Heute im Beobachter
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Es ist am der Zeit, dass SF1 endlich einmal eine Arena bringt zum Thema "FCB-Fans randalieren: Lüge oder Wahrheit?".
Ich stelle mir vor, dass Gäste aus 6 Richtungen daran teilnehmen:
1) FCB-Fans à la CHEF, König, Eckfahne, Auslandbasler
2) Vetreter offizieller FCB-Fanclubs
3) FCB-Fans, die am 5.12.04 im Extrazug reisten
4) Vertreter SFV und Vereine
5) Vetreter von Politik und Polizei
6) Vetreter Fanprojekte
Ich stelle mir vor, dass Gäste aus 6 Richtungen daran teilnehmen:
1) FCB-Fans à la CHEF, König, Eckfahne, Auslandbasler
2) Vetreter offizieller FCB-Fanclubs
3) FCB-Fans, die am 5.12.04 im Extrazug reisten
4) Vertreter SFV und Vereine
5) Vetreter von Politik und Polizei
6) Vetreter Fanprojekte
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Ich habe da an dieses Spiel gedacht: http://fcbforum.ch/vb/showthread.php?po ... post186844Heavy hat geschrieben:Nein glaub ich nicht. Die Zeiten als noch Trams brannten, Glelenkbusse zerstört wurden, scheiben eingeworfen wurden, sind definitiv vor dem Mob gewesen. Set es diesen Mob gibt und alle geschlossen zum Stadion marschieren, ist der Sachschaden auf ein Bruchteil geschrumpft. Leider kann man den Mob im gegensatz zu kleinen randalierenden Grüppchen besser ausfindig machen.
An ein Spiel mit grossem Sachschaden aus dem Jahre anno 2003 kann ich mich nicht erinnern.
(geht vor allem um den Tankstellenshop...)
Mail an Beobachter
Ich habe diesen Text auf der Beobachter Hompage eingegeben:
Nachdem die ersten Strafanzeigen in Zürich eingeleitet worden waren, verlagerte sich noch vor Jahresende das Interesse auf die Aktion der Bahnpolizei in Basel. Die SBB haben ohne Rechtsgrundlage ihre Transportpflicht verletzt, und die Bahnpolizei geriet in Bedrängnis. Dass sich eine privatrechtliche Firma wie die Securitrans, welche keiner politischen Instanz Rechenschaft schuldig ist, für ihr Handeln auf die allgemeine Polizeiklausel der Bundesverfassung beruft (Sonntagszeitung vom 2. Januar 2005, Seite 9), ist natürlich ein Witz. Es zeigt aber, wie kritisch die Lage für die Bahnpolizei ist.
Unter diesem Gesichtspunkt ist wohl auch dieser Artikel im Beobachter zu sehen. Da die Luft langsam eng wird, werden wieder Lügen verbreitet, wie dies die Stadtpolizei Zürich bereits am 5. Dezember gemacht hat. Es ist eine Schande, dass der Beobachter einer derartigen Machenschaft Hand bietet.
Da Sie ja auch Juristen beschäftigen, hier noch eine paar relevante Gesetzesartikel:
Transportgesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a3.html
Art. 3 Transportpflicht
1 Die Unternehmungen führen jeden Transport aus, wenn:
a. der Reisende oder der Absender die Gesetzes- und Tarifbestimmungen einhält;
b. der Transport mit dem Personal und mit den Transportmitteln mÖglich ist, die zur Bewältigung des normalen Verkehrs ausreichen;
c. der Transport nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Unternehmung nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden kann.
2 Für die Luftseilbahnen besteht keine Transportpflicht.
3 Der Bundesrat bestimmt, welche Personen und Gegenstände aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden.
4 Verletzt eine Unternehmung die Transportpflicht, kann der Berechtigte Schadenersatz verlangen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a15.html
Art. 15 Personentransportvertrag
1 Mit dem Personentransportvertrag verpflichtet sich die Unternehmung, einen Reisenden gegen Entgelt zwischen bestimmten Stationen zu transportieren.
2 Der Vertrag berechtigt den Reisenden, die im Fahrplan verÖffentlichten Kurse und die Öffentlichen Zusatzkurse zu benützen.
Aufgrund von Artikel 2 müssen die SBB Jedermann transportieren, welcher ein gültiges Billett vorweisen kann, und aufgrund von Artikel 15 kann der Billettinhaber frei wählen, welchen Zug er benützen will.
Bahnpolizeigesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a12.html
Art. 12
1 Jede Bahngesellschaft bezeichnet diejenigen Beamten und Angestellten, welche zur Ausübung der Bahnpolizei berechtigt sind, unter Anzeige an den Bundesrat und an die betreffenden Kantonsregierungen.
2 Diese Beamten und Angestellten stehen innerhalb des ihnen durch gegenwärtiges Gesetz angewiesenen polizeilichen Geschäftskreises hinsichtlich ihres amtlichen Charakters den kantonalen Polizeibediensteten gleich und sind auch in gleicher Weise wie diese amtlich in Pflicht zu nehmen.
3 Der kantonalen Polizei bleiben die mit der Ausübung ihres Aufsichtsrechtes verbundenen Befugnisse in vollem
Umfang vorbehalten.
Aufgrund Art. 12 Abs 1 kann nur ein Beamter oder Angestellter der Bahngesellschaft die Bahnpolizei ausüben. Da die Mitarbeiter von Securitrans nicht bei den SBB angestellt sind, sind sie auch nicht berechtigt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen. Dass "Die SBB ihre Hoheitsrechte an uns delegiert haben" wie Urs Balzli von der Securitrans behauptet, ist gar nicht möglich, da ein Bundesgesetz nicht mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgehoben werden kann.
