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Erbrechtsfrage

Verfasst: 13.10.2006, 16:01
von lehmbölleli
Folgende Situation:

Das Haus in dem meine Mutter wohnt gehört zu gleichen Teilen ihr sowie ihren beiden Schwestern.

Seit 30 Jahren besteht ein Hypothekarvertrag der logischerweise immer wieder verlängert wurde und dabei jeweils von allen drei Parteien unterzeichnet werden musste.

Bei der letzten Hypothekar-Erneuerung um 4 Jahre hat nun die eine Schwester kundgetan, dass sie nach Ablauf des Vertrages keiner weiteren Verlängerung zustimmen wird und darauf besteht, dass das Haus zu diesem Zeitpunkt auf dem offenen Markt verkauft wird.

Die andere Schwester hat sich nicht so deutlich ausgedrückt. Es ist aber anzunehmen, dass auch sie will, dass das Haus dann an den Meistbietenden verkauft wird.

Nun meine Fragen: (wie sieht das rechtlich aus)
  • Was, wenn meine Mutter nicht will, dass das Haus an einen Fremden verkauft wird, sondern es zusammen mit mir und meiner Schwester selbst übernehmen möchte um ein Generationenhaus daraus zu machen. Können die Schwestern darauf bestehen, dass es u201Eexternu201C verkauft wird?
  • Und falls nicht, wie würde dann der Betrag errechnet, den man an die beiden Schwestern auszahlen müsste?

Verfasst: 13.10.2006, 16:03
von Taratonga
lehmbölleli hat geschrieben:Folgende Situation:

Das Haus in dem meine Mutter wohnt gehört zu gleichen Teilen ihr sowie ihren beiden Schwestern.

Seit 30 Jahren besteht ein Hypothekarvertrag der logischerweise immer wieder verlängert wurde und dabei jeweils von allen drei Parteien unterzeichnet werden musste.

Bei der letzten Hypothekar-Erneuerung um 4 Jahre hat nun die eine Schwester kundgetan, dass sie nach Ablauf des Vertrages keiner weiteren Verlängerung zustimmen wird und darauf besteht, dass das Haus zu diesem Zeitpunkt auf dem offenen Markt verkauft wird.

Die andere Schwester hat sich nicht so deutlich ausgedrückt. Es ist aber anzunehmen, dass auch sie will, dass das Haus dann an den Meistbietenden verkauft wird.

Nun meine Fragen: (wie sieht das rechtlich aus)
  • Was, wenn meine Mutter nicht will, dass das Haus an einen Fremden verkauft wird, sondern es zusammen mit mir und meiner Schwester selbst übernehmen möchte um ein Generationenhaus daraus zu machen. Können die Schwestern darauf bestehen, dass es &#8222]
    • Und falls nicht, wie würde dann der Betrag errechnet, den man an die beiden Schwestern auszahlen müsste?
sehr delikate Angelegenheit.... dasselbe Szenario hatte mein Vater mit seiner Schwester 1974. Sie haben seither kein Wort mehr miteinander gesprochen und wünschen sich seit 30 Jahren gegenseitig nur noch das Schlechteste...

Verfasst: 13.10.2006, 16:07
von Pippo Inzaghi
Einfachste Lösung wäre wohl, die beiden Schwestern zu töten.

Ich nehme aber an, dass es den Damen wurscht sein wird, Wer das Haus kauft, solange der Preis einigermassen stimmt. Wenn die Beziehungen zwischen den 3 Schwestern einigermassen normal sind, sollte ein "Vorzugspreis" möglich sein.

Ob und in welcher Form die Schwester die bleiben möchte, bei einem Verkauf ein Vetorecht hat, müsste geklärt werden. Grundbucheintrag, Besitzverhältnisse und Verträge wären dazu nötig, würd ich aber bei einem Anwalt/Notar machen lassen.

Verfasst: 13.10.2006, 16:23
von Magoo
Wenn das Haus zu gleichen Teilen den drei Schwestern gehört (siehe Grundbuchauszug, Schuldbrief etc..), dann braucht es sicherlich alle Unterschriften. Aber wenn zwei unbedingt verkaufen möchten, können Sie diese sicherlich erstreiten. Wenn Ihr kein schlechtes Verhältnis habt, dann könnt Ihr sicher mit deinen Tanten reden. Besorgt euch doch einen Schätzer (je nach Aufwand ca. CHF 1000.-) und bezahlt die zwei Schwestern aus. Natürlich müsst Ihr auch noch mit der Bank reden, ob Ihr die Hypobelastung auch tragen könnt.

