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Verfasst: 19.10.2005, 15:58
von Lou C. Fire
Leeloo hat geschrieben:Ach sooooo... und ich dachte schon ich hab ihn! :D
aha, dachte schon ich müsse Dir eine Zeichnung machen....

Verfasst: 08.11.2005, 16:25
von Ludwig van
was isch faces of death?

Verfasst: 08.11.2005, 16:30
von Ludwig van
Diggi_Eier hat geschrieben: Dass Faces of Death uffem Index stoht, ka y aber vrstoh!
wasch faces of death?

Verfasst: 08.11.2005, 18:21
von d123
die lische chan mr ächt ned ärnscht nä..

mr chan so viili film vo däne easy way im media markt chaufe....

halloween, chain-saw-massacre.. dawn of the dead... um nur 3 uft-zelle

Ricardo-User im Visier

Verfasst: 22.11.2005, 11:54
von macau
K-tipp Nr. 19 vom 16. November 2005, Seite 13

Mit einem Fuss im Knast: Hände weg von Gewaltfilmen

Brutalo-Filme: Wenn der Horror real wird

DVDs übers Internet: Reihenweise Strafverfahren gegen Flimfans

Wer über die Internetbörse Ricardo Gewaltfllme gekauft hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Die Justiz hat mehrere tausend DVD-Käufer im Visier.

Er löste eine Lawine aus: Ein Zürcher Gruselfilmfan bestellte im Herbst 2004 bei einem Versandhandel in Österreich mehrere DVD-Horrorfilme. Am Schweizer Zoll blieben die Filme wegen möglicher illegaler Gewaltdarstellungen hängen. Die Polizei rückte an, durchsuchte die Wohnung des Filmfans, nahm den Computer mit - und 430 DVD-Filme.

Der Verdächtige war aber nicht nur Filmkäufer, seit Dezember 2001 war er auf der Internet-Versteigerungsplattform von Ricardo.ch auch ein aktiver Verkäufer: 2790-mal ist er unter dem Benutzernamen «Sternengel» aufgetreten. Die Kundschaft reagierte geradezu euphorisch auf sein Angebot.

Ein grosser Teil der «Sternengel»-DVD-Käufer hat nun selbst ein Verfahren am Hals. An die Adressen der Kunden kam die Bezirksanwaitschaft Uster, weil sie von Ricardo per Verfügung die Herausgabe der Kundendaten erzwang. Die Folge: über 100 Anzeigen, wie Bezirksanwalt Ulrich Krättli bestätigt.

Angezeigt wurde auch Ricardo-User «Wolf». Anfänglich erinnerte er sich nicht einmal mehr daran, dass er vor drei Jahren bei «Sternengel» den Film «Tanz der Teufel» gekauft hatte.

«Tanz der Teufel» steht seit dem 18. Dezember 1989 auf einer unverbindlichen «Verbotsliste», die der Schweizerische Video-Verband zusammen mit der Stadtpolizei Bern Ende der 80er-Jahre aufsetzte und seither jährlich aktualisiert. Dafür übernehmen die Videohändler im Wesentlichen die Angaben der deutschen Filmwirtschaft.

SKS beschwert sich bei den Behörden

Seit National- und Ständerat vor 15 Jahren den so genannten Brutalo-Artiikel (Strafgesetzbuch Art. 135) eingeführt haben, weiss niemand genau, wie die nur allgemein formulierte Gewaltstrafnorm in der Praxis angewendet werden soll. Ein oberinstanzliches Urteil fehlt. Trotz der Liste der Videohändler gelangen erfasste Filme in den Verkauf und - wie etwa «Tanz der Teufel» - sogar ins Westschweizer Fernsehen. Figuriert ein Film nicht auf der Liste, kann er trotzdem illegal sein.

Der Fall «Sternengel» ist aber nur die Spitze des Eisbergs: Von einer anderen Untersuchungsbehörde wurde Ricardo inzwischen verpflichtet, Namen und Adressen von «weit über 10000 Transaktionen» herauszurücken, bestätigt Eveline Duschletta, stellvertretende Ricardo-Geschäftsführerin. Die Internetbörse selbst weist jede Verantwortung von sich.

