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Verdacht auf Kinderpornographie!!
Verfasst: 10.11.2005, 20:52
von Varela
vor ca. 2 tagen merkte ich, dass ein guter freund von mir irgendwie komisch drauf war, er wollte aber partout nicht sagen, was ihn bedrückt. da es mir keine ruhe liess, rief ich ihn heute abend an und liess nicht locker, bis er mit der sprache rausrückte:
er sagte, am montag morgen um 6 uhr klingelte es an seiner haustüre und draussen standen 3 polizisten in zivil! sie streckten ihm einen hausdurchsuchungsbefehl unter die nase mit der bemerkung "verdacht auf kinderpornographie"! völlig schockiert musste er mit ansehen, wie seine wohnung durchsucht und sein pc mitgenommen wurde. auf seine frage was das ganze soll, wurde ihm erklärt, dass in spanien einer gefasst wurde, bei dem kinderpornographie entdeckt wurde und auf dessen pc die mail-adresse meines kollegen drauf war und er im april von diesem typ ein mail mit diesem material erhalten hat. scheinbar stimmt das, denn wie ich im folgenden thread sah,
http://fcbforum.magnet.ch/showthread.ph ... rnographie
hatten zum selben zeitpunkt auch andere leute solche mails erhalten. und nun wurden via interpool scheinbar alle leute die solche mails erhielten ausfindig gemacht und einer razzia unterzogen. sie sagten ihm noch, dass er nun mindestens ein halbes jahr lang warten muss, bis sein fall untersucht wird und so lange auch sein rechner beschlagnahmt sei.
verständlich dass du da am boden bist, wenn gegen dich ein verfahren wegen kinderpornographie läuft und du mehr als ein halbes jahr damit konfrontiert wirst.
er versicherte mir, dass er nicht einmal wusste, dass er dieses mail erhielt, da er (wie im andere thread) pro tag ca. 30 solche spam-mails erhielt. geschweige denn, dass er solchen mist herunterlud.
nun meine frage an die juristen und andere mit ähnlichen erfahrungen: kann man ihn tatsächlich nur aufgrund dieses einen mails so lange warten lassen? (hab ihn gar nicht gefragt, ob sonst noch was mitgenommen wurde, aber irgendwelche filme die man beschlagnahmen hätte können, besitzt er 100% nicht). ich würde ihm gerne helfen, weiss aber ehrlich gesagt nicht wie...

Verfasst: 10.11.2005, 21:01
von crazychillbär
Das ist ja voll der scheiss.Nur weil er ne Mail bekommt.Hoffe das ganze klärt sich.Viel Glück.
Verfasst: 10.11.2005, 21:03
von rotoloso
Varela hat geschrieben:aber irgendwelche filme die man beschlagnahmen hätte können, besitzt er 100%)(
Was heisst denn das? Normali Pornos sinn legal... was für Filme hettr wo me könnt beschlagnahme?
Verfasst: 10.11.2005, 21:05
von Varela
rotoloso hat geschrieben:Was heisst denn das? Normali Pornos sinn legal... was für Filme hettr wo me könnt beschlagnahme?
sorry, sollte natürlich heissen "besitzt er 100%
NICHT".
Verfasst: 10.11.2005, 21:07
von brewz_bana
i mein scho ellai dr punkt dass de di pc bis denn schowieder kasch furtschiesse wennden wieder bekunnsch isch krass...
Verfasst: 10.11.2005, 21:12
von Diggi_Eier
Während eines Ermittlingsverfahrens dieser Art, muss zuerst der gesamte PC durchleuchtet werden. Je nach Häufigkeit dieser Vorkommnisse in einem Bestimmten Standort (wie hier z.B. Basel) kann diese Untersuchung auch länger dauern.
Bei einem Bekannten ging es z.B. um Veruntreuung von Firmengeldern und da diese Leute in der Staatsanwaltschaft nicht gerade die hellsten Informatiker sind, kann dies bei verschiedenen relativ unbekannteren Programmen auch ziemlich lange dauern.
