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Eingebürgerte ausbürgern

Verfasst: 20.03.2006, 13:34
von Huber
Um wieder mal für ein wenig Zündstoff im Forum zu sorgen, folgender Artikel vom Blick:

BERN – Kriminelle Eingebürgerte sollen den Schweizer Pass wieder verlieren. Dies ist nur eine der vielen Forderungen im neuen Ausländer-Papier der SVP.


Bild
Neues Ausländerpapier vor Augen, Schweizer Fahnen im Rücken: SVP-Spitze heute in Bern.

Heute stellte die SVP-Spitze in Bern offiziell ihr Positionspapier zur Asyl- und Ausländerpolitik vor. Damit wolle man sich nicht auf eine «Kopftuchdiskussion» beschränken, sagte Parteipräsident Ueli Maurer. Es gehe um eine Lagebeurteilung vor den Referendumsabstimmungen über das revidierte Asyl- und Ausländergesetz vom kommenden September.

Für die SVP ist die Lage düster. Es gehe darum, die «Verslumung der Schweiz» jetzt zu stoppen. Die massive Zuwanderung von Menschen aus fremden Kulturen stelle die Schweiz, ihre Einrichtungen und Schulen vor immer grössere Probleme, sagte SVP-Vizepräsidentin Sylvia Flückiger.

Der Ausländeranteil in der Schweiz wachse trotz rund 40´000 Einbürgerungen pro Jahr ungebremst weiter. Er sei bei den Kriminalitäts- und Arbeitslosenstatistiken, in den Gefängnissen sowie bei der IV überproportional hoch. Als Folge davon gehörten Messerstechereien, Schlägereien und Raserunfälle sowie eine «allgemeine Verrohung» des Klimas zum Alltag.

Dagegen will die SVP mit folgenden Vorschlägen ankämpfen:


  1. Eingebürgerte, die kriminell werden, verlieren die Staatsbürgerschaft wieder.
  2. Der Familiennachzug soll dadurch erschwert werden, dass die Kenntnis einer Landessprache für Ehegatten zur Pflicht erklärt wird.
  3. Die Zuwanderung durch die Personenfreizügigkeit soll «nötigenfalls» durch die Wiedereinführung von Kontingenten gestoppt werden.
  4. Papierlose sowie Menschen, welche die schweizerische Rechtsordnung hintertreiben, seien sofort auszuweisen.
  5. Mit Polizeipräsenz soll an den Schulen ein Gewaltverbot durchgesetzt werden.
  6. Auch in den Städten soll die Präsenz der Sicherheitskräfte erhöht werden.
  7. Gewalttätige ausländische Straftäter sollen ihre Haft im Ausland verbüssen.
  8. Das Strafgesetzbuch will die SVP dahingehend revidieren, dass Verbrechen von Ausländern grundsätzlich nicht nur mit Gefängnis, sondern auch mit Landesverweis bestraft werden.
Parteipräsident Maurer kündigte für die laufende sowie die nächsten Sessionen zahlreiche Vorstösse an, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.

Verfasst: 20.03.2006, 13:38
von Cheerio
muss man nicht gewisse pässe abgeben, wenn man einen neuen erlangt? werden solche personen dann wieder ausgebürgert, sind sie dann nicht staatenlos?

wtf?! ich denke nicht, dass das so einfach funktioniert...

Verfasst: 20.03.2006, 13:38
von Snowy
HA scho dümers vo dr SVP gläse...

Verfasst: 20.03.2006, 13:39
von Scott
oje oje svp.... :o

Verfasst: 20.03.2006, 13:50
von Kawa
Typisch SVP, wie ihr ganzes Parteiprogramm, populistisch aber völlig dumm :mad:
Naja, wenn man ihre Anhänger so ansieht ...

