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Verfasst: 19.03.2007, 17:42
von Rankhof
The Dome hat geschrieben:di brief wanderet grad direkt in abfall.
mit Dienschtbüechli? Das wäri aber gar nid guet - weder für dr Absänder no für dr In-Papierkorb-Wärfer...

Verfasst: 19.03.2007, 22:22
von Baslerbueb
Hossa hat geschrieben:dr zivildienst winkt, ich gang sicher NIE me... verdammti lügner
Eigentlich wollte ich dieses thema bis zum bitteren ende durchlesen... Aber irgendwann reichts junge.......

1. gehe ich fast zu 100% davon aus das du im jahr 2003 einen orientierungstag besucht hast. Hättest du dort aufgepasst was man dir erzählt hat würdest du jetzt niemanden mit lügner betiteln......

Wenn du willst kann ich dir die powerpoint mailen die du gesehen hast ano dazumal....

Jungs, nicht immer blöd rüsseln und die grössten sein und wenn es dann zur sache geht, von nichts wissen, weil ihr zu doof wart die paar informationen richtig abzuspeicher.

2. ist ist es mit dem wehrpflichtersatz so, das für jedes jahr ab dem 20igsten altersjahr wo kein dienst geleistet wird, bezahlt werden muss.
Es gibt kein grund wpe nicht bezahlen zu müssen als diensttauglicher....

3. das geld bekommst du zurück wenn du alle diensttage geleistet hast...
ohne zinsen versteht sich.....

Mache zivildiest und du siehst die 200.-- gar nicht mehr...
als zivi leistest du 1 1/2 mal soviel tage wie als soldat....290 an der zahl. Auch als zivi zahlst du wpe wenn du deinen dienst nicht wie abgemacht durchziehst......

Warum ich das weiss?
ich arbeite auf einem kreiskommando, bin verantwortlich für die orientierungstage und habe vom ganzen wehrpflichtersatz eine bisschen ahnung.


Gruess

Verfasst: 19.03.2007, 22:25
von Platini
Baslerbueb hat geschrieben:Blabliblablauäkuäkuäk
Aber Dütsch kasch gliich nid richtig, he ?!

Verfasst: 19.03.2007, 22:33
von Baslerbueb
Rankhof hat geschrieben:und wie bitteschön willst du den Dienst nachholen wenn nicht am Ende deiner Dienstzeit?

WK innerhalb des Jahres verschieben bzw. 2 WKs pro Jahr geht idR nicht, also kannst du nicht aufholen.

Machst du die RS später, hast du zwar die RS nachgeholt, aber in dem Jahr, indem du die RS machst, den WK versäumt.

Also de facto gibts erst am Dienstende die Auszahlung.
Genau so ist es.....
Ausser du bist mit 3 wk's im rückstand, dann kannst du evtl einen 2ten wk machen im jahr!

Verfasst: 19.03.2007, 22:36
von panda
Platini hat geschrieben:Aber Dütsch kasch gliich nid richtig, he ?!
das stoht nid im Aforderigsprofil vome Kreiskommandomitarbeiter

Verfasst: 19.03.2007, 22:36
von Baslerbueb
Bombur hat geschrieben:Ich habe dasselbe Problem und bei mir geht es um 700 Franken. Ich bin in der letzten RS-Woche. Letze Woche hat unser Kadi folgendes zu dem Thema gesagt:

Wenn du die RS verschiebst, kannst du das Geld zurückfordern, wenn du die RS absolviert hast.

Wenn du WK's verschiebst, kannst du das Geld zurückfordern, wenn du alle Diensttage absolviert hast.

Ich werde mich nächste Woche mit dem Amt in Verbindung setzten und das genau abklären... Verdammt, ich habe das Geld nicht...
Diese Aussage stimmt nicht. Du kannst das "RS-Geld" nicht früher zurückfordern.
Leider verzapfen die einten kadis ein bisschen sch......!

Verfasst: 19.03.2007, 22:37
von Rankhof
Baslerbueb hat geschrieben:Genau so ist es.....
Ausser du bist mit 3 wk's im rückstand, dann kannst du evtl einen 2ten wk machen im jahr!
denn bisch aber immer no zwei hindedry und kasch noni zrugg fordere, und wenn nomoll en 2. WK im glliche Joor mache wotsch bisch jo nymm 3 WKs sondern nur no 2 hindedrii...

An alli Grännis: Die Abgab isch scheisse, i zahlse jo au nid gärn. Aber die ander Lösig wär, eifach allne Dienschtpflichtige, wo ihre Dienschtzyt nid frischtgrächt erfüllt hän, für die entsprächende versüümte Joore e Rächnig zschicke. Denn aber mit dr Grundlag vom Ykomme, wo de Mitti 30 hesch - und nid, wie jetzt meischtens, Afangs 20...