Aufgrund Art. 12 Abs 2 kann abgeleitet werden, dass die Bahnpolizei nach kantonalem Recht arbeiten muss (wie es die kantonale Polizei auch tut). Kommunale Verordnungen wie das Polizeireglement der Stadt Zürich sind daher auf Bahnarealen nicht anwenbar.
Aufgrund Art. 12 Abs 3 schliesslich wird ersichtlich, dass die kantonale Polizeihoheit (wie übrigens auch auf Autobahnen) nicht tangiert ist. Für Personenkontrollen und dergleichen ist die Kantonspolizei zuständig, die Bahnpolizei darf nur die Personalien von Fahrgästen aufnehmen, welche gegen Vorschriften verstossen, auch wenn Securitrans auf ihrer Webseite etwas anderes behauptet.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a7.html
Art. 7
1 Verletzungen obiger Bestimmungen sind bei der Polizei- oder Gerichtsstelle einzuklagen, welche nach dem am Orte der Begehung der Übertretung geltenden Rechte zustündig ist.
2 Kann sich der Fehlbare über seine Person, seinen Stand und Wohnort nicht glaubwürdig ausweisen, oder hat derselbe in der Schweiz keinen festen Wohnsitz, so ist von ihm eine angemessene Kaution gegen Empfangsbescheinigung zu verlangen und dieselbe mit der Anzeige zu übermitteln. Wird diese Kaution nicht geleistet, so erfolgt persÖnliche Zuführung des Betreffenden an die nächste OrtspolizeibehÖrde, welche den Bericht entgegennimmt und als Strafantrag behandelt.
Das sind also die wirklichen Kompetenzen der Bahnpolizei: bei Verstössen gegen Art. 1 bis 6 des Bahnpolizeigesetzes (und gegebenenfalls bei Verstössen gegen Transportgesetz oder Transportverordnung) einschreiten! Von wegen polizeiliche Generalklausel und Blablablaaaaahhhh....
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a2.html
Art. 2
1 Es ist verboten, auf der Bahn oder ihren Zugehören, soweit sie nicht (wie Bahnhofplätze, Verladungsräume, Wegübergünge) hiefür geöffnet sind, zu reiten, zu fahren, Tiere auf dieselbe zu treiben oder einzulassen.
2 Die Wagen, welche Reisende zur Bahn bringen oder von daher abholen, müssen an den von der Ortspolizei dazu bestimmten Stellen auffahren.
Eine Funktion hat die Ortspolizei (wie z. B. die Stadtpolizei Zürich) allerdings: sie darf bestimmen, wo VOR dem Bahnhof Taxis stehen dürfen...
Nachdem die ersten Strafanzeigen in Zürich eingeleitet worden waren, verlagerte sich noch vor Jahresende das Interesse auf die Aktion der Bahnpolizei in Basel. Die SBB haben ohne Rechtsgrundlage ihre Transportpflicht verletzt, und die Bahnpolizei geriet in Bedrängnis. Dass sich eine privatrechtliche Firma wie die Securitrans, welche keiner politischen Instanz Rechenschaft schuldig ist, für ihr Handeln auf die allgemeine Polizeiklausel der Bundesverfassung beruft (Sonntagszeitung vom 2. Januar 2005, Seite 9), ist natürlich ein Witz. Es zeigt aber, wie kritisch die Lage für die Bahnpolizei ist.
Unter diesem Gesichtspunkt ist wohl auch dieser Artikel im Beobachter zu sehen. Da die Luft langsam eng wird, werden wieder Lügen verbreitet, wie dies die Stadtpolizei Zürich bereits am 5. Dezember gemacht hat. Es ist eine Schande, dass der Beobachter einer derartigen Machenschaft Hand bietet.
Da Sie ja auch Juristen beschäftigen, hier noch eine paar relevante Gesetzesartikel:
Transportgesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a3.html
Art. 3 Transportpflicht
1 Die Unternehmungen führen jeden Transport aus, wenn:
a. der Reisende oder der Absender die Gesetzes- und Tarifbestimmungen einhält;
b. der Transport mit dem Personal und mit den Transportmitteln mÖglich ist, die zur Bewältigung des normalen Verkehrs ausreichen;
c. der Transport nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Unternehmung nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden kann.
2 Für die Luftseilbahnen besteht keine Transportpflicht.
3 Der Bundesrat bestimmt, welche Personen und Gegenstände aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden.
4 Verletzt eine Unternehmung die Transportpflicht, kann der Berechtigte Schadenersatz verlangen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a15.html
Art. 15 Personentransportvertrag
1 Mit dem Personentransportvertrag verpflichtet sich die Unternehmung, einen Reisenden gegen Entgelt zwischen bestimmten Stationen zu transportieren.
2 Der Vertrag berechtigt den Reisenden, die im Fahrplan verÖffentlichten Kurse und die Öffentlichen Zusatzkurse zu benützen.
Aufgrund von Artikel 2 müssen die SBB Jedermann transportieren, welcher ein gültiges Billett vorweisen kann, und aufgrund von Artikel 15 kann der Billettinhaber frei wählen, welchen Zug er benützen will.
Bahnpolizeigesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a12.html
Art. 12
1 Jede Bahngesellschaft bezeichnet diejenigen Beamten und Angestellten, welche zur Ausübung der Bahnpolizei berechtigt sind, unter Anzeige an den Bundesrat und an die betreffenden Kantonsregierungen.
2 Diese Beamten und Angestellten stehen innerhalb des ihnen durch gegenwärtiges Gesetz angewiesenen polizeilichen Geschäftskreises hinsichtlich ihres amtlichen Charakters den kantonalen Polizeibediensteten gleich und sind auch in gleicher Weise wie diese amtlich in Pflicht zu nehmen.
