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Verfasst: 07.05.2005, 00:59
von zul alpha 3
@Läggerlifreak
im gegensatz zu anderen exponenten beteiligst du dich an der diskussion - selbst wenn solche grössen wie nogi oder gevatter rhein daran teilnehmen. chapeau! nichtsdestotrotz empfehle ich dir bezüglich schengen/dublin nochmals meine kommentar zu den behauptungen von namenlos durchzulesen.

ein vorteil des abkommens ist gerade die tatsache, dass das BANKGEHEIMNIS festgeschrieben und von EU seite akzeptiert wird. die argumentation von vätterlein, auch andere länder der eu hätten ein bankgeheimnis ist korrekt. österreiche, luxenbourg, lichtenstein und england kennen eins. nur sind z. b. die briten etwas schlauer in der umsetzung, da sie special tax havens so z. b. die england vorgelagerten inseln (jersey) dazu verwenden.

bezüglich des waffenbesitzes, habe ich die voten von deiss bzw. schweiger soweit verstand, dass dies mit dem beitritt zum abkommen NICHT tangiert sei.

und jetzt nochmals zu den neuesten voten von namenlos

- Schengen verbietet uns, unsere eigenen gernzen zu schützen!
Wie der Bundesrat bestätigte: " an der grenze sind verdachts-unabhängige Personenkontrollen in zukunft nicht mehr möglich. ( Vorum am 1.12.2004 im Ständerat)
du schiebst das gegenargument zu deiner behauptung gleich hinterher. bei VERDACHTSFALL kann eine personenkontrolle durchgeführt werden! besteht kein verdacht, ist auch keine kontrolle von nöten. dieses prozedere wird laut dem leiter des grenzwachkorps im grunde genommen gleich bleiben wie bis anhin. bis dato wurde auch NUR IM VERDACHTSFALL eine genauere überprüfung bei grenzübertritten durchgeführt. es ändert sich also nichts, ausser dass man mit dem beitritt ein besseres, europaweites sicherheitsdispositiv aufbauen kann. ausserdem bleibt die grenzkontrolle auf allen schweizer flughäfen mit internationaler anbindung bestehen.

eine weitere kontrolle kommt mit dem beitritt aber noch hinzu, da an den AUSSENGRENZEN des schengenraumes bereits eine kontrolle bezüglich einreise stattfindet.
Das schengen Dossiert führt soweit, dass wir fremde rechte annehmen müssen.
einmal mehr an dummheit kaum zu überbieten. WIR MÜSSEN BEREITS HEUTE UNSERE GESETZGEBUNG DEM EU RECHT ANPASSEN! WIR HABEN ABER IM GEGENZUG NICHT DIE MÖGLICHKEIT, AKTIV AN DER GESETZGEBUNG TEILZUHABEN. MIT DEM BEITRITT ZU SCHENGEN/DUBLIN WÄRE ABER GENAU DAS MÖGLICH, AUCH ALS NICHT-EU-MITGLIED! also lass bitte solche schwachsinnigen argumente gleich draussen.
-Thema Asylwesen
Unser Ständerat und duie Mehrheit des Bundesrates wollen das Asylgesetz verschärfen!Mit schengen ist die leider weg: Wir können unser Asylgesetz nicht mehr selber bestimmen. Logosche konsequenz: Es würde den Zustom von "Asylanten" geben
- mehr kriminalität und arbeitslosigket
falsch! die gesetzgebung im asylbereich bleibt auch nach einem beitritt zum dublin abkommen im verantwortungsbereich der schweiz und nicht der eu. bereits heute haben z. b. spanien/italien oder deutschland ganz andere asylverfahren bzw. gesetzgebungen (bei den deutschen z. b. wegen der vertriebenen-problematik).

mit dem beitritt wird es zudem die möglichkeit geben, jene asylanten, die bereits in einem anderen eu-land einen antrag auf asyl gestellt haben, direkt an dieses URSPRUNGSLAND zurückzuweisen. es werden also faktisch WENIGER asylbewerber kommen, als dies heute noch der fall ist, da ein asylant immer noch nach einem negativentscheid in einem eu-land in der schweiz einen antrag stellen kann.

kriminalität und arbeitslosigkeit hat nur bedingt etwas mit schengen/dublin zu tun. der kriminalitätstoursimus - vor allem aus den ehemaligen ostblock-staat und den ländern des ehemaligen jugoslawien - wird man auch mit dem abkommen nicht direkt bekämpfen können, da die meisten dieser kriminellen bereits heute die grünen grenzen benutzen, um in die eu-staaten oder die schweiz zu gelangen. allerdings besteht die möglichkeit mit der SIS-datenbank überführte kriminelle aus anderen eu-staaten schneller und besser zu lokalisieren, da durch den fingerabdruck eine genauere identifikation möglich ist als heute (viele kriminelle tragen heute gefälschte papier bei sich).

arbeitslosigkeit hat NICHTS mit diesen beiden abkommen zu tun. hättest du mein vorheriges post tatsächlich gelesen und nicht einfach dumm einen satz dazu geposted, wüstest du, dass deine behauptung schlichtweg falsch ist.
Schengen treibt uns in die Eu
schengen treibt uns nicht in die eu. das gegenteil ist der fall. mit diesem weiteren vertrag wird eine koexistenz der schweiz und der eu möglich, ohne gleich sämtliche bindungen abzubrechen (was für ein exportorientiertes land wie die schweiz katastrophale folgen hätte) oder aber die vollmitgliedschaft anzustreben. schengen regelt im übrigen folgende punkte:
# Grenzübertritt von Personen
# Visen für Kurzaufenthalte
# Polizeiliche Zusammenarbeit
# Rechtshilfe und Auslieferungen
# Bekämpfung des Waffen- und Drogenmissbrauchs

ich sehe diesbezüglich keine ansatzpunkte, wo von einer ev. mitgliedschaft gesprochen werden könnte.

Verfasst: 07.05.2005, 01:14
von zul alpha 3
Fahneschwänker hat geschrieben:Ich weiss nicht, ob das mit den 3% stimmt, bin eher skeptisch... [....] der dies möchte und jedermann weiss, dass dies möglich ist.
der vergleich hinkt, weil du im eu-raum an den aussengrenzen die kontrollen durchführst. die kontrollen im landesinneren werden nach deinem metaphorischen vergleich in etwa so aussehen, dass in der pause ein stewart zu dir kommen kann um zu kontrollieren ob du auch wirklich an deinem platz sitz, oder nicht. das mit den 3% kann ich laut einer aussage des leiter der grenzwachtkorps bestätigen.
Fahneschwänker hat geschrieben:Wie sesap [...] In Norwegen konnten letztes Jahr, explizit dieses Systems wegen, 12 Festnahmen vorgenommen werden - dies erscheint mir beinahe lächerlich!
was aber nicht in diesem artikel steht, ist die tatsache, dass dieses SIS sich erst im aufbau befindet und seine volle operationelle fähigkeiten noch zu entfalten hat. der austausch zwischen der CH und anderen eu staaten funktioniert eben NICHT ideal, wie mir der leiter des grenzwachtkorps an einem beispiel erklären konnte:

fällt ein person bei einem grenzübertritt in die schweiz auf, so kann der schweizer zöllner heute nicht direkt zum anderen ausländischen grenzzollposten gehe und dort mal kurz in den computer schauen. er muss ein fax nach bern senden, von dort wird die anfrage weiter nach (z. b. deutschland) stuttgart (zentrale für den südlichen grenzraum) geschickt und dort in den computer eingegeben. dort werden die personalien überprüft und eine antwort an bern gesendet. von bern geht ein fax zurück an den grenzposten. dieser umständliche weg würde mit dem beitritt wegfallen.
Fahneschwänker hat geschrieben:postwendend wohin zurückgesendet werden? Ins Land, welches sie bereits registriert hat. Es ist jedoch nachgewiesen, dass Länder, welche eher an der "Quelle" liegen (Italien, Spanien) systematisch darauf verzichten, Asylanten zu registrieren, mit dem Ziel, "weitergezogene" Asylanten nicht mehr aufnehmen zu müssen. Deutschland bescherte diese Tatsache im letzten Jahr ein plus von 1466 Asylanten. Sehr kluges und nützliches System!
dem ist genau nicht so. der asylant wählt sich natürlich opportunistisch wie er denkt heute jenes land für seinen antrag aus, in dem er die grössten chancen für einen positiven entscheid sieht. dass ist im vergleich zu italien und spanien klar deutschland, welches bis dato im vergleich zu anderen eu-ländern eine sehr viel liberalere asylpolitik betrieb. wenn wir dem system NICHT beitreten, haben aber sämtliche, abgewiesenen asylbewerber nochmals die möglichkeit, in der schweiz einen antrag zu stellen. dies würde mit dem beitritt wegfallen.

mit der sowieso schon sehr verschärften asylpraxis des bundes, wird die schweiz eine weitere abnahme der zahl von asylsuchenden zu verzeichnen haben.

Verfasst: 07.05.2005, 09:37
von dongga
«Tages-Anzeiger» vom 8.4.2005, Seite 8
Was bringt Schengen für die Schweiz?

Was ändert sich beim Grenzübertritt, wenn die Schweizer Ja sagen zu Schengen?
Der Beitritt zu Schengen bedeutet, dass die Personenkontrollen an der Grenze abgeschafft werden. Faktisch ändert sich damit jedoch kaum etwas: Wegen der vielen Grenzübertritte kontrollieren die Grenzwächter schon heute nur rund drei Prozent der Personen. Da die Schweiz auch nach der Unterzeichnung des Schengener Abkommens nicht zur EU- Zollunion gehört, wird es an der Grenze zudem weiterhin Warenkontrollen geben. Dabei können die Zöllner auch Ausweise prüfen.
Was wird anders bei den internationalen Flughäfen der Schweiz?
Diese sind die einzigen Orte, die zur Schengen- Aussengrenze werden: Bei allen Flügen in Staaten, die nicht zu Schengen gehören, müssen die Schweizer Polizisten strenge Passkontrollen durchführen. Besonders strikt werden sie dabei die Einreise von Personen kontrollieren, die nicht aus Schengen- Ländern kommen. Umgekehrt fällt die Passkontrolle bei Flügen innerhalb Europas weg.
Wie kann die Schweiz den Wegfall der systematischen Grenzkontrollen kompensieren?
Erstens durch temporäre Kontrollen im Landesinneren, die so genannte Schleierfahndung: Dabei können Polizisten und Grenzwächter je nach Einschätzung der Lage an jedem beliebigen Ort der Schweiz Kontrollen durchführen. Bei einem konkreten Verdacht ist dies weiterhin auch an der Grenze selbst möglich. Zweitens durch das Schengener Informationssystem ( SIS): In dieser europaweiten Datenbank, auf die die Schweiz neu zugreifen kann, sind zurzeit rund elf Millionen Fahndungen nach Personen und Sachen gespeichert. Auch die Schweizer Behörden können gesuchte Verbrecher und gestohlene Autos über das SIS international zur Fahndung ausschreiben. Und drittens kann die Schweiz bei speziellen Ereignissen vorübergehend wieder Grenzkontrollen einführen u2013 beispielsweise bei der Fussball- Europameisterschaft 2008.
Wer wird Zollkontrollen und Schleierfahndungen machen?
Die Grenzwächter bleiben weiterhin für die Zollkontrollen zuständig. Sie werden auch die mobilen Patrouillen im Grenzgebiet durchführen. Das Grenzwachtkorps spricht sich dabei mit den Kantonen ab, da diese die Polizeihoheit behalten.

Wird es mit Schengen weniger Grenzwächter geben?
Nein. Das Parlament hat gleichzeitig mit der Genehmigung des Schengener Abkommens beschlossen, dass es keinen Personalabbau beim Grenzwachtkorps gibt.
Wer garantiert, dass die neuen EU- Mitglieder die Schengen- Aussengrenze genügend sichern?
Zurzeit werden die Grenzen zwischen den alten und den neuen EU- Staaten noch kontrolliert. Erst wenn sich die EU davon überzeugt hat, dass die künftige Schengen- Aussengrenze genügend bewacht wird, fallen die Grenzzäune u2013 frühestens 2007.
Hat in anderen Ländern die Kriminalität zugenommen, nachdem sie die Grenzkontrollen zu ihren Nachbarn aufgehoben haben?
Das deutsche Innenministerium kommt zum Schluss, der Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen habe nicht zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Im Gegenteil: Die Zahl der Wohnungseinbrüche und Autodiebstähle hat sogar stark abgenommen. Auch in Österreich nahm die Kriminalität seit dem Beitritt nicht zu.

Können mit Schengen Polizisten einen Verbrecher über die Grenze ins Nachbarland verfolgen?
Ja, dies ist möglich. Allerdings hat die Schweiz mit den Nachbarländern bereits heute Verträge abgeschlossen, dank denen Polizisten Verbrecher über die Grenze hinweg verfolgen dürfen.
Müssen die Schweizer wegen Schengen immer einen Ausweis auf sich tragen?
Nein. Es gibt auch in Zukunft keine Ausweistragepflicht. Dies gilt auch für Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung. Die Polizei kann Personen jedoch festhalten, um deren Identität zu klären.
Oft wird Norwegen mit der Schweiz verglichen. Denn Norwegen ist ebenfalls nicht EUMitglied, aber bei Schengen dabei. Ist dieser Vergleich korrekt?
Nicht ganz. Wegen der nordischen Passunion gab es in Norwegen seit den 50er- Jahren keine Grenzkontrollen mehr. Norwegens Schengen- Beitritt hatte also u2013 anders als es in der Schweiz der Fall wäre u2013 nicht den Abbau einer Grenze zur Folge. Vielmehr blieb es beim Status quo. Dagegen hätte das Abseitsstehen bedeutet, dass das Land die Grenze zu seinen nordischen Nachbarn wieder hätte kontrollieren müssen. Der Vergleich zwischen Norwegen und der Schweiz ist aber insofern korrekt, als beide Länder nicht zur EU- Zollunion gehören und deshalb an ihren Grenzen weiterhin Warenkontrollen vornehmen.











«Tages-Anzeiger» vom 8.4.2005, Seite 8
Was bringt Dublin für die Schweiz?