Verfasst: 19.03.2007, 22:43
von Baslerbueb
Rankhof hat geschrieben:denn bisch aber immer no zwei hindedry und kasch noni zrugg fordere, und wenn nomoll en 2. WK im glliche Joor mache wotsch bisch jo nymm 3 WKs sondern nur no 2 hindedrii...
Das ist so, zurückfordern kannst du so noch nichts......
Aber du kannst wenigsten deinen rückstand in grenzenhalte.

Verfasst: 20.03.2007, 07:08
von Hank Hoover
Baslerbueb hat geschrieben: 2. ist ist es mit dem wehrpflichtersatz so, das für jedes jahr ab dem 20igsten altersjahr wo kein dienst geleistet wird, bezahlt werden muss.
Es gibt kein grund wpe nicht bezahlen zu müssen als diensttauglicher....

3. das geld bekommst du zurück wenn du alle diensttage geleistet hast...
ohne zinsen versteht sich.....
also ich muess au die 1000 stutz zahle wenn ich drs um ei joor verschobe han, obwohl ich denn grad 20 worde bin und zuesatzlich sin die jo au denn no schlächter dra wo spöters oder gege ändi vom joor erscht geburtstag hän. dieser wpe wird ja vom einkommen augerechnet, weil ich damals gearbeitet habe und daneben diese Schule gemacht habe.

so oder so würde das ja jahre bis jahrzehnte gehen bis ich das geld wieder zurückfordern kann... ist es aber möglich dieses einbezahlte geld irgendwo bei den steuern abzuziehen???

so oder so, jetzt hab ich mich schon für dieses verdammte militär mit dr rs und wk etc entschieden und dann muss ich trotzdem noch im nachhinein bezahlen... das ist doch nicht gerecht :mad:

Verfasst: 20.03.2007, 07:25
von Baslerbueb
Hank Hoover hat geschrieben:also ich muess au die 1000 stutz zahle wenn ich drs um ei joor verschobe han, obwohl ich denn grad 20 worde bin und zuesatzlich sin die jo au denn no schlächter dra wo spöters oder gege ändi vom joor erscht geburtstag hän. dieser wpe wird ja vom einkommen augerechnet, weil ich damals gearbeitet habe und daneben diese Schule gemacht habe.

so oder so würde das ja jahre bis jahrzehnte gehen bis ich das geld wieder zurückfordern kann... ist es aber möglich dieses einbezahlte geld irgendwo bei den steuern abzuziehen???

so oder so, jetzt hab ich mich schon für dieses verdammte militär mit dr rs und wk etc entschieden und dann muss ich trotzdem noch im nachhinein bezahlen... das ist doch nicht gerecht :mad:
Du kannst den wpe nirgends bei den steuern abziehen!
Der wpe ist 3% vom steuerbaren einkommen.
Das militär hat nichts mit dem geburtsdatum zu tun, ab dem moment wo du 18 bist kannst du an die rekrutierung, das sollte reichen um im 20igsten altersjahr die rs zu besuchen.....

Das problem sehe ich wo anders und zwar dort das niemand in dem alter an den wpe denkt und es kool findet die rs auf den frühling oder auf den nächsten sommer zu verschieben.....

Ungrechte wäre es denen gegenüber die jeden dienst termingerecht absolvieren.... Die wären ja dann die dummen......

Gruess

Verfasst: 20.03.2007, 07:47
von cpm
Hank Hoover hat geschrieben: so oder so würde das ja jahre bis jahrzehnte gehen bis ich das geld wieder zurückfordern kann... ist es aber möglich dieses einbezahlte geld irgendwo bei den steuern abzuziehen???
nein es muss nicht jahrzehnte gehen bis du das geld wieder siehst.
wenn du in einem jahr z.B. 2 wk's machst hast du die diensttage wieder aufgeholt und kannst das geld zurückfordern....

bei unklarheiten fragt doch beim krieskomando nach.....

Verfasst: 20.03.2007, 08:09
von Baslerbueb
cpm hat geschrieben:nein es muss nicht jahrzehnte gehen bis du das geld wieder siehst.
wenn du in einem jahr z.B. 2 wk's machst hast du die diensttage wieder aufgeholt und kannst das geld zurückfordern....

bei unklarheiten fragt doch beim krieskomando nach.....
Grundsätzlich kann man KEINE 2 WK's mehr machen im Jahr. Das ist neu mit der Armee 21......