Verfasst: 20.03.2006, 13:52
von Rankhof
Huber hat geschrieben:
  1. Eingebürgerte, die kriminell werden, verlieren die Staatsbürgerschaft wieder.
  2. Der Familiennachzug soll dadurch erschwert werden, dass die Kenntnis einer Landessprache für Ehegatten zur Pflicht erklärt wird.
  3. Die Zuwanderung durch die Personenfreizügigkeit soll «nötigenfalls» durch die Wiedereinführung von Kontingenten gestoppt werden.
  4. Papierlose sowie Menschen, welche die schweizerische Rechtsordnung hintertreiben, seien sofort auszuweisen.
  5. Mit Polizeipräsenz soll an den Schulen ein Gewaltverbot durchgesetzt werden.
  6. Auch in den Städten soll die Präsenz der Sicherheitskräfte erhöht werden.
  7. Gewalttätige ausländische Straftäter sollen ihre Haft im Ausland verbüssen.
  8. Das Strafgesetzbuch will die SVP dahingehend revidieren, dass Verbrechen von Ausländern grundsätzlich nicht nur mit Gefängnis, sondern auch mit Landesverweis bestraft werden.
  1. völkerrechts- und verfassungswidrig: Viele Eingebürgerte verlieren durch die Einbürgerung ihr ehemaliges Bürgerrecht, da deren Land keine Doppelbürgerschaft kennt. Durch eine Ausbürgerung werden sie staatenlos, was gegen Verfassung und Völkerrecht verstösst.
  2. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden. Zudem verstösst es gegen Bundesverfassung und Menschenrechte (EMRK) (Recht auf Familienleben)
  3. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden.
  4. verstösst gegen die humanitäre Tradition und bezüglich der Papierlosen auch gegen Völkerrecht (in den anderen Fällen z.T. übrigens auch)
  5. und das zahlt wer bitteschön, liebe Steuersenkungspartei?
  6. siehe 5
  7. ok (aber wieso nur die gewalttätigen?)
  8. und zum Schluss nochmals ein Verstoss gegen die Bundesverfassung (Gleichberechtigungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot)

Verfasst: 20.03.2006, 13:54
von Nur So...
Snowy hat geschrieben:HA scho dümers vo dr SVP gläse...
wirklich? :eek:
5. Mit Polizeipräsenz soll an den Schulen ein Gewaltverbot durchgesetzt werden.
Das findi scho öpis vom dümere wo ich in letschter zyt ghört ha... :D

Verfasst: 20.03.2006, 13:55
von Nur So...
Rankhof hat geschrieben:
  1. völkerrechts- und verfassungswidrig: Viele Eingebürgerte verlieren durch die Einbürgerung ihr ehemaliges Bürgerrecht, da deren Land keine Doppelbürgerschaft kennt. Durch eine Ausbürgerung werden sie staatenlos, was gegen Verfassung und Völkerrecht verstösst.
  2. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden. Zudem verstösst es gegen Bundesverfassung und Menschenrechte (EMRK) (Recht auf Familienleben)
  3. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden.
  4. verstösst gegen die humanitäre Tradition und bezüglich der Papierlosen auch gegen Völkerrecht (in den anderen Fällen z.T. übrigens auch)
  5. und das zahlt wer bitteschön, liebe Steuersenkungspartei?
  6. ok (aber wieso nur die gewalttätigen?)
  7. und zum Schluss nochmals ein Verstoss gegen die Bundesverfassung (Gleichberechtigungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot)
Word! Danke!

Verfasst: 20.03.2006, 14:00
von Heavy
Rankhof hat geschrieben:
  1. völkerrechts- und verfassungswidrig: Viele Eingebürgerte verlieren durch die Einbürgerung ihr ehemaliges Bürgerrecht, da deren Land keine Doppelbürgerschaft kennt. Durch eine Ausbürgerung werden sie staatenlos, was gegen Verfassung und Völkerrecht verstösst.
  2. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden. Zudem verstösst es gegen Bundesverfassung und Menschenrechte (EMRK) (Recht auf Familienleben)
  3. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden.
  4. verstösst gegen die humanitäre Tradition und bezüglich der Papierlosen auch gegen Völkerrecht (in den anderen Fällen z.T. übrigens auch)
  5. und das zahlt wer bitteschön, liebe Steuersenkungspartei?
  6. ok (aber wieso nur die gewalttätigen?)
  7. und zum Schluss nochmals ein Verstoss gegen die Bundesverfassung (Gleichberechtigungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot)
Sit wenn halte sich zivilisierti Staate an Menscherecht?