Verfasst: 10.11.2005, 21:13
von rotoloso
Also i muess dr ehrlich sage, i finds scho e bitz zu komisch dass gege öbber ermittlet wird, numme will e Spam-mail beko het, wenn unseri polizei wirklig eso vorgoht denn isch das meh als bedänklich, i wott dim Kolleg nütt unterwärfe aber könnts nid si dassr villicht emol in de falsche Sytte ummegsörft hett... du wiesch jo, hütt kasch e 14jährigi kuum no vonere 20jährigi unterscheide. Wenn är sich sinere Unschuld sicher isch, denn söllr 1. käi Angscht ha und 2. e Aawalt uffsueche denn i bi überzüggt dasme e Mensch nid eifach eso e 1/2 Johr ka hogge loh. Wennr e Rächtsschutz Versicherig het denn söllr die sofort Iischalte.
Verfasst: 10.11.2005, 21:16
von Diggi_Eier
@Roto: So aifach kunnt me nid "uff die falsch Site", glaub mer. Es muess e Download uff d'Platte stattgfunde ha und wenn dä erscht no koschtepflicht gsi isch, denn rächnet me mit emne Iivrständnis vom User....
Verfasst: 10.11.2005, 21:19
von dasto
rotoloso hat geschrieben:Also i muess dr ehrlich sage, i finds scho e bitz zu komisch dass gege öbber ermittlet wird, numme will e Spam-mail beko het, wenn unseri polizei wirklig eso vorgoht denn isch das meh als bedänklich, i wott dim Kolleg nütt unterwärfe aber könnts nid si dassr villicht emol in de falsche Sytte ummegsörft hett... du wiesch jo, hütt kasch e 14jährigi kuum no vonere 20jährigi unterscheide. Wenn är sich sinere Unschuld sicher isch, denn söllr 1. käi Angscht ha und 2. e Aawalt uffsueche denn i bi überzüggt dasme e Mensch nid eifach eso e 1/2 Johr ka hogge loh. Wennr e Rächtsschutz Versicherig het denn söllr die sofort Iischalte.
naja.. denke auch, dass er irgendwie auf ne falsch homepage kam oder n file downlodete, dass nicht das war, was er eigentlich erwartete oder so ähnlich (also dass er eigentlich keine schuld besässe)
aber hocken lassen? so verfahren sind teilweise sehr undurchsichtig, und wenn es wirklich ne gross angelegte aktion war, dann bleiben die pcs bis zum ende des ermittlungsverfahrens unter verschluss! (ich meintes, wenn du den computer zum arbeiten brauchst, dass dann die möglichkeit besteht, den pc früher wider zu bekommen) und das kann dauern..
Verfasst: 10.11.2005, 21:19
von Soriak
Die Polizei kann Beweismittel durchaus beschlagnahmen und fuer die Dauer der Untersuchung und des Prozesses behalten.
Ein Computer ist meiner Ansicht nach aber kein Beweismittel. Die Festplatte (bzw die Speichermedien - DVDs, CDs etc) enthaelt die Beweise, nur diese sollte also beschlagnahmt werden.
Er sollte einen Beleg haben, auf dem genau steht wer was mitgenommen hat. (Basler Staatsanwaltschaft oder Interpol) Wuerde an die betreffende Stelle schreiben und die sofortige Herausgabe aller Komponente die nicht als Beweise benoetigt werden fordern. Also alles ausser der Festplatte.
Gleichzeitig wuerde ich mir einen guten Anwalt besorgen und gegen die Beschlagnahmung der Festplatte klagen. Man sollte auf keinen Fall die Zeit zum Handeln verpennen. Also bestimmt nicht warten, bis eine Anklage ins Haus flattert...
Verfasst: 10.11.2005, 21:21
von Diggi_Eier
Soriak hat geschrieben:
Ein Computer ist meiner Ansicht nach aber kein Beweismittel. Die Festplatte (bzw die Speichermedien - DVDs, CDs etc) enthaelt die Beweise, nur diese sollte also beschlagnahmt werden.
...
Fass du mal ein Motherboard mit den Fingern an und deine Beweise sind futsch... ergo: Beschlagnamung des PCs = gerechtfertigt.