Was ändert sich bei einem Ja zu Dublin im Schweizer Asylwesen?
Kernbestimmung des Dubliner Abkommens ist, dass Asylbewerber nur noch in einem der Unterzeichnerländer Asyl beantragen dürfen. Dies soll dort geschehen, wo der Asylbewerber in Europa eingereist ist. Gleichzeitig garantiert das Abkommen, dass ein Asylbewerber tatsächlich ein Gesuch stellen kann und nicht von Land zu Land geschoben wird. Für die Schweiz hat das Abkommen zur Folge, dass sie kein Ausweichland für Asylbewerber mehr ist, deren Gesuch ein EU- Land bereits abgelehnt hat.

Wie funktioniert die Datenbank Eurodac?
Seit gut zwei Jahren nehmen die Dublin- Staaten allen Asylbewerbern die Fingerabdrücke ab und speichern sie in der Datenbank Eurodac. Dadurch können Zweitgesuche schnell erkannt werden.

Wird die Zahl der Asylbewerber mit Dublin sinken?
Der Bund schätzt, dass rund ein Viertel der Asylbewerber, die in die Schweiz kommen, zuvor in einem EU- Land ein Gesuch gestellt hat. Auf solche Zweitgesuche müsste die Schweiz in Zukunft nicht mehr eintreten, was die u2013 ohnehin sinkende u2013 Zahl der Asylgesuche weiter reduzieren würde.
Wird die Schweiz mit Dublin Teil einer europäischen Festung, die sich gegenüber Ausländern abschottet?
Bereits heute hat die Schweiz im europäischen Vergleich eine restriktive Asylgesetzgebung. Der Beitritt zu Dublin bringt keine grundlegende Änderung der bisherigen Asylpolitik.
Stimmt es, dass die südlichen Länder ihre Flüchtlinge nicht im Eurodac eingeben, um sie später nicht zurücknehmen zu müssen?
Die Datenbank Eurodac ist noch im Aufbau begriffen. Die EU- Kommission wertet die ersten Erfahrungen aber als positiv. Klar ist, dass zurzeit das Asylwesen der südlichen Länder stärker belastet ist, weil viele Asylbewerber aus Afrika kommen. Langfristig wird die EU eine gerechtere Verteilung dieser Lasten anstreben.



Ist der Datenschutz gewährleistet?
Was ist im Schengener Informationssystem ( SIS) gespeichert und wer hat darauf Zugriff?
Im SIS sind Fahndungen nach Personen, Fahrzeugen, Waffen, Ausweispapieren, Banknoten etc. gespeichert. Nur Polizisten, Grenzwächter, Zöllner und Konsulatsangestellte haben Zugriff darauf. Es wird diskutiert, im kommenden SIS II auch biometrische Daten zu speichern und Verwaltungsstellen Zugriff zu gewähren.


Wann werden die Daten im SIS gelöscht?
Bei Personendaten muss die Schweiz spätestens nach drei Jahren prüfen, ob sie diese weiterhin speichern will. Sie kann aber auch kürzere Fristen festlegen. Sachfahndungen bleiben drei bis zehn Jahre gespeichert.

Wie soll der Datenschutz bei einer so grossen Sammlung von Informationen wie dem SIS gewährleistet sein?
Strenge Vorschriften regeln die Verwendung der Daten im Schengener Informationssystem. Eine unabhängige Kontrollinstanz der EU und die nationalen Datenschützer überprüfen deren Einhaltung. Jede Person kann Einsicht in die Daten verlangen, die über sie gespeichert sind. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, der Datenschutz von Schengen/ Dublin sei ausreichend.


Was ändert sich für Bankiers, Schützen und Hoteliers?
Welche Auswirkungen hat Schengen/ Dublin auf das Bankgeheimnis?
Keine. Denn die Schweiz hat mit der EU eine Ausnahmeregelung vereinbart: Falls in Zukunft die Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung Teil des Schengener Abkommens würde, so müsste die Schweiz diese Regelung nicht übernehmen. Damit bleibt das Bankgeheimnis bestehen.

Können Schützen, Jäger und Waffensammler weiterhin ihrem Hobby nachgehen?
Ja. Bei gewissen Waffen muss der Käufer zwar angeben, warum er diese kaufen möchte. Für Schützen, Jäger und Waffensammler ist dieser Grund aber durch ihr Hobby bereits gegeben.

Wird mit Schengen ein zentrales Waffenregister eingeführt?
Nein. Neu ist allerdings, dass der Käufer einer Waffe dies auch dann der zuständigen Stelle im Kanton melden muss, wenn er sie von einer Privatperson erwirbt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn jemand eine Waffe erbt.

Was bringt Schengen/ Dublin für die Tourismusbranche der Schweiz?
Heute brauchen beispielsweise Touristen aus China, Indien und Russland, die in Europa Ferien machen und dabei auch die Schweiz besuchen wollen, ein zusätzliches Visum. Viele scheuen diesen Aufwand. Mit dem Schengener Abkommen reicht ein einziges Visum für ganz Europa. In der Schweizer Tourismusbranche erhofft man sich davon eine Zunahme der Übernachtungen.

Verfasst: 07.05.2005, 09:37
von dongga
Wie kann sich die Schweiz davor schützen, dass Ausländer mit erschlichenen Visa ins Land kommen, wie dies in Deutschland der Fall war?
Die Konsulate aller Schengen- Staaten können Visa bis zu drei Monaten Dauer ausstellen. Diese gelten dann im ganzen Schengen- Raum. Für die Erteilung dieser Visa gelten einheitliche Kriterien u2013 beispielsweise muss das Konsulat den Antragsteller im Schengener Informationssystem überprüfen. Fürchtet die Schweiz, dass ein anderes Land zu grosszügig Visa vergibt, so kann sie diese Visa selbst überprüfen. Bei Aufenthaltsbewilligungen von mehr als drei Monaten Dauer ändert sich nichts: Diese kann weiterhin nur die Schweiz vergeben.


Was passiert nach dem 5. Juni?
Wie geht es weiter, wenn die Schweizer am 5. Juni Ja sagen?
Die Schweiz muss dann die nötigen Massnahmen ergreifen, damit sie « schengentauglich » wird u2013 Anschluss ans Schengener Informationssystem, Grenzkontrolle organisieren, Visapolitik anpassen etc. Formell in die Schengener Zusammenarbeit einbezogen wird die Schweiz, sobald sich die EU davon überzeugt hat, dass die Schweiz alle nötigen Massnahmen ergriffen hat. Der Schweizer Schengen- Beitritt erfolgt frühestens 2007.

Werden EU- Richter darüber wachen, dass die Schweiz die Bestimmungen von Schengen/ Dublin einhält?
Nein. Die Schweizer Behörden sind selbst dafür zuständig, dass das Abkommen korrekt angewendet wird. Falls sich Differenzen mit der EU ergeben sollten, müssen diese im Gemischten Ausschuss gelöst werden. Dieser setzt sich aus gleichberechtigten Schweizer und EU- Vertretern zusammen und ist für die Verwaltung des Vertrags zuständig. Die Schweiz ist auch den Richtern des Europäischen Gerichtshofs nicht einfach ausgeliefert. Deren Urteile werden von den Schweizer Behörden geprüft. Diese entscheiden autonom, ob sie die Rechtsprechung durch den Gerichtshof berücksichtigen oder nicht.