3 Der kantonalen Polizei bleiben die mit der Ausübung ihres Aufsichtsrechtes verbundenen Befugnisse in vollem
Umfang vorbehalten.
Aufgrund Art. 12 Abs 1 kann nur ein Beamter oder Angestellter der Bahngesellschaft die Bahnpolizei ausüben. Da die Mitarbeiter von Securitrans nicht bei den SBB angestellt sind, sind sie auch nicht berechtigt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen. Dass "Die SBB ihre Hoheitsrechte an uns delegiert haben" wie Urs Balzli von der Securitrans behauptet, ist gar nicht möglich, da ein Bundesgesetz nicht mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgehoben werden kann.
Aufgrund Art. 12 Abs 2 kann abgeleitet werden, dass die Bahnpolizei nach kantonalem Recht arbeiten muss (wie es die kantonale Polizei auch tut). Kommunale Verordnungen wie das Polizeireglement der Stadt Zürich sind daher auf Bahnarealen nicht anwenbar.
Aufgrund Art. 12 Abs 3 schliesslich wird ersichtlich, dass die kantonale Polizeihoheit (wie übrigens auch auf Autobahnen) nicht tangiert ist. Für Personenkontrollen und dergleichen ist die Kantonspolizei zuständig, die Bahnpolizei darf nur die Personalien von Fahrgästen aufnehmen, welche gegen Vorschriften verstossen, auch wenn Securitrans auf ihrer Webseite etwas anderes behauptet.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a7.html
Art. 7
1 Verletzungen obiger Bestimmungen sind bei der Polizei- oder Gerichtsstelle einzuklagen, welche nach dem am Orte der Begehung der Übertretung geltenden Rechte zustündig ist.
2 Kann sich der Fehlbare über seine Person, seinen Stand und Wohnort nicht glaubwürdig ausweisen, oder hat derselbe in der Schweiz keinen festen Wohnsitz, so ist von ihm eine angemessene Kaution gegen Empfangsbescheinigung zu verlangen und dieselbe mit der Anzeige zu übermitteln. Wird diese Kaution nicht geleistet, so erfolgt persÖnliche Zuführung des Betreffenden an die nächste OrtspolizeibehÖrde, welche den Bericht entgegennimmt und als Strafantrag behandelt.
Das sind also die wirklichen Kompetenzen der Bahnpolizei: bei Verstössen gegen Art. 1 bis 6 des Bahnpolizeigesetzes (und gegebenenfalls bei Verstössen gegen Transportgesetz oder Transportverordnung) einschreiten! Von wegen polizeiliche Generalklausel und Blablablaaaaahhhh....
http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_147_1/a2.html
Art. 2
1 Es ist verboten, auf der Bahn oder ihren Zugehören, soweit sie nicht (wie Bahnhofplätze, Verladungsräume, Wegübergünge) hiefür geöffnet sind, zu reiten, zu fahren, Tiere auf dieselbe zu treiben oder einzulassen.
2 Die Wagen, welche Reisende zur Bahn bringen oder von daher abholen, müssen an den von der Ortspolizei dazu bestimmten Stellen auffahren.
Eine Funktion hat die Ortspolizei (wie z. B. die Stadtpolizei Zürich) allerdings: sie darf bestimmen, wo VOR dem Bahnhof Taxis stehen dürfen...
- Spirit of St. Jakob
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[quote="macau"]
Aufgrund Art. 12 Abs 1 kann nur ein Beamter oder Angestellter der Bahngesellschaft die Bahnpolizei ausüben. Da die Mitarbeiter von Securitrans nicht bei den SBB angestellt sind, sind sie auch nicht berechtigt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen. Dass "Die SBB ihre Hoheitsrechte an uns delegiert haben" wie Urs Balzli von der Securitrans behauptet, ist gar nicht möglich, da ein Bundesgesetz nicht mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgehoben werden kann.
[quote]
Nur eine kleine Bemerkung am Rande: Die SBB besitzt 51% der Securitrans-Aktien, die Securitrans gehört also der SBB!
Bei der SBB sind viele gute Juristen beschäftigt, wenigstens in dem Punkt werden die wohl wissen, was eine Bahnpolizei ist und was nicht.
Aufgrund Art. 12 Abs 1 kann nur ein Beamter oder Angestellter der Bahngesellschaft die Bahnpolizei ausüben. Da die Mitarbeiter von Securitrans nicht bei den SBB angestellt sind, sind sie auch nicht berechtigt, irgendwelche Amtshandlungen vorzunehmen. Dass "Die SBB ihre Hoheitsrechte an uns delegiert haben" wie Urs Balzli von der Securitrans behauptet, ist gar nicht möglich, da ein Bundesgesetz nicht mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgehoben werden kann.
[quote]
Nur eine kleine Bemerkung am Rande: Die SBB besitzt 51% der Securitrans-Aktien, die Securitrans gehört also der SBB!
Bei der SBB sind viele gute Juristen beschäftigt, wenigstens in dem Punkt werden die wohl wissen, was eine Bahnpolizei ist und was nicht.

- LaFamigliaCrew
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Zwei Tips an die SBB:
A) Wen ihr es nicht in den Griff bekommt sämtliche Tickets einzukassieren weil anscheinend "so viele Leute" gratis mitfahren wollen, da schafft Arbeitsplätze und schickt doppelt so viele Controlleure mit auf den Zug! Ansonsten ändert die Richtlinien... ...wen man von der Polizei in den Extrazug gezwungen wird, kann man den Ticketautomaten auch nicht mehr aufsuchen...
B) Ich denke die meisten FCB-Fans mögen möglichst günstig von A nach B ans spiel fahren.
--> Stellt den ältesten, kaputtesten und ungepflegtesten Zug (Waggon) hin und verlangt dafür einen günstigeren Preis! Die Rechnung wird aufgehen.. ..wer will den schon den Komfort. N'Stuhl, n'Mistkübel das reicht..
