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rückgabefrist
Verfasst: 07.12.2006, 10:23
von Ludwig van
wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
Verfasst: 07.12.2006, 10:25
von unwichtig
Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
hast du zuhause gemerkt, dass grün gar nicht mehr deine Lieblingsfarbe ist?
Verfasst: 07.12.2006, 10:26
von Jamiroquai
Ludwig van hat geschrieben:wenn ich in nem schuhgeschäft schuhe für 160 franken kaufe und diese zurückgeben möchte, muss ich da auf gutwill des verkäufers hoffen oder habe ich ein recht dazu, die schuhe (in ungebrauchtem? zustand) innert einer gewissen frist zurückzugeben?
wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.
kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
Verfasst: 07.12.2006, 10:34
von Ludwig van
danke... allerdings finde ich diese gutscheinlösung kacke... der laden hätte mir nix zu bieten... schauma mal... au ja: gibt es eine frist fürs zurückgeben? kann ja kaum ein monat später mit quittung antanzen und erwarten dass die den schuh noch nehmen, auch wenn er ungebraucht wäRe..
Verfasst: 07.12.2006, 10:34
von schesl
Solange die Schuhe ungetragen sind, sollten die Verkäufer kulant sein... Hatt noch nie Probleme damit. Einfach freundlich bleiben, dann klappt das schon ;-)
Verfasst: 07.12.2006, 10:39
von Ludwig van
[quote="schesl"]Solange die Schuhe ungetragen sind, sollten die Verkäufer kulant sein... Hatt noch nie Probleme damit. Einfach freundlich bleiben, dann klappt das schon ]
erschwerend dürfte sein, dass ich det ganze auf französisch machen muss...

Verfasst: 07.12.2006, 10:44
von ScoUtd
Ludwig van hat geschrieben:allerdings finde ich diese gutscheinlösung kacke...
klar dass sie dir einen Gutschein geben, schliesslich hatten die Arbeit mit dir. Beratung, Einkassieren, Abrechnung usw
dann kommst nochmals und willst die Schuhe zurück geben, ist wieder mit Arbeit verbunden.
Verfasst: 07.12.2006, 10:47
von Ludwig van
ScoUtd hat geschrieben:klar dass sie dir einen Gutschein geben, schliesslich hatten die Arbeit mit dir. Beratung, Einkassieren, Abrechnung usw
dann kommst nochmals und willst die Schuhe zurück geben, ist wieder mit Arbeit verbunden.
aber als zufriedener kunde komm ich gerne wieder, mit nem gutschein zwar wohl oder übel auch, allerdings nur noch ein einziges mal..
Verfasst: 07.12.2006, 10:51
von gego
...bin mir zimlich sicher dass sie sie nicht zurück nehmen müssen...also must du auf kulanz hoffen
Verfasst: 07.12.2006, 10:54
von Blauderi
Jamiroquai hat geschrieben:wenn si ungebraucht sind und du die quittung noch hast, kannst du die zurückgeben. ohne begründung.
kann allerdings sein, dass dir der verkäufer einen gutschein oder ein ersatzpaar anbietet. geldzurück ist kein muss
Stimmt nicht. Solange kein Mangel beim Vertragsabschluss vorlag (z.B. Irrtum, Täuschung etc.) ist der Kaufvertrag einzuhalten.
Der Umtausch erfolgt höchsten aus Kulanz (was ja an den meisten Orten üblich ist).
Verfasst: 07.12.2006, 10:56
von Ludwig van
in dere hisicht isch dr h&m ebe scho geil.. do chasch es bis zumene monet spöter in bruchtem zuestand zruggeh und bekunsch s gäld... globalisierung rulez...
Verfasst: 07.12.2006, 10:58
von penalty
Was bringt einen Menschen dazu, Schuhe für 160 Stutz zu kaufen und dann nicht haben zu wollen ohne sie längere Zeit getragen zu haben?

Verfasst: 07.12.2006, 10:59
von mimpfeli
Schueh, nicht getragen, im Originalzustand, mit Quittung kannst Du bis 30 Tage nach Kauf zurückbringen. Geld wirst Du nicht unbedingt zurückbekommen, eher Gutschein.
Obwohl das bei mir bis jetzt immer geklappt hat....