Verfasst: 20.03.2006, 14:02
von Scott
würd mi mol wundernäh wieviel vo de "jo" stimmer papierlischwizer sind...

Verfasst: 20.03.2006, 14:03
von Kawa
Eingebürgerte, die kriminell werden, verlieren die Staatsbürgerschaft wieder.
Da sie ja meist ihren alten Pass abgeben mussten sind sie dann sog. Papierlose ...
Papierlose seien sofort auszuweisen.
Wohin denn ?????

Fazit = die SVP wird immer dümmer (soweit das überhaupt möglich ist) ....

Verfasst: 20.03.2006, 14:07
von Soriak
Huber hat geschrieben: Bild
Neues Ausländerpapier vor Augen, Schweizer Fahnen im Rücken: SVP-Spitze heute in Bern.
Sehr schlecht gewaehlte Kulisse... erinnert irgendwie an Nazi Flaggen, die so runtergehaengt wurden. Nicht umsonst werden normal Fahnen mit Fahnenstage hinter die Sprecher gestellt.
  1. Eingebürgerte, die kriminell werden, verlieren die Staatsbürgerschaft wieder.
Ja, wenn wir "kriminell" als "sich eines VERBRECHENS schuldig machend" definieren. Kleinere Delikte und selbstverstaendlich keine Bussen duerfen damit bestraft werden.
  1. Der Familiennachzug soll dadurch erschwert werden, dass die Kenntnis einer Landessprache für Ehegatten zur Pflicht erklärt wird.
Sehe ich auch so, wer die Staatsbuergerschaft will, muss mindestens in einer Landessprache kommunizieren koennen.
  1. Die Zuwanderung durch die Personenfreizügigkeit soll «nötigenfalls» durch die Wiedereinführung von Kontingenten gestoppt werden.
Bitte ]
  1. Papierlose sowie Menschen, welche die schweizerische Rechtsordnung hintertreiben, seien sofort auszuweisen.
[/quote]
Ganz klar. Kann nicht sein, dass jemand, der seinen Pass bei der Einreise vernichtet, besser gestellt ist, als jemand, der auf legalem Wege einwandert.
  1. Mit Polizeipräsenz soll an den Schulen ein Gewaltverbot durchgesetzt werden.
In gewissen Problemorten wohl eine gute Idee. Aber bestimmt nicht in Form von gepanzerten Fahrzeugen an jedem Eingang.
  1. Auch in den Städten soll die Präsenz der Sicherheitskräfte erhöht werden.
Vorallem Abends waer das eine gute Idee. Kann mich nicht erinnern, wann ich zum letzten Mal Polizei gesehen habe.
  1. Gewalttätige ausländische Straftäter sollen ihre Haft im Ausland verbüssen.
Warum auch nicht - wenn man die Leute auch wirklich in's Heimatland zurueck schicken kann, sollte man das auch tun.
  1. Das Strafgesetzbuch will die SVP dahingehend revidieren, dass Verbrechen von Ausländern grundsätzlich nicht nur mit Gefängnis, sondern auch mit Landesverweis bestraft werden.
Wird bestimmt jemand mit "vor Gericht sind alle Menschen gleich" kommen, das bedeutet aber nicht, dass fuer nicht Staatsbuerger zusaetzliche Gesetze und Auflagen erlassen werden koennen... ist ja auch gar nichts neues.


Denke mal die SVP wird mit dieser Vorlage einiges an Erfolg haben. Ueberfremdung ist in den Augen vieler ein grosses Problem.

Meiner Ansicht nach sollte jeder, der unsere Gesetze grob verletzt (und es soll mir niemand mit "Verzweiflung" kommen - gibt genuegend Leute in der gleichen Situation, die NICHT straffaellig werden) in kuerzester Zeit mit einem Arschtritt rausgeworfen werden koennen.