A) Wen ihr es nicht in den Griff bekommt sämtliche Tickets einzukassieren weil anscheinend "so viele Leute" gratis mitfahren wollen, da schafft Arbeitsplätze und schickt doppelt so viele Controlleure mit auf den Zug! Ansonsten ändert die Richtlinien... ...wen man von der Polizei in den Extrazug gezwungen wird, kann man den Ticketautomaten auch nicht mehr aufsuchen...
B) Ich denke die meisten FCB-Fans mögen möglichst günstig von A nach B ans spiel fahren.
--> Stellt den ältesten, kaputtesten und ungepflegtesten Zug (Waggon) hin und verlangt dafür einen günstigeren Preis! Die Rechnung wird aufgehen.. ..wer will den schon den Komfort. N'Stuhl, n'Mistkübel das reicht..
- Gevatter Rhein
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baslerstab hat geschrieben:das soll wohl ein witz sein.....![]()
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- Gevatter Rhein
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[quote="Spirit of St. Jakob"]
Nur eine kleine Bemerkung am Rande: Die SBB besitzt 51% der Securitrans-Aktien, die Securitrans gehört also der SBB!
Bei der SBB sind viele gute Juristen beschäftigt, wenigstens in dem Punkt werden die wohl wissen, was eine Bahnpolizei ist und was nicht. ]
Deiner Argumentation zufolge sind also auch alle Railbar-Wägeler (Wägeli im Zug "Kaffee Cola Bier") automatisch Bahnpolizei, die Firma ist ja schliesslich auch eine SBB-Tochter.
Ausserdem ist gesetzlich nicht definiert, was eine Bahnpolizei ist, was sie darf, ob es das gibt, ob die SBB eine Polizeihoheit einfach an eine andere Firma (Besitzverhältnisse sind da irrelevant) delegieren darf, undsoweiter.
Nur eine kleine Bemerkung am Rande: Die SBB besitzt 51% der Securitrans-Aktien, die Securitrans gehört also der SBB!
Bei der SBB sind viele gute Juristen beschäftigt, wenigstens in dem Punkt werden die wohl wissen, was eine Bahnpolizei ist und was nicht. ]
Deiner Argumentation zufolge sind also auch alle Railbar-Wägeler (Wägeli im Zug "Kaffee Cola Bier") automatisch Bahnpolizei, die Firma ist ja schliesslich auch eine SBB-Tochter.
Ausserdem ist gesetzlich nicht definiert, was eine Bahnpolizei ist, was sie darf, ob es das gibt, ob die SBB eine Polizeihoheit einfach an eine andere Firma (Besitzverhältnisse sind da irrelevant) delegieren darf, undsoweiter.
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un wer moderiert? du?Rotblau hat geschrieben:Es ist am der Zeit, dass SF1 endlich einmal eine Arena bringt zum Thema "FCB-Fans randalieren: Lüge oder Wahrheit?".
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- Gevatter Rhein
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Rotblau wie oft am Thema vorbei. Es geht nicht um die Frage randalieren oder nicht randalieren hier. Es ist leider ein Fakt, dass Sachbeschädigungen passieren. Hier gehts darum (Hier=in diesem Thread), ob der Beobachter-Artikel einigermassen korrekt ist oder nicht. Und diese Frage ist klar. Er ist es nicht.Rotblau hat geschrieben:Es ist am der Zeit, dass SF1 endlich einmal eine Arena bringt zum Thema "FCB-Fans randalieren: Lüge oder Wahrheit?".
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Dieses Posting ist ungeschützt und könnte während der Übermittlung oder nachträglich
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Verbindlichkeit für elektronisch versandte Nachrichten aus.
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du zweifelst jetzt aber nicht etwa an rotblaus schwarfsinnigkeit oder?Gevatter Rhein hat geschrieben:Rotblau wie oft am Thema vorbei. Es geht nicht um die Frage randalieren oder nicht randalieren hier. Es ist leider ein Fakt, dass Sachbeschädigungen passieren. Hier gehts darum (Hier=in diesem Thread), ob der Beobachter-Artikel einigermassen korrekt ist oder nicht. Und diese Frage ist klar. Er ist es nicht.
- Stadtpolizischt
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- Wohnort: Im BeSäx
Leider bringt so ne Artigl nid viil, usser das widr Öl ins Füür gosse wird. Mini Meinig zur ganze Poli-Aktion isch diä: Noch dä Krawäll vom FCZ-Schpiil im Oktober het ebbis miesse goh, scho ällei im Interässe vo de fridliche Fäns vom FCB. Es chotzt einem nummä no a, wenn'd an e Matsch farsch und scho vo witem luegi di d'Lüt a, wie ne Ussätzige. Klar, isch mir das eigentlig glich, aber es isch trotzdäm scheisse so.
Deshalb hani au Verständnis drfür, dass ebbis unternoh worde isch, um Krawäll z'verhindere. Allerdings isch die gwäälti Form total gaga gsi. Me het eifach alles in Äxtrazug packt und in Züri tatsächlich glaubt, me chönn die Gwalltbereitä vo de Friedlichä trenne. Das isch doch klar, dass das nid haut.
Drumm hani au s'guet gfunde, und au gschpändet drfür, dass d'Fans hänn chönne e Awälti ischalte, wo abklärt, was Alles schief gloffe isch. Das muess so si.
Für mich isch nid nur Zürcher Polizei verantwortlig, sondern au die us Basel, wo ebe Alles in Äxtrazug packt hänn, scheiss egal, obs offesichtlig Aggresivi drunter gha het oder nid. Worschins isch das au d'Strategi gsi vo dr' Polizei. Die hänn welle ä Stroofaktion starte und denn hets halt au Unschuldigi troffe.