Kann die Schweiz die Verträge von Schengen/ Dublin auch wieder kündigen?
Ja. Auch die EU kann dies u2013 zum Beispiel, wenn die Schweiz die Übernahme von neuem Recht verweigert.

Welche Kosten kommen auf die Schweiz zu?
Der Schengen/ Dublin- Beitritt hat für die Schweiz keine grossen Kosten zur Folge. Die Mehraufwendungen werden für 2006 auf 8,2, für 2007 auf 7,3 und für 2008 auf 6,6 Millionen Franken geschätzt. Diese Beiträge enthalten zweierlei: Einerseits Zahlungen ans EU- Budget ( für 2007 betrügen diese zum Beispiel 4 Millionen Franken), andererseits interne Umsetzungskosten, zum Beispiel im Informatikbereich.

Ist Schengen/ Dublin der erste Schritt in die EU?
Formell hat Schengen/ Dublin nichts mit einem EU- Beitritt zu tun. Gleichwohl wird die Frage im Abstimmungskampf eine grosse Rolle spielen und je nach Standpunkt anders beantwortet werden. Schengen/ Dublin- Gegner werden argumentieren, ein Beitritt sei ein weiterer, womöglich entscheidender Schritt auf dem Weg zur vollständigen Integration der Schweiz in die EU u2013 und präjudiziere damit quasi den EU- Beitritt. Schengen/ Dublin- Befürworter, die den EU- Beitritt ablehnen, werden entgegnen, es handle sich bei der Vorlage um eine Verbesserung und Vertiefung der bilateralen Beziehung u2013 und damit um einen Schritt, der dazu beitrage, dass die Schweiz nicht ganz beitreten müsse.

Was passiert, wenn die Schweizer Schengen/ Dublin am 5. Juni ablehnen?
Einerseits entstehen für die Schweiz Nachteile bei der Sicherheit: Ohne Zugang zum Schengener Informationssystem würde ihr ein wichtiges Fahndungssystem fehlen. Andererseits drohte die Schweiz zu einer Anlaufstelle für abgewiesene Asylbewerber zu werden: Asylbewerber könnten in der Schweiz ein zweites Gesuch stellen, wenn sie in einem EU- Staat keinen Erfolg hatten. ( mäd/ han)


Mitgestalten u2013 ohne Stimmrecht


Anders als die meisten Schweizer Abkommen mit der EU ist der Schengen- Vertrag kein starres, sondern ein dynamisches Werk.
Die Schweiz darf bei seiner Weiterentwicklung mitreden.

Von Stefan Hostettler, Brüssel

Bereits im November 1993 willigte die Europäische Union ein, mit der Schweiz in diversen Bereichen bilaterale Verträge auszuhandeln. Doch es dauerte nochmals fast neun Jahre, bis die sieben Dossiers des Bilaterale- I- Pakets im Juni 2002 auch endlich in Kraft treten konnten.

Was in zuweilen sehr schwierigen Sitzungen zwischen Experten und Ministern beider rden war, drohte von Beginn weg vom raschen Fortschreiten des EU- Integrationsprozesses überholt zu werden. Der Grund: Ausser beim Luftverkehrsabkommen u2013 und wegen der Ausweitung auf neue Mitgliedstaaten in gewisser Hinsicht auch beim Personenfreizügigkeitsdossier u2013 fixierten die Verhandlungspartner unabänderlich den damaligen Status quo in den Abkommenstexten. Dies, obschon die Verträge Bereiche regelten, die praktisch täglich kleineren oder grösseren Veränderungen ausgesetzt sind.

Der statische Charakter der Verträge u2013 also die Tatsache, dass Weiterentwicklungen des EU- Rechts nicht automatisch in die bilateralen Vereinbarungen einfliessen können u2013 entspricht den Vorstellungen der Schweizer EU- Skeptiker. Sie fürchten nichts mehr, als von Brüssel genötigt zu werden, ungefragt und ohne Mitbestimmungsrecht EU- Beschlüsse schlucken zu müssen.

Spezialregeln für die Schweiz

Durch das Assoziationsabkommen zu Schengen und Dublin sucht die Schweiz nun die Annäherung an die EU in Politikbereichen wie innere Sicherheit und Asylpolitik. Dabei handelt es sich um Bereiche, die sich auf europäischer Ebene erst im Aufbau befinden und sich daher in den nächsten Jahren voraussichtlich stark entwickeln werden. Noch weniger als in anderen Dossiers wäre hier also ein statisches Vertragswerk geeignet, welches dieser Dynamik nicht gerecht würde.

Deswegen übernimmt die Schweiz mit dem Abkommen zu Schengen/ Dublin bei einer Ratifizierung nicht nur das bestehende Recht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, sondern auch dessen künftige Weiterentwicklung. Dabei trägt die EU aber dem direktdemokratischen Sonderfall Rechnung: Die Schweiz erhält eine Frist von maximal zwei Jahren eingeräumt, bis sie neues Schengen/ Dublin- Recht übernommen haben muss. Damit kann sie eine Änderung des EU- Rechts auf dem ordentlichen Weg ( also mit Parlaments- und allenfalls auch Volksentscheid) ins eigene Recht überführen.


Geringes Konfliktrisiko

Zudem besteht für die Schweiz in einer Vielzahl von Ausschüssen die Möglichkeit, relevante Fragen mitzudiskutieren. Von diesem Mitspracherecht profitieren Schweizer Diplomaten bereits seit der Unterzeichnung der Verträge. Damit können sie schon heute Einblick in die Arbeit dieser Gremien gewinnen. Allerdings: Auch wenn die bisherige Praxis mit den beiden anderen assoziierten Staaten Norwegen und Island zeigt, dass jeweils mit allen Ländern der Konsens gesucht wird, verfügt die Schweiz als Nichtmitglied der EU über kein effektives Stimmrecht. Sie kann also bei der Weiterentwicklung des Schengener Rechts zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden.

Sollte die Schweiz eine von der EU gewünschte Weiterentwicklung ablehnen, würde ihr als letzte Konsequenz der Rauswurf aus dem Raum von Schengen und Dublin drohen. Um dies zu verhindern, sind im Abkommen allerdings Sicherungen eingebaut. Beispielsweise sind für den Fall eines Schweizer Neins zu einer Rechtsänderung Konsultationsmechanismen vorgesehen, damit nach einem Ausweg gesucht werden kann.

Das Risiko eines Konflikts, der zur Kündigung der Schweizer Schengen- Mitgliedschaft führen könnte, erachtet man in Bern als gering. Denn: « Im Hinblick auf eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität » sei nicht nur die Schweiz an der Zusammenarbeit mit Europa interessiert. Die « langfristige Einbindung der Schweiz » liege auch im Interesse der EU, insbesondere der Nachbarstaaten, heisst es in der bundesrätlichen Botschaft. Auch die Garantien, welche die Schweiz von der EU zum Schutz des Bankgeheimnisses erhielt, mindern das Konfliktrisiko. Sie sollen verhindern, dass das im Zinsbesteuerungsdossier erfolgreich verteidigte Bankgeheimnis nicht schon bald via Schengen- Weiterentwicklung ausgehöhlt werden kann.

