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Mietrecht

Verfasst: 23.07.2007, 20:18
von Crazy Hazy
Ich brauch mal einen Rat eines Rechtsexperten

Und zwar geht es darum. Mein Kumpel ist per 1.Mai 2007 in eine 3 1/2 Zimmer Dachwohnung eingezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurde er vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Dachfenster wohl bereits einmal Wasser über die Fensterbank (Dachfenster, Holzfensterbank) gelaufen sei. Der Vermieter meinte, dass dies wohl daher komme, dass man das Fenster offengelassen habe, als es geregnet hatte. Jedenfalls wurde ins Protokoll aufgenommen, dass sich Spuhren von Wasser auf dem Fensterbank befinden. Mein Kumpel hat dies später auch ins Mängelprotokoll aufgenommen.

Zwei Wochen spöter, bemerkte er, dass die Wasserspuhren daher kommen, dass das Fenster undicht ist. Und zwar rinnt bei längerem Regen, unten rechts Wasser zum Fensterrahmen rein, und läuft dann über den Fensterbank die Wand nach unten und tropft aufs Parket.

Er hat dass dann telefonisch gleich der Verwaltung mitgeteilt. Zwei Tage später kam dann auch der Dachdecker und sah sich das an. Er kam dann eine Woche späther hat das Fenster repariert und meinte, dass sollte reichen. Es reichte aber nicht. Es regnete immer noch rein. Dies wurde wiederum der Verwaltung gemeldet. Seither geschah nichts mehr. Er rief zwar wieder an und wollte wissen was nun mit dem Fenster gehe. Er wurde nur wieder vertröstet.

Inzwischen hat das Parkett gelitten, die Wand, die Fensterbank und die Fussleisten.

Hatt er sich mal schlau gemacht. Leider hat er den Fehler gemacht, dass er den Mängel nicht schriftlich mitteilte. Nun wollte er sich an die entsprechende Schlichtungsstelle wenden und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlen, bis der Mängel behoben ist.

Jedoch meinte der Mensch von der Schlichtungsstelle, dass er der Verwaltung erst einen Brief schreiben müsse, in der er verlange, dass der Mängel in "nützlicher Frist" behoben werde.

Nun ist meine Frage was zur Hölle ist eine nützliche Frist. Es sind inzwischen zwei Monate vergange. Reicht das nicht um ein 30 jähriges Fenster auszutauschen?

:confused:

Verfasst: 23.07.2007, 20:50
von Kawa
Crazy Hazy hat geschrieben:Nun ist meine Frage was zur Hölle ist eine nützliche Frist. Es sind inzwischen zwei Monate vergange. Reicht das nicht um ein 30 jähriges Fenster auszutauschen? :confused:
Reicht längstens !
Die Frist ist halt nicht genau definiert da das Gesetz alle möglichen Mängel betrifft. Eine kaputte Heizung im Winter muss viel schneller behoben werden als ein defekter Lift in einem 1-stöckigen Haus ....

Sonst http://www.mieterverband.ch ...

Verfasst: 23.07.2007, 20:54
von Delgado
Kawa hat geschrieben:Reicht längstens !
Die Frist ist halt nicht genau definiert da das Gesetz alle möglichen Mängel betrifft. Eine kaputte Heizung im Winter muss viel schneller behoben werden als ein defekter Lift in einem 1-stöckigen Haus ....

Sonst http://www.mieterverband.ch ...
Dennoch müsste die Reklamation und vor allem die Fristsetzung schriftlich erfolgen. Einfach Anrufen, 2 Monate warten und dann an die Schlichtungsstelle reicht meines erachtens dann halt doch nicht. Ergo, 2 Monate wären zwar genug, jedoch der Formhalber nicht korrekt. Er soll ein Brief schreiben, auf den Umstand mit der Tel-Meldung und den 2 Mnt. hinweisen und eine Frist von 2-3 Wochen geben. Wäre wohl das korrekte vorgehen. Was meint der Jurist Kawa dazu?

Verfasst: 23.07.2007, 21:10
von Kawa
Sehe es auch so und genau so wurde es ihm ja auch schon gesagt.
Crazy Hazy hat geschrieben:Jedoch meinte der Mensch von der Schlichtungsstelle, dass er der Verwaltung erst einen Brief schreiben müsse, in der er verlange, dass der Mängel in "nützlicher Frist" behoben werde.
PS : Bin kein Jurist, also unterlass bitte in Zukunft solche schweren Beleidigungen :)

Verfasst: 24.07.2007, 11:08
von Razer
Bei solchen Problemen --> Mietverband! Bis jetzt immer souveräne Auskunft erhalten und sehr freundlich. Reaktionszeit war bei mir weniger als 24h (auf E-Mail Anfrage) Wirklich eine super Sache!

Verfasst: 24.07.2007, 11:14
von Delgado
Kawa hat geschrieben:Sehe es auch so und genau so wurde es ihm ja auch schon gesagt.

PS : Bin kein Jurist, also unterlass bitte in Zukunft solche schweren Beleidigungen :)
Ok, vieleicht kein Jurist, aber sonst jemand mit grossem Juristischen Sachverstand. ;)

Verfasst: 26.07.2007, 13:18
von Crazy Hazy
Jep er hat sich beim Mietverband gemeldet.
Na ja die meinten, sofort einen eingeschriebenen Brief schicken mit der Frist bis Ende Monat (die kurze Frist sei gerechtfertigt, da er ja bereits fast 2 Monate warte)
Und dann bei Schlichtungsstelle melden.

Danke euch trotzdem...