007, 10:35
von ced
Oder einfach auf dem Dreirosen-Areal irgendwie 5 Hau-Den-Lukas und 5 Tagada-Schüttelbecher hinstellen... Problem gelöst...

Verfasst: 13.11.2007, 10:42
von Vincent Vega
Wenn andere Städte eigentlich harmlose Obdachlose aufgrund des Stadtbildes wegweisen, muss es doch möglich sein, aggressive Jugendlichen vorübergehend mit einem Haus-(bzw. Platz-)verbot zu belegen.

Verfasst: 13.11.2007, 11:03
von Nur So...
Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?

Verfasst: 13.11.2007, 11:04
von Soriak
Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
Nach dem Kriterium "Aggression"? ;) Beispiele findet man da an jedem Abend zu genuege...

Verfasst: 13.11.2007, 11:09
von maradoo
Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
der nation! :p

Verfasst: 13.11.2007, 11:10
von Nur So...
Soriak hat geschrieben:Nach dem Kriterium "Aggression"? ;) Beispiele findet man da an jedem Abend zu genuege...
So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.

Verfasst: 13.11.2007, 11:12
von k@rli o.
Nur So... hat geschrieben:Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
grammatikalische Ausdrucksbefähigung?

Verfasst: 13.11.2007, 11:16
von Soriak
Nur So... hat geschrieben:So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
Stoerung der oeffentlichen Ruhe? Haben bestimmt ein paar Paragraphen, die sich dehnen lassen... es kann auch nicht sein, wenn Einzelne bewusst viele Leute belaestigen koennen und die Polizei zuschauen muss.

Verfasst: 13.11.2007, 11:17
von IP-Lotto
Vincent Vega hat geschrieben:Wenn andere Städte eigentlich harmlose Obdachlose aufgrund des Stadtbildes wegweisen, muss es doch möglich sein, aggressive Jugendlichen vorübergehend mit einem Haus-(bzw. Platz-)verbot zu belegen.
Jä lueg au do. Dr liberal Herr Vega mäldet sich z Wort und verteidigt Willkür.

Verfasst: 13.11.2007, 11:18
von Platini
Nur So... hat geschrieben:Gegen Polizeiwillkür... Nach welchen Kriterien geht den die Polizei vor wenn sie Jugendliche wegweisst?
So wie friehner dängg. E kurze giebte Bligg und ab in d Kischte mit dene Sieche !

Bild

Verfasst: 13.11.2007, 11:23
von Suffbrueder
Nur So... hat geschrieben:So lange diese Aggression nicht gegen ein Gesetz verstösst, gibt es kein Grund für ein Einschreiten der Polizei, bzw. hat die Polizei kein Recht dazu.
wenn die aggression gegen fremde kiefer verstösst, dann ist dass ein grund.

Verfasst: 13.11.2007, 11:28
von Vincent Vega
IP-Lotto hat geschrieben:Jä lueg au do. Dr liberal Herr Vega mäldet sich z Wort und verteidigt Willkür.
Ob es Willkür war oder nicht können wir beide nicht beurteilen, da wir den Grund für das ausgesprochene Hausverbot nicht kennen.

Aber ich gebe zu, dass mein Statement nicht ganz so rüber kam wie ich es eigentlich wollte. Ich wollte eigentlich sagen, dass ich es relativ harmlose finde, wenn man 9 Teenies (welche sich wahrscheinlich wirklich extrem daneben verhalten haben) wegweist, während andere Städte systematisch "ungeliebte" Stadtbewohner wegweisen (was ich in der Form wie es geschieht nicht gutheisse).

Verfasst: 13.11.2007, 11:30
von könig
wie kann man willkürliche und widerrechtliche wegweisungen verteidigen??

Verfasst: 13.11.2007, 11:33
von Vincent Vega
könig hat geschrieben:wie kann man willkürliche und widerrechtliche wegweisungen verteidigen??
Ob es widerrechtlich war, ist umstritten und muss abgeklärt werden.
Ob es Willkür war, kann mE niemand von uns beurteilen (ausser er war dabei).

