Verfasst: 19.03.2007, 17:42
mit Dienschtbüechli? Das wäri aber gar nid guet - weder für dr Absänder no für dr In-Papierkorb-Wärfer...The Dome hat geschrieben:di brief wanderet grad direkt in abfall.
mit Dienschtbüechli? Das wäri aber gar nid guet - weder für dr Absänder no für dr In-Papierkorb-Wärfer...The Dome hat geschrieben:di brief wanderet grad direkt in abfall.
Eigentlich wollte ich dieses thema bis zum bitteren ende durchlesen... Aber irgendwann reichts junge.......Hossa hat geschrieben:dr zivildienst winkt, ich gang sicher NIE me... verdammti lügner
Aber Dütsch kasch gliich nid richtig, he ?!Baslerbueb hat geschrieben:Blabliblablauäkuäkuäk
Genau so ist es.....Rankhof hat geschrieben:und wie bitteschön willst du den Dienst nachholen wenn nicht am Ende deiner Dienstzeit?
WK innerhalb des Jahres verschieben bzw. 2 WKs pro Jahr geht idR nicht, also kannst du nicht aufholen.
Machst du die RS später, hast du zwar die RS nachgeholt, aber in dem Jahr, indem du die RS machst, den WK versäumt.
Also de facto gibts erst am Dienstende die Auszahlung.
das stoht nid im Aforderigsprofil vome KreiskommandomitarbeiterPlatini hat geschrieben:Aber Dütsch kasch gliich nid richtig, he ?!
Diese Aussage stimmt nicht. Du kannst das "RS-Geld" nicht früher zurückfordern.Bombur hat geschrieben:Ich habe dasselbe Problem und bei mir geht es um 700 Franken. Ich bin in der letzten RS-Woche. Letze Woche hat unser Kadi folgendes zu dem Thema gesagt:
Wenn du die RS verschiebst, kannst du das Geld zurückfordern, wenn du die RS absolviert hast.
Wenn du WK's verschiebst, kannst du das Geld zurückfordern, wenn du alle Diensttage absolviert hast.
Ich werde mich nächste Woche mit dem Amt in Verbindung setzten und das genau abklären... Verdammt, ich habe das Geld nicht...
denn bisch aber immer no zwei hindedry und kasch noni zrugg fordere, und wenn nomoll en 2. WK im glliche Joor mache wotsch bisch jo nymm 3 WKs sondern nur no 2 hindedrii...Baslerbueb hat geschrieben:Genau so ist es.....
Ausser du bist mit 3 wk's im rückstand, dann kannst du evtl einen 2ten wk machen im jahr!
Das ist so, zurückfordern kannst du so noch nichts......Rankhof hat geschrieben:denn bisch aber immer no zwei hindedry und kasch noni zrugg fordere, und wenn nomoll en 2. WK im glliche Joor mache wotsch bisch jo nymm 3 WKs sondern nur no 2 hindedrii...
also ich muess au die 1000 stutz zahle wenn ich drs um ei joor verschobe han, obwohl ich denn grad 20 worde bin und zuesatzlich sin die jo au denn no schlächter dra wo spöters oder gege ändi vom joor erscht geburtstag hän. dieser wpe wird ja vom einkommen augerechnet, weil ich damals gearbeitet habe und daneben diese Schule gemacht habe.Baslerbueb hat geschrieben: 2. ist ist es mit dem wehrpflichtersatz so, das für jedes jahr ab dem 20igsten altersjahr wo kein dienst geleistet wird, bezahlt werden muss.
Es gibt kein grund wpe nicht bezahlen zu müssen als diensttauglicher....
3. das geld bekommst du zurück wenn du alle diensttage geleistet hast...
ohne zinsen versteht sich.....