Ausnahme für Steuerhinterziehung

Die Sonderlösung sieht vor, dass die Schweiz u2013 auch wenn das Recht in diesem Sinn ergänzt würde u2013 bei Hinterziehungsdelikten im Bereich der direkten Steuern nicht zur Rechtshilfe verpflichtet werden kann. Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.

Entgegen der teilweise lautstarken Kritik auch in den eigenen Reihen erachten die Schweizer Bankiers dieses hart erkämpfte « Opt- out » als « eine Anerkennung des Bankgeheimnisses in einem Staatsvertrag » . Zwar gilt diese Ausnahme offiziell nur während einer Übergangsfrist, doch da diese zeitlich nicht befristet ist, konnten zumindest in diesem politisch sensiblen Punkt die Anhänger von in Granit gemeisselten Verträgen ein bisschen besänftigt werden.

Verfasst: 07.05.2005, 10:37
von Läggerlifreak
dongga hat geschrieben: Deswegen übernimmt die Schweiz mit dem Abkommen zu Schengen/ Dublin bei einer Ratifizierung nicht nur das bestehende Recht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, sondern auch dessen künftige Weiterentwicklung.



kein effektives Stimmrecht. Sie kann also bei der Weiterentwicklung des Schengener Rechts zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden.


Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.
hmmm das macht mr jetzt grad e wenely buchweh... e unkündbare , sich verändernde Vertrag.... dasch e heikli sach..

@Zul alpha thx! hingege wäg em Bankgheimniss siehe post woni scho em Tuborg gäh ha....

Verfasst: 07.05.2005, 10:46
von Soriak
Läggerlifreak hat geschrieben:hmmm das macht mr jetzt grad e wenely buchweh... e unkündbare , sich verändernde Vertrag.... dasch e heikli sach..

@Zul alpha thx! hingege wäg em Bankgheimniss siehe post woni scho em Tuborg gäh ha....
Kann die Schweiz die Verträge von Schengen/ Dublin auch wieder kündigen?
Ja. Auch die EU kann dies u2013 zum Beispiel, wenn die Schweiz die Übernahme von neuem Recht verweigert.

Verfasst: 07.05.2005, 10:54
von Läggerlifreak
ha mi jetzt uff em Dongga sini quelle bezoge do heisst's nämlig Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.

weiss nit verstand ich das jetzt falsch?

Verfasst: 07.05.2005, 11:03
von zul alpha 3
Läggerlifreak hat geschrieben:hmmm das macht mr jetzt grad e wenely buchweh... e unkündbare , sich verändernde Vertrag.... dasch e heikli sach..

@Zul alpha thx! hingege wäg em Bankgheimniss siehe post woni scho em Tuborg gäh ha....
läggerlifreak, es ist gefährlich nur einzelne passagen aus einem vertrag herauszunehmen, ohne den ganzen kontext mit einzubeziehen. der richtige wortlaut dieses abschnitts lautet nämlich:
Die Sonderlösung sieht vor, dass die Schweiz u2013 auch wenn das Recht in diesem Sinn ergänzt würde u2013 bei Hinterziehungsdelikten im Bereich der direkten Steuern nicht zur Rechtshilfe verpflichtet werden kann. Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.
diese passage IST GERADE EINER DER RIESEN VORTEILE DIESES VERTRAGES. es heisst nämlich nix anderes, als dass der schweiz in bezug auf die problematik der steuerhinterziehung KEIN RECHT AUFGEZWUNGEN WERDEN KANN. die schweiz kann jegliche verschärfung in diesem bereich ablehnen, OHNE DASS DAMIT DIE EU DAS RECHT HÄTTE, DESSWEGEN DEN VERTRAG ZU KÜNDIGEN!.

ein grund mehr, diesem vertragswerk zuzustimmen.


weiter heisst es:
Entgegen der teilweise lautstarken Kritik auch in den eigenen Reihen erachten die Schweizer Bankiers dieses hart erkämpfte « Opt- out » als « eine Anerkennung des Bankgeheimnisses in einem Staatsvertrag » . Zwar gilt diese Ausnahme offiziell nur während einer Übergangsfrist, doch da diese zeitlich nicht befristet ist, konnten zumindest in diesem politisch sensiblen Punkt die Anhänger von in Granit gemeisselten Verträgen ein bisschen besänftigt werden
gerade mit diesen finessen ist es der schweizer verhandlungsdelegation gelungen, das schweizer bankgeheimnis praktisch AUF ALLE EWIGKEITEN IM VERTRAGSRECHT MIT DER EU FESTZUSCHREIBEN! (ist natürlich übertrieben, aber zumindest kurz- und mittelfristig wird das bankgeheimnis damit fixiert). ein fast schon unglaublicher wink des schicksals, den ich bei dem druck, den deutschland und england gegenüber unserem bankgeheimnis aufsetzten, fast schon als ein wunder bezeichnen möchte.

Verfasst: 07.05.2005, 11:08
von Gevatter Rhein
@Zul Alpha 3

1. Ich bewundere deine Ausdauer und deine Formulierungen. Danke !

Verfasst: 07.05.2005, 11:13
von Läggerlifreak
@Zul alpha
merci , denn ha-n-'s falsch verstande...

händ mi jetzt denn glaub langsam zumene Jo yberzigt... Au wenn nit alles 100% minere Aasicht entspricht schient do d'Schwiz sogar mol e Vertrag usg'handelt z'ha wo wirgli ebbis härgit!

Verfasst: 07.05.2005, 11:16
von Gevatter Rhein
Läggerli ich staune. Es gehört Grösse dazu, hinzustehen und zu sagen "Hey du hast mich überzeugt, ich hab das wohl nicht ganz so gesehen wie es war".

Das sag ich jetzt nicht, weil du auf meine Meinung umgeschwenkt bist (ohne mein Zutun), sondern soll eine allgemeine Aussage sein. Andere User wie zB der Namenlose verpissen sich einfach mit dummen Sprüchen aus dem Thread, wenn ihnen nix mehr in den Sinn kommt.

Respekt !

Verfasst: 07.05.2005, 11:17
von Vincent Vega
Läggerlifreak hat geschrieben:@Zul alpha
merci , denn ha-n-'s falsch verstande...

händ mi jetzt denn glaub langsam zumene Jo yberzigt... Au wenn nit alles 100% minere Aasicht entspricht schient do d'Schwiz sogar mol e Vertrag usg'handelt z'ha wo wirgli ebbis härgit!
S OT-Forum het doch e Zwäck!

Verfasst: 07.05.2005, 11:18
von zul alpha 3
[quote="Gevatter Rhein"]@Zul Alpha 3

1. Ich bewundere deine Ausdauer und deine Formulierungen. Danke !

2. Du hast doch nicht ernsthaft erwartet, dass ein SVP-Wähler einen zusammenhängenden Text von mehr als 3 Sätzen richtig interpretieren kann, oder ? ]
die hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ... ;)

... und, gibts noch was zum rauchen heute oder hat sich schon alles in rauch aufgelöst? :D ...