Aufgrund der verwirrlichen Situation für Filmkäufer beschwert sich nun die Stiftung für Konsumentenschuzz (SKS) bei den kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren und beim Bundesamtfür Polizei. Der Artikel 135 werde willkürlich angewendet, wirft die SKS den Behördenvor.

«Solche Waren wollen wir nicht verkaufen»

Auf die neueste Aktivität der Strafverfolgungsbehörde reagieren DVD-Käufer in lnternetforen gereizt und grosse Anbieter nervös: Ex Libris listet im Online-Shop zwar Filme auf, die auf der besagten Verbotsliste stehen, bezeichnet sie aber als «zurzeit nicht lieferbar». Ex Libris schreibt: «Wir verkaufen weder über den Online-Shop noch in den Filialen DVDs mit strafrechtlich problematischen Inhalten.» Und bei City Disc sagt Geschäftsleiter Christian Fankhauser:«Wir wollen solche Filme nicht verkaufen.

Verfasst: 22.11.2005, 12:06
von Somnium
macau hat geschrieben:K-tipp Nr. 19 vom 16. November 2005, Seite 13

Mit einem Fuss im Knast: Hände weg von Gewaltfilmen

Brutalo-Filme: Wenn der Horror real wird

DVDs übers Internet: Reihenweise Strafverfahren gegen Flimfans

(...)
zu diesem Artikel fällt mir nur ein Wort ein: SKANDAL!

diese Verbotsliste gehört ersatzlos abgeschafft, sofort. nicht mehr zeitgemäss, willkürlich und wirtschaftsschädigend...und es kann sich locker auch auf andere spezielle Filme ausdehnen, was jetzt mit den "Gewaltfilmen" geschieht...Pornos, demnächst Opfer der Hexenjagd, sind ja in der schweiz viele Darstellungen verboten (Pissspiele bsp.). mit solchen Aktionen wird der Bürger noch aktiv bevormundet. und dann sind die Gamefreaks dran, weil wir uns ja auch nach Deutschland orientieren. und was steht da in Angies Koalitionsvertrag? gewalttätige Spiele müssen als Regierungsziel verboten werden. wehret den Anfängen!!!!!!

Verfasst: 22.11.2005, 12:09
von BadBlueBoy
[quote="Somnium"]zu diesem Artikel f&#228]

ist so, nach den spielen kommen die stehpinkler und fleischesser an den pranger
tragisch, wie wir uns alles zurechregulieren lassen... :mad:

Verfasst: 22.11.2005, 13:00
von bricktop
E bodelosi Sauerei.Im Momänt herrscht irgendwie wieder voll dr Regulierungswahn :confused:

Verfasst: 22.11.2005, 15:07
von macau
Auf Ricardo wird "Tanz der Teufel" übrigens von Benutzer D... aus R.. für 15 Franken angeoten.

Verfasst: 22.11.2005, 15:16
von bricktop
Jo d Froog isch wie lang no...

Verfasst: 22.11.2005, 15:21
von Mr. T
Wo ist die Liste mit den verboteten Pornos, und wo krieg ich die Filme von dieser Liste? :)

Verfasst: 22.11.2005, 15:38
von Pinkel
Mr. T hat geschrieben:Wo ist die Liste mit den verboteten Pornos, und wo krieg ich die Filme von dieser Liste? :)
Pssst...HIER

Verfasst: 22.11.2005, 15:58
von LiveForever
da kommt mir doch eine szene in den sinn: publizistikvorlesug über gewalt in den medien. proffessor: "der Film "Blutgeil" wurde in der Schweiz verboten, seine Macher eingesperrt und alle Kopien vernichtet. Alle? Nein, nicht ganz alle (hält ein videoband in die höhe)...wir dürfen Ihn nur zur wissenschaftlichen Analyse benutzen...ich glaube jedoch, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. :) "

war jedoch etwas enttäuschend...die Indizierung dieses Filmes war wohl nichts weite als ein Politikum, da zürcher Bullen im Film als rachsüchtige dumme Prügelknaben hingestellt werden, die Unschuldige und Frauen verhauen. Naja, ich äusser mich mal nicht dazu

