Gute Beschreibung, genau so stell ich mir Nikopol vorSpirit of St. Jakob hat geschrieben:Du meinst Typ grosse Fresse, immer ein wenig Ärger provozieren und keine Regeln beachten und wenn man dann von der Schmiere eingesackt wird, kommt sofort Papas gut bezahlter Anwalt und bringt den Sohnemann zurück auf den Gellert?
Wegweisung in Basel beschlossen
wie wenn die Webseite einer Zeitung einen Einfluss auf den Gang der Welt hätte...Kawa hat geschrieben:Dass der Link nicht funkt. sagt wohl alles über das Referendum aus![]()
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http://www.grundrechte.ch/aktuell.shtml
Falls es dich interessiert: Wenn das Referendum bachab geht, gibt es noch eine Beschwerde.
Wenn ? Konzentrier dich lieber jetzt schon auf die Beschwerdemacau hat geschrieben:Wenn das Referendum bachab geht, gibt es noch eine Beschwerde.
Ihr plant also jetzt schon einen Volksentscheid mit einer Beschwerde nachträglich über den Haufen zu werfen ???
Sehr fragwürdiges Vorgehen, das Volk sollte doch höchste Instanz sein und auch ihr solltet eigentlich den Volkswillen sogar dann achten wenn dieser euch nicht in den Kram passt ...
Ist ja bestes Blick-Niveau hier... wer der Polizei keine willkürlichen Rechte zugesteht ist sicher ein böser Randalierer 
Kann mir mal irgendeiner erklären mit welchem Recht der Staat die Oeffentlichkeit von Menschen säubern darf denen keine (!) Straftat vorgeworfen wird? Alleine darum gehts nämlich, jeden anderen kann man auch nach geltendem Recht mitnehmen! Aber ist halt schon schaurig bequem so...
Gute Sache mit dem Referendum.
Kann mir mal irgendeiner erklären mit welchem Recht der Staat die Oeffentlichkeit von Menschen säubern darf denen keine (!) Straftat vorgeworfen wird? Alleine darum gehts nämlich, jeden anderen kann man auch nach geltendem Recht mitnehmen! Aber ist halt schon schaurig bequem so...
Gute Sache mit dem Referendum.
- Spirit of St. Jakob
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Straftat! Straftat! Die Grundrechte des Einen hören da auf, wo die Grundrechte eines Dritten beeinträchtigt werden. Dazu benötigt es nicht immer einer konkreten Straftat, bzw. einer Strafanzeige. Betrachte es als gelbe Karte um gewissen Menschen in unserer Gesellschaft, bei denen wahrscheinlich die Erziehung versagt hat oder sonst Anzeichen von grossen charakterliche Schwächen vorhanden sind, einen Schuss vor den Bug zu setzen um die Grenzen aufzuzeigen. Eine harmlose Variante von "bis hierher und nicht weiter". Meine Fresse, ein Weekend nicht auf den gewohnten Platz nachdem man einen Scheiss gebaut hat... mir kommen echt die Tränen.Alge hat geschrieben:Ist ja bestes Blick-Niveau hier... wer der Polizei keine willkürlichen Rechte zugesteht ist sicher ein böser Randalierer
Kann mir mal irgendeiner erklären mit welchem Recht der Staat die Oeffentlichkeit von Menschen säubern darf denen keine (!) Straftat vorgeworfen wird? Alleine darum gehts nämlich, jeden anderen kann man auch nach geltendem Recht mitnehmen! Aber ist halt schon schaurig bequem so...
Gute Sache mit dem Referendum.
Ein Referendum, unterstützt von Kommunisten und Organisationen, die Kriminelle grundsätzlich in Schutz nehmen... gute Sache, wirklich! Gewisse etablierte Parteien in unserer Stadt täten sich gut daran, sich von einigen "Partnern" etwas zu distanzieren, ansonsten ihre Glaubwürdigkeit nicht eben gefördert wird.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
Wie das mit immer weniger Leuten? 100 zusätzliche Polizisten einstellen? Da hätte BastA wohl auch keine Freude.macau hat geschrieben: Für BastA! ist der Wegweisungsartikel unnötig und rechtsstaatlich bedenklich. Statt die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, verstärke er die Rechtsunsicherheit. Unter anderem soll die Basler Polizei Personen künftig für bis zu 72 Stunden von einem bestimmten öffentlichen Ort ausschliessen können.
