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Drogentests beim Bewerben

Verfasst: 12.12.2006, 18:42
von Alge
Habt ihr schon Erfahrungen mit Drogentests bei der Bewerbung für eine Lehre oder einen Arbeitsplatz gemacht? Wann sind diese üblich? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie weit verbreitet ist das mittlerweile?

Verfasst: 12.12.2006, 19:29
von Spirit of St. Jakob
Urinprobe und ärztliche Eintrittsuntersuchung ist bei uns bei einer Einstellung standart. Bei Verdacht können auch während des Arbeitsverhältnis Drogentests gemacht werden (wurde aber meines Wissens bisher nicht gemacht).

Verfasst: 12.12.2006, 19:32
von Alge
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Urinprobe und ärztliche Eintrittsuntersuchung ist bei uns bei einer Einstellung standart. Bei Verdacht können auch während des Arbeitsverhältnis Drogentests gemacht werden (wurde aber meines Wissens bisher nicht gemacht).
Branche?

Verfasst: 12.12.2006, 20:02
von hotdog
SwissArmy? :D ;)

Verfasst: 12.12.2006, 20:39
von Kawa
Alge hat geschrieben:Habt ihr schon Erfahrungen mit Drogentests bei der Bewerbung für eine Lehre oder einen Arbeitsplatz gemacht? Wann sind diese üblich? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie weit verbreitet ist das mittlerweile?
Roche hat das mal getan (keine Ahnung ob sie's noch tun), wurde aber böse kritisiert (unter anderem vom Bundesrat / eidg. Datenschutzbeauftragter etc. etc.), da das gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrlinge verstösst.

[size=-1]http://www.arbeitgeber.bs.ch/leitfaden_ ... ndaten.pdf

[/size]
Der Bundesrat hält Drogentests bei Lehrlingen, wie sie von diversen Unternehmen praktiziert werden, aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes für «problematisch». Dies schreibt er zu einem Vorstoss von Josef Zisyadis (PdA, Waadt).

Verfasst: 12.12.2006, 20:40
von big_fish
Bei Novartis immer noch aktuell.

Verfasst: 12.12.2006, 20:45
von Kawa
Alle Lehrlinge haben sich ja völlig freiwillig damit einverstanden erklärt (sonst hätten sie keine Lehrstelle) ....

Verfasst: 12.12.2006, 20:45
von NOX
kann branchen abhängig sein ... oder in sachen abhängig - auch die vorbelastungen sein...

ehemaliger alkoholiker ... als lastwagenfahrer .. ex-junky im der medikamenten ausgabe ... dort wo es fragwürdig wird - durchaus vorstellbar.

Verfasst: 12.12.2006, 23:56
von footbâle
Beim FCB jedenfalls nicht üblich. Guckst du:
Glatze hat geschrieben: "Ich freue mich auf das neue Jahr, wir greifen voll an. Wenn wir uns weiter steigern wie im zweiten Quartal, zeichnet sich ein ganz harter Kampf um den Titel ab. Ich hasse es, in der Grauzone zu spielen. Nein, nein, wir greifen an, wir wollen nicht unter die ersten drei, wir wollen den Titel holen."

Verfasst: 13.12.2006, 08:30
von Trunkenbold
Alge hat geschrieben:Habt ihr schon Erfahrungen mit Drogentests bei der Bewerbung für eine Lehre oder einen Arbeitsplatz gemacht? Wann sind diese üblich? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie weit verbreitet ist das mittlerweile?
Finde ich recht krass! Einen Auszug aus dem Strafregister musste ich auch schon einreichen aber einen Drogentest :eek:

Verfasst: 13.12.2006, 08:32
von Mätzli
Bei uns (Camorra) obligatorisch, damit die Dealer die Ware nicht selbst wegschnupfen! :D

Verfasst: 13.12.2006, 08:35
von Lou C. Fire
Mini Sklave mien alli e Drogetescht mache, isch doch klar!!!