Verfasst: 10.11.2005, 21:23
von dasto
Diggi_Eier hat geschrieben:@Roto: So aifach kunnt me nid "uff die falsch Site", glaub mer. Es muess e Download uff d'Platte stattgfunde ha und wenn dä erscht no koschtepflicht gsi isch, denn rächnet me mit emne Iivrständnis vom User....
wie ich oben bereits geschrieben hab:
beispiel er wollte sich mal einen porno runterladen.. geht also auf eine entsprechende seite zahlt da für den porno "geile krankenschwestern vol. 3"

und lädt den runter.. die krankenschwestern in dem porno sind nun aber halt nich 18, sondern irgendwie 15 oder so.. er weis das dann nicht, und sieht es erst, wenn er denfilm unten hat, also wenns zu spät ist..
und wegend dem auf die falschen seiten kommt man nicht einfach so:
mein vater bekam schon oft mails auf die allg. geschäfts adresse, mit links zu kinderpornografie.. nur steht da halt nicht immer kinderpornografie, sondern irgend was anderes, wo eigentlich legal war.. du klickst also auf den lick und: tadaaa, schon bist du auf der falschen seite...
Verfasst: 10.11.2005, 21:23
von Soriak
Diggi_Eier hat geschrieben:Fass du mal ein Motherboard mit den Fingern an und deine Beweise sind futsch... ergo: Beschlagnamung des PCs = gerechtfertigt.
Man kann eine Festplatte leicht entfernen ohne sie zu beschaedigen... oder habe ich da immer mit dem Feuer gespielt?
Verfasst: 10.11.2005, 21:24
von dasto
Soriak hat geschrieben:
Man kann eine Festplatte leicht entfernen ohne sie zu beschaedigen... oder habe ich da immer mit dem Feuer gespielt?
das die polizei den ganzen pc mitnimmt ist normal. bekommst dafür aber ein hausdurchsuchungsprotokoll, wo drauf steht, was alles genau mitgenommen wurde!
Verfasst: 10.11.2005, 21:26
von Diggi_Eier
Soriak hat geschrieben:
Man kann eine Festplatte leicht entfernen ohne sie zu beschaedigen... oder habe ich da immer mit dem Feuer gespielt?
Es gibt Fälle von statischer Ladung, die eine Platine dauerhaft beschädigen und sogar unbrauchbar machen können. Ist bei uns in der Schule im Informatikkurs passiert.
Verfasst: 10.11.2005, 21:27
von Soriak
wie ich oben bereits geschrieben hab:
beispiel er wollte sich mal einen porno runterladen.. geht also auf eine entsprechende seite zahlt da für den porno "geile krankenschwestern vol. 3" und lädt den runter.. die krankenschwestern in dem porno sind nun aber halt nich 18, sondern irgendwie 15 oder so.. er weis das dann nicht, und sieht es erst, wenn er denfilm unten hat, also wenns zu spät ist..
Ich glaube nicht, dass dies so abgeht... Seiten, die Kinderpornographie anbieten, preisen es doch bestimmt auch als solches an. Schliesslich hat man eine bestimmte Kundschaft im Visier und will die Leute ja auch fuer laenger als eine Monatszahlung beibehalten.
und wegend dem auf die falschen seiten kommt man nicht einfach so:
mein vater bekam schon oft mails auf die allg. geschäfts adresse, mit links zu kinderpornografie.. nur steht da halt nicht immer kinderpornografie, sondern irgend was anderes, wo eigentlich legal war.. du klickst also auf den lick und: tadaaa, schon bist du auf der falschen seite...
Lediglich auf eine solche Seite zu gehen ist noch nicht strafbar. Du musst etwas
bewusst downloaden um dich strafbar zu machen.
Deinem Vater rate ich aber trotzdem im Geschaeft nicht auf solche Links zu clicken

Verfasst: 10.11.2005, 21:30
von dasto
[quote="Soriak"]Ich glaube nicht, dass dies so abgeht... Seiten, die Kinderpornographie anbieten, preisen es doch bestimmt auch als solches an. Schliesslich hat man eine bestimmte Kundschaft im Visier und will die Leute ja auch fuer laenger als eine Monatszahlung beibehalten.
Lediglich auf eine solche Seite zu gehen ist noch nicht strafbar. Du musst etwas bewusst downloaden um dich strafbar zu machen.
Deinem Vater rate ich aber trotzdem im Geschaeft nicht auf solche Links zu clicken ]
zu 1.. es gilt aber auch kunden zu "fangen"
zu 2. mach er auch nicht mehr, leitet die links meistens an die polizei weiter..
