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Verfasst: 16.03.2005, 10:43
von Hugentobler
Die wahren Verbrecher sind mE die Psychologen mit ihren Gutachten!

Verfasst: 16.03.2005, 10:44
von beginner
rotoloso hat geschrieben:Todesstrafe wär e Gschänk... täglich mitere pincette e Stück Hutt abrisse, Salz druff und e Gink in d'Eier, bis zum Läbensänd... si ganze Bsitz (falls vorhande) annere Kinderstiftig verschänke und jede evtl. Erbe au.
willschen als Held lo stärbe?

Verfasst: 16.03.2005, 10:45
von Pyramus
mimpfeli hat geschrieben:Betreffend Komfort

Wie/warum soll ein Häftling hinterfragen was er getan hat, wenn er im Knast/Zuchthaus ein 'besseres' Leben hat als vorher?!? Okay, dein Leben ist fremdbestimmt, das ist aber auch schon alles.....

Betreffend Eingliederung

Ich finde es okay bei gewissen 'Verbrechen' eine Wiedereingliederung zu versuchen.
Mit was ich nicht klarkomme ist:
Das z.B. Kinderschänder wieder freikommen und gleich weitermachen, dass Sadisten freikommen, dass Vergewaltiger wieder freikommen!

Ich würde mal behaupten dass 90% der o/e Wesen dem Drang dieses Verbrechen wieder zu verüben auch nach einer Entlassung nicht widerstehen können und daher gehören Sie m.M. nach für IMMER weggesperrt!

Dies zählt auch für den o/e Fall!!!!!
das leben ist fremdbestimmt, aber das ist auch schon alles? na ja, ich würde meinen das freiheit und selbstbestimmung die höchsten güter der menschen sind. ich glaube, du bist dir nicht ganz im klaren, was es bedeutet, diese beiden güter nicht mehr zu haben...

das mit den sexual-straftätern ist ein heikles thema. ob wegsperren die lösung ist? ich bezweilfe es...
vor allem das argument der schutz der gesellschaft zieht hier nicht wirklich. kriminologen gehen davon aus, dass die dunkelziffer bei sexualdelikten etwa 80%!! ausmachen dürfte.

Verfasst: 16.03.2005, 10:47
von Taratonga
mir ist übel

Verfasst: 16.03.2005, 10:51
von ScoUtd
Pyramus hat geschrieben:das mit den sexual-straftätern ist ein heikles thema. ob wegsperren die lösung ist? ich bezweilfe es...
vor allem das argument der schutz der gesellschaft zieht hier nicht wirklich. kriminologen gehen davon aus, dass die dunkelziffer bei sexualdelikten etwa 80%!! ausmachen dürfte.
Genau, und da nur 20 % erwischt werden, können die ja auch gleich wieder freigelassen werden. Ist ja schliesslich unfair den Erwischten gegenüber. :mad: :rolleyes:

Verfasst: 16.03.2005, 10:53
von NKBS
Rinoceronte hat geschrieben: Glabst du nicht es würde weniger Verbrechen geben wenn es drakonischere Strafen geben würde?
ah deswegen ist die USA mit ihrer Todesstrafe ein so friedliches Land ohne Verbrechen und Kriminalität, danke für die Erleuchtung. :rolleyes:

Verfasst: 16.03.2005, 10:54
von redangel
alter sack hat geschrieben:ich würde auch mal sagen, dass der zu seinem eigenen schutz einzelhaft braucht. was fuer eine drecksau! :mad:
Für was bitte brauch dieser *pppiiiiiiiip* Eigenschutz :confused:

Alle Zellen aufmachen und die gesammelten Insassen auf dieses *piiipppp* loslassen.

Verfasst: 16.03.2005, 10:56
von mimpfeli
Pyramus hat geschrieben:das leben ist fremdbestimmt, aber das ist auch schon alles? na ja, ich würde meinen das freiheit und selbstbestimmung die höchsten güter der menschen sind. ich glaube, du bist dir nicht ganz im klaren, was es bedeutet, diese beiden güter nicht mehr zu haben...

das mit den sexual-straftätern ist ein heikles thema. ob wegsperren die lösung ist? ich bezweilfe es...
vor allem das argument der schutz der gesellschaft zieht hier nicht wirklich. kriminologen gehen davon aus, dass die dunkelziffer bei sexualdelikten etwa 80%!! ausmachen dürfte.
Tja, ehrlich gesagt weiss ich ganz genau wie es sich anfühlt nicht mehr selber über sein Leben bestimmen zu können resp. die Freiheit zu verlieren.

