sieben Tagen Gefängnis für Gestapo-Member
Verfasst: 31.12.2005, 13:26
Tages-Anzeiger vom 31.12.2005
Stadtpolizist attackierte Nachbarin
Ein Zürcher Stadtpolizist ist mit sieben Tagen Gefängnis bestraft worden. Er hatte im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits zu Polizeimethoden gegriffen.
Von Thomas Hasler
Die Nachbarschaft zwischen zwei Ehepaaren in einer Zürcher Oberländer Gemeinde ist seit längerem gestört. Auch der Richter, der einen der diversen Streitfälle zu entscheiden hatte, spricht von einem «unwürdigen Nachbarzwist mit immer wiederkehrenden Streitereien und einem allseits unnachgiebigen und aggressiven Benehmen». Der sporadisch offen ausbrechende Konflikt ist offenbar auf Streitereien zwischen den Kindern der Eheleute zurückzuführen. Der letzte Streit, der die vier Personen gleichzeitig als Angeklagte und als Geschädigte vor den Ustermer Richter führte, eskalierte in der gemeinsamen Tiefgarage.
Was sich dort ereignete, wird von den Parteien völlig unterschiedlich geschildert. In einem Fall riss Familie A den Streit vom Zaun, im anderen Fall Familie B. Der Richter analysierte in seinem 37-seitigen Urteil die Aussagen, zog noch ein unfallmechanisches Gutachten zu Rate und kam dann zu einem Ergebnis, an dem wahrscheinlich niemand besondere Freude hat.
Ehefrauen lagen sich in den Haaren
Kurz zusammengefasst: Die zwei Frauen begegneten sich in der Tiefgarage, gerieten ob der Kinder in Streit. Einer der Ehemänner, der Stadtpolizist, fuhr gerade mit dem Auto in die Garage, mischte sich in den Streit ein. Die andere Frau alarmierte ihren Mann, der seinerseits mit erhobenen Fäusten in der Garage erschien.
Welche Frau die andere zuerst an den Haaren riss, brauchte den Richter gar nicht zu interessieren. Denn beim Raufhandel geht es nicht darum, wer angefangen hat. Der Tatbestand ist laut Gesetz bereits erfüllt, wenn mindestens drei Personen an der tätlichen Auseinandersetzung teilnehmen, mindestens zwei Seiten aktiv gegeneinander kämpfen und mindestens eine Person dabei verletzt wird.
Das war der Fall. Denn der sich einmischende Stadtpolizist hatte nach Überzeugung des Richters die Frau des Nachbarn zu Boden gedrückt und war ihr dann mit einem Knie oder einem Schienbein mit vollem Gewicht auf die rechte Nackenseite gestiegen - eine Festhaltetechnik, die bei der Polizei gelernt wird und die der Frau Beschwerden verursachte, an denen sie noch Monate später litt.
Dass der Beamte die beiden Frauen bloss trennen wollte, glaubte der Richter nicht. Es sei ja wohl «schwer verständlich, dass es einem körperlich überlegenen und fachtechnisch bzw. polizeilich ausgebildeten Mann nicht gelungen ist, die beiden Frauen ohne weitere Eskalation zu trennen».
Der andere Ehemann erschien in der Tiefgarage erst, als seine Frau auf dem Boden lag. Er wurde vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen. Er sei zwar mit erhobenen Fäusten oder einer ähnlichen drohenden Geste auf das andere Ehepaar zugelaufen, habe sich aber keine Tätlichkeiten zu Schulden kommen lassen. Weil er aber dem Stadtpolizisten ankündigte, er werde ihn mit Schlägen eindecken, wenn er nochmals ein Mitglied seiner Familie anfasse, wurde er wegen Drohung verurteilt.
Fazit: Der Stadtpolizist kassierte eine siebentägige Gefängnisstrafe und eine Busse von 700 Franken. Je 700 Franken Busse müssen auch die beiden Frauen bezahlen. Der drohende Ehemann wurde mit einer Busse von 1000 Franken bestraft.