Verfasst: 20.03.2007, 08:27
von cpm
Baslerbueb hat geschrieben:Grundsätzlich kann man KEINE 2 WK's mehr machen im Jahr. Das ist neu mit der Armee 21......
dafür ist man(n) mit 30 jahren schon fertig......

und wenn man(n) will bringt man es hin... z.B. ein gast wk in einer schule (RS, UOS, OS, usw) und statt 2 oder 3 wochen gleich 4 wochen wk machen....

am richtigen ort anrufen und freundlich reden mit den leuten, nicht rumheulen...
für all die, die es noch nicht gemerkt haben, im militär muss man allen zeugheuslern, beamten usw immer schön honig um den mund streichen und man bekommt alles...

Verfasst: 20.03.2007, 08:43
von dasto
repplyfire hat geschrieben: Daselbe bei psychospielchen... da kann es passieren, dass du den Führerschein unwiderruflich verlierst!! Also aufgepasst!!!
unwiderruflich verliert niemand seinen fahrausweis, ausser es geht um medizinische gründe (also sachen wie hirnstörungen oder so..) ;)

Verfasst: 20.03.2007, 08:54
von Baslerbueb
cpm hat geschrieben:dafür ist man(n) mit 30 jahren schon fertig......

und wenn man(n) will bringt man es hin... z.B. ein gast wk in einer schule (RS, UOS, OS, usw) und statt 2 oder 3 wochen gleich 4 wochen wk machen....

am richtigen ort anrufen und freundlich reden mit den leuten, nicht rumheulen...
für all die, die es noch nicht gemerkt haben, im militär muss man allen zeugheuslern, beamten usw immer schön honig um den mund streichen und man bekommt alles...
Laut den neuen Weisungen ist das nicht mehr möglich...
Höchstens Du hast irgendwo einen Götti im Amt! ;)

Verfasst: 20.03.2007, 09:02
von cpm
[quote="Baslerbueb"]Laut den neuen Weisungen ist das nicht mehr möglich...
Höchstens Du hast irgendwo einen Götti im Amt! ]

vor ein paar jahren waren sie noch froh das ich 3 statt nur 2 wochen wk leistete und konnte wählen wann ich kommen wollte... ok, war auch nicht "nur" soldat...

mit den neuen weisungen bin ich ja richtig froh das ich es vorbei habe...

Verfasst: 24.03.2007, 14:50
von Bombur
Baslerbueb hat geschrieben:Diese Aussage stimmt nicht. Du kannst das "RS-Geld" nicht früher zurückfordern.
Leider verzapfen die einten kadis ein bisschen sch......!
Die Frau vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Abteilung Wehrpflichtersatz hat mir erklährt, dass wenn ich die Dienstleistung von 2005 nachhole, bekomme ich das Geld zurück. Sprich, wenn ich dieses Jahr noch einen WK zusätzlich zu meiner RS absolviere. Wenn nicht, müsste ich irgendeinmal 2 WK's machen. Oder warten, bis alle Tage abgesessen sind...

Verfasst: 24.03.2007, 15:41
von Mindl
mit däm chabis han i au mol eppis probiert:

im joor wo ichd RS verschobe han, zahl ich jo für e gwüssi ahzahl dienstäg...
den han i versuecht die diensttäg guetzschriebe zkriege und defür s gäld nid zrug bicho :) die händ mi blöd ahgluegt...

noch ca 4 stund telifon an alli mögliche stell händs nümmi wietergwüsst und jedesmol wo ich ahglütte ha isch grad wieder abghängt worde -g-

Verfasst: 24.03.2007, 16:11
von Baslerbueb
Bombur hat geschrieben:Die Frau vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Abteilung Wehrpflichtersatz hat mir erklährt, dass wenn ich die Dienstleistung von 2005 nachhole, bekomme ich das Geld zurück. Sprich, wenn ich dieses Jahr noch einen WK zusätzlich zu meiner RS absolviere. Wenn nicht, müsste ich irgendeinmal 2 WK's machen. Oder warten, bis alle Tage abgesessen sind...
Klar bekommst du es zurück wenn du einen zusätzlich wk machen kannst, dann hast du ja auch deinen rückstand aufgeholt.... Da wiederspricht dir keiner...

ABER und jetzt kommts, kannst du grundsätzlich nicht 2 WK's machen im jahr.
Das ist nun mal leider gottes so, seit der armee XXI.......
Wenn doch, dann hat jemand ein auge zugedrückt! ;)

Gruess

Verfasst: 24.03.2007, 16:14
von Baslerbueb
Mindl hat geschrieben: den han i versuecht die diensttäg guetzschriebe zkriege und defür s gäld nid zrug bicho :) die händ mi blöd ahgluegt...
Solche anfragen haben wir auch fast wöchentlich, aber wenn man das könnte würde niemand mehr dienstleisten.... Sicher nicht die, die es sich leisten könnten...... ;)

Gruess

P.S. Stellt euch einmal vor es gibt ADA's die zahlen bei uns weit über 150'000.-- Wehrpflichtersatz...... :eek:

Soll mir mal einer sagen, das rendiere.....