Okay, mal andersrum gefragt....ich weiss ist polemisch, aber trotzdem, nimmt mich wunder:

Stell Dir vor Du hast irgendwann ne süsse kleine Tochter.
Der Kleinen passiert etwas, der Täter wird geschnappt.

Und nun möchte ich von Dir wissen ob es für Dich i.O. wäre wenn der Typ nach....sagen wir mal.....7 Jahren frei kommt zur Bewährung und sein Leben weiterleben kann.

Verfasst: 16.03.2005, 10:59
von Gevatter Rhein
mimpfeli hat geschrieben:Und nun möchte ich von Dir wissen ob es für Dich i.O. wäre wenn der Typ nach....sagen wir mal.....7 Jahren frei kommt zur Bewährung und sein Leben weiterleben kann.
Also für mich wärs schwer ok, dass er bald wieder rauskommt. Dann müsste ich nicht so lang warten...

Verfasst: 16.03.2005, 11:02
von mimpfeli
Gevatter Rhein hat geschrieben:Also für mich wärs schwer ok, dass er bald wieder rauskommt. Dann müsste ich nicht so lang warten...
:rolleyes: ;)

Verfasst: 16.03.2005, 11:20
von Rinoceronte
Egal! Kinderschänder, Vergewaltiger und Kindsmörder sind Gesocks.
Sie sind Tiere die die Bezeichnung Mensch nicht verdient haben.
Sie gehöhren ausgerottet! Alle!
Ein Familienvater bekam drei Jahre weil er seine Tochter dazu genötigt hat ihn mit dem Mund zu befriedigen. 3 Jahre! Abmurksen sollte man die Sau. Foltern und dann im tiefsten Drecksloch verrecken lassen!
In der Region Basel unterrichtet ein Primarlehrer der früher wegen Nötigung von Minderjährigen und wegen dem Besitz von Kinderpornos verknackt wurde! Der atmet die selbe Luft wie wir. Der Bastard sollte schon lange unter der Erde liegen!

Ich kann vieles vertragen aber hier höhrt der Spass auf. Duroux und alle seine Komplizen gehöhren öffentlich enthauptet! Mit einem rostigen Taschenmesser!

Verfasst: 16.03.2005, 11:27
von Seemann
Pyramus hat geschrieben:das mit den sexual-straftätern ist ein heikles thema. ob wegsperren die lösung ist? ich bezweilfe es...
was wäre dann eine lösung? alles andere als lebenslange verwahrung wäre ein hohn. schwierige kindheit, drogenkonsum/entzug etc. hin oder her, es rechtfertigt nichts und darf auch keine mildernden umstände geben.

Verfasst: 16.03.2005, 11:36
von Bellach SO
NKBS hat geschrieben:ah deswegen ist die USA mit ihrer Todesstrafe ein so friedliches Land ohne Verbrechen und Kriminalität, danke für die Erleuchtung. :rolleyes:
Ich sehe den Zusammenhang nicht! Willst du damit sagen, dass die Todesstrafe zum Verbrechen motiviert?

Verfasst: 16.03.2005, 11:41
von NKBS
Bellach SO hat geschrieben:Ich sehe den Zusammenhang nicht! Willst du damit sagen, dass die Todesstrafe zum Verbrechen motiviert?
nö, ich will damit sagen: das Beispiel der USA zeigt, dass die Todestrafe nicht zu einer Reduktion von Verbrechen und Kriminalität führt.

Verfasst: 16.03.2005, 12:12
von Soriak
NKBS hat geschrieben:nö, ich will damit sagen: das Beispiel der USA zeigt, dass die Todestrafe nicht zu einer Reduktion von Verbrechen und Kriminalität führt.
Viele Toetungsdelikte in den USA sind Faelle von Bandenkriegen und Drogenschmuggel. In den USA neigen viele auch eher zur Gewalt als hier - obwohl der Grund dafuer sicher eine spannende Diskussion waere, verunmoeglicht es einen Vergleich zwischen Todesstrafe/keine Todesstrafe. Dafuer sind die Lebensbedinnungen einfach viel zu unterschiedlich.

Abgesehen von Abschreckung und Vorbeugung, finde ich ist es auch Aufgabe der Justiz zu bestrafen. Rehabilitation ist zwar in den allermeisten Faellen sinnvoll, aber bei unmenschlichen Verbrechen (und da zaehlt dieser Fall wohl unbestritten dazu) kann Rehabilitation nicht das Ziel sein.

