Gerichtsbeschluss aus Italien Pro Fans
Verfasst: 16.11.2006, 16:30
Stadionverbote für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in italienischen Stadien sind nicht gesetzmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Region Latium hervor, das mit seinem Urteil drei entsprechende Strafen aufhob.
Dem Gericht zufolge ist nach der Umwandlung des u201EDecreto Pisanuu201C (benannt nach dem ehemaligen italienischen Innenminister) in ein ordentliches Gesetz das Verhängen von Stadionverboten für bloße Verstöße gegen die Stadionordnung nicht mehr zulässig. Folglich kann das Anzünden von Fackeln oder Rauchkörpern innerhalb des Stadions nicht mehr durch Stadionverbote geahndet werden. (Stadionwelt, 15.11.2006)
Dem Gericht zufolge ist nach der Umwandlung des u201EDecreto Pisanuu201C (benannt nach dem ehemaligen italienischen Innenminister) in ein ordentliches Gesetz das Verhängen von Stadionverboten für bloße Verstöße gegen die Stadionordnung nicht mehr zulässig. Folglich kann das Anzünden von Fackeln oder Rauchkörpern innerhalb des Stadions nicht mehr durch Stadionverbote geahndet werden. (Stadionwelt, 15.11.2006)