Verfasst: 13.11.2007, 11:35
von könig
Vincent Vega hat geschrieben:Ob es widerrechtlich war, ist umstritten und muss abgeklärt werden.
Ob es Willkür war, kann mE niemand von uns beurteilen (ausser er war dabei).
geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.

Verfasst: 13.11.2007, 11:38
von IP-Lotto
Vincent Vega hat geschrieben:Ob es Willkür war oder nicht können wir beide nicht beurteilen, da wir den Grund für das ausgesprochene Hausverbot nicht kennen.

Aber ich gebe zu, dass mein Statement nicht ganz so rüber kam wie ich es eigentlich wollte. Ich wollte eigentlich sagen, dass ich es relativ harmlose finde, wenn man 9 Teenies (welche sich wahrscheinlich wirklich extrem daneben verhalten haben) wegweist, während andere Städte systematisch "ungeliebte" Stadtbewohner wegweisen.
Zum ersten Abschnitt: Der Grund spielt keine Rolle, wenn es um eine im Kanton BS nicht existierende Massnahme geht. Es war kein "privates Hausverbot" sondern ein staatlich angeordnetes und kontrolliertes Rayonverbot, für das es keine Grundlage gibt.

Zum 2. Abschnitt: Der Masstab ist einzig und alleine das geltende Recht und nicht allenfalls an anderen Orten plätschernde Wasserfälle.
OT-Anhang: Solange das gesamte Berner Oberland bis und mit Thun davon ausgeht, dass mit ausdauernder Ignoranz das "Problem" in die Haupstadt exportiert werden kann, wird hoffentlich gar nichts für eine "sauberes Stadtbild" in BE unternommen. Soweit kommts noch, dass auf dem Buckel der Randständigen Sympombekämpfung gemacht werden soll, damit die Touristen nie wegschauen müssen.

Verfasst: 13.11.2007, 11:39
von Vincent Vega
könig hat geschrieben:geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.
Ob dieses Platzverbot rechtlich abgesichert ist, wird aber erst jetzt überprüft. (...) «Rechtlich ist dieses Verbot noch nicht genau definiert», räumt Polizeisprecher Klaus Mannhart ein, «aber unter dem Begriff u2039Hausverbotu203A konnten wir es durchführen.» (...)

Wenn die Abklärung ergibt, dass man das Vorgehen unter "Hausverbot" durchführen darf, ist es mE rechtens, oder nicht? (Aber ich bin natürlich kein Jurist).

Verfasst: 13.11.2007, 11:45
von Vincent Vega
IP-Lotto hat geschrieben:Zum ersten Abschnitt: Der Grund spielt keine Rolle, wenn es um eine im Kanton BS nicht existierende Massnahme geht. Es war kein "privates Hausverbot" sondern ein staatlich angeordnetes und kontrolliertes Rayonverbot, für das es keine Grundlage gibt.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Wenn die Abklärung ergibt, dass das Vorgehen nicht rechtens war, ist es nicht zu tolerieren, wenn es rechtens war, finde ich es (je nach Verhalten der Jugendlichen) in Ordnung.
IP-Lotto hat geschrieben: Zum 2. Abschnitt: Der Masstab ist einzig und alleine das geltende Recht und nicht allenfalls an anderen Orten plätschernde Wasserfälle.
OT-Anhang: Solange das gesamte Berner Oberland bis und mit Thun davon ausgeht, dass mit ausdauernder Ignoranz das "Problem" in die Haupstadt exportiert werden kann, wird hoffentlich gar nichts für eine "sauberes Stadtbild" in BE unternommen. Soweit kommts noch, dass auf dem Buckel der Randständigen Sympombekämpfung gemacht werden soll, damit die Touristen nie wegschauen müssen.
Zum zum Stadt-Berner OT: Absolut einig mit Dir, das Verhalten der umliegenden Gemeinden ist völlig daneben. Trotzdem ist die Stadt Berner Regierung mit der Problematik völlig überfordert (laissez-faire ist genauso unsinnig wie eine einseitige Wegweisungspolitik).