Gut gebrüllt.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Die Grundrechte des Einen hören da auf, wo die Grundrechte eines Dritten beeinträchtigt werden. Dazu benötigt es nicht immer einer konkreten Straftat, bzw. einer Strafanzeige. Betrachte es als gelbe Karte um gewissen Menschen in unserer Gesellschaft, bei denen wahrscheinlich die Erziehung versagt hat oder sonst Anzeichen von grossen charakterliche Schwächen vorhanden sind, einen Schuss vor den Bug zu setzen um die Grenzen aufzuzeigen. Eine harmlose Variante von "bis hierher und nicht weiter"
[CENTER]Stars kommen und gehen - Legenden bleiben ewig
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Gut ausgedrückt ...Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Straftat! Straftat! Die Grundrechte des Einen hören da auf, wo die Grundrechte eines Dritten beeinträchtigt werden. Dazu benötigt es nicht immer einer konkreten Straftat, bzw. einer Strafanzeige. Betrachte es als gelbe Karte um gewissen Menschen in unserer Gesellschaft, bei denen wahrscheinlich die Erziehung versagt hat oder sonst Anzeichen von grossen charakterliche Schwächen vorhanden sind, einen Schuss vor den Bug zu setzen um die Grenzen aufzuzeigen. Eine harmlose Variante von "bis hierher und nicht weiter". Meine Fresse, ein Weekend nicht auf den gewohnten Platz nachdem man einen Scheiss gebaut hat... mir kommen echt die Tränen.
1. Straftaten haben sie ja schon begangen (bis zu 3 Jahre Kiste) nur sind das eben Antragsdelikte und kaum einer getraut sich diese Typen anzuzeigen. Das haben eben Gewaltsandrohungen so an sich, jemand wird bedroht und gleichzeitig wird ihm klargemacht was passiert wenn er zur Polizei geht.Alge hat geschrieben:Kann mir mal irgendeiner erklären mit welchem Recht der Staat die Oeffentlichkeit von Menschen säubern darf denen keine (!) Straftat vorgeworfen wird? Alleine darum gehts nämlich, jeden anderen kann man auch nach geltendem Recht mitnehmen!
2. Findest du es denn wirklich so viel sinnvoller wenn man zuschaut und abwartet bis effektiv ein Offizialdelikt vorliegt, sprich bis jemand zusammengeschlagen wurde ? Ev. wäre dein Rechtsempfinden dann zufriedengestellt aber der Schwerverletzte wäre sicher froh wenn der andere vorher schon weggewiesen wurde ...
3. Du schützt die Täter und nicht die Opfer
Art. 180 Drohung
1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Nein! Es gibt kein Grundrecht, beschützt zu werden vor allem was dich stört. Es gibt aber ein Grundrecht auf Schutz vor staatlicher Willkür! Der Staat hat sein Gewaltmonopol um komplette Anarchie zu verhindern, nicht um die Oeffentlichkeit vor allem Unkonformen zu säubern. Der Wegweisungsartikel erlaubt der Polizei das aber faktisch. Jeder sollte wissen wie weit Paragraphen dann im Bedarfsfall gedehnt werden.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Straftat! Straftat! Die Grundrechte des Einen hören da auf, wo die Grundrechte eines Dritten beeinträchtigt werden. Dazu benötigt es nicht immer einer konkreten Straftat, bzw. einer Strafanzeige. Betrachte es als gelbe Karte um gewissen Menschen in unserer Gesellschaft, bei denen wahrscheinlich die Erziehung versagt hat oder sonst Anzeichen von grossen charakterliche Schwächen vorhanden sind, einen Schuss vor den Bug zu setzen um die Grenzen aufzuzeigen. Eine harmlose Variante von "bis hierher und nicht weiter". Meine Fresse, ein Weekend nicht auf den gewohnten Platz nachdem man einen Scheiss gebaut hat... mir kommen echt die Tränen.
Die Anwendung dieses Artikels mag in manchem Einzelfall menschlich verständlich sein, aber garantiert wird sie nicht nur gegen "Stresser" angewendet werden, sondern auch gegen Obdachlose, gegen Demonstranten, gegen Punks und gegen normal und friedlich feiernde Jugendliche. Ich wohne zurzeit in Deutschland wo die Polizei diese Kompetenzen schon länger hat, und dort passiert genau das!
Ich bin mit den Basta-Zecken auch oft nicht einverstanden, aber in dieser Sache muss ein Referendum sein, auch wenn es wohl chancenlos bleiben wird.