Wenn man stoerende Elemente auch schnell wieder los wird, ist man auch eher bereit Leute aufzunehmen. Sieht man auch in der Wirtschaft - dort wo der Kuendigungsschutz extrem ist (z.B. Frankreich) gibt es auch am wenigsten neue feste Jobs.

Verfasst: 20.03.2006, 14:07
von Diggi_Eier
Rankhof hat geschrieben:
  1. völkerrechts- und verfassungswidrig: Viele Eingebürgerte verlieren durch die Einbürgerung ihr ehemaliges Bürgerrecht, da deren Land keine Doppelbürgerschaft kennt. Durch eine Ausbürgerung werden sie staatenlos, was gegen Verfassung und Völkerrecht verstösst.
  2. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden. Zudem verstösst es gegen Bundesverfassung und Menschenrechte (EMRK) (Recht auf Familienleben)
  3. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden.
  4. verstösst gegen die humanitäre Tradition und bezüglich der Papierlosen auch gegen Völkerrecht (in den anderen Fällen z.T. übrigens auch)
  5. und das zahlt wer bitteschön, liebe Steuersenkungspartei?
  6. ok (aber wieso nur die gewalttätigen?)
  7. und zum Schluss nochmals ein Verstoss gegen die Bundesverfassung (Gleichberechtigungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot)
Und y sag's immer widr:
[Polemik]Uns würd's soviel besser go, wenn me gwüssi Staatsvrträg aifoch het lo welle syy loh .[/Polemik]

SVP wird sich sicher nid duuresetze. Isch eigentlich scho e wenig pyynlich, wenn me bedänggt, dass e settigi grossi Partei so Züügs vorlegt.
Wenn's möglich wär, würd y's aanäh, aber ebbe....

Die Schweiz ist und bleibt ein Ramschladen. :o

Verfasst: 20.03.2006, 14:08
von Rankhof
Kawa hat geschrieben: Wohin denn ?????
.
KZ Zürich-Albisgüetli... :eek:

Verfasst: 20.03.2006, 14:09
von Diggi_Eier
Heavy hat geschrieben:Sit wenn halte sich zivilisierti Staate an Menscherecht?
Ganz e geile! :D

Verfasst: 20.03.2006, 14:11
von Domingo
fände ich richtig, aber gleichzeitig (je nach Vergehen) auch noch an die Grenze stellen

sonst nutzt die Übung nichts, denn ob jetzt ein CHer IV zu Unrecht bezieht oder ein Vulkanier ist dann ja auch egal, Kosten sparen kann man nur mit der Ausschaffung

@ diä wo mi von dr andere Siite kenne ;)

Edith meint grad, dass sich dSVPler anschienend s'gliche dänggt hän jetzt wo i dr Thread genauer agluegt ha :D :p

Verfasst: 20.03.2006, 14:12
von Rankhof
Soriak hat geschrieben: Sehe ich auch so, wer die Staatsbuergerschaft will, muss mindestens in einer Landessprache kommunizieren koennen.

Ganz klar. Kann nicht sein, dass jemand, der seinen Pass bei der Einreise vernichtet, besser gestellt ist, als jemand, der auf legalem Wege einwandert.
Familiennachzug gleich Aufenthaltsrecht ungleich Einbürgerung!


Asylbetrüger (Passvernichter) sind zu verfolgen. Aber nicht zu Lasten jener Flüchtlinge, die nie einen Pass hatten oder der ihnen durch Schlepper etc. abgenommen wurde - leider auch häufig.