Verfasst: 13.11.2007, 11:48
von Spirit of St. Jakob
Wenn, wie heute in der BaZ geschrieben, die momentane Alternative zur Wegweisung eine (teure) Nacht im Bau ist, finde ich ein beschränktes Rayonverbot noch sehr human und eine gute Lösung.

9 mal hat die Polizei davon gebrauch gemacht, knapp jeden zweiten Tag einmal, da kann man wirklich nicht von Willkür sprechen. Ich gehe davon aus, dass die Polizei bewusst defensiv vorgegangen ist, es ist ja nicht in ihrem Sinn, hunderte von Messebesuchern der Zutritt zu verwehren. Ich kann mir mehr als gut vorstellen, dass es 9 Pissers gab, die sich mehr als nur ein bisschen daneben benommen haben!

Verfasst: 13.11.2007, 11:59
von Seraph
könig hat geschrieben:geben ja selbst die bullen zu, dass sie keine rechtliche grundlage hatten...

folglich haben sie auch willkürlich gehandelt.
Keine rechtliche Grundlage = willkürlich?

*brüll* :D

Verfasst: 13.11.2007, 12:26
von könig
Seraph hat geschrieben:Keine rechtliche Grundlage = willkürlich?

*brüll* :D
muesch nit grad briele...

Verfasst: 13.11.2007, 12:30
von Bender
Ich sehe kein Problem, wenn man einschlägig bekannte Problemtypen mit ihren Banden vom Platz weist. Die sollen ruhig wissen, dass sie nicht machen können was sie wollen.

In den letzten Jahren war der Messebesuch an diesen neuralgischen Punkten nicht unbedingt nur noch ein Hort des Wohlfühlens...

Verfasst: 13.11.2007, 12:42
von Kawa
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:9 mal hat die Polizei davon gebrauch gemacht, knapp jeden zweiten Tag einmal ....
Was soll die also ganze Aufregung :confused:

Verfasst: 13.11.2007, 13:59
von Spirit of St. Jakob
Kawa hat geschrieben:Was soll die also ganze Aufregung :confused:
Frag doch mal die netten Kollegen, die bei allem und jedem, das vom Staat kommt, irgendwo ein Haar in der Suppe finden, dass sie eventuell irgendwann einmal ein kleines bisschen in ihrer grenzenlosen persönlichen Freiheit einschränken könnte, z.B. eine 10sekündige Grenzkontrolle, die *huch* gar nicht an der Grenze stattfindet...

Verfasst: 13.11.2007, 14:03
von Kawa
Hab diese doch indirekt gefragt ;)

Verfasst: 13.11.2007, 14:21
von IP-Lotto
Dann will ich doch mal die Befürworter des grosszügigen Ermessensspielraums für Polizei und Staatsanwaltschaft fragen, wo sie denn die Grenze ziehen wollen, wenn nicht bei der Einhaltung der Gesetze? Und wie allgemeingültig diese Grenze dann sein soll?

Verfasst: 13.11.2007, 14:28
von Seraph
könig hat geschrieben:muesch nit grad briele...
Ich muess nur vor lache briele, wenn Lüt meine si chömme unglaublich druss, aber d'Fachwörter falsch bruuche!

Verfasst: 13.11.2007, 14:35
von Lake
Kawa hat geschrieben:Hab diese doch indirekt gefragt ;)
Naja....Meistens sind Leute die solch "kleine Gesetzesübertretungen" der Polizei befürworten diejenige, die ein strenges durchgreifen bei "kleinen Gesetzesübertretungen" (Kiffen o.ä.) fordern... :rolleyes: