Fussballmafia SFV - FCZ gewinnt definitiv forfait
Verfasst: 21.04.2007, 08:26
Verdammt!!!
St. Galler Taglatt von heute:
FC St. Gallen verliert einen Punkt
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League gibt den Entscheid im Fall Muntwiler Anfang Woche bekannt
Fussball. Der FC St. Gallen dürfte das Spiel gegen Zürich (0:0) nachträglich mit 0:3 Forfait verlieren. Die Disziplinarkommission hat anscheinend den Entscheid bereits gefällt, will ihn aber erst zu Beginn kommender Woche kommunizieren.
Markus Scherrer
Am Sonntag, 1. April, hatte der FC St. Gallen im Auswärtsspiel gegen den FC Zürich (0:0) mit Philipp Muntwiler einen Akteur eingesetzt, der tags zuvor im St. Galler U21-Team die gelb-rote Karte gesehen hatte. Trainer Rolf Fringer hatte ihn in der 64. Minute für Jürgen Gjasula eingewechselt. Doch war Muntwiler überhaupt spielberechtigt? Die Zürcher Verantwortlichen hatten ernsthafte Zweifel und gelangten deshalb an die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL).
Erste oder zweite Sperrperiode?
Wer der Frage nachging, ob Muntwiler nun spielberechtigt war oder nicht, und die Reglemente eingehend studierte, stand am Ende ohne schlüssige Antworten da. Während Ziffer 10.2. der im Verbandsreglement enthaltenen Richtlinien für Disziplinarmassnahmen sowie Artikel 17bis des Reglementes über das Disziplinarwesen der SFL keine Zweifel offen lassen, dass Muntwiler eingesetzt werden durfte, stellt Artikel 33, Ziffer 4 des Wettspielreglementes des Verbandes vieles wieder in Frage. Denn dort steht, dass ein ausgeschlossener Spieler «für kein Verbandsspiel in der gleichen Sperrperiode mehr spielberechtigt ist. Die Kalenderwoche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar: Freitag bis Montag und Dienstag bis Donnerstag». Darauf berief sich denn auch der FC Zürich.
Der Artikel lässt einigen Raum für Interpretationen. Fällt die Wirkung des Ausschlusses per gelb-roter Karte in die erste Sperrperiode (Freitag bis Montag)? Oder kommen die Konsequenzen des Ausschlusses erst in der zweiten Sperrperiode zum Tragen? Seit bald drei Wochen befasst sich die Disziplinarkommission der SFL nun schon mit dem Fall Muntwiler. Bis gestern lag aber immer noch kein Entscheid vor. Weil sich nun offensichtlich die Medienanfragen in den vergangenen Tagen häuften, sah sich die Swiss Football League dazu veranlasst, gestern Nachmittag ein Pressecommuniqué zu verfassen. In diesem war zu lesen, dass «der Entscheid der Disziplinarkommission der SFL über die Spielberechtigung des St. Galler Spielers Philipp Muntwiler in der Partie FC Zürich u2013 FC St. Gallen vom 1. April 2007 zu Beginn der kommenden Woche bekanntgegeben wird».
Entscheid ist gefallen
Anscheinend ist der Entscheid im Fall Muntwiler aber bereits gefallen. Die Disziplinarkommission soll zum Schluss gekommen sein, dass Muntwiler nicht spielberechtigt war und der FC St. Gallen deshalb die Partie nachträglich mit 0:3 Forfait und folglich einen Punkt verliert. Dass sich die Ostschweizer Verantwortlichen an jenem Wochenende bei einem Mitglied des Erstliga-Komitees rückversichert hatten und zu hören bekamen, der Mittelfeldspieler könne gegen den FC Zürich eingesetzt werden, war scheinbar nicht von Belang.
Nun bleiben vor allem drei Fragen: Wie begründet die Disziplinarkommission ihr Urteil? Weshalb hält sie ihren Entscheid noch zurück? Tut sie es in der Hoffnung, dass der FC Zürich morgen gegen den FC Basel gewinnt und seinen Vorsprung auf neun Punkte ausbaut u2013 womit dem Entscheid keine besonders grosse Bedeutung mehr zukäme, weil die Meisterschaft dann wohl entschieden wäre?