Verfasst: 13.12.2006, 08:40
von cpm
bei uns (informatik) ordnet der chef einen an bei verdacht, aber nur bei den lehrlingen...

Verfasst: 13.12.2006, 08:49
von Taratonga
cpm hat geschrieben:bei uns (informatik) ordnet der chef einen an bei verdacht, aber nur bei den lehrlingen...
will heissen, dass Ausgelernte hackdicht und mit einer Alkfahne und Riesen-Pupillen ohne Konsequenzen im Büro eintorkeln können? :rolleyes:

Verfasst: 13.12.2006, 08:55
von BloodMagic
ich finds ehrlich gesagt gut ... wir haben in der Firma 1-2 Schnappsdrosseln, die eigentlich nicht in meine Branche gehören. Hätte absolut nix dagegen und würde es sogar begrüssen

Verfasst: 13.12.2006, 08:56
von Schlafstadt
Taratonga hat geschrieben:will heissen, dass Ausgelernte hackdicht und mit einer Alkfahne und Riesen-Pupillen ohne Konsequenzen im Büro eintorkeln können? :rolleyes:
Jo und die Bosse haben in ne Schneekanone im Büro.

Verfasst: 13.12.2006, 08:56
von cpm
Taratonga hat geschrieben:will heissen, dass Ausgelernte hackdicht und mit einer Alkfahne und Riesen-Pupillen ohne Konsequenzen im Büro eintorkeln können? :rolleyes:
denn bruchsch wohl kei test meh mache wennmers scho gseht.... ;)

nei, so lang d'leischtig stimmt seit de chef nid viel. chunt aber au keine hackedicht und volldrönt cho schaffe.

und euse chef isch i somene anti droge komite..... de het er eh s'gfühl er müess jedem säge was er darf und was nöd... und bi de lehrling loht er sieni macht halt la spiele..... er cha jo nid eine vo de beschte programmierer entloh nur will er übes wucheeend mol es chrütli raucht.... ;)

Verfasst: 13.12.2006, 08:59
von Schluggschpaecht
Kawa hat geschrieben:Roche hat das mal getan (keine Ahnung ob sie's noch tun), wurde aber böse kritisiert (unter anderem vom Bundesrat / eidg. Datenschutzbeauftragter etc. etc.), da das gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrlinge verstösst.

[size=-1]http://www.arbeitgeber.bs.ch/leitfaden_ ... ndaten.pdf

[/size]
Ha das damals au miesse mache bi dr Roche vor Lehrbeginn. Het aber kaini Problem gaeh mit Kiffer :D Isch aber halt scho paar Joerli haer...

Verfasst: 13.12.2006, 09:04
von kreuzritter
wie sehts us mit cox? ;)

Verfasst: 13.12.2006, 13:32
von Kawa
Taratonga hat geschrieben:will heissen, dass Ausgelernte hackdicht und mit einer Alkfahne und Riesen-Pupillen ohne Konsequenzen im Büro eintorkeln können? :rolleyes:
Logo, müssen sich ja von den Lehrlingen unterscheiden (nicht nur beim Zahltag) ....
Schluggschpaecht hat geschrieben:Ha das damals au miesse mache bi dr Roche vor Lehrbeginn.
Du musstest es nicht tun, du hast es völlig freiwillig getan.
PS : Dumm nur, dass du sonst keine Lehrstelle gehabt hättest :( :(

Verfasst: 13.12.2006, 13:41
von Luke
Alge hat geschrieben:Habt ihr schon Erfahrungen mit Drogentests bei der Bewerbung für eine Lehre oder einen Arbeitsplatz gemacht? Wann sind diese üblich? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie weit verbreitet ist das mittlerweile?
ist bei Esso meines Wissens Standart nach dem Exxon-Valdez-Tankerunglück 1998

Verfasst: 13.12.2006, 13:41
von Kawa
Schluggschpaecht hat geschrieben:Ha das damals au miesse mache bi dr Roche vor Lehrbeginn. Het aber kaini Problem gaeh mit Kiffer :D
Kiffen ist eh nur max. 2 Wochen nachweisbar und das auch nur bei sehr starkem Konsum !