Uff dr andere Site, und do glaub i tatsächlig, dass mr z'Basel eifach no einiges mien ändere, isch ä groosi Gwaltbereitschaft do untr dä schpeziell junge Fans. Das het nid nur mit Alk z'due, sondern mit ere Läbesischtellig. Ich dängg, dass es halt immer no cool isch, wenn zu denä ghörsch, wo äine druff mache und am Pöbel teilnimsch.
Das zeigt sich au immer widr, wenn zündet wird. Es gseht zwar cool uus, und wenn nochem Schpil zündet wird, so wie dehei gäge Ajax glaub' denn findi's ok. Aber noch dr Pausä? Das het für mich meh mit Provokation z'due als mit Pyrokultur. Zudäm seggle immer drissig odr vierzig, wenn d'Security eine will uusefische, wo zunde het. Äs git e mega Theater, obwohls richtig wär, die uusezhole.
Luget Jungs, solang mir uns nid klar und dütlig verabschide z'Basel vo Holigans uff dr eintä, und provokative Füürwärk uffs Fäld schmeissende Fäns, resp. Sottigne, wo Sonderzügli dien demoliere - so lang wärde Alli Fans drunter liide. Mir wärde wie uff Schalke dank dr Pyroszene stundelang dusse aastoh, mir wärde Alli vo de Poläntä gfulze und und.
Zletscht aber no das: Ich find's absolut ä Frächheit, dass dr FCB für d'Fäns söll dr Kopf anehebe, wenn ebbis bassiert. Und au d'Priisä. Do zahl ich doch uff em Hartdurm für acht nassi gruusegi Maagebrot sage und schreibe Acht Stutz - e Sauerei. Und so lauft's überall. Als FCB-Fan wirsch gopferdaggl g'mulche wiä nä Chue. S'Gäld nämme si gärn, aber nochhär hänn ali e dummi Schnure, wie schlächt d'FCB-Fäns siige. Das isch dr anderi Beleg für e Doppelmoral im CH-Fuessball...
Gretz
Deshalb hani au Verständnis drfür, dass ebbis unternoh worde isch, um Krawäll z'verhindere. Allerdings isch die gwäälti Form total gaga gsi. Me het eifach alles in Äxtrazug packt und in Züri tatsächlich glaubt, me chönn die Gwalltbereitä vo de Friedlichä trenne. Das isch doch klar, dass das nid haut.
Drumm hani au s'guet gfunde, und au gschpändet drfür, dass d'Fans hänn chönne e Awälti ischalte, wo abklärt, was Alles schief gloffe isch. Das muess so si.
Für mich isch nid nur Zürcher Polizei verantwortlig, sondern au die us Basel, wo ebe Alles in Äxtrazug packt hänn, scheiss egal, obs offesichtlig Aggresivi drunter gha het oder nid. Worschins isch das au d'Strategi gsi vo dr' Polizei. Die hänn welle ä Stroofaktion starte und denn hets halt au Unschuldigi troffe.
Uff dr andere Site, und do glaub i tatsächlig, dass mr z'Basel eifach no einiges mien ändere, isch ä groosi Gwaltbereitschaft do untr dä schpeziell junge Fans. Das het nid nur mit Alk z'due, sondern mit ere Läbesischtellig. Ich dängg, dass es halt immer no cool isch, wenn zu denä ghörsch, wo äine druff mache und am Pöbel teilnimsch.
Das zeigt sich au immer widr, wenn zündet wird. Es gseht zwar cool uus, und wenn nochem Schpil zündet wird, so wie dehei gäge Ajax glaub' denn findi's ok. Aber noch dr Pausä? Das het für mich meh mit Provokation z'due als mit Pyrokultur. Zudäm seggle immer drissig odr vierzig, wenn d'Security eine will uusefische, wo zunde het. Äs git e mega Theater, obwohls richtig wär, die uusezhole.
Luget Jungs, solang mir uns nid klar und dütlig verabschide z'Basel vo Holigans uff dr eintä, und provokative Füürwärk uffs Fäld schmeissende Fäns, resp. Sottigne, wo Sonderzügli dien demoliere - so lang wärde Alli Fans drunter liide. Mir wärde wie uff Schalke dank dr Pyroszene stundelang dusse aastoh, mir wärde Alli vo de Poläntä gfulze und und.
Zletscht aber no das: Ich find's absolut ä Frächheit, dass dr FCB für d'Fäns söll dr Kopf anehebe, wenn ebbis bassiert. Und au d'Priisä. Do zahl ich doch uff em Hartdurm für acht nassi gruusegi Maagebrot sage und schreibe Acht Stutz - e Sauerei. Und so lauft's überall. Als FCB-Fan wirsch gopferdaggl g'mulche wiä nä Chue. S'Gäld nämme si gärn, aber nochhär hänn ali e dummi Schnure, wie schlächt d'FCB-Fäns siige. Das isch dr anderi Beleg für e Doppelmoral im CH-Fuessball...
Gretz
formerly known as GUMPER
kaneda hat geschrieben:ist es denn nicht moeglich?? nur ein klein wenig selbstkritik, bitte! wurden etwa keine gegenstaende gegen die bullen in altstetten geworfen?? wurden etwa keine zuege regelrecht zerstoert?? wurden keine saubannerzuege veranstaltet, bei denen es zu massiven sachbeschaedigungen kam?? ist etwa alles nur eine riesenverschwoerung, von den medien, von den bullen und den achsoboesen zuerchern??
nochmals, der einsatz der bullen war voellig unverhaeltnismaessig. aber es kann doch nicht sein, das jeder der einen gegenbericht schreibt von euch zur schnecke gemacht wird. ich bin kein bulle, aber ein zuercher, der sich schon mehrmals ein bild machen konnte was ihr unter verhaeltnissmaessigen auftreten versteht.
nur ein bissel, nicht viel, selbstreflektion, bitte!!!
