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stürbehörde...
Verfasst: 22.07.2006, 14:45
von LiveForever
als ich anfangs dieses Jahres von BL nach BS gezogen bin, habe ich mich entschieden, den Wochenaufenthalterstatus anzunehmen, da so mein "eigentlicher" Wohnsitz im BL bleibt (hat nicht mit Steuern zu tun, bin Student).
Nach einiger Zeit erhielt ich einen Fragebogen für Wochenaufenthalter von der Steuerbehörde. Ganz kurz und erinnerte mich an einen Fresszettel. Die Fragen waren auch nicht eminent wichtiger Natur (Was verbindet Sie mit Ihrem Wohnsitz ausserhalb von BS etc). Ausserdem erhielt mein Mitbewohner, der sich am selben Tag ebenfalls als Wochenaufenthalter gemeldet hat, keinen solchen Fragebogen. Dieser Brief wurde somit in meiner internen Wichtigkeitsordnung als niedrig eingestuft und in den runden Ordner eingeordnet. Vor rund einem Monat erhielt ich den selben Fragebogen nochmals, jedoch ohne Anmerkung was die Konsequenzen wären, wenn ich diesen nicht innert Frist zurückschicken würde. ich nahm mir vor, den Kram schon irgendwann zu machen (ehrlich), da es eigentlich nur 5min Aufwand waren. Schlussendlich lag das Formular rund 2 Wochen ausgefüllt bei mir rum.
Nun erhielt ich einen eingeschribenen Brief, in welchem steht, dass ich per Steuerjahr 2006 (also per sofort oder?) in BS Steuerpflichtig wäre (Ich habe aber nicht das ganze Jahr hier gelebt), weil ich dieses kleine Frageböglein nicht ausgefüllt habe!!!Heisst das, dass ich per sofort in in BS "zwangseingebürgert" wurde? Dürfen die das überhaupt?
Was für mich wichtig ist: Ich möchte ein Stipendium für mein Studium beantragen, muss ich das jetzt in BS oder BL???
Naja, wenigstens haben sie sich keinen fetten Steuerzahler gefischt, sondern nur ein weiteres finanzielles loch ohne boden

Verfasst: 24.07.2006, 00:17
von Bombur
Besteuert wird man in diesem Kanton, in dem man am 31. Dezember lebt. Für das ganze Jahr. Das ist so...
Soweit ich weiss, ist der Kanton Basel sehr streng in der Aufnahme von Wochenaufenthaltern... Ob sein Vorgehen rechtmässig ist... Wahrscheinlich schon... ;-)
Meines Wissens musst du Stipendien an dem Ort beantragen, wo deine Eltern Wohnsitz haben...
Verfasst: 24.07.2006, 00:48
von Lou C. Fire
LiveForever hat geschrieben:Heisst das, dass ich per sofort in in BS "zwangseingebürgert" wurde?
Das hättest Du wohl gerne, Du parasites Landei!
Verfasst: 24.07.2006, 01:20
von Mindl
1. wenn du dich als wucheuffenthalter ahgmeldet hesch, den zellt sone umfrog wohl chum
2. stipendie hänget vom wohnort vo dä eltere ab... (obwohl bs und bl händ eppe gliech hochi prämie, bs glaub sogar chli höcher)
3. gohsch mol uff dä behörde verbi, d schrifte sind immerno in BL hinterleit, vo däm her wirsch wohl chum problem ha wäg däm... und sunst wächslisch negst joor wieder uffs BL