Verfasst: 13.12.2006, 13:46
von Modern Times
Kawa hat geschrieben:Kiffen ist eh nur max. 2 Wochen nachweisbar und das auch nur bei sehr starkem Konsum !
Die häufigste Form des Nachweises von Cannabiskonsum ist ein Urintest, der Spuren von 11-nor-THC-COOH nachweist (vollständige Bezeichnung: 11-nor-&#948]3 Monaten[/B] nach dem letzten Konsum nachweisbar. Ein Urintest ist damit also nicht mit einem Alkoholtest vergleichbar, der den aktuellen Alkoholpegel im Blut bestimmt. Diese Tests sagen nichts darüber aus, ob jemand gerade unter Cannabiseinfluss steht (z.B. im Strassenverkehr oder am Arbeitsplatz), sondern nur, ob er oder sie in den letzten Wochen oder Monaten überhaupt Cannabis konsumiert hat.

Verfasst: 13.12.2006, 13:50
von Kawa
@Modern Times darüber streiten sich die Experten ....

Verfasst: 13.12.2006, 13:52
von bombaclock
Alge hat geschrieben:Habt ihr schon Erfahrungen mit Drogentests bei der Bewerbung für eine Lehre oder einen Arbeitsplatz gemacht? Wann sind diese üblich? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie weit verbreitet ist das mittlerweile?
bei Emil Frey Garage Standart-UP Tests bei Lehrlingen.

Verfasst: 13.12.2006, 13:55
von Taratonga
Kawa hat geschrieben:Kiffen ist eh nur max. 2 Wochen nachweisbar und das auch nur bei sehr starkem Konsum !
3 Monate..... nix 2 Wochen. In den Haarwurzeln bis zu 1 Jahr.

Verfasst: 13.12.2006, 13:58
von Taratonga
Kawa hat geschrieben:Kiffen ist eh nur max. 2 Wochen nachweisbar und das auch nur bei sehr starkem Konsum !
Cannabis
2-3 Tage nach einmaligem Konsum
5 Tage bei 4 mal die Woche kiffen
10 Tage bei täglichem Konsum
20 Tage bei mehrmals täglichem Konsum über Wochen


nun, ich dachte in den Haarwurzeln bis zu 1 Jahr danach...

Verfasst: 13.12.2006, 14:54
von Modern Times
Kawa hat geschrieben:@Modern Times darüber streiten sich die Experten ....
Das erstaunt mich dann aber schon, weshalb sich Experten über etwas streiten, was durch einfache Urintests überprüft werden kann. Kiffen im Dienste der Wissenschaft :D
Der von mir gepostete Auszug stammt übrigens von hier:
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/nachweis.htm
und nicht von einer staatlichen Angst-Mach-Propaganda-page

Verfasst: 13.12.2006, 15:22
von Alge
[quote="cpm"]denn bruchsch wohl kei test meh mache wennmers scho gseht.... ]

Soweit ich weiß, darf man niemanden wegen Konsums außerhalb der Arbeitszeit entlassen, auch Lehrlinge nicht. Ausnahme: die Arbeitsfähigkeit wird dadurch massiv reduziert.
Das Problem liegt nur bei der Bewerbung, wo der Test wie gesagt "freiwillig" ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß man bei Kiffen da zwingend ein Problem bekommt. Dann würde man manche Lehrstelle gar nicht mehr besetzen können...

Verfasst: 13.12.2006, 15:54
von Master
was wird denn genau bei einem "drogentest" gemessen?

wenn es darum geht, ob man alkoholisiert ist (>0.5 promille) oder z.b. in den letzten 12h gekifft hat, dann habe ich eigentlich verständnis dafür