Warum haben wir immer nur in Zürich diese Probleme ?? Warst Du übrigens
in Altstetten dabei ?? Hast Du gesehen, wie die Bullen die FCB Fans provoziert
haben ?



ich denke, es könnte auch ein wenig damit zu tun haben, dass wir basler die zürcher halt einfach am meisten hassen? schon mal das bedacht?Querdängger hat geschrieben:Warum haben wir immer nur in Zürich diese Probleme ?? Warst Du übrigens
in Altstetten dabei ?? Hast Du gesehen, wie die Bullen die FCB Fans provoziert
haben ?![]()
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- Spirit of St. Jakob
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Von einem Bähnler hätte ich schon ein etwas ausgereifteres Statement erwartet.Gevatter Rhein hat geschrieben:Deiner Argumentation zufolge sind also auch alle Railbar-Wägeler (Wägeli im Zug "Kaffee Cola Bier") automatisch Bahnpolizei, die Firma ist ja schliesslich auch eine SBB-Tochter.
Ausserdem ist gesetzlich nicht definiert, was eine Bahnpolizei ist, was sie darf, ob es das gibt, ob die SBB eine Polizeihoheit einfach an eine andere Firma (Besitzverhältnisse sind da irrelevant) delegieren darf, undsoweiter.
In Art. 12 des Bahnpolizeigesetztes ist klar definiert was ein Bahnpolizist ist, welche Befugnisse er hat und wer ihm diese Befugnisse erteilen darf. Ob die SBB diese Aufgaben an eine "externe" Firma delegieren darf kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da ich keinen entsprechenden Passus gefunden habe. Aber wie schon gesagt, das wird garantiert felsenfest abgesichert sein!
Und ja, die SBB könnte so theoretisch nach Gesetz auch die Elvetino-Gruppe zu Bahnpolizisten ausbilden (und die Reinigungsmitarbeiter, Kondukteure, Rangierarbeiter, Schalterpersonal, Abfertigung, etc.). Aber wer schiebt dann die Wägelchen durch den Zug?

Früher wurden ausgesuchte SBB-Mitarbeiter so nebenbei zu Bahnpolizisten ernannt. Seit der Zusammenarbeit mit der Securitrans wurde dies professionalisiert und ausgebaut. Anscheinend ist es in der heutigen Zeit bitter nötig (Vandalismus, Tätlichkeiten gegen Personal, Diebstahl, Betrug, Drogendelikte, etc.).
find dis Post gar nid so schlächt,nume e paar Sache muess ich do korrigiere, bzw. min Sänf drzue zgä!
:
Es chotzt einem nummä no a, wenn'd an e Matsch farsch und scho vo witem luegi di d'Lüt a, wie ne Ussätzige. Klar, isch mir das eigentlig glich, aber es isch trotzdäm scheisse
MIR ISCH DAS DEF EGAL WAS ANDERI ÜBER UNS DÄNKE!
Es gseht zwar cool uus, und wenn nochem Schpil zündet wird, so wie dehei gäge Ajax glaub' denn findi's ok. Aber noch dr Pausä? Das het für mich meh mit Provokation z'due als mit Pyrokultur. Zudäm seggle immer drissig odr vierzig, wenn d'Security eine will uusefische, wo zunde het. Äs git e mega Theater, obwohls richtig wär, die uusezhole.
WENN HÄN MIR GG AJAX GSPILT, DAS KUNNT HÖCHSTENS NO...
PYRO ZÜNDE GHÖRT ZU DR FANKULTUR, ÖB DAS VOR, WÄHREND ODR NOCHEM SPIEL ISCH, ISCH RELATIV EGAL. E KURVE SÖTT AU ZÄMMEHEBE UND DIE WO ZÜNDE SCHÜTZE, DAS ISCH ABSOLUT KORRÄKT. PROVOKATION ISCHES ME NID WENN ME NOCH DR PAUSE ZÜNDET, PROVOKATION ISCHES WENN ME FACKLE UFS FÄLD SCHMEISST (DAS PASSIERT ABER UA AU DORUM WELLS ZÜNDE VERBOTE ISCH)
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Es chotzt einem nummä no a, wenn'd an e Matsch farsch und scho vo witem luegi di d'Lüt a, wie ne Ussätzige. Klar, isch mir das eigentlig glich, aber es isch trotzdäm scheisse
MIR ISCH DAS DEF EGAL WAS ANDERI ÜBER UNS DÄNKE!
Es gseht zwar cool uus, und wenn nochem Schpil zündet wird, so wie dehei gäge Ajax glaub' denn findi's ok. Aber noch dr Pausä? Das het für mich meh mit Provokation z'due als mit Pyrokultur. Zudäm seggle immer drissig odr vierzig, wenn d'Security eine will uusefische, wo zunde het. Äs git e mega Theater, obwohls richtig wär, die uusezhole.
WENN HÄN MIR GG AJAX GSPILT, DAS KUNNT HÖCHSTENS NO...