Verfasst: 10.11.2005, 21:58
von tonton
Diggi_Eier hat geschrieben:Fass du mal ein Motherboard mit den Fingern an und deine Beweise sind futsch... ergo: Beschlagnamung des PCs = gerechtfertigt.
Es ginge aber auch einfacher: Habe von einem Kollegen gehört bei dem wegen irgendwas Geschäftlichem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Da wurden einfach die Festplatten kopiert

OK, kann sein dass es in diesem Fall nicht so gemacht wurde um die Verdächtigten von weiterem Handeln abzuhalten oder weil es ein ziemlich grosser Fall ist

Anyways, hoffe auf ein baldiges positives Ende!
Verfasst: 10.11.2005, 23:22
von Chris Climax
Ich meine mal gelesen zu haben das der blosse Besitz (oder Download) von kinderpornografischem Material in der Schweiz gar nicht strafbar ist ?
Verfasst: 11.11.2005, 00:06
von Rankhof
Chris Climax hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben das der blosse Besitz (oder Download) von kinderpornografischem Material in der Schweiz gar nicht strafbar ist ?
Anschauen ist nicht strafbar, Besitz schon.
Was also sich im Cache befindet (oder in den temp-files des Mailprogramms), ist nicht strafbar, sofern es automatisch dorthin geladen wurde durch den Browser/E-Mail-Programm. Jeder andere Besitz ist strafbar.
Verfasst: 11.11.2005, 00:07
von Stormy
Dass, vor allem bei solchen an den Haaren herbeigezogenen Verdächtigungen, der komplette PC beschlagnahmt wird, ist völliger Overkill. Jeder Informatikerlehrling weiss, wie man eine Festplatte ausbaut, ohne sich dabei auf das Mainboard zu entladen und dabei den halben PC zu schrotten. Ich behaupte auch mal, dass selbst wenn man so unvorsichtig vorgehen würde, dies keine Daten auf der Festplatte gefährden würde. Schlimmstenfalls würde die Elektronik der Festplatte das Zeitliche segnen und selbst das sollte für einen qualifizierten "Datenauswerter" kein Problem darstellen. Unwiederbringlich zerstört würde dabei nichts. Bei einem handfesten Verdacht auf schwere Vergehen wäre das noch vertretbar, aber sicher nicht, wenn man bei irgendjemandem die Emailadresse zusammen mit zigtausend anderen findet. Eine DVD randvoll mit Spamempfängern findet man in 2-3 Minuten Recherche für Spotpreise.
Und wie leicht man auf den falschen Link klickt, sieht man daran, wenn man mal bei Google oder irgendeiner Tauschbörse "Teens Sex" oder ähnliches eingibt. Anstatt solchen Leuten hinterherzujagen, sollte man vielleicht mal der Sache nachgehen, warum es zigtausend frei zugängliche, kostenpflichtige Seiten mit solchen Inhalten gibt, bei denen anscheinend reichlich Geld fliesst, ohne dass irgendjemand etwas dagegen unternimmt. Die Kundenlisten von solchen Seiten dürften wahrscheinlich auch aufschlussreicher sein, als irgendwelche Emaillisten von Spamern.
Verfasst: 11.11.2005, 00:08
von smd
Chris Climax hat geschrieben:Ich meine mal gelesen zu haben das der blosse Besitz (oder Download) von kinderpornografischem Material in der Schweiz gar nicht strafbar ist ?
Besitz ist strafbar (StGB 197 o.ä.), bewusstes Herunterladen und Abspeichern auf jeden Fall auch.
Allerdings wirst du, so glaube ich zumindest "nur" bestraft, wenn die Dateien auf deinem PC in einem anderen als dem Temp-Verezichnis des Explorers gefunden werden-ein Zeichen, dass bewusstes Abspeichern stattgefunden hat.
Ohne Gewähr allerdings!
Verfasst: 11.11.2005, 00:46
von Chris Climax
Jetzt stellt sich allerdings noch die Frage wie Otto-Normalwichser erkennen soll das es sich bei der abgebildeten Dame um eine Minderjährige handelt ?
Ist ja heutzutage verdammt schwer abzuschätzen bei all diesen frühreifen Luder

Verfasst: 11.11.2005, 01:28
von Balisto
Montag morgens um 6 Uhr öffne ich schon gar keinem die Türe.