Verfasst: 07.05.2005, 11:19
von nogomet
Läggerlifreak hat geschrieben:händ mi jetzt denn glaub langsam zumene Jo yberzigt... Au wenn nit alles 100% minere Aasicht entspricht schient do d'Schwiz sogar mol e Vertrag usg'handelt z'ha wo wirgli ebbis härgit!
ich glaube, jetzt muss ich doch ein nein in die urne legen ...

Verfasst: 07.05.2005, 11:28
von zul alpha 3
Läggerlifreak hat geschrieben:@Zul alpha
merci , denn ha-n-'s falsch verstande...

händ mi jetzt denn glaub langsam zumene Jo yberzigt... Au wenn nit alles 100% minere Aasicht entspricht schient do d'Schwiz sogar mol e Vertrag usg'handelt z'ha wo wirgli ebbis härgit!
danke! es ist wirklich so, dass schengen/dublin zu den besser verhandelten vertragswerken zu zählen ist. es gibt da leider auch sehr viel schlechtere bsp. man denke nur an die NEAT, die ja wohl fast allen mitteleuropäischen ländern zugute kommen wird, aber EINZIG UND ALLEIN DURCH SCHWEIZER STEUERZAHLER BERAPPT WIRD!

allerdings haben mich gewisse voten (soriak) noch auf ein problem aufmerksam gemacht, dass mir so noch nicht aufgefallen ist: die von 'blocker' geforderte hools'-db. keine ahnung, ob da auch ein internationaler austausch von informationen stattfindent würde. DAS WÄRE DANN NÄMLICH WIRKLICH VERHEREND, weil wohl jeder, der mal per zufall (oder auch nicht) stadionverbot erhalten hat, europaweit abrufbar wäre. :confused:

@vätterlein
cheers - gibts noch was zum rauchen heute, oder ist schon alles den schornstein hoch ... ? ;)

@nogi
von einem non-konfirmisten habe ich auch gar nix anderes erwartet ... ;)

Verfasst: 07.05.2005, 11:37
von Gevatter Rhein
@Zulu
Nene heute nehm ich wieder eine Ladung mit. Beim FcZ habi 3 200er durchgerasselt. Ok eigentlich 2 1/2, die Dritte ist beim 4000. Fehlentscheid des "Unparteiischen" in der Hälfte fliegen gegangen (Ca Minute 70 war das). Molto nervoso molto fumare. War nicht wirklich Genusspaffen (aber geholfen hats ;) ).

Verfasst: 07.05.2005, 12:01
von Namelos
was verpisssen??

ich habe ca. 5-6 Argumente aufgeschrieben welche ein Nein Für Mich persönlich, (weist du was ich mit persönlich meine? ) adrstellen...

Ich habe eine eigene meinung, doch du wiedersprichst mir und sagst dass wäre nur Propaganda von igrgendeinem.. Wiso kannnsr du das beurteilen wie meine Meinung aussieht??

Du sagst, das wäre alles die Propaganda von Mörgeli!

Welche Propaganda benutzt du?? Die von Calmy-Rey?! Also sage mir nicht ich hätte keine eigene Meinung, und du schon.. das zeigt keine stärke..

Und wenn wir in der Eu wäen, müsstes auch DU andere Meinungen akzeptieren.. denn da fragt man nicht zuerst die SCHWEIZ.


Du willst auch die anderen Meinungen nicht Respektieren und akzeptieren.. Du kannst nicht sage, " o.k dass ist deine Meinung. Ich habe eine andere"..

Du willst zeigen, dass ich auf der falschen Fährte liege!
Doch wer sagt und, dass Ich auf der falsche Fährte liege? Wer sagt,. dass du nicht auf der falschen Fährte liegst..

Ich denke wirklich sehen, ob jetzt Negativ oder Positiv, werden wir erst erfahren, wenn es soweit ist und wir Schengen/Dublin angenommen haben..


Und auch noch ein Argument von mir:

Bist du nicht au so einer, welcher manachmal ins deutsche einkaufen geht, nur weil es dort günstiger ist???
Das wäre dann auch nicht mehr so..

Klar, es hat wirklich seine guten seiten. Das bestreitte ich nîcht. So zum beispiel, dass wir zugriff zum int. schengen Computer besitzen.. Natürlich ist es auch gut für den Datenverkehr.. D.h keine hohen Zölle mehr, wenn man etwas aus dem Ausland kauft.. Dies finde ich SEHR gut..

Doch leider sind für mich die "argumente" für ein NEIn grösser als die für ein JA

Verfasst: 08.05.2005, 00:35
von Läggerlifreak
zem em Namelos e chli unterstüzig geh , demit er nit ganz elay do stoht

http://www.polizei-gegen-schengen.ch/d/home.php

mag au no uffschlussriich sy..

Verfasst: 08.05.2005, 00:47
von PastaBasta!
Gevatter Rhein hat geschrieben:Dass die SVP einmal mehr mit Lügen und an Nazidesign angelehnten Panikplakaten Stimmung dagegen macht, zeigt mir, dass die Gegner (wie meistens bei dieser "Partei") nicht wirklich schlagkräftige Argumente haben.

Somit werde ich JA stimmen.

Zweiter Hauptgrund : Asylwesen. Wenn Einer verfolgt ist, bekommt er auch in Deutschland oder Holland Asyl. Wenn er NICHT verfolgt ist, warum soll er dann bei uns auch noch 2 Jahre lang (oder solange es halt geht) kassieren kommen ? Das Geld sparen wir uns lieber für Menschen, die es nötig haben.
sauber! bei dir hat die "pro" propagandawelle ihre wirkung nicht verfehlt!

Verfasst: 08.05.2005, 08:17
von gofastgowin
zul alpha 3 hat geschrieben: fällt ein person bei einem grenzübertritt in die schweiz auf, so kann der schweizer zöllner heute nicht direkt zum anderen ausländischen grenzzollposten gehe und dort mal kurz in den computer schauen. er muss ein fax nach bern senden, von dort wird die anfrage weiter nach (z. b. deutschland) stuttgart (zentrale für den südlichen grenzraum) geschickt und dort in den computer eingegeben. dort werden die personalien überprüft und eine antwort an bern gesendet. von bern geht ein fax zurück an den grenzposten. dieser umständliche weg würde mit dem beitritt wegfallen.
Nur wenn die Schweiz beim Schengenraum dabei ist kann diese Person einfach in unser Land fahren und muss nicht am Zoll warten und die Papierezeigen, denn im Schengenvertrag steht: Grenzkontrollen sind verboten!
dem ist genau nicht so. der asylant wählt sich natürlich opportunistisch wie er denkt heute jenes land für seinen antrag aus, in dem er die grössten chancen für einen positiven entscheid sieht. dass ist im vergleich zu italien und spanien klar deutschland, welches bis dato im vergleich zu anderen eu-ländern eine sehr viel liberalere asylpolitik betrieb. wenn wir dem system NICHT beitreten, haben aber sämtliche, abgewiesenen asylbewerber nochmals die möglichkeit, in der schweiz einen antrag zu stellen. dies würde mit dem beitritt wegfallen.
die Asylbewerben landen die meisten in Italien oder Spanien also müssten die auch dort registriert werden was aber nicht passiert, sieht man daran weil die sehr wenige Asylanten zurück nehemen müssen.
mit der sowieso schon sehr verschärften asylpraxis des bundes, wird die schweiz eine weitere abnahme der zahl von asylsuchenden zu verzeichnen haben.
Die Asylanten suchen das Land aus wo sie die besten Chancen sehen. Wenn die mal im Schengenraum drinn sind können die sich frei und unbeschrenkt bewegen und somit kommen die nachdem sie in Italien gelandet sind (und nicht registriert) zuerst mal in die Schweiz und unsere Behörden registrien sie dann und wir müssen dann die wieder zurück nehmen wenn sie in einem anderen Land auch ein Nein bekommen. Und wir müssen dann gucken wie die Asylanten dann wieder in ihre Heimat kommen/gehen.