In solchen Faellen hat der Taeter meiner Meinung nach sein Recht auf Leben aufgegeben. Soll nicht heissen, dass ich Folterungen, wie oben beschrieben, egal unter welchen Umstaenden auch immer, unterstuetzen koennte - aber in einem solchen Fall haette ich mit der Todesstrafe kein Problem. (Darf ruhig billiger sein als in den USA)

In den USA wird sie meiner Meinung nach etwas zu oft angewandt. Allerdings gibt es dort auch wirklich viel verruecktere Faelle, als wir sie hier antreffen. Wer jemanden toetet und die Leiche verstueckelt, der verdient keine zweite Chance.

Zum Glueck hoert man von solch grausamen Faellen hier (noch?) nichts - aber es darf nicht sein, dass so jemand nach spaetestens 25 Jahren wieder draussen waere...

Betreffend der Exekution von Unschuldigen: Eindeutig ein RIESEN Nachteil, den man nicht einfach so ignorieren darf. Ein guter Grund, warum sie nur in den allerseltensten Faellen angewandt werden sollte. Bei diesem hier ist ein Zweifel aber ausgeschlossen.

Verfasst: 16.03.2005, 12:28
von MMM
Die Grosszahl der Kapitalverbrechen wird nicht durch (im Moment oder allgemein) rational denkende Delinquenten begangen. D.h. der Täter macht im Moment der Tat nicht eine Güterabwägung zwischen der drohenden Strafe und dem Nutzen seiner Tat. Er handelt einfach (aus Affekt, einer psychischen Störung oder sonstigem Grund).

Folge: Die Todesstrafe und andere grausame Strafen (wie die oben vorgeschlagene Freiheitsstrafe unter unwürdigen Bedingungen) wirken nicht generalpräventiv, d.h. vermögen Tötungsdelikte nicht zu verhindern.
Also: Bloss noch der Vergeltungsgedanke könnte eine derartige Strafe rechtfertigen. Dies darf aber nicht sein aus bereits genannten Gründen (Verlust der moralischen Autorität des Staates, Problem der irreversiblen Fehlurteile, möglicherweise fehlende Adäquanz der staatlichen Reaktion).

Einige User hier drin (nur die Extremsten) lassen mich übrigens vermuten, dass es ihnen bei den vorgeschlagenen Foltermethoden nicht um die Vergeltung des Verbrechens und um die Herbeiführung von Gerechtigkeit geht, sondern dass sie gar nicht ungerne eigene unterschwellige sadistische Züge auf staatlich legalisierte Weise an vermeintlich rechtlosen Straftätern ausüben möchten. Denn wer sich solche Folterszenen bildhaft vorstellt und sich in die Szenerie versetzt und dabei nicht den Hauch eines schlechten Gefühls verspürt... den kann ich nicht verstehen.

Verfasst: 16.03.2005, 12:44
von sunrider
Es fängt hauptsächlich denk ich im Weltbild oder in der Erziehung, die gewisse Leute genossen haben, wie sie sich dann im Erwachsenenleben verhalten. Wenn jemand nie gelernt hat zu respektieren was ein Menschenleben oder sonst ein Tierleben wert ist, dann ist er nicht fähig eine vernüntige Entscheidung zu treffen. Das soll keine Rechtfertigung für irgendwelche Taten sein. Nur wenn eine Person nicht versteht, dass eine Strafe als Vergeltung für eine üble Tat gilt, dann ist irgendwas falsch gelaufen. Es beginnt schon als Kind, wenn ein Junge (Beispiel) nur mitkriegt wie schlecht die Frauen in seiner Familie behandelt werden. Wie wird er als Erwachsener handeln?? Natürlich gibt es dann auch andere die saufen oder halt psychische Probleme haben und deshalb vielleicht ihre eigentlich gute Erziehung verlieren, aber ich denke wenn jemand die Achtung vor dem Leben und auch vor Sachen einmal im Leben hat, dann sollte er oder sie nie zu einer Tat fähig sein, welche unmenschlich ist. (Tiere sind nicht so grausam wie Menschen untereinander sind, deshalb sage ich unmenschlich.)

Verfasst: 16.03.2005, 12:58
von Rankhof
wieso überbietet ihr euch eigentlich hier an Grausamkeiten? Und ihr wollt besser sein? Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!

Ihr seid doch keinen Deut besser, wenn ihr ERNSTHAFT solche Quälereien fordert. Niemand hat das verdient. Niemand. Manche vielleicht ein bisschen, aber es bleibt: Niemand hats verdient, nichts kann Quälerei rechtfertigen.