Busse wegen Braindead

Verfasst: 17.11.2006, 18:28
von Odin
Hallo zämme

ich han au mometan ärger mit de Staatsanwaltschaft wägem Film Braindead die händ mich büsst vo 860 Schwizer Franke :mad: und ich han rekurs gmacht jetzt muss ich am 5 dez in liestal vor Gericht. Begründig vo de Staatsanwaltschaft isch au lächerlich richtig oberflächlig sie meine das de Film sittewiderig isch das es kei infomative zwäck erfüllt und isch nit wissenschaftlich do chasch jo nur no drüber lache do chönt meh jo jede porno verbite.

Verfasst: 17.11.2006, 19:15
von Alge
Index mit Verkauf ab 18 ist in gewissen Fällen okay, aber komplett verboten gehört KEIN Film.

Verfasst: 17.11.2006, 19:30
von Tolkien
Unsere Freiheiten werden von grauen Administrationsratten, selbsternannten Gesundheitsaposteln und wirrköpfigen Rechtspflegern immer mehr eingeschränkt. [...] Die Schweiz ist komplett überreguliert. Da kriegt man ja Platzangst. Stoppt diese Bürokratenmafia! Zum Teufel mit diesen Parasiten!
Definitiv und es wird immer schlimmer...

Die Liste ist witzig :)

@ Odin: Dann versteck ich den Film schnell... Könntest ja sagen, der Film gehöre einfach in Peter Jacksons Gesamtwerk! Funsplatter verbieten, unglaublich...

Verfasst: 17.11.2006, 19:38
von Vincent Vega
Odin hat geschrieben:Hallo zämme

ich han au mometan ärger mit de Staatsanwaltschaft wägem Film Braindead die händ mich büsst vo 860 Schwizer Franke :mad: und ich han rekurs gmacht jetzt muss ich am 5 dez in liestal vor Gericht. Begründig vo de Staatsanwaltschaft isch au lächerlich richtig oberflächlig sie meine das de Film sittewiderig isch das es kei infomative zwäck erfüllt und isch nit wissenschaftlich do chasch jo nur no drüber lache do chönt meh jo jede porno verbite.
hmmm
http://www.klangundkleid.ch/dvd/detail. ... NR=9026919

Wird jo sogar in dr CH vertriebe!

Verfasst: 18.11.2006, 02:12
von Stormy
Odin hat geschrieben:Hallo zämme

ich han au mometan ärger mit de Staatsanwaltschaft wägem Film Braindead die händ mich büsst vo 860 Schwizer Franke :mad: und ich han rekurs gmacht jetzt muss ich am 5 dez in liestal vor Gericht. Begründig vo de Staatsanwaltschaft isch au lächerlich richtig oberflächlig sie meine das de Film sittewiderig isch das es kei infomative zwäck erfüllt und isch nit wissenschaftlich do chasch jo nur no drüber lache do chönt meh jo jede porno verbite.
Ziemlicher Witz. Ein Film von einem anerkannten, mit Oscars überhäuften Regisseur (frag die Leute vor Gericht mal, ob sie die Herr der Ringe-Triologie kennen...), der obendrein noch einige Auszeichnungen erhalten, also durchaus künstlerisch relevant ist und in seinem Genre auch Kultstatus besitzt, nicht sehen zu dürfen, kommt einem Vorenthalten von künstlerisch/kulturell/wissenschaftlich relevanten Informationen gleich. Und das ist nicht nur nach gesundem Menschenverstand sondern auch nach Schweizerischem Recht unhaltbar.

Falls du die genaue Gesetzesstelle brauchst (vorhergehende Argumentation nicht vergessen):
StGB Art. 135

Gewaltdarstellungen

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

1bis Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.2 Die Gegenstände werden eingezogen.