Verfasst: 20.03.2006, 14:18
von Lemieux
Rankhof hat geschrieben:
  1. völkerrechts- und verfassungswidrig: Viele Eingebürgerte verlieren durch die Einbürgerung ihr ehemaliges Bürgerrecht, da deren Land keine Doppelbürgerschaft kennt. Durch eine Ausbürgerung werden sie staatenlos, was gegen Verfassung und Völkerrecht verstösst.
  2. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden. Zudem verstösst es gegen Bundesverfassung und Menschenrechte (EMRK) (Recht auf Familienleben)
  3. verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diesen Vertrag kann die Schweiz nicht künden.
  4. verstösst gegen die humanitäre Tradition und bezüglich der Papierlosen auch gegen Völkerrecht (in den anderen Fällen z.T. übrigens auch)
  5. und das zahlt wer bitteschön, liebe Steuersenkungspartei?
  6. siehe 5
  7. ok (aber wieso nur die gewalttätigen?)
  8. und zum Schluss nochmals ein Verstoss gegen die Bundesverfassung (Gleichberechtigungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot)
Gehe grundsätzlich mit Dir einig. Mir war jedoch so, als ob das Freizügigkeitsabkommen kündbar wäre (zumindest rechtlich, dass mit der Kündigung ein ganzer Rattenschwanz von Kündigungen seitens der EU käme, ist mir klar). Lasse mich jedoch gerne belehren...

Verfasst: 20.03.2006, 14:19
von Träxli
Also i muess säge mir gfallt d SVP plötzlich rächt guet...

Na ja han ömu scho dümmers ghört vo ne und irgendwie findi das gar nid schlächt die Idee. Wobi s wird au do wieder irgendwelchi Hinterdürli gä, wo gwüssi Lüüt usnutze....Aber d Richtig findi guet

Verfasst: 20.03.2006, 14:21
von Basic
Träxli hat geschrieben:Also i muess säge mir gfallt d SVP plötzlich rächt guet...

Na ja han ömu scho dümmers ghört vo ne und irgendwie findi das gar nid schlächt die Idee. Wobi s wird au do wieder irgendwelchi Hinterdürli gä, wo gwüssi Lüüt usnutze....Aber d Richtig findi guet
träxli=jasmin hutter :confused:

Verfasst: 20.03.2006, 14:22
von Soriak
Rankhof hat geschrieben:Familiennachzug gleich Aufenthaltsrecht ungleich Einbürgerung!
Hat was ]
Asylbetrüger (Passvernichter) sind zu verfolgen. Aber nicht zu Lasten jener Flüchtlinge, die nie einen Pass hatten oder der ihnen durch Schlepper etc. abgenommen wurde - leider auch häufig.[/quote]
Leider gibt es meines Wissens keinen Weg, wie man diese Passvernichter von "echten" Papierlosen unterscheiden koennte.


Du hast in deinem oberen Post auch noch die Rechtslage angesprochen - ich sehe auch, dass es rechtlich wohl problematisch sein wuerde. Trotzdem wuerden sich bei einer erfolgreichen SVP Initiative wohl auch die noetigen Gesetzesaenderungen verabschieden lassen.

In den Bilateralen Vertraegen gibt es bestimmt auch Ausnahmeregelungen, durch die man mit etwas Geschick solche Aenderungen vereinbaren koennte.

Verfasst: 20.03.2006, 14:23
von snatch
Eingebürgerte ausbürgern ???

jein! wer schon 10 jahre den pass hat wird man kaum wieder ausbürgern können (sollen). es sollte jedoch eine bestimmte frist geben, wer es solange nicht aushält verliert die staatsbürgerschaft wieder.

wichtig ist, dass man nach dieser frist (z.b. 5 jahre) den alten pass abgeben MUSS. stop die doppelbürgerschaft! zudem muss es klare regeln geben, ab welcher krimineller tat man die staatsbürgerschaft wieder verliert. es kann ja nicht sein, dass wenn man am kiosk ein päcklein ziggis klaut, dass man dann gleich ausgebürgert wird.

Verfasst: 20.03.2006, 14:23
von Träxli
Basic hat geschrieben:träxli=jasmin hutter :confused:
Spinnsch?

Verfasst: 20.03.2006, 14:23
von mimpfeli
Wurde vielleicht schon erwähnt, hab nicht alles gelesen.

Was passiert dann mit straffälligen Schweizern (den urchigen/echten :rolleyes: ...die schon auf der Rütliwiese dabei waren )?
Wird denen der Pass auch abgenommen?