Wer solche bestialischen Strafen fordert, hat genauso Lust an der Quälerei wie der Täter und ist keinen Deut besser!

Und ihr wollt zivilisiert sein ?!?


(und übrigens: Würde das meinem Kind oder Freundin angetan, ich würde auch Rache und Qual fordern, denn dann kann ich nicht mehr klar denken. Wir jetzt können das (sollten das können) - also bitte!)

Verfasst: 16.03.2005, 13:50
von Rinoceronte
Rankhof hat geschrieben:wieso überbietet ihr euch eigentlich hier an Grausamkeiten? Und ihr wollt besser sein? Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!
Das ist keine Bibelstunde sondern die Realität. Zudem, wie schon gesagt, sind diese Personen für mich keine Menschen und fallen daher nicht in dieses Raster.

Rankhof hat geschrieben:Ihr seid doch keinen Deut besser, wenn ihr ERNSTHAFT solche Quälereien fordert. Niemand hat das verdient. Niemand. Manche vielleicht ein bisschen, aber es bleibt: Niemand hats verdient, nichts kann Quälerei rechtfertigen..
Wie kommst du dazu dass diese Leute das nicht verdient haben?
Sollte man sie in eine offene Anstallt schicken wo sie betreut werden, mit Medikamenten vollgepumpt und sich engagierte Ärtzte und Schwestern um diesen arme verstörten Vergewaltiger, der doch gar nichts dafür kann, dass er so ist wie er ist, kümmern?
Und wohl können gewisse Taten diese Quälereien rechtfertigen.
Rankhof hat geschrieben:Wer solche bestialischen Strafen fordert, hat genauso Lust an der Quälerei wie der Täter und ist keinen Deut besser!

Und ihr wollt zivilisiert sein ?!?
Ich schände keine Kinder oder vergewaltige Frauen also bin ich schon darum 1'000'000'000 Mal besser als die.

Habe ich je behauptet ich sei zivilisiert? :p :D

Rankhof hat geschrieben:(und übrigens: Würde das meinem Kind oder Freundin angetan, ich würde auch Rache und Qual fordern, denn dann kann ich nicht mehr klar denken. Wir jetzt können das (sollten das können) - also bitte!)
Bestialische Strafe für eine Bestialische Tat. Auge um Auge funktioniert natürlich nicht, aber dafür dass der Täter das Leben des Opfers mutwillig zerstört und sich der Folgeschäden meist auch noch bewusst ist, gibt es meiner Meinung nach in unserem Rechtssystem momentan keine Strafe die hart genug ist.
Leute wie dieser Memeth und seine Ex haben weder Mitgefühl, Verständnis, Vergebung oder Gnade verdient.

Naja. Eigentlich egal was sie jetzt für eine Strafe kriegen. Die erwartert eh die Hölle...

Verfasst: 16.03.2005, 14:27
von Bogenlampe
Rinoceronte hat geschrieben:Das ist keine Bibelstunde sondern die Realität. Zudem, wie schon gesagt, sind diese Personen für mich keine Menschen und fallen daher nicht in dieses Raster.
Ich würde das nicht Bibelstunde nennen. Bei Foltern und Todesstrafe könnte man anstatt dieser goldenen Regel (tue keinem...), sogar den kategorischen Imperativ anwenden. Hat also überhaupt nichts mit Bibelstunde zu tun.
Wenn sie keine Menschen sind, dann erkläre mir bitte, was sie stattdessen sind.
Rinoceronte hat geschrieben: Und wohl können gewisse Taten diese Quälereien rechtfertigen.
Nehmen wir an du würdest wirklich diese Quälereien durchführen. Wenn du es machen könntest, würdest du eigene sadistische Wünsche dir erfüllen. Durch dein Handel, würdest du ähnliche Taten begehen und würdest psychisch so enden, wie diese erbärmlichen Gestalten. Rechtfertige das einmal. Ich möchte dir natürlich nicht unterstellen, dass du so veranlagt bist, soll nur ein Gedankenanstoss sein.

Verfasst: 16.03.2005, 14:35
von Huber
@Rinoceronte:

Du forderst für Mehmet die Todesstrafe inkl. der grösstmöglichen Folterung.

Frage an dich:

Was für eine Strafe forderst du für einen besoffenen 20-jährigen Autofahrer, der im Vollrausch auf dem Rückweg vom Ausgang (notabene das Kaufleuten)mit überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel überfährt und dabei zwei 14-jährige Mädchen in den Tod reisst? (inkl. Fahrerflucht)

?!