Verfasst: 08.05.2005, 08:25
von gofastgowin
zul alpha 3 hat geschrieben: allerdings haben mich gewisse voten (soriak) noch auf ein problem aufmerksam gemacht, dass mir so noch nicht aufgefallen ist: die von 'blocker' geforderte hools'-db. keine ahnung, ob da auch ein internationaler austausch von informationen stattfindent würde. DAS WÄRE DANN NÄMLICH WIRKLICH VERHEREND, weil wohl jeder, der mal per zufall (oder auch nicht) stadionverbot erhalten hat, europaweit abrufbar wäre. :confused:
Ja auch da wird ein Datenaustausch stattfinden.

Verfasst: 08.05.2005, 08:31
von gofastgowin
Läggerlifreak hat geschrieben:ha mi jetzt uff em Dongga sini quelle bezoge do heisst's nämlig Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.

weiss nit verstand ich das jetzt falsch?
jawoll es ist ausgeschlossen. Wenn die Schweiz einmal beigetretten ist kann sie da NIEMALS mehr austreten. Sie mus auch ALLE zukünftigen Beschlüsse ohne eine kleine Abänderung annehmen.

Verfasst: 08.05.2005, 16:57
von zul alpha 3
gofastgowin hat geschrieben:Nur wenn die Schweiz beim Schengenraum dabei ist kann diese Person einfach in unser Land fahren und muss nicht am Zoll warten und die Papierezeigen, denn im Schengenvertrag steht: Grenzkontrollen sind verboten!
korrekt ist, dass grenzkontrolle bei keine DIREKTEN VERDACHTSMOMENT nicht erlaubt sind. das ist richtig. du machst da aber einen kleinen denkfehler. handelt es sich nämlich um einen asylanten - sprich jemanden, der in unserem land einen asylantrag stellen möchte, dann wir er wohl kaum so blöd sein und gleich bei erstbsten zoll den übergang wagen und den zöllner feuchtfröchlich anlächeln. er wird, wie übrigens ein grosser teil der asylsuchenden entweder durch schlepper über die grenze geschmuggelt, oder aber er wird einen der vielen grünen grenzen, DIE ES BEREITS HEUTE MIT ALLEN UND UMGEGEBENDEN STAATEN GIBT, in unser land übertreten. also komm mir nicht mit dem argument, wir hätten keine kontrolle mehr. im VERDACHTSFALL BLEIBT DAS. ebenso, wenn es SPEZIELLE, SICHERHEITSRELEVANTE SITUATIONEN VERLANGEN - siehe das beispiel frankreich, das immer wieder seine grenzen schloss, weil gefahr bestand, das terroristen sich einschleichen würden.

hierzu noch eine kleine feststellung des EFD: Einreisende können an der Grenze lediglich kontrolliert werden,wenn ein hinreichender Verdacht gegen sie vorliegt. Bei über 650 000 Einreisenden pro Tag und mehreren hundert Übergängen an Strassen und Wegen seien systematische Kontrollen mangels Kapazität schon heute nicht möglich

Das Schengen-Abkommen erlaube es, in besonderen Situationen vorübergehend systematische Personenkontrollen durchzuführen. Dies könne zum Beispiel bei einer Grossveranstaltung mit besonderer
Gefährdung der Fall sein.


zudem darf nicht vergessen werden, DASS JEDER AUSLÄNDER ZU JEDEM ZEITPUNKT AUSWEISPAPIERE BEI SICH TRAGEN MUSS. mit dem beitritt zu schengen, hätte die polizei die möglichkeit, zusätzlich die europäischen db abzufragen, ob etwas gegen diese person vorliegt. DAS IST ZUM HEUTIGEN ZEITPUNKT NICHT MÖGLICH!!!!!
gofastgowin hat geschrieben:die Asylbewerben landen die meisten in Italien oder Spanien also müssten die auch dort registriert werden was aber nicht passiert, sieht man daran weil die sehr wenige Asylanten zurück nehemen müssen.

Die Asylanten suchen das Land aus wo sie die besten Chancen sehen. Wenn die mal im Schengenraum drinn sind können die sich frei und unbeschrenkt bewegen und somit kommen die nachdem sie in Italien gelandet sind (und nicht registriert) zuerst mal in die Schweiz und unsere Behörden registrien sie dann und wir müssen dann die wieder zurück nehmen wenn sie in einem anderen Land auch ein Nein bekommen. Und wir müssen dann gucken wie die Asylanten dann wieder in ihre Heimat kommen/gehen.
du vergleichst mal wieder äpfel mit birnen. asylanten in spanien stammen meist aus dem afrikanischen kontinent, während italien sich insbesondere mit kosovaren bzw. personen aus dem ehemaligen jugoslawien konfrontiert sieht. deutschland verzeichnet insbesondere eine hohe anzahl an asylanträgen aus dem ehemaligen ostblock, während frankreich wiederum durch seine ehemaligen kolonien in afrika, eher mit personen aus diesen ländern konfrontiert sieht.

deine feststellung, asylanten gehen dorthin, wo sie die höchsten chancen für die annahme ihres antrags haben, ist korrekt. das ist diesbezüglich insbesondere deutschland, teilweise NL, früher auch die CH.

da sich aber das schweizer asylgesetz seit dem 'blocker'bundesrat stark verschärft hat (z. b. tiefere oder keine taggelder, keine sozialhilfe mehr bei einem nichteintretensentscheid etc.) besteht die chance nur noch bedingt, dass asylanten unser land als erstland aufsuchen, SOLLTEN WIR DEN TEIL DES DUBLINER ABKOMMENS WERDEN. diese tendenz ist zum teil bereits heute feststellbar, da wir stark rückläufige asylgesuchsszahlen haben. wobei diesbezüglich die frage besteht, ob der rücklauf tatsächlich mit der verschärfung korreliert, oder aber damit zu tun hat, dass im nähere umkreis von europa z. zt. keine hoch schwellenden konfliktherde exisiteren (wie z. b. in den 90er in jugoslawien). hier sind - zumindest mir - noch KEINE defintiven ergebnisse bekannt.

nehmen wir übrigens diesen vertrag NICHT an, dann besteht für den einzelnen asylanten immer noch die möglichkeit in die schweiz einzureisen (meist über die grüne grenze) und hier nochmals sein glück versuchen!

gofastgowin hat geschrieben:Ja auch da wird ein Datenaustausch stattfinden.
deine äusserung finde ich interessant. hast du da irgendwelche daten, angaben bzw. begründungen die du mir liefern kannst? ich bin nämlich nicht ganz sicher, ob bei einer ev. registration in einer hool-DB dies einer DB gleichkommt, in der nur jene personen erfasst werden, die eine strafrechtliche handlung beganngen haben. aber wie gesagt, bin ich mir da nicht sicher und wäre dir dankbar, wenn du mir da auf die sprünge helfen könntest.
jawoll es ist ausgeschlossen. Wenn die Schweiz einmal beigetretten ist kann sie da NIEMALS mehr austreten. Sie mus auch ALLE zukünftigen Beschlüsse ohne eine kleine Abänderung annehmen.
du verwechselst da wohl ein paar verträge oder aber hast das vertragswerk noch nicht richtig studiert. der schengen/dublin vertrag ist BEIDSEITS JEDERZEIT kündbar!

es geht wohl eher um die frage, ob schengen/dublin dem obligatorischen oder dem fakultativen REFERENDUM unterstellt ist.

obligatorische referendum ist dann gegeben, wenn der «Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften» angeführt wird.

