Prozesserfolg: Adidas gewinnt gegen Nike
Verfasst: 20.01.2005, 15:23
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[/url] Adidas-Sportschuh im Laden. Foto: Keystone
Düsseldorf. DPA/baz. Der US-Sportartikelhersteller Nike darf keine Sporthosen verkaufen, die mit zwei Streifen versehen sind. Sie könnten nämlich mit Produkten des Konkurrenten Adidas verwechselt werden. Diesen Entschied fällte das Landgericht Köln.
Stellt Nike den Verkauf dieser Artikel nicht ein, droht eine Busse von bis zu 250 000 Euro, wie die Richter am Donnerstag bekannt gaben. Zudem müssten die Schäden ersetzt werden, die Adidas- Salomon so entstehen. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf eine Million Euro.
Auch das Textilunternehmen Tom Tailor darf gemäss dem Urteil keine Jacken anbieten, die mit zwei Streifen versehen sind. Auch hier bestehe die Gefahr von Verwechslungen. Setzt Tom Tailor den Verkauf fort, droht dem Unternehmen ebenfalls eine Busse von bis zu 150 000 Euro. Den Streitwert bezifferte das Gericht in diesem Fall auf 500 000 Euro.
Markenrechte verletzt
Nike hatte laut Urteil zwei Sporthosen-Modelle vertrieben, die an den Seitennähten mit zwei Streifen verziert waren. Dies verletze die Markenrechte des durch die drei Streifen bekannten Adidas- Salomon-Konzerns. Es bestehe die Gefahr, dass die Kunden die Produkte verwechseln.
Daran ändere auch nichts, dass die Hosen mit dem Nike-Häckchen versehen wurden. Denn das Nike-Zeichen sei «eher unauffällig angebracht» worden. Der Kunde nehme die Streifen nicht «als blosses Dekorationselement» wahr.
Düsseldorf. DPA/baz. Der US-Sportartikelhersteller Nike darf keine Sporthosen verkaufen, die mit zwei Streifen versehen sind. Sie könnten nämlich mit Produkten des Konkurrenten Adidas verwechselt werden. Diesen Entschied fällte das Landgericht Köln.
Stellt Nike den Verkauf dieser Artikel nicht ein, droht eine Busse von bis zu 250 000 Euro, wie die Richter am Donnerstag bekannt gaben. Zudem müssten die Schäden ersetzt werden, die Adidas- Salomon so entstehen. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf eine Million Euro.
Auch das Textilunternehmen Tom Tailor darf gemäss dem Urteil keine Jacken anbieten, die mit zwei Streifen versehen sind. Auch hier bestehe die Gefahr von Verwechslungen. Setzt Tom Tailor den Verkauf fort, droht dem Unternehmen ebenfalls eine Busse von bis zu 150 000 Euro. Den Streitwert bezifferte das Gericht in diesem Fall auf 500 000 Euro.
Markenrechte verletzt
Nike hatte laut Urteil zwei Sporthosen-Modelle vertrieben, die an den Seitennähten mit zwei Streifen verziert waren. Dies verletze die Markenrechte des durch die drei Streifen bekannten Adidas- Salomon-Konzerns. Es bestehe die Gefahr, dass die Kunden die Produkte verwechseln.
Daran ändere auch nichts, dass die Hosen mit dem Nike-Häckchen versehen wurden. Denn das Nike-Zeichen sei «eher unauffällig angebracht» worden. Der Kunde nehme die Streifen nicht «als blosses Dekorationselement» wahr.