Eben nicht, der Wegweisungsartikel ist ja nicht an eine Anzeige oder gar Verurteilung gebunden, wofuer man konkrete Beweise bräuchte. Wenn man will, kann man so gut wie jeden unter einen der Wegweisungsgründe bringen, siehe v.a. der letzte Teil "Hinderung an der normalen Nutzung der Allmend".Kawa hat geschrieben:1. Straftaten haben sie ja schon begangen (bis zu 3 Jahre Kiste) nur sind das eben Antragsdelikte und kaum einer getraut sich diese Typen anzuzeigen. Das haben eben Gewaltsandrohungen so an sich, jemand wird bedroht und gleichzeitig wird ihm klargemacht was passiert wenn er zur Polizei geht.
Die meisten gegen die solche Präventivmassnahmen angewendet werden haben nicht unbedingt im Sinn jemanden zusammenzuschlagen oder ähnliches... Was du hier forderst bedeutet, lieber ein paar Unschuldige zuviel treffen als einen zu wenig.Findest du es denn wirklich so viel sinnvoller wenn man zuschaut und abwartet bis effektiv ein Offizialdelikt vorliegt, sprich bis jemand zusammengeschlagen wurde ? Ev. wäre dein Rechtsempfinden dann zufriedengestellt aber der Schwerverletzte wäre sicher froh wenn der andere vorher schon weggewiesen wurde ...
3. Du schützt die Täter und nicht die Opfer![]()
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Captain Sky
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Riesenblödsinn, ich und sehr viele andere Leute hindern andere eben nicht daran die Allmend normal zu nutzen, ganz im Gegenteil die allermeisten teilen die Allmend friedlich mit anderen ...Alge hat geschrieben:Wenn man will, kann man so gut wie jeden unter einen der Wegweisungsgründe bringen, siehe v.a. der letzte Teil "Hinderung an der normalen Nutzung der Allmend".
Wer so was tut "Gefährdung oder Drohung gegenüber Dritten, klarer Gewalt-Provokation" wird ja auch mal dreinschlagen, sonst werden seine Drohungen sehr bald nicht mehr Ernst genommen ...Alge hat geschrieben:Die meisten gegen die solche Präventivmassnahmen angewendet werden haben nicht unbedingt im Sinn jemanden zusammenzuschlagen oder ähnliches... Was du hier forderst bedeutet, lieber ein paar Unschuldige zuviel treffen als einen zu wenig.
Und ja, lieber mal n Unschuldigen 72h wegweisen als abwarten bis einer vermöbelt wird. Du tust ja wirklich so wie wenn das eine riesengrosse Strafe wäre ......
Das würden wohl die meisten Betroffenen auch von sich behaupten.Kawa hat geschrieben:Riesenblödsinn, ich und sehr viele andere Leute hindern andere eben nicht daran die Allmend normal zu nutzen, ganz im Gegenteil die allermeisten teilen die Allmend friedlich mit anderen ...
Das Problem ist die Dehnbarkeit dieser Paragraphen!! Bei dem was ich persönlich unter "Gefährdung und Drohung" verstehen würde wären solche Massnahmen ja schon eher vertretbar, aber erfahrungsgemäss nutzt die Polizei solche Begriffe etwas anders. Es gibt genug solche Beispiele mit anderen Paragraphen, warum dieses Gottvertrauen in das Urteilsvermögen einer mit Willkürrechten ausgestatteten Polizei?Kawa hat geschrieben:Wer so was tut "Gefährdung oder Drohung gegenüber Dritten, klarer Gewalt-Provokation" wird ja auch mal dreinschlagen, sonst werden seine Drohungen sehr bald nicht mehr Ernst genommen ...
Lieber mal nen Unschuldigen ausspionieren als abwarten bis einer eine Bombe zündet. Das ist genau die Grundhaltung die einen ehemals freiheitlichen Staat kaputt macht. Leider denken die meisten so, die staatlichen Organe sowieso.Und ja, lieber mal n Unschuldigen 72h wegweisen als abwarten bis einer vermöbelt wird. Du tust ja wirklich so wie wenn das eine riesengrosse Strafe wäre ......
Gut, jetzt kommen wir uns ja schon näher da es scheinbar sogar für dich Fälle gibt wo's angebracht istAlge hat geschrieben:Das Problem ist die Dehnbarkeit dieser Paragraphen!! Bei dem was ich persönlich unter "Gefährdung und Drohung" verstehen würde wären solche Massnahmen ja schon eher vertretbar, aber erfahrungsgemäss nutzt die Polizei solche Begriffe etwas anders. Es gibt genug solche Beispiele mit anderen Paragraphen, warum dieses Gottvertrauen in das Urteilsvermögen einer mit Willkürrechten ausgestatteten Polizei?