Verfasst: 13.10.2006, 16:33
von lehmbölleli
Pippo Inzaghi hat geschrieben:Einfachste Lösung wäre wohl, die beiden Schwestern zu töten.
Nicht unbedingt, denn Erbe von denen wäre ja dann nicht meine Mutter sondern deren Ehemann bzw. Kinder und dann hätten wir wieder dieselbe Situation. Aber danke trotzdem für die nette Idee ]Ich nehme aber an, dass es den Damen wurscht sein wird, Wer das Haus kauft, solange der Preis einigermassen stimmt. Wenn die Beziehungen zwischen den 3 Schwestern einigermassen normal sind, sollte ein "Vorzugspreis" möglich sein.[/QUOTE]

Du hast Recht. Schlussendlich geht's nur um den Preis aber genau da liegt ja der Hase begraben. Zwischen "Schätzung" und "Verkauf an den Meistbietenden" liegen möglicherweise bis zu 300'000 Franken.
Pippo Inzaghi hat geschrieben:Ob und in welcher Form die Schwester die bleiben möchte, bei einem Verkauf ein Vetorecht hat, müsste geklärt werden. Grundbucheintrag, Besitzverhältnisse und Verträge wären dazu nötig, würd ich aber bei einem Anwalt/Notar machen lassen.
Ist mir klar, dass das dann noch seriös abgeklärt werden muss. Da sich aber hier sicher auch Juristen tummeln, dachte ich, ich könnte ja mal die ungefähre Richtung herausfinden ;)

Verfasst: 13.10.2006, 16:38
von Delgado
[quote="lehmbölleli"]

Ist mir klar, dass das dann noch seriös abgeklärt werden muss. Da sich aber hier sicher auch Juristen tummeln, dachte ich, ich könnte ja mal die ungefähre Richtung herausfinden ]


Hat deine Mutter den Beobachter oder den K-Tipp aboniert? Wenn ja würde ich mich bei deren Rechtsberatung melden. Die können einem in solchen Fällen meist sehr kompetent und gut helfen und sind sogar noch kostenlos.

Verfasst: 13.10.2006, 16:38
von lehmbölleli
Magoo hat geschrieben:Wenn das Haus zu gleichen Teilen den drei Schwestern gehört (siehe Grundbuchauszug, Schuldbrief etc..), dann braucht es sicherlich alle Unterschriften. Aber wenn zwei unbedingt verkaufen möchten, können Sie diese sicherlich erstreiten. Wenn Ihr kein schlechtes Verhältnis habt, dann könnt Ihr sicher mit deinen Tanten reden. Besorgt euch doch einen Schätzer (je nach Aufwand ca. CHF 1000.-) und bezahlt die zwei Schwestern aus. Natürlich müsst Ihr auch noch mit der Bank reden, ob Ihr die Hypobelastung auch tragen könnt.
Das Haus wurde bereits geschätzt. Wie ich aber bereits vorhin geschrieben habe, liegt der Schätzwert einiges unter dem, was sich die eine Schwester als Verkaufspreis vorstellt. Daher wäre es wichtig zu wissen, wie die rechtliche Lage ist. Klar könnte man den Schwestern entgegen kommen und etwas mehr zahlen als die Schätzung ergeben hat. Wichtig für uns wäre aber trotzdem zu wissen, was für Ansprüche sie geltend machen dürfen.

Verfasst: 13.10.2006, 16:39
von lehmbölleli
Delgado hat geschrieben:Hat deine Mutter den Beobachter oder den K-Tipp aboniert? Wenn ja würde ich mich bei deren Rechtsberatung melden. Die können einem in solchen Fällen meist sehr kompetent und gut helfen und sind sogar noch kostenlos.
Gute Idee, danke!

Verfasst: 13.10.2006, 18:22
von Ayrton
es gibt eine online schätzung auf wuestundpartner.ch kostet ein paar hundert franken - weniger als 1000 und richtet sich nach aktuellen verkaufspreisen von vergleichbaren objekten in der selben lage. d.h. das argument, wir können das zu einem höheren preis verkaufen, als der schätzwert - sticht nicht.

Verfasst: 13.10.2006, 18:25
von Ayrton
ausserdem ist eigenbedarf vor hiesigen gerichten immer ein sehr sehr starkes argument. es kommt selten vor, dass jemand sein heim verlassen muss. noch seltener, wenn es ihm sogar zu einem teil gehört.