Du kannst den wpe nirgends bei den steuern abziehen!Hank Hoover hat geschrieben:also ich muess au die 1000 stutz zahle wenn ich drs um ei joor verschobe han, obwohl ich denn grad 20 worde bin und zuesatzlich sin die jo au denn no schlächter dra wo spöters oder gege ändi vom joor erscht geburtstag hän. dieser wpe wird ja vom einkommen augerechnet, weil ich damals gearbeitet habe und daneben diese Schule gemacht habe.
so oder so würde das ja jahre bis jahrzehnte gehen bis ich das geld wieder zurückfordern kann... ist es aber möglich dieses einbezahlte geld irgendwo bei den steuern abzuziehen???
so oder so, jetzt hab ich mich schon für dieses verdammte militär mit dr rs und wk etc entschieden und dann muss ich trotzdem noch im nachhinein bezahlen... das ist doch nicht gerecht![]()
nein es muss nicht jahrzehnte gehen bis du das geld wieder siehst.Hank Hoover hat geschrieben: so oder so würde das ja jahre bis jahrzehnte gehen bis ich das geld wieder zurückfordern kann... ist es aber möglich dieses einbezahlte geld irgendwo bei den steuern abzuziehen???
Grundsätzlich kann man KEINE 2 WK's mehr machen im Jahr. Das ist neu mit der Armee 21......cpm hat geschrieben:nein es muss nicht jahrzehnte gehen bis du das geld wieder siehst.
wenn du in einem jahr z.B. 2 wk's machst hast du die diensttage wieder aufgeholt und kannst das geld zurückfordern....
bei unklarheiten fragt doch beim krieskomando nach.....
dafür ist man(n) mit 30 jahren schon fertig......Baslerbueb hat geschrieben:Grundsätzlich kann man KEINE 2 WK's mehr machen im Jahr. Das ist neu mit der Armee 21......
unwiderruflich verliert niemand seinen fahrausweis, ausser es geht um medizinische gründe (also sachen wie hirnstörungen oder so..)repplyfire hat geschrieben: Daselbe bei psychospielchen... da kann es passieren, dass du den Führerschein unwiderruflich verlierst!! Also aufgepasst!!!
Laut den neuen Weisungen ist das nicht mehr möglich...cpm hat geschrieben:dafür ist man(n) mit 30 jahren schon fertig......
und wenn man(n) will bringt man es hin... z.B. ein gast wk in einer schule (RS, UOS, OS, usw) und statt 2 oder 3 wochen gleich 4 wochen wk machen....
am richtigen ort anrufen und freundlich reden mit den leuten, nicht rumheulen...
für all die, die es noch nicht gemerkt haben, im militär muss man allen zeugheuslern, beamten usw immer schön honig um den mund streichen und man bekommt alles...
Die Frau vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Abteilung Wehrpflichtersatz hat mir erklährt, dass wenn ich die Dienstleistung von 2005 nachhole, bekomme ich das Geld zurück. Sprich, wenn ich dieses Jahr noch einen WK zusätzlich zu meiner RS absolviere. Wenn nicht, müsste ich irgendeinmal 2 WK's machen. Oder warten, bis alle Tage abgesessen sind...Baslerbueb hat geschrieben:Diese Aussage stimmt nicht. Du kannst das "RS-Geld" nicht früher zurückfordern.
Leider verzapfen die einten kadis ein bisschen sch......!
Klar bekommst du es zurück wenn du einen zusätzlich wk machen kannst, dann hast du ja auch deinen rückstand aufgeholt.... Da wiederspricht dir keiner...Bombur hat geschrieben:Die Frau vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Abteilung Wehrpflichtersatz hat mir erklährt, dass wenn ich die Dienstleistung von 2005 nachhole, bekomme ich das Geld zurück. Sprich, wenn ich dieses Jahr noch einen WK zusätzlich zu meiner RS absolviere. Wenn nicht, müsste ich irgendeinmal 2 WK's machen. Oder warten, bis alle Tage abgesessen sind...
Solche anfragen haben wir auch fast wöchentlich, aber wenn man das könnte würde niemand mehr dienstleisten.... Sicher nicht die, die es sich leisten könnten......Mindl hat geschrieben: den han i versuecht die diensttäg guetzschriebe zkriege und defür s gäld nid zrug bichodie händ mi blöd ahgluegt...