PYRO ZÜNDE GHÖRT ZU DR FANKULTUR, ÖB DAS VOR, WÄHREND ODR NOCHEM SPIEL ISCH, ISCH RELATIV EGAL. E KURVE SÖTT AU ZÄMMEHEBE UND DIE WO ZÜNDE SCHÜTZE, DAS ISCH ABSOLUT KORRÄKT. PROVOKATION ISCHES ME NID WENN ME NOCH DR PAUSE ZÜNDET, PROVOKATION ISCHES WENN ME FACKLE UFS FÄLD SCHMEISST (DAS PASSIERT ABER UA AU DORUM WELLS ZÜNDE VERBOTE ISCH)
De Äxtrazug isch au kei normale Zug, sondern e ussergwöhnlig guetgfüllte sehr alte Zug mit vil Junge. Usserdäm isch es jo klar, dass e Pendler Zug vo BS nach ZH am Donnschtig Morge weniger SChwierigkeite git (händ dert wohrschinlig vil sGA) zem kontrolliere. Nomol wenn sie unsers Gäld wän, denn sölle sies au so kontrolliere das es verhebt und nid jommerepanda hat geschrieben:na ja, ime "normale" Zug würde 2 Kontrolleure länge zum alli z kontrolliere...
- baslerstab
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würden wir endlich mal lernen, der(provokative) präsenz der schlümpfe mit ignoranz zu begegnen, wären wir schon ein stückchen weiter!Querdängger hat geschrieben:Warum haben wir immer nur in Zürich diese Probleme ?? Warst Du übrigens
in Altstetten dabei ?? Hast Du gesehen, wie die Bullen die FCB Fans provoziert
haben ?![]()
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die einen kotzt es an, wie ein aussetziger angeschaut zu werden - andere geilen sich dran auf -->ICH! ist doch witzig, wie eine ganze region jeweils in erfurcht erstarrt, wenn die rotblaue welle ins rollen kommt.
wenn ich an den marsch zum neufeld im mai '02 denke, wie die eingeborenen damals ihre arbeit kurzzeitig niederlegten, uns spalier standen und ihre kinnlade nicht mehr hochbekamen, als 2-3'000 (teils angetrunkene

MMh Scheiben einschlagen ist also ok ? (will nur provozierenbaslerstab hat geschrieben:würden wir endlich mal lernen, der(provokative) präsenz der schlümpfe mit ignoranz zu begegnen, wären wir schon ein stückchen weiter!
die einen kotzt es an, wie ein aussetziger angeschaut zu werden - andere geilen sich dran auf -->ICH! ist doch witzig, wie eine ganze region jeweils in erfurcht erstarrt, wenn die rotblaue welle ins rollen kommt.
wenn ich an den marsch zum neufeld im mai '02 denke, wie die eingeborenen damals ihre arbeit kurzzeitig niederlegten, uns spalier standen und ihre kinnlade nicht mehr hochbekamen, als 2-3'000 (teils angetrunkene) grölend durch die strassen zogen. auch damals wurde der verkehr blockiert, auch damals wurde ein anwohner genötigt, den glaser zu bestellen (wer sö blöd ist, seinen stinkefinger an die frische luft zu halten, muss eben mit verlust rechnen), die bullerei wurde jedoch links liegen gelassen.......

dass ein solch einseitiger Bericht in den Zeitungen kommen würde habe ich schon lange befürchtet
Der Bericht ist einseitig und tendenziös - aber die einzelnen Punkte darin sind - leider - nicht falsch. Nur in ungutem Licht zusammengestellt.
Und wenn es heisst, man befürchte Lebensgefahr bei Fackeln dann ist das auch wahr. Die befürchten das tatsächlich. Eine andere Sache ist es, obs auch so ist...
Erstaunt hat mich, dass der Bericht im Beobachter erscheint. Eine Zeitschrift, die normalerweise für Objektivität steht. Und Objektivität heisst in diesem Fall, dass beide Seiten drunter kommen müssten.
Und dass er im Beobachter steht, ist besonders schlimm. Denn der Beobachter hat für mich - eigentlich - die höchste Glaubwürdigkeit aller Schweizer Medienerzeugnisse.
Der Bericht ist einseitig und tendenziös - aber die einzelnen Punkte darin sind - leider - nicht falsch. Nur in ungutem Licht zusammengestellt.
Und wenn es heisst, man befürchte Lebensgefahr bei Fackeln dann ist das auch wahr. Die befürchten das tatsächlich. Eine andere Sache ist es, obs auch so ist...
Erstaunt hat mich, dass der Bericht im Beobachter erscheint. Eine Zeitschrift, die normalerweise für Objektivität steht. Und Objektivität heisst in diesem Fall, dass beide Seiten drunter kommen müssten.
Und dass er im Beobachter steht, ist besonders schlimm. Denn der Beobachter hat für mich - eigentlich - die höchste Glaubwürdigkeit aller Schweizer Medienerzeugnisse.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
- Gevatter Rhein
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Spirit, wir wissen beide, dass die Gesetzeslage nicht ganz so klar ist, wie SBB und Bahnpolizei sie gerne darstellen. Haben schon diverseste Medien aufgegriffen - insbesondere in letzter Zeit. Wird wohl in nächster Zeit die Gerichte beschäftigen, wie das genau ist.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Von einem Bähnler hätte ich schon ein etwas ausgereifteres Statement erwartet.
In Art. 12 des Bahnpolizeigesetztes ist klar definiert was ein Bahnpolizist ist, welche Befugnisse er hat und wer ihm diese Befugnisse erteilen darf. Ob die SBB diese Aufgaben an eine "externe" Firma delegieren darf kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da ich keinen entsprechenden Passus gefunden habe. Aber wie schon gesagt, das wird garantiert felsenfest abgesichert sein!
Und ja, die SBB könnte so theoretisch nach Gesetz auch die Elvetino-Gruppe zu Bahnpolizisten ausbilden (und die Reinigungsmitarbeiter, Kondukteure, Rangierarbeiter, Schalterpersonal, Abfertigung, etc.). Aber wer schiebt dann die Wägelchen durch den Zug?![]()
Früher wurden ausgesuchte SBB-Mitarbeiter so nebenbei zu Bahnpolizisten ernannt. Seit der Zusammenarbeit mit der Securitrans wurde dies professionalisiert und ausgebaut. Anscheinend ist es in der heutigen Zeit bitter nötig (Vandalismus, Tätlichkeiten gegen Personal, Diebstahl, Betrug, Drogendelikte, etc.).