Verfasst: 16.03.2005, 14:42
von Gevatter Rhein
Ich bin der Meinung, dass es ein Kinderschänder schlichtweg nicht verdient, zu leben. Darum ist lebenslange Verwahrung oder Sonstwas mE keine Alternative, auch wenn da die Freiheit geraubt ist. Bei Vergewaltigern sehe ich das grundsätzlich ähnlich, da müsste mE einfach absolut sichergestellt sein, dass schon ein Ersttäter nie mehr rauskommt. Die zT fliessenden Übergänge von "Sexueller Belästigung", "Nötigung" bis zu "Vergewaltigung" und was es da noch gibt, lass ich mal weg, da kenne ich mich nicht aus. Wie man sich denken kann, ist da der gewöhnliche Vergewaltiger gemeint, der hinter dem Busch vorhüpft, irgendeine Frau krallt, usw...
Genau wie man ein krankes Geschwür an der Hand oder am Fuss wegschneidet und so entfernt, gehören aus meiner Sicht Leute, die solche Verbrechen begehen von der Gesellschaft entfernt. Ist mir scheissegal, ob das die Anzahl begangener Taten beeinflusst oder nicht, es geht da mE auch um den Schutz zukünftiger Opfer, wenn das Schwein wieder rauskommt. Es gibt viel zu viele Wiederholungstäter, vor Allem bei Kinderschändern.
Dass dabei noch Lehrer sind, die trotzdem weiter oder wieder unterrichten dürfen, bringt mich zu der absoluten Annahme, dass da Entscheidungsträger am Werk sind, denen man per Fäkaltransplantation in den Kopf die Qualität der Gehirnmasse in etwa verdreifachen könnte.

Resozialisierung und Menschenrechte in Ehren, aber irgendwo ist einfach fertig lustig, und manch Einer, der da im Sinne der armen Täter argumentiert, kommt in Sachen Gefühle/Rachelust/Beurteilung solcher Fälle noch auf die Welt, wenn er selber Vater/Mutter wird oder gar Betroffener einer solchen Straftat.

Ob und wie sehr das zivilisiert ist, sorry Rankhof, ist für mich dabei absolut sekundär. Und wenn ich, wie so gerne, auch etwas bösartig sein darf, mit dem Zitat "Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!" kann man ja auch argumentieren, dass man Straftäter und/oder Verbrecher überhaupt nicht bestrafen soll, denn auch ich werde nicht gerne in den Knast gesteckt. Für mich also keine brauchbare Wertungsart in dieser Frage.

Verfasst: 16.03.2005, 14:48
von Gevatter Rhein
[quote="HuberWas für eine Strafe forderst du für einen besoffenen 20-jährigen Autofahrer, der im Vollrausch auf dem Rückweg vom Ausgang (notabene das Kaufleuten)mit überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel überfährt und dabei zwei 14-jährige Mädchen in den Tod reisst? (inkl. Fahrerflucht)
?![/QUOTE"]

mE (auch ohne Todesstrafe, deren Einführung eh unrealistisch ist, ich sehe die Forderung danach eher als Aufzeigen, wie sehr man Jemanden bestrafen möchte, und solange es diese Strafe hierzulande nicht gibt, müssen wir über die Konsequenzen solcher Strafen ja - zum Glück - auch nicht wirklich nachdenken) sollte ein Besoffen-Fahrender Kiste fassen. Vielleicht in etwa so ?

Erwischt
- Bis 1.3 Promille -> 1.Fall bedingt, 2.Fall unbedingt (3-6 Monate) plus lebenslang Billett weg, 3.Fall 2 Jahre
- Ab 1.4 Promille -> 1. Fall unbedingt (6-12 Monate), 2. Fall 2 Jahre plus lebenslang Billett weg, 3. Fall 5 Jahre

Erwischt weil Unfall
Strafen verdoppeln

Erwischt weil Unfall mit Todesfolge
Strafen vervierfachen


Einfach mal so in den Raum gestellt als Diskussionsgrundlage. Besoffen fahren ist kein Spass und kein Kavaliersdelikt.

