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Verfasst: 17.08.2007, 16:04
von Black Squad
Luigi hat geschrieben:Ischs sone wichtigi Nochricht?

Vilicht sinds jo nur die FZ Type wo wieder für irgend e Party werbe.
Nei ich glaub hüt nid. Ha nämlich geschter zobe mi Nick kunddo.

Verfasst: 29.01.2008, 07:09
von sergipe
Verfasst: 29.01.2008, 07:38
von Basl0r
problem lösig, jede wo usseht als wär er unter 18, Lösche

Verfasst: 30.01.2008, 20:44
von andreas
Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt...
- irgendwelche Kiddies stellen Bilder von anderen ins Internet ohne zu fragen
= falls also mal fremde Leute rein kommen, die das nicht wollen, könnte es
locker eine Klage setzen...
- Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltaufrufe usw.
- Anscheinend wurden schon Schlägereien über Festzeit ausgelöst...
- all diese 14-jährigen Mädchen, die sich halb nackt ausziehen...
Im Interview in der Baz mit quix hat der liebe Mann gesagt, dass man alles
unternehme, solche Dinge zu unterbinden...
Also ich denke, dieser Aufgabe kommen 10 "Mods" nicht nach bei 90'000
Benutzern... Und wenn man durch Festzeit surft, braucht man ja auch nicht
wirklich lange, um irgendwelche gesetzliche Verstösse zu entdecken...
P.S. So apropos Google-Publicity etc., quix verdient mit seiner Werbung
auf festzeit einen guten Monatslohn...
Verfasst: 30.01.2008, 20:48
von Joggeligool
andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt...
- irgendwelche Kiddies stellen Bilder von anderen ins Internet ohne zu fragen
= falls also mal fremde Leute rein kommen, die das nicht wollen, könnte es
locker eine Klage setzen...
- Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltaufrufe usw.
- Anscheinend wurden schon Schlägereien über Festzeit ausgelöst...
- all diese 14-jährigen Mädchen, die sich halb nackt ausziehen...
Im Interview in der Baz mit quix hat der liebe Mann gesagt, dass man alles
unternehme, solche Dinge zu unterbinden...
Also ich denke, dieser Aufgabe kommen 10 "Mods" nicht nach bei 90'000
Benutzern... Und wenn man durch Festzeit surft, braucht man ja auch nicht
wirklich lange, um irgendwelche gesetzliche Verstösse zu entdecken...
P.S. So apropos Google-Publicity etc., quix verdient mit seiner Werbung
auf festzeit einen guten Monatslohn...
der wahr gester im 7 vor 7
Verfasst: 30.01.2008, 21:03
von starshine
Boah was mir da wieder ~entgangen ist - kenn die Seite echt nich. LOL ist ja noch schlimmer als das blöde Netlog.

Verfasst: 30.01.2008, 21:14
von neffin
isch uf dr festzeit site nit dr speedy fotograf?
Verfasst: 30.01.2008, 21:27
von Soriak
Ist doch genau das gleiche, wie das MySpace Theater in den USA. Absolut sinnlos zu erwarten, dass ein Betreiber der Website alle Kommentare und Bilder zuerst pruefen soll. Man kann ja gleich die ISPs verklagen, weil sie jemandem den Internetzugang gaben und der so eine Beleidigung verbreiten konnte...
Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Die Kritik, es fehle an Anstand im Internet, ist falsch plaziert: dieser fehlt naemlich auch offline. Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
Verfasst: 30.01.2008, 21:35
von Kawa
Soriak hat geschrieben:Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Mit dem Pausenhof ist das schon nicht unbedingt zu vergleichen, wenn schon eher mit einer Veröffentlichung (zBsp. Schülerzeitung) ...
Unterschied :
Pausenhof wird es gesagt und es hören es wenige einmal.
FZ wird's festgehalten und jeder kann es so oft er will immer wieder nachlesen.
Verfasst: 30.01.2008, 21:55
von Kawa
Soriak hat geschrieben:Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
Wenn die Typen ein wenig überlegen würden und ihre Beleidigungen juristisch erwägt formulierten hättest du da auch keine Chance.
ZBsp. ist die Aussage "Soriak ist ein Psychopath / psychisch krank" keineswegs ein strafrechtlicher Tatbestand, dieser beschränkt sich auf den menschlich-sittlichen Bereich ein ehrbarer Mensch zu sein.
Verfasst: 30.01.2008, 23:15
von Soriak
Schau dir aber mal die Idioten auf der Seite an - die sind nicht so schlau

