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Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 13.01.2026, 18:11
von Kogokg313
Fulehung hat geschrieben: 13.01.2026, 09:09
Kogokg313 hat geschrieben: 12.01.2026, 20:16 Das Problem war, dass ich auf diese Verbindung (welche ausgefallen ist) einen Tagespass, Zonenpass oder so, löste. Es hatte schon sowas wie eine Warnung, dass Änderungen vorgenommen werden könnten. Ebenso beim Bus, der eine Stunde später angezeigt wurde. Aber Penisgemse, ich sah mein Auto von der Bushaltestelle aus und wollte auf die Piste. 
Hier das Rückerstattungsformular der SBB. 
  • Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
  • Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
  • Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
https://service.swisspass.ch/pare
Top, danke!
 

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 13.01.2026, 18:34
von Gascht
BaslerBasilisk hat geschrieben: 13.01.2026, 06:55 Ahja? wenn also Pratteln - Barfi löse, dann muss ich denn Bus an den Bahnhof nehmen und dann den Zug, gefolgt vom Tram? Oder kann ich mich bei verpasstem Zug auch auf das Tram begeben?
Ich hatte das Problem, weil ich von Zeit zu Zeit zwischen Aarau und Basel pendle. Bus zum Bahnhof SBB, Zug bis Aarau, dort nochmals Bus (eh nur eine Möglichkeit).

Auf der Rückreise hatte ich das Problem, dass ich ab Basel SBB eine Vielzahl von Möglichkeiten habe, nach Hause zu kommen. Ich war mir nicht sicher, was ich darf und was nicht, und habe mich deshalb bei der SBB erkundigt (die BVB meinten, die seien für solche Auskünfte zuständig, was sie mir auch bestätigten). Antwort: Ich müsse bei einem Streckenbillett genau die gekaufte Verbindung nehmen (die jeweils selten dämlich und umständlich war).

Lösung: Seit dann fahre ich von Aarau nach Sissach mit dem Streckenbillett und stemple dort meine (virtuelle) TNW-Mehrfahrtenkarte für 5 Zonen. So kann ich zwei Stunden lang fahren, wie ich will, und es ist erst noch am günstigsten.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 07:09
von BaslerBasilisk
Gascht hat geschrieben: 13.01.2026, 18:34
BaslerBasilisk hat geschrieben: 13.01.2026, 06:55 Ahja? wenn also Pratteln - Barfi löse, dann muss ich denn Bus an den Bahnhof nehmen und dann den Zug, gefolgt vom Tram? Oder kann ich mich bei verpasstem Zug auch auf das Tram begeben?
Ich hatte das Problem, weil ich von Zeit zu Zeit zwischen Aarau und Basel pendle. Bus zum Bahnhof SBB, Zug bis Aarau, dort nochmals Bus (eh nur eine Möglichkeit).

Auf der Rückreise hatte ich das Problem, dass ich ab Basel SBB eine Vielzahl von Möglichkeiten habe, nach Hause zu kommen. Ich war mir nicht sicher, was ich darf und was nicht, und habe mich deshalb bei der SBB erkundigt (die BVB meinten, die seien für solche Auskünfte zuständig, was sie mir auch bestätigten). Antwort: Ich müsse bei einem Streckenbillett genau die gekaufte Verbindung nehmen (die jeweils selten dämlich und umständlich war).

Lösung: Seit dann fahre ich von Aarau nach Sissach mit dem Streckenbillett und stemple dort meine (virtuelle) TNW-Mehrfahrtenkarte für 5 Zonen. So kann ich zwei Stunden lang fahren, wie ich will, und es ist erst noch am günstigsten.
Gut Aarau ist ein gutes Beispiel (wie Zürich auch). Beim Lösen kannst du via Frick oder via Olten lösen, dann musst du tatsächlich über jenen Hub fahren. Auch sind IR (und IC) etwas spezieller.
Ansonsten spielt es (bei der S Bahn) keine Rolle, weil du Zonen "kaufst".
 

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 10:10
von Gascht
Was das Beispiel Pratteln angeht, kauft man sich halt sein Ticket am besten in der BLT-App. Oder am Automaten, solange es den noch gibt. Dann kann man innerhalb der Gültigkeitsdauer innerhalb der Zone fahren, wie man will. Und das Ticket ist ab Kauf sofort gültig.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 11:12
von RL88
Das ist etwa die gleiche diskussion mit dem SBB Personal ab wann mit der Saisonkarte darf gratis fahren, jedes mal das gleiche...

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 11:26
von Gascht
RL88 hat geschrieben: 14.01.2026, 11:12 Das ist etwa die gleiche diskussion mit dem SBB Personal ab wann mit der Saisonkarte darf gratis fahren, jedes mal das gleiche...
Es gab einmal die Regel "vier Stunden vor Spielbeginn", meinst du das? Auf den Tickets steht davon nichts mehr.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 11:51
von Gascht
RL88 hat geschrieben: 14.01.2026, 11:12 Das ist etwa die gleiche diskussion mit dem SBB Personal ab wann mit der Saisonkarte darf gratis fahren, jedes mal das gleiche...
Ich habe die Frage jetzt mal im SBB-Chat gestellt (Kundenberaterin, nicht Chatbot). Sie konnte mir nach kürzerer Nachforschung keine Antwort geben, sie muss das weiter abklären und hat mir eine Antwort per E-Mail versprochen.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 11:55
von Luigi1893
RL88 hat geschrieben: 14.01.2026, 11:12 Das ist etwa die gleiche diskussion mit dem SBB Personal ab wann mit der Saisonkarte darf gratis fahren, jedes mal das gleiche...



Die Saisonkarte darf jedoch nur im Tarifverbund Nordwestschweiz vorgewiesen werden... Und je nach Zugpersonal ist dies nicht überall klar. Das erlebt nämlich meine Frau selbst mit dem U-Abo immer wieder. Aber ja, der Hinweis fehlt auf der Saisonkarte.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 11:57
von Gascht
Luigi1893 hat geschrieben: 14.01.2026, 11:55 Die Saisonkarte darf jedoch nur im Tarifverbund Nordwestschweiz vorgewiesen werden... Und je nach Zugpersonal ist dies nicht überall klar. Das erlebt nämlich meine Frau selbst mit dem U-Abo immer wieder. Aber ja, der Hinweis fehlt auf der Saisonkarte.
Es steht doch "im TNW-Gebiet".

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 12:02
von Gascht
Keine abschliessende Antwort von der SBB.
Mein Support konnte leider auch nicht mehr herausfinden, als das Sie schon gesagt hat.
Ich würde Ihnen empfehlen, mit TNW kontakt aufzunehmen. Da die Vergünstigung im TNW herrscht.
Es tut mir leid, dass ich nicht mehr herausgefunden habe.
Heute Nachmittag frage ich mal beim TNW nach.

Re: Frage an Forumsjuristen

Verfasst: 14.01.2026, 13:35
von Luigi1893
Gascht hat geschrieben: 14.01.2026, 11:57
Luigi1893 hat geschrieben: 14.01.2026, 11:55 Die Saisonkarte darf jedoch nur im Tarifverbund Nordwestschweiz vorgewiesen werden... Und je nach Zugpersonal ist dies nicht überall klar. Das erlebt nämlich meine Frau selbst mit dem U-Abo immer wieder. Aber ja, der Hinweis fehlt auf der Saisonkarte.
Es steht doch "im TNW-Gebiet".

Asche über mein Haupt. Ich habe soeben an die Saisonkarte der Frauen (welche ich ebenfalls besitze) gedacht. Dort findet man den Hinweis nirgends.