Der Artikel wurde übrigens sehr knapp angenommen (58%) und der Polizei wird allein dadurch sicher genau auf die Finger geschaut
Uebertreiben können sie es also sicher nicht, sie unterstehen immer noch der Regierung ...
Es war hier ja schon die Rede vom richterlichen Kontaktverbot bei Stalking. Sowas ist sicherlich sinnvoll. Wenn man jemanden in flagranti beim Prügeln erwischt kann man ja auch etwas wie eine Wegweisung anordnen. Es geht darum dass diese Massnahmen eindeutig als willkürliches Druckmittel angeordnet sind. Klar untersteht die Polizei der Regierung, hilft aber nix... die Linken sind populistisch genug solche "Sicherheitsmassnahmen" zu decken, Widerstand kommt doch eh nur aus einer Ecke die gleich wieder als "Chaoten" und "Kriminellenfreunde" abgestempelt wird.Kawa hat geschrieben:Gut, jetzt kommen wir uns ja schon näher da es scheinbar sogar für dich Fälle gibt wo's angebracht ist
Der Artikel wurde übrigens sehr knapp angenommen (58%) und der Polizei wird allein dadurch sicher genau auf die Finger geschaut
Uebertreiben können sie es also sicher nicht, sie unterstehen immer noch der Regierung ...
42% der Regierung waren dagegen und du behauptest ernsthaft fast die Hälfte unserer Regierung würden als Chaoten abgestempelt. Da die ja auch gewählt wurden wären also auch 42% der Bevölkerung ChaotenAlge hat geschrieben:Klar untersteht die Polizei der Regierung, hilft aber nix... die Linken sind populistisch genug solche "Sicherheitsmassnahmen" zu decken, Widerstand kommt doch eh nur aus einer Ecke die gleich wieder als "Chaoten" und "Kriminellenfreunde" abgestempelt wird.
Also bitte, denken dann schreiben
Du scheinst einfach keinerlei Vertrauen zur Polizei oder zur Regierung zu haben, wieso wanderst dann nicht einfach aus ....
Darum gehts nicht, in deutlichen Worten die Anwendung dieses Artikels kritisieren werden die wenigsten im Grossen Rat, das war zumindest bis jetzt bei Fehlverhalten der Polizei IMMER so. Wer dies tut, gilt bei den meisten als Chaot.Kawa hat geschrieben:42% der Regierung waren dagegen und du behauptest ernsthaft fast die Hälfte unserer Regierung würden als Chaoten abgestempelt. Da die ja auch gewählt wurden wären also auch 42% der Bevölkerung Chaoten
Also bitte, denken dann schreiben![]()
Mann, merkst du wie du dich anhörst, Genosse Volkskomissar?Du scheinst einfach keinerlei Vertrauen zur Polizei oder zur Regierung zu haben, wieso wanderst dann nicht einfach aus ....
Im übrigen:
Ich wohne zurzeit in Deutschland wo die Polizei diese Kompetenzen schon länger hat, und dort passiert genau das!
Da hast Du natürlich recht.Alge hat geschrieben: Lieber mal nen Unschuldigen ausspionieren als abwarten bis einer eine Bombe zündet.
Es reicht nach dem Zünden der Bombe in den Trümmern und Leichenteilen nach Spuren
der Täterschaft zu suchen. In solchen Fällen fragt nachher ja auch niemand ob man das
nicht hätte verhindern können/müssen.
Du hast natürlich Recht. Wir sollten jedem Bürger einen PolizistenApollo11 hat geschrieben:Da hast Du natürlich recht.
Es reicht nach dem Zünden der Bombe in den Trümmern und Leichenteilen nach Spuren
der Täterschaft zu suchen. In solchen Fällen fragt nachher ja auch niemand ob man das
nicht hätte verhindern können/müssen.
in die Wohnung stellen. Dann passiert viel weniger und alle sind
glücklich.
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Captain Sky
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Nein, diverse Überwachungskamera und ein ausgeklügeltes Spitzelsystem würden völlig reichen. Natürlich müsste man das Telefon und den Internetgebrauch noch kontrolieren, nicht zu vergessen die Briefpost.Nikopol hat geschrieben:Du hast natürlich Recht. Wir sollten jedem Bürger einen Polizisten
in die Wohnung stellen. Dann passiert viel weniger und alle sind
glücklich.
Evtl. wird es aber auch in Zukunft möglich sein, jedem einen Chip einzubauen, der registriert, wenn jemand etwas böses plant. Wer nichts zu verbergen hat, hat sicher auch nichts gegen diese Massnahmen einzuwenden. Ich würde mich freuen, dann endlich wieder friedlich in Freiheit leben zu können.