St. Galler Taglatt von heute:
FC St. Gallen verliert einen Punkt
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League gibt den Entscheid im Fall Muntwiler Anfang Woche bekannt
Fussball. Der FC St. Gallen dürfte das Spiel gegen Zürich (0:0) nachträglich mit 0:3 Forfait verlieren. Die Disziplinarkommission hat anscheinend den Entscheid bereits gefällt, will ihn aber erst zu Beginn kommender Woche kommunizieren.
Markus Scherrer
Am Sonntag, 1. April, hatte der FC St. Gallen im Auswärtsspiel gegen den FC Zürich (0:0) mit Philipp Muntwiler einen Akteur eingesetzt, der tags zuvor im St. Galler U21-Team die gelb-rote Karte gesehen hatte. Trainer Rolf Fringer hatte ihn in der 64. Minute für Jürgen Gjasula eingewechselt. Doch war Muntwiler überhaupt spielberechtigt? Die Zürcher Verantwortlichen hatten ernsthafte Zweifel und gelangten deshalb an die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL).
Erste oder zweite Sperrperiode?
Wer der Frage nachging, ob Muntwiler nun spielberechtigt war oder nicht, und die Reglemente eingehend studierte, stand am Ende ohne schlüssige Antworten da. Während Ziffer 10.2. der im Verbandsreglement enthaltenen Richtlinien für Disziplinarmassnahmen sowie Artikel 17bis des Reglementes über das Disziplinarwesen der SFL keine Zweifel offen lassen, dass Muntwiler eingesetzt werden durfte, stellt Artikel 33, Ziffer 4 des Wettspielreglementes des Verbandes vieles wieder in Frage. Denn dort steht, dass ein ausgeschlossener Spieler «für kein Verbandsspiel in der gleichen Sperrperiode mehr spielberechtigt ist. Die Kalenderwoche wird in zwei Sperrperioden eingeteilt, und zwar: Freitag bis Montag und Dienstag bis Donnerstag». Darauf berief sich denn auch der FC Zürich.
Der Artikel lässt einigen Raum für Interpretationen. Fällt die Wirkung des Ausschlusses per gelb-roter Karte in die erste Sperrperiode (Freitag bis Montag)? Oder kommen die Konsequenzen des Ausschlusses erst in der zweiten Sperrperiode zum Tragen? Seit bald drei Wochen befasst sich die Disziplinarkommission der SFL nun schon mit dem Fall Muntwiler. Bis gestern lag aber immer noch kein Entscheid vor. Weil sich nun offensichtlich die Medienanfragen in den vergangenen Tagen häuften, sah sich die Swiss Football League dazu veranlasst, gestern Nachmittag ein Pressecommuniqué zu verfassen. In diesem war zu lesen, dass «der Entscheid der Disziplinarkommission der SFL über die Spielberechtigung des St. Galler Spielers Philipp Muntwiler in der Partie FC Zürich u2013 FC St. Gallen vom 1. April 2007 zu Beginn der kommenden Woche bekanntgegeben wird».
Entscheid ist gefallen
Anscheinend ist der Entscheid im Fall Muntwiler aber bereits gefallen. Die Disziplinarkommission soll zum Schluss gekommen sein, dass Muntwiler nicht spielberechtigt war und der FC St. Gallen deshalb die Partie nachträglich mit 0:3 Forfait und folglich einen Punkt verliert. Dass sich die Ostschweizer Verantwortlichen an jenem Wochenende bei einem Mitglied des Erstliga-Komitees rückversichert hatten und zu hören bekamen, der Mittelfeldspieler könne gegen den FC Zürich eingesetzt werden, war scheinbar nicht von Belang.
Nun bleiben vor allem drei Fragen: Wie begründet die Disziplinarkommission ihr Urteil? Weshalb hält sie ihren Entscheid noch zurück? Tut sie es in der Hoffnung, dass der FC Zürich morgen gegen den FC Basel gewinnt und seinen Vorsprung auf neun Punkte ausbaut u2013 womit dem Entscheid keine besonders grosse Bedeutung mehr zukäme, weil die Meisterschaft dann wohl entschieden wäre?