Verfasst: 11.11.2005, 08:52
von AVATAR
habe schon in dem anderen fred geschrieben das er diese melden soll, so hätte die polizei seine adresse gehabt und er hätte sich wahrscheinlich schadlos aus dieser angelegenheit ziehen können. so kommt er eventuelle auch ohne schaden davon, es dauert einfach viel länger........
und, es ist nicht der erste und auch nicht der letzte der in so etwas rein gezogen wird.
Verfasst: 11.11.2005, 09:04
von Schwarzbueb
Rankhof hat geschrieben:Anschauen ist nicht strafbar, Besitz schon.
Was also sich im Cache befindet (oder in den temp-files des Mailprogramms), ist nicht strafbar, sofern es automatisch dorthin geladen wurde durch den Browser/E-Mail-Programm. Jeder andere Besitz ist strafbar.
Absolut korrekt, zu ergänzen ist einzig, dass das Bundesgericht das bewusste Herunterladen als "Herstellen von harter Pornographie" bezeichnet und damit der strengeren Strafdrohung (gegenüber "Besitz") unterstellt. Also merke: kopieren=herstellen! Unverständlich, aber Lausanne!
Verfasst: 11.11.2005, 13:55
von Rankhof
Schwarzbueb hat geschrieben:Absolut korrekt, zu ergänzen ist einzig, dass das Bundesgericht das bewusste Herunterladen als "Herstellen von harter Pornographie" bezeichnet und damit der strengeren Strafdrohung (gegenüber "Besitz") unterstellt. Also merke: kopieren=herstellen! Unverständlich, aber Lausanne!
stimmt... nun, Kopieren ist reproduzieren und vervielfältigen, von daher in gewisser Art schon herstellen. Nur soll mir mal einer erklären, wie ich zu einer Datei aus dem Internet komme, ohne sie zu kopieren...
Verfasst: 11.11.2005, 15:50
von Schwarzbueb
Rankhof hat geschrieben:stimmt... nun, Kopieren ist reproduzieren und vervielfältigen, von daher in gewisser Art schon herstellen. Nur soll mir mal einer erklären, wie ich zu einer Datei aus dem Internet komme, ohne sie zu kopieren...
... genau, und weshalb hat das Parlament eigens eine Strafnorm für das Beschaffen aus dem Internet geschaffen, wenn das gleiche vorher schon als "herstellen" strafbar gewesen sein soll...

Verfasst: 11.11.2005, 15:58
von Rankhof
Schwarzbueb hat geschrieben:... genau, und weshalb hat das Parlament eigens eine Strafnorm für das Beschaffen aus dem Internet geschaffen, wenn das gleiche vorher schon als "herstellen" strafbar gewesen sein soll...
erklär du mir, wieso das Parlament in der neuen Bundesverfassung ein Grundrecht gegen Willkür verankert hat, weil das BGer das bisher nicht anerkennen wollte und jetzt, wo es schwarz auf weiss in der BV steht, das BGer noch immer meint, es könne ein eigenes Süppchen kochen und das Grundrecht weiterhin nicht anerkennen?
Muss wohl daran liegen, dass das Parlament unfähig ist, Gesetze zu erlassen...

(Gut, zum Teil ist das tatsächlich so, in anderen Fällen aber eben auch nicht)
Solche Urteile zu hinterfragen bringt nicht viel, ändern kann man es ja eh nicht...
Verfasst: 11.11.2005, 16:35
von Varela
danke euch allen für die antworten, werde ihm dies ausdrucken.
war vorhin nach der arbeit noch bei ihm und er hat nochmals klar gesagt, dass in keinster weise kinderpornographie abgespeichert sei. deshalb habe er auch ein reines gewissen. was ihn aber am härtesten trifft, ist die tatsache, dass er jetzt mindestens ein halbes jahr lang unter verdacht steht und ein solches verfahren gegen ihn läuft. ich weiss nicht ob es möglich ist, ein solches verfahren zu beschleunigen (ev. ärztliches gutachten das zeigt, wie sehr er darunter leidet??). ich meine es gibt genau ein mail dass er erhielt und sonst absolut nichts das gegen ihn spricht.