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Rechtliche Frage
Verfasst: 25.08.2007, 10:00
von Hossa
Ich war in einem Verein als Kassier tätig, bin dies aber schon seit 2 Jahren nicht mehr. Da der neue Kassier es nicht fertig gebracht hat, die Adresse (und auch die Vollmachtsregelung) bei der Postfinance zu ändern, bekomme ich weiterhin die Post unseres Kontos. Dies hat mich nicht weiter gestört und ich habe einfach alles in einer Box gesammelt (und mehrmals angeboten diese bei mir abzuholen). Nun flattern bei mir Mahnungen von Postfinance ins Haus, das MEIN Vereinskonto einen negativen Kontostand aufweisen würde und ich diesen sofort begleichen soll. Ich bin in diesem Verein nur noch Passivmitglied und war seit einiger Zeit nicht mehr an Veranstaltungen.
Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Reicht ein eingeschriebener Brief an den Präsident mit der Bitte die Adresse zu ändern (verbunden mit einem sofortigen Austritt aus dem Verein)?
Verfasst: 25.08.2007, 10:12
von Lupinine
Kenn mich da ehrlich gesagt nicht aus, aber ich nehm an dass es einen schriftlichen Vermerk gibt, dass die Kasse von einer anderen Person übernommen worden ist, und der jetzt dafür die Verantwortung trägt, somit solltest du relativ relaxt sein können.
Verfasst: 25.08.2007, 10:20
von Domingo
Lupinine hat geschrieben:Kenn mich da ehrlich gesagt nicht aus, aber ich nehm an dass es einen schriftlichen Vermerk gibt, dass die Kasse von einer anderen Person übernommen worden ist, und der jetzt dafür die Verantwortung trägt, somit solltest du relativ relaxt sein können.
seh ich auch so, schick Kopie des GV-Protokolls wo du ersetzt wurdest
allerdings muss man schon sagen, das ihr rechte "Schluffis" seid!
alter Kassier, neuer Kassier und Präsi sowieso!!!
Verfasst: 25.08.2007, 10:32
von Hossa
Domingo hat geschrieben:seh ich auch so, schick Kopie des GV-Protokolls wo du ersetzt wurdest
allerdings muss man schon sagen, das ihr rechte "Schluffis" seid!
alter Kassier, neuer Kassier und Präsi sowieso!!!
ich habe alles vorbereitet, es fehlte nur noch die unterschrift des neuen kassiers unter der vollmachtsänderung der bank. diese müsste man einfach einsenden und thats it...
Verfasst: 25.08.2007, 10:33
von Soriak
Da es sich um ein Vereinskonto handelt, haftest du ja sowieso nicht privat. Kurzen Brief an die Post mit der Anschrift des neuen Kassiers und das sollte das Problem loesen. Hast du einen Brief oder ein sonstiges schriftliches Dokument, dass jemand anders dein Amt uebernommen hat? Waere eventuell noch wichtig, sollte der Andere irgendwelchen Unfug mit dem Konto betrieben haben - so kannst du leicht nachweisen, dass du nicht verantwortlich dafuer bist.
Verfasst: 25.08.2007, 10:38
von Delgado
Hossa hat geschrieben:ich habe alles vorbereitet, es fehlte nur noch die unterschrift des neuen kassiers unter der vollmachtsänderung der bank. diese müsste man einfach einsenden und thats it...
Nur hast du das ein wenig spät vorbereitet, wenn ich das jetzt richtig interpretiere.
Spätestens nach dem ersten Brief von der Post hättest du SOFORT reagieren sollen. Und nicht warten, bis das Konto nicht mehr gedeckt ist.
Der Post ist es nämlich relativ egal, wer Kassier in dem Verein ist. Läuft das Konto auf deinen Namen, so bist DU gegenüber der Post verantwortliche Ansprechsperson.
Man kann es nämlich auch von der anderen Seite sehen, solange DU noch bevollmächtigter bist ggü. der Post, fragt sich aus Postsicht (und auch aus Sicht des Vereinses), wer ausser Dir überhaupt mit dem Konto transaktionen tätigen konnte.
Verfasst: 25.08.2007, 10:47
von Hossa
Delgado hat geschrieben:Nur hast du das ein wenig spät vorbereitet, wenn ich das jetzt richtig interpretiere.
Spätestens nach dem ersten Brief von der Post hättest du SOFORT reagieren sollen. Und nicht warten, bis das Konto nicht mehr gedeckt ist.
Der Post ist es nämlich relativ egal, wer Kassier in dem Verein ist. Läuft das Konto auf deinen Namen, so bist DU gegenüber der Post verantwortliche Ansprechsperson.
Man kann es nämlich auch von der anderen Seite sehen, solange DU noch bevollmächtigter bist ggü. der Post, fragt sich aus Postsicht (und auch aus Sicht des Vereinses), wer ausser Dir überhaupt mit dem Konto transaktionen tätigen konnte.
nene, ich habe das eingeleitet und habe ihm zugesehen wie er seine unterschrift setzt... ich habe alles bei der Post bestellt, aber der neue Kassier hat die Zettel nicht eingeschickt...
falsch, wie haben doppelunterschrift. der präsident, die vizepräsidentin und ich konnten transaktionen durchführen.... ich habe meinen yellownet zugang nicht mehr...
ich bin nicht haftbar für das Vermögen des Vereins, d.h. es sind nur die Mitglieder privat haftbar dafür (sofern dies in den Statuten nicht anders vermerkt ist, was es nicht ist in diesem Fall). Seit GV-Frühjahr 2006 bin ich offiziell nicht mehr Kassier, ich habe auch noch das Protokoll der GV. .