Das fakultative Referendum ist erforderlich bei «völkerrechtlichen Verträgen, die unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder den Erlass von Bundesgesetzen erfordern».

der pasus unbefristet und unkündbar bezieht sich aber NICHT auf das vertragswerk schengen/dublin sondern auf die frage, in wie weit unsere verfassung eine abstimmung vorschreibt. für den vertrag schengen/dublin ist nämlich der pasus internationale organisation wirkend.

ein begründbarer kritikpunkt an der anwendung des fakultativen referendums durch den bundesrat mag aber die politische komponenten sein. ein fak. ref. ist NICHT an ein ständemehr gebunden, ein obl. ref. aber schon!

ich wiederhole da übrigens gerne nochmals den satz, den ich bereits läckerlifreak geschrieben habe: "läggerlifreak, es ist gefährlich nur einzelne passagen aus einem vertrag herauszunehmen, ohne den ganzen kontext mit einzubeziehen. der richtige wortlaut dieses abschnitts lautet nämlich:
Die Sonderlösung sieht vor, dass die Schweiz u2013 auch wenn das Recht in diesem Sinn ergänzt würde u2013 bei Hinterziehungsdelikten im Bereich der direkten Steuern nicht zur Rechtshilfe verpflichtet werden kann. Es ist ausgeschlossen, dass der Schengen/ Dublin- Vertrag gekündigt werden kann, wenn die Schweiz eine Weiterentwicklung in diesem Bereich nicht übernehmen will.

diese passage IST GERADE EINER DER RIESEN VORTEILE DIESES VERTRAGES. es heisst nämlich nix anderes, als dass der schweiz in bezug auf die problematik der steuerhinterziehung KEIN RECHT AUFGEZWUNGEN WERDEN KANN. die schweiz kann jegliche verschärfung in diesem bereich ablehnen, OHNE DASS DAMIT DIE EU DAS RECHT HÄTTE, DESSWEGEN DEN VERTRAG ZU KÜNDIGEN!.

Verfasst: 08.05.2005, 22:21
von Zemdil
Blocher gegen Schrankenlosigkeit

Bundesrat Christoph Blocher hat in einner Rede am 60. Jahrestag des Kriegsendes Respekt für Grenzen gefordert.
Das Schrankenlose werde oft als modern beklatscht, sagte Blocher an einer Gedenkfeier in Rafz/ZH. Grenzen seien aber für einen souveränen Staat selbstverständlich: "Wer alle Grenzen auflösen will, muss sich nicht wundern, wenn damit nicht nur Grenzen, sondern der ganze Staat aufgelöst wird."
Im Hinblick auf Urnengänge zu aussenpolitischen Themen rief er die Stimmbürger zur Wachsamkeit auf. Die Abstimmung über die Schengen/Dublin-Abkommen mit der EU erwähnte er dabei nicht.

Quelle

:D "Schengen" nid erwähnt?? Nei nei, mit keim Wort ...

Kollegialitätsprinzip eimoll mehr mit Füess trätte trifft wohl eher zue. Nimmt mi Wunder, wie sini säx "Kollege/-in" wärde reagiere. Vorhang auf!

Verfasst: 09.05.2005, 08:41
von Alois E.
Zemdil hat geschrieben:Blocher gegen Schrankenlosigkeit

Bundesrat Christoph Blocher hat in einner Rede am 60. Jahrestag des Kriegsendes Respekt für Grenzen gefordert.
Das Schrankenlose werde oft als modern beklatscht, sagte Blocher an einer Gedenkfeier in Rafz/ZH. Grenzen seien aber für einen souveränen Staat selbstverständlich: "Wer alle Grenzen auflösen will, muss sich nicht wundern, wenn damit nicht nur Grenzen, sondern der ganze Staat aufgelöst wird."
Im Hinblick auf Urnengänge zu aussenpolitischen Themen rief er die Stimmbürger zur Wachsamkeit auf. Die Abstimmung über die Schengen/Dublin-Abkommen mit der EU erwähnte er dabei nicht.

Quelle

:D "Schengen" nid erwähnt?? Nei nei, mit keim Wort ...

Kollegialitätsprinzip eimoll mehr mit Füess trätte trifft wohl eher zue. Nimmt mi Wunder, wie sini säx "Kollege/-in" wärde reagiere. Vorhang auf!

Es gibt also doch noch Punkte in denen Blocher recht hat....

CONTRA SCHENGEN/DUBLIN!
CONTRA PARTNERSCHAFTSGESETZ!
CONTRA DIESEN ENTARTET-DEKADENTEN STAAT!!!

Verfasst: 09.05.2005, 08:55
von Gevatter Rhein
Alois E. hat geschrieben:Es gibt also doch noch Punkte in denen Blocher recht hat....

CONTRA SCHENGEN/DUBLIN!
CONTRA PARTNERSCHAFTSGESETZ!
CONTRA DIESEN ENTARTET-DEKADENTEN STAAT!!!
Contra Nazidummköpfe

Verfasst: 09.05.2005, 09:17
von Alois E.
Gevatter Rhein hat geschrieben:Contra Nazidummköpfe
Contra paranoide Schwachsinnige

Verfasst: 09.05.2005, 09:32
von Baron Zwingstein
Da ich zu beschäftigt bin, um diese ganzen Resultate der Füllhorne der Weisheit zu lesen, lasse ich doch mal anfragen, ob mir jemand das Folgende auflisten kann:

Was würde Schengen bringen, was jetzt nicht schon gewährleistet ist?

Verfasst: 09.05.2005, 09:48
von Auginho Basel
Ich bin auch noch unentschlossen.

Was mir nicht gefällt sind die verschärften Kontrollen im Landesinnern.Die Gefahr, dass man vermehrt willkürlich angehalten und kontrolliert wird steigt. Kriminelle Organisationen sind gut ausgerüstet und werden sich diesen Kontrollen entziehen können.
Der Normalbürger wird vermutlich vermehrt kontrolliert und überwacht als dies bis jetzt der Fall ist.

Die Ja-Argumente kann ich noch nicht so richtig nachvollziehen.Vielleicht kann mich jemand aufklären?

Verfasst: 09.05.2005, 10:02
von Gevatter Rhein
Alois E. hat geschrieben:Contra paranoide Schwachsinnige
Sag ich ja ;)











@Aughinho & Zwingstein

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