Verfasst: 13.10.2006, 18:27
von Delgado
Ayrton hat geschrieben:ausserdem ist eigenbedarf vor hiesigen gerichten immer ein sehr sehr starkes argument. es kommt selten vor, dass jemand sein heim verlassen muss. noch seltener, wenn es ihm sogar zu einem teil gehört.
Fraglich ist aber, zu welchem Preis sie das Haus aus der Erbmasse auslösen könnte.

Verfasst: 13.10.2006, 19:06
von lehmbölleli
Delgado hat geschrieben:Fraglich ist aber, zu welchem Preis sie das Haus aus der Erbmasse auslösen könnte.
Ja eben - Ich weiss nämlich von einem anderen Fall. Da waren vier Geschwister beteiligt. Einer davon wollte sich aufgrund akutem Geldmangel auszahlen lassen. Aufgrund dessen wurde das Objekt dann von den offiziellen Behörden (weiss nicht genau, wer sowas macht) geschätzt. Dieser geschätzte Wert lag dann aber deutlich unter dem aktuellen Marktwert. Dieser Typ hat das dann wohl oder übel geschluckt weil er das Geld brauchte.

Verfasst: 13.10.2006, 20:12
von Black Squad
Gibt es hier nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

Verfasst: 14.10.2006, 11:53
von Sharky
Hesch PN ;)

Verfasst: 14.10.2006, 11:54
von Sharky
lehmbölleli hat geschrieben:Ja eben - Ich weiss nämlich von einem anderen Fall. Da waren vier Geschwister beteiligt. Einer davon wollte sich aufgrund akutem Geldmangel auszahlen lassen. Aufgrund dessen wurde das Objekt dann von den offiziellen Behörden (weiss nicht genau, wer sowas macht) geschätzt. Dieser geschätzte Wert lag dann aber deutlich unter dem aktuellen Marktwert. Dieser Typ hat das dann wohl oder übel geschluckt weil er das Geld brauchte.
Man kann heute 5 verschiedene Schätzungen machen und man hat 5 verschiedene Preise.... :rolleyes:

Verfasst: 14.10.2006, 11:59
von Pippo Inzaghi
[quote="lehmbölleli"]Nicht unbedingt, denn Erbe von denen wäre ja dann nicht meine Mutter sondern deren Ehemann bzw. Kinder und dann hätten wir wieder dieselbe Situation. Aber danke trotzdem für die nette Idee ]

Ab 5 Personen gebe ich Mengenrabatt. Besonderheiten wie Kettensäge, mehr als 50 Stiche, Ritualmord oder Ausweiden kosten natürlich extra.

Verfasst: 14.10.2006, 13:56
von Lemieux
lehmbölleli hat geschrieben:Folgende Situation:

Das Haus in dem meine Mutter wohnt gehört zu gleichen Teilen ihr sowie ihren beiden Schwestern.

Seit 30 Jahren besteht ein Hypothekarvertrag der logischerweise immer wieder verlängert wurde und dabei jeweils von allen drei Parteien unterzeichnet werden musste.

Bei der letzten Hypothekar-Erneuerung um 4 Jahre hat nun die eine Schwester kundgetan, dass sie nach Ablauf des Vertrages keiner weiteren Verlängerung zustimmen wird und darauf besteht, dass das Haus zu diesem Zeitpunkt auf dem offenen Markt verkauft wird.

Die andere Schwester hat sich nicht so deutlich ausgedrückt. Es ist aber anzunehmen, dass auch sie will, dass das Haus dann an den Meistbietenden verkauft wird.

Nun meine Fragen: (wie sieht das rechtlich aus)
  • Was, wenn meine Mutter nicht will, dass das Haus an einen Fremden verkauft wird, sondern es zusammen mit mir und meiner Schwester selbst übernehmen möchte um ein Generationenhaus daraus zu machen. Können die Schwestern darauf bestehen, dass es &#8222]
    • Und falls nicht, wie würde dann der Betrag errechnet, den man an die beiden Schwestern auszahlen müsste?
Frage 1:

Zunächst ist zu differenzieren zwischen Eigentum/Erbrecht und Hypothekarvertrag:
- Das Eigentum ist offenbar Gesamteigentum zu je 1/3. Wenn nun die eine oder andere Schwester die Erbengemeinschaft auflösen will (ich gehe davon aus, dass die Erbengemeinschaft nach wie vor Bestand hat und keine einfache Gesellschaft betreffend dieser Liegenschaft geschlossen wurde), so hat sie, wenn keine Einigung gefunden werden kann, eine Erbteilungsklage beim Gericht einzureichen. Die Teilung kann grundsätzlich jeder Erbe zu jeden Zeitpunkt verlangen. Die Durchführung der Teilung ist jedoch sehr komplex und nicht wirklich voraussehbar. Normalerweise verlangt die Teilungswillige Partei die öffentliche Versteigerung, diejenige, welche das Haus bewohnt, die Versteigerung unter den Parteien. Wenn genügend Kohle neben der Liegenschaft vorhanden ist, so kann die Liegenschaft auch einer Partei zugeteilt werden. Der Weg über die Schätzer ist bereits erläutert worden. Entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Schätzer ist einerseits ihr Ruf bei den Gericht, sowie die Frage, wer den Schätzer beauftragt hat. Sinnvoll ist es, den Schätzer gemeinsam zu beauftragen. Danach ist es für denjenigen, dem die Schätzung nicht passt, schwierig, sich auf die Inkompetenz des Schätzers zu berufen.

Frage 2:
Betreffend Hypothekarvertrag siehts so aus, dass dieser, wenn er ausläuft, von Deiner Mutter nicht einfach alleine verlängert werden kann, da sie, wie bereits gesagt, Gesamteigentümerin ist. Ein Gesamteigentümer kann nie alleine für seinen Teil handeln, Handlungen erfordern immer Einstimmigkeit. Dies kann hier ungemütlich werden, sowohl für Deine Mutter als auch ihre Schwestern, denn letztlich sind alle drei Schuldnerin des Hypothekarvertrags. Schlimmstenfalls kann es zur Versteigerung der Liegenschaft kommen.

Gruss
Lemieux

Verfasst: 14.10.2006, 14:41
von Rankhof
Lemieux hat geschrieben:Frage 1:

Zunächst ist zu differenzieren zwischen Eigentum/Erbrecht und Hypothekarvertrag:
- Das Eigentum ist offenbar Gesamteigentum zu je 1/3. Wenn nun die eine oder andere Schwester die Erbengemeinschaft auflösen will (ich gehe davon aus, dass die Erbengemeinschaft nach wie vor Bestand hat und keine einfache Gesellschaft betreffend dieser Liegenschaft geschlossen wurde), so hat sie, wenn keine Einigung gefunden werden kann, eine Erbteilungsklage beim Gericht einzureichen. Die Teilung kann grundsätzlich jeder Erbe zu jeden Zeitpunkt verlangen. Die Durchführung der Teilung ist jedoch sehr komplex und nicht wirklich voraussehbar. Normalerweise verlangt die Teilungswillige Partei die öffentliche Versteigerung, diejenige, welche das Haus bewohnt, die Versteigerung unter den Parteien. Wenn genügend Kohle neben der Liegenschaft vorhanden ist, so kann die Liegenschaft auch einer Partei zugeteilt werden. Der Weg über die Schätzer ist bereits erläutert worden. Entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Schätzer ist einerseits ihr Ruf bei den Gericht, sowie die Frage, wer den Schätzer beauftragt hat. Sinnvoll ist es, den Schätzer gemeinsam zu beauftragen. Danach ist es für denjenigen, dem die Schätzung nicht passt, schwierig, sich auf die Inkompetenz des Schätzers zu berufen.

Frage 2:
Betreffend Hypothekarvertrag siehts so aus, dass dieser, wenn er ausläuft, von Deiner Mutter nicht einfach alleine verlängert werden kann, da sie, wie bereits gesagt, Gesamteigentümerin ist. Ein Gesamteigentümer kann nie alleine für seinen Teil handeln, Handlungen erfordern immer Einstimmigkeit. Dies kann hier ungemütlich werden, sowohl für Deine Mutter als auch ihre Schwestern, denn letztlich sind alle drei Schuldnerin des Hypothekarvertrags. Schlimmstenfalls kann es zur Versteigerung der Liegenschaft kommen.

Gruss
Lemieux
hui, tönt das gut! Ich merke gerade, dass es nicht so gut ist, wenn man sich seit einem Jahr praktisch nur noch mit Strafrecht beschäftigt... ;)

Verfasst: 14.10.2006, 15:00
von Lemieux
[quote="Rankhof"]hui, tönt das gut! Ich merke gerade, dass es nicht so gut ist, wenn man sich seit einem Jahr praktisch nur noch mit Strafrecht beschäftigt... ]
jänu, im Strafrecht würdest Du dafür genauso aus dem Stehgreif einen Aufsatz schreiben können, was mir definitiv nicht mehr so leicht fällt...

Verfasst: 16.10.2006, 11:27
von lehmbölleli
Besten Dank für eure Inputs!