Verfasst: 16.03.2005, 15:16
von Bogenlampe
Gevatter Rhein hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass es ein Kinderschänder schlichtweg nicht verdient, zu leben. Darum ist lebenslange Verwahrung oder Sonstwas mE keine Alternative, auch wenn da die Freiheit geraubt ist. Bei Vergewaltigern sehe ich das grundsätzlich ähnlich, da müsste mE einfach absolut sichergestellt sein, dass schon ein Ersttäter nie mehr rauskommt. Die zT fliessenden Übergänge von "Sexueller Belästigung", "Nötigung" bis zu "Vergewaltigung" und was es da noch gibt, lass ich mal weg, da kenne ich mich nicht aus. Wie man sich denken kann, ist da der gewöhnliche Vergewaltiger gemeint, der hinter dem Busch vorhüpft, irgendeine Frau krallt, usw...
Dass diese Menschen weggesperrt werden, dafür bin ich auch. Dieser Mehmet sollte auf keinen Fall wieder rauskommen. Wer so grausam ist, der wird nie resozialisiert werden können.
Gevatter Rhein hat geschrieben: Genau wie man ein krankes Geschwür an der Hand oder am Fuss wegschneidet und so entfernt, gehören aus meiner Sicht Leute, die solche Verbrechen begehen von der Gesellschaft entfernt. Ist mir scheissegal, ob das die Anzahl begangener Taten beeinflusst oder nicht, es geht da mE auch um den Schutz zukünftiger Opfer, wenn das Schwein wieder rauskommt. Es gibt viel zu viele Wiederholungstäter, vor Allem bei Kinderschändern.
Sehr schwer zu beurteilen. Ich möchte hierzu keine Ausage machen. Die Frage ist eben, wieviele von diesen Tätern resozialisiert wurden und nichts mehr gemacht haben. Von denen hört man ja nichts in der Presse. Dadurch auch schwer abzuwägen.
Gevatter Rhein hat geschrieben: Dass dabei noch Lehrer sind, die trotzdem weiter oder wieder unterrichten dürfen, bringt mich zu der absoluten Annahme, dass da Entscheidungsträger am Werk sind, denen man per Fäkaltransplantation in den Kopf die Qualität der Gehirnmasse in etwa verdreifachen könnte.
Ist wirklich erschreckend, wie auch der Priester Skandal, der wurde jahrelang vertuscht. Wenn aber, wie von dir erwähnt solche Entscheidungsträger am Werk sind, dann spricht das doch auch gegen die Todesstrafe. Wenn schon hier Fehlentscheidungen getroffen werden, dann überlege dir einmal, was das für Konsequenzen hätte bei Fehlurteilen mit Todesstrafe.
Gevatter Rhein hat geschrieben: Resozialisierung und Menschenrechte in Ehren, aber irgendwo ist einfach fertig lustig, und manch Einer, der da im Sinne der armen Täter argumentiert, kommt in Sachen Gefühle/Rachelust/Beurteilung solcher Fälle noch auf die Welt, wenn er selber Vater/Mutter wird oder gar Betroffener einer solchen Straftat.
Ist natürlich klar, dass direkt Betroffene so denken. Ich möchte ihnen das auch nicht verübeln, da ich selbst wahrscheinlich in einer solchen Situation so denken würde. Wenn ich aber rational die Konsequenzen bedenke, die die Einführung der Todesstrafe mit sich bringen würde, muss ich ganz klar dagegen sein.(siehe meine und andere Argument auf der vorigen Seiten)
Gevatter Rhein hat geschrieben: Ob und wie sehr das zivilisiert ist, sorry Rankhof, ist für mich dabei absolut sekundär. Und wenn ich, wie so gerne, auch etwas bösartig sein darf, mit dem Zitat "Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!" kann man ja auch argumentieren, dass man Straftäter und/oder Verbrecher überhaupt nicht bestrafen soll, denn auch ich werde nicht gerne in den Knast gesteckt. Für mich also keine brauchbare Wertungsart in dieser Frage.
Es bezieht sich von der Sichtweise her auf dein Handeln, du kehrst es um. Geht natürlich, wenn man es als einzelner Satz betrachtet. Desswegen habe ich auch den kategorischen Imperativ genannt. Wenn du bei"Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!" berücksichtigst, dass man auch noch die Folgen auf das Allgemeinwohl einbeziehen muss, sowie es als Moralprinzip anerkennt, dann kannst du es nicht mehr so interpretieren. Denn wenn du ihn freilassen würdest(sofort), dann würde er sicherlich Schaden anrichten. Also musst du einen anderen Weg finden. Das gleiche bei einer Todesstrafe (siehe Argumente gegen die Todesstrafe)