Nein das muss verhindert werden. Ich bin gegen jedwelche Überwachung.Captain Sky hat geschrieben:Nein, diverse Überwachungskamera und ein ausgeklügeltes Spitzelsystem würden völlig reichen. Natürlich müsste man das Telefon und den Internetgebrauch noch kontrolieren, nicht zu vergessen die Briefpost.
Evtl. wird es aber auch in Zukunft möglich sein, jedem einen Chip einzubauen, der registriert, wenn jemand etwas böses plant. Wer nichts zu verbergen hat, hat sicher auch nichts gegen diese Massnahmen einzuwenden. Ich würde mich freuen, dann endlich wieder friedlich in Freiheit leben zu können.
Alle präventive Massnahmen müssen aufgehoben und verhindert werden: kostet
nur Geld, schränkt die Bürgerrechte ein und verhindert Schaden schlussendlich nicht. Das gesparte Geld würde lieber in Schadensbehebung und Opferausgleich fliessen.
- Spirit of St. Jakob
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Wie bereits mehrfach erwähnt, haben wir in Basel eine andere Motivation betreffend dem Artikel. Er wurde nicht entwickelt um mutmasslich ungeliebte Zeitgenossen zu entfernen, wie das in anderen Städten der Fall ist. Ausschlaggeben waren verschiedene gewalttätige Zwischenfälle. In Basel haben wir kein Problem mit randständigen Personen, diese werden durch verschiedene Organisationen auch gut betreut und ihre Rechte durchgesetzt. Und wenn es auch mal einen trifft, wenn er stockbesoffen vor seiner Stammbeiz randaliert, dann wird es gerechtfertigt sein. Der Polizei wird sehr genau auf die Finger geschaut werden, die werden sich also hüten, von dem Artikel zu stark Gebrauch zu machen.Alge hat geschrieben:Nein! Es gibt kein Grundrecht, beschützt zu werden vor allem was dich stört. Es gibt aber ein Grundrecht auf Schutz vor staatlicher Willkür! Der Staat hat sein Gewaltmonopol um komplette Anarchie zu verhindern, nicht um die Oeffentlichkeit vor allem Unkonformen zu säubern. Der Wegweisungsartikel erlaubt der Polizei das aber faktisch. Jeder sollte wissen wie weit Paragraphen dann im Bedarfsfall gedehnt werden.
Die Anwendung dieses Artikels mag in manchem Einzelfall menschlich verständlich sein, aber garantiert wird sie nicht nur gegen "Stresser" angewendet werden, sondern auch gegen Obdachlose, gegen Demonstranten, gegen Punks und gegen normal und friedlich feiernde Jugendliche. Ich wohne zurzeit in Deutschland wo die Polizei diese Kompetenzen schon länger hat, und dort passiert genau das!
Ich bin mit den Basta-Zecken auch oft nicht einverstanden, aber in dieser Sache muss ein Referendum sein, auch wenn es wohl chancenlos bleiben wird.
Was habt ihr eigentlich alle zu befürchten? Kann man in Zukunft keine Bierfläschli mehr rumschmeissen, keine Abfalleimer herumkicken und keine wildfremde Leute mehr anpöbeln? Bei manchen könnte man es beinahe meinen, so verbissen kämpfen sie für ihre "Grundrechte". Ich bleibe bei der Meinung, dass der Artikel mehr präventiven denn repressiven Charakter hat. Man gibt einem Jungen die Chance, sein Verhalten zu überdenken. Das wird den Übermütigen, die sonst ganz OK sind, gewaltig helfen. Eine blöde und vermeidbare Anzeige im Reinheft kann ein paar Jahre später unter Umständen sehr schädlich sein (alles schon erlebt).
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El Capullo
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Nit wirklichEl Capullo hat geschrieben:Morn am 12.15 gitts kemme die erschte Wägwyysige zer Aawändig noochdäm vrmuetlig e baar Saugoofe nit begriffe hän dass ab denn d'Bahne nümmi gratis sin!![]()
Das Gesetz wurde beschlossen, tritt aber noch nicht in Kraft.
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Die Polizei wollte es ja bereits in diesem Jahr (siehe Interview in der BaZ). Aber Regierungen sind ja nicht dafür bekannt, dass sie die Schnellsten sindKawa hat geschrieben:Wird aber Zeit, wurde ja mit den Zuständen an der Messe begründet und dort letztes Jahr illegalerweise ja schon mal "getestet" ...
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Captain Sky
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