Mietrecht
Verfasst: 23.07.2007, 20:18
Ich brauch mal einen Rat eines Rechtsexperten
Und zwar geht es darum. Mein Kumpel ist per 1.Mai 2007 in eine 3 1/2 Zimmer Dachwohnung eingezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurde er vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Dachfenster wohl bereits einmal Wasser über die Fensterbank (Dachfenster, Holzfensterbank) gelaufen sei. Der Vermieter meinte, dass dies wohl daher komme, dass man das Fenster offengelassen habe, als es geregnet hatte. Jedenfalls wurde ins Protokoll aufgenommen, dass sich Spuhren von Wasser auf dem Fensterbank befinden. Mein Kumpel hat dies später auch ins Mängelprotokoll aufgenommen.
Zwei Wochen spöter, bemerkte er, dass die Wasserspuhren daher kommen, dass das Fenster undicht ist. Und zwar rinnt bei längerem Regen, unten rechts Wasser zum Fensterrahmen rein, und läuft dann über den Fensterbank die Wand nach unten und tropft aufs Parket.
Er hat dass dann telefonisch gleich der Verwaltung mitgeteilt. Zwei Tage später kam dann auch der Dachdecker und sah sich das an. Er kam dann eine Woche späther hat das Fenster repariert und meinte, dass sollte reichen. Es reichte aber nicht. Es regnete immer noch rein. Dies wurde wiederum der Verwaltung gemeldet. Seither geschah nichts mehr. Er rief zwar wieder an und wollte wissen was nun mit dem Fenster gehe. Er wurde nur wieder vertröstet.
Inzwischen hat das Parkett gelitten, die Wand, die Fensterbank und die Fussleisten.
Hatt er sich mal schlau gemacht. Leider hat er den Fehler gemacht, dass er den Mängel nicht schriftlich mitteilte. Nun wollte er sich an die entsprechende Schlichtungsstelle wenden und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlen, bis der Mängel behoben ist.
Jedoch meinte der Mensch von der Schlichtungsstelle, dass er der Verwaltung erst einen Brief schreiben müsse, in der er verlange, dass der Mängel in "nützlicher Frist" behoben werde.
Nun ist meine Frage was zur Hölle ist eine nützliche Frist. Es sind inzwischen zwei Monate vergange. Reicht das nicht um ein 30 jähriges Fenster auszutauschen?

Und zwar geht es darum. Mein Kumpel ist per 1.Mai 2007 in eine 3 1/2 Zimmer Dachwohnung eingezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurde er vom Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass bei einem Dachfenster wohl bereits einmal Wasser über die Fensterbank (Dachfenster, Holzfensterbank) gelaufen sei. Der Vermieter meinte, dass dies wohl daher komme, dass man das Fenster offengelassen habe, als es geregnet hatte. Jedenfalls wurde ins Protokoll aufgenommen, dass sich Spuhren von Wasser auf dem Fensterbank befinden. Mein Kumpel hat dies später auch ins Mängelprotokoll aufgenommen.
Zwei Wochen spöter, bemerkte er, dass die Wasserspuhren daher kommen, dass das Fenster undicht ist. Und zwar rinnt bei längerem Regen, unten rechts Wasser zum Fensterrahmen rein, und läuft dann über den Fensterbank die Wand nach unten und tropft aufs Parket.
Er hat dass dann telefonisch gleich der Verwaltung mitgeteilt. Zwei Tage später kam dann auch der Dachdecker und sah sich das an. Er kam dann eine Woche späther hat das Fenster repariert und meinte, dass sollte reichen. Es reichte aber nicht. Es regnete immer noch rein. Dies wurde wiederum der Verwaltung gemeldet. Seither geschah nichts mehr. Er rief zwar wieder an und wollte wissen was nun mit dem Fenster gehe. Er wurde nur wieder vertröstet.
Inzwischen hat das Parkett gelitten, die Wand, die Fensterbank und die Fussleisten.
Hatt er sich mal schlau gemacht. Leider hat er den Fehler gemacht, dass er den Mängel nicht schriftlich mitteilte. Nun wollte er sich an die entsprechende Schlichtungsstelle wenden und die Miete auf ein Sperrkonto einzahlen, bis der Mängel behoben ist.
Jedoch meinte der Mensch von der Schlichtungsstelle, dass er der Verwaltung erst einen Brief schreiben müsse, in der er verlange, dass der Mängel in "nützlicher Frist" behoben werde.
Nun ist meine Frage was zur Hölle ist eine nützliche Frist. Es sind inzwischen zwei Monate vergange. Reicht das nicht um ein 30 jähriges Fenster auszutauschen?