Verfasst: 16.03.2005, 15:18
von Rinoceronte
Bogenlampe hat geschrieben:Wenn sie keine Menschen sind, dann erkläre mir bitte, was sie stattdessen sind.
Pietätslose Parasiten die sich die Schwächsten in der Gesellschaft aussuchen um ihre unmenschlichen Dränge an ihnen zu befriedigen.
Bogenlampe hat geschrieben:Nehmen wir an du würdest wirklich diese Quälereien durchführen. Wenn du es machen könntest, würdest du eigene sadistische Wünsche dir erfüllen. Durch dein Handel, würdest du ähnliche Taten begehen und würdest psychisch so enden, wie diese erbärmlichen Gestalten. Rechtfertige das einmal. Ich möchte dir natürlich nicht unterstellen, dass du so veranlagt bist, soll nur ein Gedankenanstoss sein.
Ich glaube nicht, dass ich soetwas überhaupt könnte. Ich glaube jedoch nicht, dass der Folterknecht früher oder später auf die gleiche Stufe degeneriert wie die Gefolterten. Er vollstreckt das Gesetz und handelt im Auftrag des Gerichts (also des Volkes). Er kann also nach getaener Arbeit mit einem guten Gefühl nach hause gehen. Ein Vergewaltiger oder ein Kinderschänder weis im tiefsten Innern, das dass was er tut zutiefst falsch, erniederigend, verboten und gotteslästerlich ist. Die Voraussetzungen sind nicht die gleichen. Die Folter und der sichere Tod sind die Reaktion auf die Aktion des Täters.


@Huber: Ich hab gehöhrt dass Rasern mitlerweile Gefängnisstrafen drohen. Zwei Kinder in den Tod reissen sagst du: Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung was die Strafe für fahrlässige Tötung ist. Mal Platini fragen.

Verfasst: 16.03.2005, 15:32
von Soriak
Huber hat geschrieben:@Rinoceronte:

Du forderst für Mehmet die Todesstrafe inkl. der grösstmöglichen Folterung.

Frage an dich:

Was für eine Strafe forderst du für einen besoffenen 20-jährigen Autofahrer, der im Vollrausch auf dem Rückweg vom Ausgang (notabene das Kaufleuten)mit überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel überfährt und dabei zwei 14-jährige Mädchen in den Tod reisst? (inkl. Fahrerflucht)

?!
Ich erlaube mir auch mal darauf zu antworten ;) (Kleine Aenderung der Frage: Ich forderte keine Folterung)

Ich wuerde stark alkoholisiertes Fahren (ich ueberlass eine genaue Grenze den Experten - aber nicht nach nur 1-2 Bier), und Strassenrennen auf die gleiche Stufe wie vorsaetzlich stellen.

Toetet man jemanden in stark alkoholisiertem Zustand, oder waehrend eines Strassenrennen, waere dies Mord und mit "lebenslang" (25 Jahren) zu bestrafen. Wer angetrunken Faehrt, oder an einem Rennen teilnimmt, nimmt den Tod von Menschen so unbedenklich in kauf, dass er sie auch gleich direkt ueberfahren koennte.

Die Todesstrafe wuerde ich wirklich nur fuer die grausamsten Verbrechen verwenden. Der Unterschied zwischen einem monatelangen Foltern und einem zufaelligen Ueberfahren ist leicht ersichtlich - die Brutalitaet und Systematik im ersten Fall ist jenseits des Verstaendnissvollen.


Ich frage mich, ob vielleicht "consecutive sentences" nicht doch eine gute Idee waeren...

Kurze Erklaerung: Sagen wir man toetet in der Schweiz einen Menschen - dann muss man 25 Jahre in den Knast. Toetet man zwei Menschen, muss man auch "nur" 25 Jahre weg. Somit kommt der zweite Mord ohne zusaetzliche Strafe. (Angenommen man muesste auch schon nach dem ersten Mord lebenslang weg und bekaeme keine mindere Strafe)

Mit consecutive sentences muesste man 2x 25 Jahre weg (einmal fuer jeden Mord) und waere somit 50 Jahre im Gefaengniss.

Klar, in gewissen Faellen wird es laecherlich (Strafen ueber hundert Jahre in den USA lassen gruessen), aber das System an sich hat seine Vorteile...

So koennte man den Taeter hier fuer jedes einzelne Vergehen am Kind eine gewisse Zeit ins Gefaengniss stecken, und fuer den Mord noch 25 Jahre anhaenken. Dann waer man vielleicht auch bei 80 Jahren oder so, und kaeme galant ueber die 25 Jahre Hoechststrafe, ganz ohne Verwahrung.