Über Notwendigkeit von gewissen Kontroll- und Schutzmechanismen müssen wir in der heutigen Zeit leider nicht diskutieren, die Gesellschaft produziert halt leider solche Dinge - ein langes Thema warum und wieso.
Auch wenn du zumeist eine gesunde Einstellung an den Tag legst in der Sache, denke ich zT einfach, dass bei dir ein Schutzreflex zum Tragen kommt, sobald das Thema Bahnpolizeit (oder zT auch Polizei allgemein) angeschnitten wird. Ein wenig mehr kritische Distanz und der Versuch einer neutralen Betrachtung könnte mE etwas helfen - wie gesagt, dies ist nur meine persönliche Optik. Ich denke, dein obiges Statement ist vA diesem Schutzreflex zuzuschreiben.
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- Gevatter Rhein
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Genau. So gesehen ist auch eine Schere, ein Taschenmesser oder bei entsprechender Handhabe ein Büchsenöffner ein lebensgefährliches Werkzeug. Alles eine Frage der Darstellung.Rankhof hat geschrieben:Und wenn es heisst, man befürchte Lebensgefahr bei Fackeln dann ist das auch wahr. Die befürchten das tatsächlich. Eine andere Sache ist es, obs auch so ist...
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upps. Jo notürlig. Ich main natürlich Rotterdam, also Feyenoord. Was Pyrokultur ahgoht, magsch sicher nid unrächt ha. Au mir gfallt e cooli Pyro im Zämmeschpiil z.B. mit ere Choreo. Aber du seisch es: es isch verbotte. Und abgseh drvo, wird konsequänt immer widr Züüg uffs Fäld gworfe. Do isch dr FCB-Aahang übrigens nid schlimmer, als die Andere (GCZ, FCZ...). Aber do sinn yo äbe no die andere Beglaiterschinigä wiä Zuugwäge usenander näh und so, wo jo denn ahschliessend niemer ebbis drvo weiss...RALE BALE hat geschrieben:WENN HÄN MIR GG AJAX GSPILT, DAS KUNNT HÖCHSTENS NO...
PYRO ZÜNDE GHÖRT ZU DR FANKULTUR, ÖB DAS VOR, WÄHREND ODR NOCHEM SPIEL ISCH, ISCH RELATIV EGAL. E KURVE SÖTT AU ZÄMMEHEBE UND DIE WO ZÜNDE SCHÜTZE, DAS ISCH ABSOLUT KORRÄKT. PROVOKATION ISCHES ME NID WENN ME NOCH DR PAUSE ZÜNDET, PROVOKATION ISCHES WENN ME FACKLE UFS FÄLD SCHMEISST (DAS PASSIERT ABER UA AU DORUM WELLS ZÜNDE VERBOTE ISCH)
Ich glaub sowiso, dass nur e professionelli Fanarbeit uff Duur ka hälfe. Das hett au dr Jäggy gmeint, wo bim FCK ä ehemoolige Hool gholt het, wo hüt e professionelle Fänbetröier isch.
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Antwort vom Beobachter :rotoloso hat geschrieben:@Pappi Rhy
Super gschriebe, bi gspannt uff e evtl. Antwort.
***
Sehr geehrter Herr XXXX
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre offene und differenzierte Kritik an unserer Berichterstattung. Dass der Beobachter-Artikel u201EAugenzeugen - Diese Aggressivität, das ist wahnsinnigu201C Ihre Aufmerksamkeit gefunden hat, freut uns.
Ihr Schreiben haben wir dem zuständigen Redaktor weitergeleitet. Wir bitten Sie jedoch um Nachsicht, wenn wir es aufgrund der vielen Posteingänge bei diesem Schreiben bewenden lassen.
Einige der Leserbriefe, die uns auf diesen Artikel hin erreicht haben, werden wir in einer der nächsten Beobachter-Ausgaben in der Rubrik u201EDialogu201C veröffentlichen. Nach Möglichkeit berücksichtigen wir auch Ihr Schreiben. Wir bitten Sie jedoch im voraus um Verständnis, falls dies aus Platzgründen nicht oder nur auszugsweise der Fall sein sollte. Ausserdem gehen wir davon aus, dass Sie mit der in dieser Rubrik üblichen Ausschreibung des Einsendernamens einverstanden sind.
Der Beobachter ist eine kritische Zeitschrift, und er braucht kritische und aufmerksame Leser wie Sie. Für Ihre bisherige Treue dem Beobachter gegenüber danken wir Ihnen herzlich.
Mit freundlichen Grüssen
XYZ XYZ
Assistentin der Chefredaktion
***
Erneute Antwort meinerseits :
***
Guten Tag
Merci für Ihre (wenn auch wohl standardisierte) Antwort. Selbstverständlich stehe ich zur Verfügung, wenn der zuständige Redakteur daran
intressiert ist, auf einzelne im Text zu kritisierende Punkte einzugehen. Auch über Tonalität und Aufmachung (und der Frage nach Notwendigkeit der
reisserischen und verzerrenden Wortwahl) können wir gerne diskutieren. Je nach Betrachtungsweise können die Seenotfackeln tatsählich lebensgefährlich sein -
genauso wie übrigens ein Dosenöffner, eine Bierflasche oder ein Kugelschreiber ;-)
Wenn Sie mein Feedback veröffentlichen möchten, nur zu. Habs ja schliesslich angekreuzt, dass ich einverstanden bin ;-)
Wünsche einen schönen Abend
***
-> Wie's wohl weitergeht ?
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