Verfasst: 07.12.2006, 11:06
von penalty
Ludwig van hat geschrieben:in dere hisicht isch dr h&m ebe scho geil.. do chasch es bis zumene monet spöter in bruchtem zuestand zruggeh und bekunsch s gäld... globalisierung rulez...
Wenn das wahr ist, brauche ich zukünftig weder Kleiderschrank noch Waschmaschine! Einmal wöchentlich die getragenen Kleider zurückbringen und die Garderobe für die nächste Woche abholen...

Verfasst: 07.12.2006, 11:07
von penalty
mimpfeli hat geschrieben:Schueh, nicht getragen, im Originalzustand, mit Quittung kannst Du bis 30 Tage nach Kauf zurückbringen. Geld wirst Du nicht unbedingt zurückbekommen, eher Gutschein.
Obwohl das bei mir bis jetzt immer geklappt hat....
penalty hat geschrieben:Was bringt einen Menschen dazu, Schuhe für 160 Stutz zu kaufen und dann nicht haben zu wollen ohne sie längere Zeit getragen zu haben?
Jaja, ich widerhole mich...

Verfasst: 07.12.2006, 11:09
von mimpfeli
[quote="penalty"]Jaja, ich widerhole mich... ]
Scho gseh

, na ja, mänggmol gfallt eim öbbis und e paar Daag spöter nümm. Isch halt so
(oder me merkt dass me scho 2-3 Päärli seeeehr ähnligi Schueh dehai hett....
)
Verfasst: 07.12.2006, 11:27
von Pippo Inzaghi
Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.
Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.
Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
Verfasst: 07.12.2006, 11:29
von nogomet
mimpfeli hat geschrieben:Scho gseh ](oder me merkt dass me scho 2-3 Päärli seeeehr ähnligi Schueh dehai hett....

)[/size]
diese 'logiken' spielen höchstens bei frauen, da du aber neuerdings ein mann bist ...

Verfasst: 07.12.2006, 11:31
von PeppermintPatty
Pippo Inzaghi hat geschrieben:Es gibt KEIN gesetzliches Rückgaberecht (Ausser die Dinger sind kaputt). KEIN Rückgaberecht. Weder innert 7 Tagen, noch innert 10 oder 30.
Wenn du die Schuhe probierst und kaufst, liegt ein gültiger Vertragsabschluss vor. Jegliche Erstattung des Kaufpreises in Bar oder in Gutscheinen erfolgt auf der Basis reiner Kulanz. Wird heutzutage oft vergessen.
Dass in der Praxis normalerweise ein Umtausch (andere Schuhe, Gutschein, mit bisserl Glück sogar Cash) kein Problem ist, spricht für das solide Kundendienst-Niveau in diesem Land.
dem is' nix hinzuzufügen...
einziges gesetzliches Recht zum Vertragsrücktritt bei Kaufverträgen: Bei Haustürkäufen / Hausierern (7 Tage).
Verfasst: 07.12.2006, 11:32
von Fussballheld
Ludwig van hat geschrieben:erschwerend dürfte sein, dass ich det ganze auf französisch machen muss...
Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück
Verfasst: 07.12.2006, 13:00
von PeppermintPatty
Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück

Verfasst: 07.12.2006, 13:01
von Taratonga
Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück

geile Siech
Verfasst: 07.12.2006, 13:02
von Latteknaller
Fussballheld hat geschrieben:Und so geht's:
Chaussures ... merde ... argent .. retour .. maintenant ... putain
das wird klappen, viel Glück
so klappt das nicht. wer kein franzesch kann brauchts phonetisch:
schossüür, merrd, arschong, rötur, mängtnang, pütäng

Verfasst: 07.12.2006, 13:10
von mimpfeli
[quote="Latteknaller"]so klappt das nicht. wer kein franzesch kann brauchts phonetisch:
schossüür, merrd, arschong, rötur, mängtnang, pütäng ]
HAHAHA....do nutzt au phonetisch nütt me....
Verfasst: 07.12.2006, 13:41
von Latteknaller
mimpfeli hat geschrieben:HAHAHA....do nutzt au phonetisch nütt me....
schon klar. ist aber auch schwierig, dieses wort zu "be"schreiben.
määtnong? mätönoo? dein vorschlag?