Verfasst: 20.03.2006, 14:26
von ellesse
mimpfeli hat geschrieben:Was passiert dann mit straffälligen Schweizern (den urchigen/echten :rolleyes: ...die schon auf der Rütliwiese dabei waren )?
Wird denen der Pass auch abgenommen?
Nein, da gibts eine viel bessere Lösung... anstatt dem straffälligen Schweizer den Pass abzunehmen, werden an seiner Stelle drei Ausländer abgeschoben... und schon gibts bald keine Probleme mehr in der Schweiz...

Verfasst: 20.03.2006, 14:27
von Scott
mimpfeli hat geschrieben:Wurde vielleicht schon erwähnt, hab nicht alles gelesen.

Was passiert dann mit straffälligen Schweizern (den urchigen/echten :rolleyes: ...die schon auf der Rütliwiese dabei waren )?
Wird denen der Pass auch abgenommen?
gohts no? das wär jo denn glichberächtigung!!! skandalööööös mimpfeli!!!

Verfasst: 20.03.2006, 14:33
von Soriak
mimpfeli hat geschrieben:Wurde vielleicht schon erwähnt, hab nicht alles gelesen.

Was passiert dann mit straffälligen Schweizern (den urchigen/echten :rolleyes: ...die schon auf der Rütliwiese dabei waren )?
Wird denen der Pass auch abgenommen?
Problematisch ist da wohl eher, dass man sie nirgens abschieben kann.

Kommt ein Freund deines Kindes auf Besuch und beginnt ploetzlich mutwillig die Moebel zu beschaedigen, kannst du es ja auch rauswerfen - wenn's dein eigenes Kind ist, musst du eine andere Loesung finden.

Verfasst: 20.03.2006, 14:34
von Nur So...
Soriak hat geschrieben: Leider gibt es meines Wissens keinen Weg, wie man diese Passvernichter von "echten" Papierlosen unterscheiden koennte.
Bingo! Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Soriak hat geschrieben: Du hast in deinem oberen Post auch noch die Rechtslage angesprochen - ich sehe auch, dass es rechtlich wohl problematisch sein wuerde. Trotzdem wuerden sich bei einer erfolgreichen SVP Initiative wohl auch die noetigen Gesetzesaenderungen verabschieden lassen.

In den Bilateralen Vertraegen gibt es bestimmt auch Ausnahmeregelungen, durch die man mit etwas Geschick solche Aenderungen vereinbaren koennte.
Ja das würde schon gehen. Man könnte ja deine Vorbilder USA und Israel nachahmen und hier und da ein paar Persöhnlichkeitsrechte einschränken sowie ein paar kleinere Gesetzesänderungen verabschieden die zwar gegen geltendes Völkerrecht verstossen aber sonst ganz gut in die gewünschte politische Marschrichtung führen...
Ein, zwei Kamera's mehr in den Innenstädte sowie für jeden Bürger einen Polizisten, müssen ja nicht gerade Panzerwagen sein, dann kommts schon gut... :rolleyes:

Verfasst: 20.03.2006, 14:37
von mimpfeli
Soriak hat geschrieben:Problematisch ist da wohl eher, dass man sie nirgens abschieben kann.

Kommt ein Freund deines Kindes auf Besuch und beginnt ploetzlich mutwillig die Moebel zu beschaedigen, kannst du es ja auch rauswerfen - wenn's dein eigenes Kind ist, musst du eine andere Loesung finden.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen

Als Eingebürgerter ist er/sie kein Freund meines Kindes mehr, sondern ein Adoptivkind.
Und ein Adoptivkind kannst Du auch nicht einfach wieder vor die Türe setzen wenn es sich daneben benimmt.....

Verfasst: 20.03.2006, 14:40
von Nur So...
mimpfeli hat geschrieben:Dann ist es kein Freund meines Kindes, sondern ein Adoptivkind. (Eingebürgerte/er ist nicht länger Ausländer sonder CH-er)
Und ein Adoptivkind kannst Du auch nicht einfach wieder vor die Türe setzen wenn es sich daneben benimmt.....
:eek: sehr guet gsait, guete Verglich ! :)