Verfasst: 24.07.2006, 10:02
von Spirit of St. Jakob
Die Steuerbehörden im Kantons BS sind sehr pingelig und streng. Letztens musste ich für einen meiner Mitarbeiter eine Bestätigung schrieben, dass er während der Nachtschicht (!!) nicht nach Hause (mit dem ÖV...) kann um zu essen...
Verfasst: 24.07.2006, 10:10
von Pascilicious
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Die Steuerbehörden im Kantons BS sind sehr pingelig und streng. Letztens musste ich für einen meiner Mitarbeiter eine Bestätigung schrieben, dass er während der Nachtschicht (!!) nicht nach Hause (mit dem ÖV...) kann um zu essen...
Sind döödels.. jedes Joor s gliche gschiss mit dene Fuzzies.. mit dr Gmeind überhaupt kei Ghetto..
Verfasst: 24.07.2006, 10:14
von Dave
eso isch richtig
WÄR IN BASEL WOHNT ZAHLT AU STÜRE IN BASEL
Verfasst: 24.07.2006, 10:17
von AVATAR
Dave hat geschrieben:eso isch richtig
WÄR IN BASEL WOHNT ZAHLT AU STÜRE IN BASEL
ja ja, der arme kleine kanton braucht unbedingt kohle..................
den sollte GIGI abspringen muss ja einer den FCB zahlen können
Verfasst: 24.07.2006, 10:19
von TAFKAE
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Die Steuerbehörden im Kantons BS sind sehr pingelig und streng. Letztens musste ich für einen meiner Mitarbeiter eine Bestätigung schrieben, dass er während der Nachtschicht (!!) nicht nach Hause (mit dem ÖV...) kann um zu essen...
das kenn ich. ich mach für meine freundin die steuern. sie kann über mittag auch nicht nach hause. habe in der steuererklärung genau aufgelistet wo sie arbeitet, wie lange der arbeitsweg ist und wie lange ihre mittagspause dauert.
bei der veranlagung wurde der abzug einfach gestrichen. als ich anrief sagte der mann: ja stimmt, da kann sie wohl nicht nach hause. bitte schicken sie uns eine bestätigung des arbeitgebers.
zum glück habe ich die veranlagung genau durchgesehen. der depp hätte ja auch einfach nach der bestätigung fragen können, statt den abzug einfach zu streichen.
Verfasst: 24.07.2006, 10:23
von AVATAR
TAFKAE hat geschrieben:das kenn ich. ich mach für meine freundin die steuern. sie kann über mittag auch nicht nach hause. habe in der steuererklärung genau aufgelistet wo sie arbeitet, wie lange der arbeitsweg ist und wie lange ihre mittagspause dauert.
bei der veranlagung wurde der abzug einfach gestrichen. als ich anrief sagte der mann: ja stimmt, da kann sie wohl nicht nach hause. bitte schicken sie uns eine bestätigung des arbeitgebers.
zum glück habe ich die veranlagung genau durchgesehen. der depp hätte ja auch einfach nach der bestätigung fragen können, statt den abzug einfach zu streichen.
merke, steuerbeamten sind bachelis.........mir wollten sie einmal den arbeitsweg streichen, die kosten wären zu hoch

habe ich da angerufen und ihnen einmal meine meinug gesagt, am schluss noch eine bemerkung angehängt so in der richtung dann würde ich halt das arbeiten lassen und stempeln gehen. schwubs, meine abzüge wurden bewilligt mit der bemerkung ich solle doch nicht so ausfallend werden wäre ja schon ok

Verfasst: 25.07.2006, 09:09
von Bombur
Mindl hat geschrieben:1. wenn du dich als wucheuffenthalter ahgmeldet hesch, den zellt sone umfrog wohl chum
Wenn man einwohnerkontrolltechnisch als Wochenaufenthalter gemeldet ist, heisst das noch lange nicht, dass das steuertechnisch auch so ist... Aber Basel ist sehr sehr pingelig...
Verfasst: 25.07.2006, 09:21
von gruusigeSiech
Bevor man über die Steuerbehörden herzieht, sollte man sich zuerst einmal Gedanken darüber machen, was ein Wochenaufenthalter überhaupt ist.
Wochenaufenthalter ist man erst dann, wenn der tägliche Arbeitsweg von Wohnort und Arbeitsort unzumutbar ist und man deshalb eine Wohnung am Arbeitsort mietet. Was die Zumutbarkeit des täglichen Arbeitswegs anbelangt gibt es entsprechende Bundesgerichtsentscheide.
Bei Studierenden wird der Wochenaufenthalterstatus m.E. immer toleriert, da die zu erwartenden Steuereinnahmen, wenn überhaupt eh gering sind.
Verfasst: 25.07.2006, 23:42
von Bombur
Bevor man über die Steuerbehörden herzieht
Vielen Dank... Ich gehöre zwar einer basellandschaftlichen Steuerbehörde an (und auch nicht mehr lange), aber es ist eben schon meistens so, dass die Leute erstmal drauflos motzen bevor sie sich irgendwelche Infos geben lassen...
Eine wichtige Frage bei der Bewertung ob Wochenaufenthalt oder nicht, ist die nach dem Lebensmittelpunkt. Deshalb auch dieser Fragebogen. Man will herausfinden, wo der Steuerpflichtige sein Lebensmittelpunkt hat. Wenn er diesen am Wochenaufenthaltsort hat, dann wird dieser übers Wochenende auch nicht nach Hause fahren, ergo ist er kein Wochenaufenthalter.
Sonst kann ich dem obigen Beitrag zustimmen.