Sexualstraftaeter sollte man nicht mit solcher Folter gleichsetzen... auch wenn ihre Verbrechen verabscheund sind, kann man nicht gleich jeden hinrichten oder verwahren. Es ist entscheident, dass man auf solche permanenten Strafen nur in den wirklich extremen Faellen zugreift.

....

Verfasst: 16.03.2005, 15:36
von shabba
...in so fäll, nid rede....umlege...sofort vernichte.....run like e shotgun...motherfucker...

Verfasst: 16.03.2005, 15:39
von Bogenlampe
Rinoceronte hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass ich soetwas überhaupt könnte. Ich glaube jedoch nicht, dass der Folterknecht früher oder später auf die gleiche Stufe degeneriert wie die Gefolterten. Er vollstreckt das Gesetz und handelt im Auftrag des Gerichts (also des Volkes). Er kann also nach getaener Arbeit mit einem guten Gefühl nach hause gehen. Ein Vergewaltiger oder ein Kinderschänder weis im tiefsten Innern, das dass was er tut zutiefst falsch, erniederigend, verboten und gotteslästerlich ist. Die Voraussetzungen sind nicht die gleichen. Die Folter und der sichere Tod sind die Reaktion auf die Aktion des Täters.
Gibt es schon genug Literatur und Untersuchungen zu diesem Thema. Weiss aus persönlichen Quellen (Psychologen. Kann dir begrenzt Informationen geben, aber nur PN), dass dem nicht so ist. Jemand der foltert, ist genau so geschädigt am Ende. Wenn dem so nicht ist, könnte jeder Mensch ohne psychischen Konsequenzen solche Dinge verrichten, da es jeder auf seine Weise Rechtfertigen kann. Das Volk ist eben auch eine solche Rechtfertigung z.B. Deutschland, Südamerika, Abu Grahib etc., schaue dir diese Gestalten an!

Verfasst: 16.03.2005, 15:41
von Celtic Basel
Frage an Jus-Menschen: Was it der Unterschied zwischen Verwahrung und einer 'normalen' Gefaengisstrafe?

Verfasst: 16.03.2005, 15:47
von Gevatter Rhein
Bogenlampe hat geschrieben:Es bezieht sich von der Sichtweise her auf dein Handeln, du kehrst es um. Geht natürlich, wenn man es als einzelner Satz betrachtet. Desswegen habe ich auch den kategorischen Imperativ genannt. Wenn du bei"Tue keinem etwas an, das man dir nicht antun soll!" berücksichtigst, dass man auch noch die Folgen auf das Allgemeinwohl einbeziehen muss, sowie es als Moralprinzip anerkennt, dann kannst du es nicht mehr so interpretieren. Denn wenn du ihn freilassen würdest(sofort), dann würde er sicherlich Schaden anrichten. Also musst du einen anderen Weg finden. Das gleiche bei einer Todesstrafe (siehe Argumente gegen die Todesstrafe)
Wiexeit, es war etwas bösartig ;)

Bei der Todesstrafe sag ich selber ja auch (weni objektiv bin), dass es nicht geht wegen dem Fehlurteil-Risiko. Andererseits ist ein Fehlurteil immer fatal, auch bei Lebenslänglich oder Wegsperren oder Sonstwas. Schon 1 Jahr unbedingt kann brutal sein. Irgendwo muss man das Fehlurteil-Risiko auch relativieren. Und heutzutage mit DNS-Beweisen usw. ist bei solchen Verbrechen oftmals eine 100%ige Tätereruierung möglich vor Gericht. Schwieriger wirds natürlich beim klassichen Fall von 2 Jungen Leuten, die am Fest saufen, er fährt sie heim, will mehr, und sie dann vielleicht auch, vielleicht nicht. Wer will da hinterher anschliessend genau beurteilen, was da war, ob einvernehmlich, ob genötigt oder gar vergewaltigt. Aber eben, diese Nuancen zu unterscheiden ist/war nicht Thema meiner Postings.

Aber das Fehlurteil-Risiko tragen halt generell alle Richter und Staatsanwälte. Die Anwälte, die einen Angeklagten (Vergewaltiger) verteidigen ja auch. Wer verteidigt schon gerne einen Unschuldigen, damit dieser einem nach dem Sieg vor Gericht lachend gesteht, dass er es dann doch gewesen ist ?

Schwierige Sache. Dennoch, wenn mein Sohn betroffen wäre, würde ich wohl komplett durchnkallen und jede strafrechtliche Konsequenz meines Handelns lächelnd in Kauf nehmen.