Stadtpolizist attackierte Nachbarin
Ein Zürcher Stadtpolizist ist mit sieben Tagen Gefängnis bestraft worden. Er hatte im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits zu Polizeimethoden gegriffen.
Von Thomas Hasler
Die Nachbarschaft zwischen zwei Ehepaaren in einer Zürcher Oberländer Gemeinde ist seit längerem gestört. Auch der Richter, der einen der diversen Streitfälle zu entscheiden hatte, spricht von einem «unwürdigen Nachbarzwist mit immer wiederkehrenden Streitereien und einem allseits unnachgiebigen und aggressiven Benehmen». Der sporadisch offen ausbrechende Konflikt ist offenbar auf Streitereien zwischen den Kindern der Eheleute zurückzuführen. Der letzte Streit, der die vier Personen gleichzeitig als Angeklagte und als Geschädigte vor den Ustermer Richter führte, eskalierte in der gemeinsamen Tiefgarage.
Was sich dort ereignete, wird von den Parteien völlig unterschiedlich geschildert. In einem Fall riss Familie A den Streit vom Zaun, im anderen Fall Familie B. Der Richter analysierte in seinem 37-seitigen Urteil die Aussagen, zog noch ein unfallmechanisches Gutachten zu Rate und kam dann zu einem Ergebnis, an dem wahrscheinlich niemand besondere Freude hat.
Ehefrauen lagen sich in den Haaren
Kurz zusammengefasst: Die zwei Frauen begegneten sich in der Tiefgarage, gerieten ob der Kinder in Streit. Einer der Ehemänner, der Stadtpolizist, fuhr gerade mit dem Auto in die Garage, mischte sich in den Streit ein. Die andere Frau alarmierte ihren Mann, der seinerseits mit erhobenen Fäusten in der Garage erschien.
Welche Frau die andere zuerst an den Haaren riss, brauchte den Richter gar nicht zu interessieren. Denn beim Raufhandel geht es nicht darum, wer angefangen hat. Der Tatbestand ist laut Gesetz bereits erfüllt, wenn mindestens drei Personen an der tätlichen Auseinandersetzung teilnehmen, mindestens zwei Seiten aktiv gegeneinander kämpfen und mindestens eine Person dabei verletzt wird.
Das war der Fall. Denn der sich einmischende Stadtpolizist hatte nach Überzeugung des Richters die Frau des Nachbarn zu Boden gedrückt und war ihr dann mit einem Knie oder einem Schienbein mit vollem Gewicht auf die rechte Nackenseite gestiegen - eine Festhaltetechnik, die bei der Polizei gelernt wird und die der Frau Beschwerden verursachte, an denen sie noch Monate später litt.
Dass der Beamte die beiden Frauen bloss trennen wollte, glaubte der Richter nicht. Es sei ja wohl «schwer verständlich, dass es einem körperlich überlegenen und fachtechnisch bzw. polizeilich ausgebildeten Mann nicht gelungen ist, die beiden Frauen ohne weitere Eskalation zu trennen».
Der andere Ehemann erschien in der Tiefgarage erst, als seine Frau auf dem Boden lag. Er wurde vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen. Er sei zwar mit erhobenen Fäusten oder einer ähnlichen drohenden Geste auf das andere Ehepaar zugelaufen, habe sich aber keine Tätlichkeiten zu Schulden kommen lassen. Weil er aber dem Stadtpolizisten ankündigte, er werde ihn mit Schlägen eindecken, wenn er nochmals ein Mitglied seiner Familie anfasse, wurde er wegen Drohung verurteilt.
Fazit: Der Stadtpolizist kassierte eine siebentägige Gefängnisstrafe und eine Busse von 700 Franken. Je 700 Franken Busse müssen auch die beiden Frauen bezahlen. Der drohende Ehemann wurde mit einer Busse von 1000 Franken bestraft.