Verfasst: 25.08.2007, 10:51
von Arcanis
eine andere frage. darf man mit demm auto lernfahrausweis auch 125 mottoräder fahren oder erst wenn man die prüfung abgeschlossen hat ?
Verfasst: 25.08.2007, 10:55
von 176-671
Hossa hat geschrieben:nene, ich habe das eingeleitet und habe ihm zugesehen wie er seine unterschrift setzt... ich habe alles bei der Post bestellt, aber der neue Kassier hat die Zettel nicht eingeschickt...
falsch, wie haben doppelunterschrift. der präsident, die vizepräsidentin und ich konnten transaktionen durchführen.... ich habe meinen yellownet zugang nicht mehr...
ich bin nicht haftbar für das Vermögen des Vereins, d.h. es sind nur die Mitglieder privat haftbar dafür (sofern dies in den Statuten nicht anders vermerkt ist, was es nicht ist in diesem Fall). Seit GV-Frühjahr 2006 bin ich offiziell nicht mehr Kassier, ich habe auch noch das Protokoll der GV. .
ich meine mal gelesen zu haben, dass die vorschrift, dass die mitglieder privat haften, sowieso gestrichen wurde. es haftet also auch nur der verein, wenn in den statuten nichts dergleichen vermerkt ist. bin mir da aber nicht ganz sicher
Verfasst: 25.08.2007, 11:32
von Rankhof
176-671 hat geschrieben:ich meine mal gelesen zu haben, dass die vorschrift, dass die mitglieder privat haften, sowieso gestrichen wurde. es haftet also auch nur der verein, wenn in den statuten nichts dergleichen vermerkt ist. bin mir da aber nicht ganz sicher
Ist erst seit kurzem so (2006 noch nicht). Vorstandsmitglieder können unter Umständen jedoch auch persönlich haften.
Wenn es ein Vereinskonto ist auf den Namen des Vereins (und nicht ein persönliches Konto für den Verein!!) solltest du wenig zu befürchten haben. Nur der Verein haftet - grundsätzlich.
Allerdings hast du schon viel zu lange gewartet, du hättest der Post viel früher melden müssen, dass du nicht mehr verantwortlich bist. Da könnte man dir einen Strick draus drehen. Da es aber wahrscheinlich um einen geringen Fehlbetrag geht, wird die Post wohl kaum einen Prozess (mit ungewissem Ausgang) riskieren.
SOFORT veranlassen, dass die Vereinsschlufis die Bevollmächtigung ändern, zumindest auch selber der Post schreiben, dass du nicht mehr verantwortlich bist (plus Beilagen (GV-Protokoll etc.)). Durch Letzteres können zwar die Berechtigungen / Korrespondenzadresse u.U. nicht geändert werden, aber du hast immerhin deine Informationspflichten erfüllt (wenn auch mit jahrelanger Verspätung).
Verfasst: 25.08.2007, 11:34
von Hossa
Rankhof hat geschrieben:Ist erst seit kurzem so (2006 noch nicht). Vorstandsmitglieder können unter Umständen jedoch auch persönlich haften.
Wenn es ein Vereinskonto ist auf den Namen des Vereins (und nicht ein persönliches Konto für den Verein!!) solltest du wenig zu befürchten haben. Nur der Verein haftet - grundsätzlich.
Allerdings hast du schon viel zu lange gewartet, du hättest der Post viel früher melden müssen, dass du nicht mehr verantwortlich bist. Da könnte man dir einen Strick draus drehen. Da es aber wahrscheinlich um einen geringen Fehlbetrag geht, wird die Post wohl kaum einen Prozess (mit ungewissem Ausgang) riskieren.
SOFORT veranlassen, dass die Vereinsschlufis die Bevollmächtigung ändern, zumindest auch selber der Post schreiben, dass du nicht mehr verantwortlich bist (plus Beilagen (GV-Protokoll etc.)). Durch Letzteres können zwar die Berechtigungen / Korrespondenzadresse u.U. nicht geändert werden, aber du hast immerhin deine Informationspflichten erfüllt (wenn auch mit jahrelanger Verspätung).
dipdop, danke für deine antwort.
Verfasst: 25.08.2007, 12:06
von 176-671
Rankhof hat geschrieben:Ist erst seit kurzem so (2006 noch nicht)
Wird das nur auf Neugründungen angewandt oder auch auf Vereine, die vorher gegründet wurden?
Verfasst: 25.08.2007, 12:15
von Rankhof
176-671 hat geschrieben:Wird das nur auf Neugründungen angewandt oder auch auf Vereine, die vorher gegründet wurden?
wird auch auf ältere Vereine angewandt, aber nicht bei Schäden, die noch unter altem Recht entstanden sind (da bin ich mir aber nicht ganz, nur ziemlich sicher)
Verfasst: 25.08.2007, 20:19
von ced
Arcanis hat geschrieben:eine andere frage. darf man mit demm auto lernfahrausweis auch 125 mottoräder fahren oder erst wenn man die prüfung abgeschlossen hat ?
Du musch explizit e Kategorie A1 Lehrfahruswis beatrage. Wenn das nit hesch (stoht in dim Lehrfahruswis!), sondern nur B, denn chasch kei Töff fahre dermit.