Verfasst: 30.01.2008, 23:38
von Lou C. Fire
Joggeligool hat geschrieben:der wahr gester im 7 vor 7
Solltest evtl. mal besser ein bisschen im Duden stöbern als auf festzeit.ch zu surfen!
Verfasst: 30.01.2008, 23:59
von andreas
Joggeligool hat geschrieben:der wahr gester im 7 vor 7
Hab ich nicht gesehen... Kam was anständiges?
Ich gebe KAWA teilweise recht wegen den Beleidigungen. Allerdings ist es
schon ein Unterschied, ob eine Beleidigung öffentlich gemacht wird (wie
im Internet) oder einfach so geflüstert wird...
Aber klar, alles in allem sind es einfach gesellschaftliche Probleme, welche
sich in solchen Portalen wiederspiegeln...
Verfasst: 31.01.2008, 00:03
von Pro Sportchef bim FCB
Schon lustig, die baz macht einen Artikel, Tage darauf nehmen plötzlich alle das gleiche Thema auf (20min, Telebasel, usw.)
Verfasst: 31.01.2008, 12:09
von Kawa
Soriak hat geschrieben:Schau dir aber mal die Idioten auf der Seite an ...
DAS tu ich mir sicher nicht an, kann's mir auch so vorstellen

Verfasst: 31.01.2008, 13:23
von Kawa
andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt ...
Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???
Der Autor (Kawa) haftet sowieso, der Content-Provider (Angelo) ziemlich sicher, der Hostingprovider (Nextron GmbH) beschränkt und der Accessprovider (Cablecom etc.) kaum ...
Verfasst: 31.01.2008, 13:33
von Barty
g ich mich auch... die publikation von bilder die im öffentlichen raum aufgenommen werden, ist ja kaum ein problem...
Verfasst: 31.01.2008, 16:30
von fmsfv
D medie spräche d festzeit problem erscht jetzt aa....
Die Jugendliche wo bi däm scheiss agmäldet sin sitze stundelang vorm pc und luege ihrgendwelchi bilder a.
Mami, ich habe keine restzeit dank festzeit.
Verfasst: 31.01.2008, 16:36
von andreas
D medie spräche d festzeit problem erscht jetzt aa....
Die Jugendliche wo bi däm scheiss agmäldet sin sitze stundelang vorm pc und luege ihrgendwelchi bilder a.
Mami, ich habe keine restzeit dank festzeit.
Also Leuts, mir bruche nur no e guete Grund, den köne mir FZ verklage.

Mi würds au Wunder neh, was denn passiere würd.
@ KAWA: wie isch eigetli d Rechtslag? I nimm ah, unseri Gsetzgebig isch
für sone Fall gar nid vorbereitet oder?
Verfasst: 31.01.2008, 16:43
von macau
Kawa hat geschrieben:Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???
Der Autor (Kawa) haftet sowieso, der Content-Provider (Angelo) ziemlich sicher, der Hostingprovider (Nextron GmbH) beschränkt und der Accessprovider (Cablecom etc.) kaum ...
Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Verfasst: 31.01.2008, 16:53
von John_Clark
macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Sure? Denn, da ging erst vor einigen Wochen etwas durch die deutschen Medien. Da hatte ein Blogger irgendeiner Site einen heftigen Kommentar abbekommen und diesen erst 24 Stunden später gesehen und auch erst dann gelöscht. Doch wurde er angezeigt und darf jetzt eine Menge buttern.....
Habe leider keinen Namen und auch keinen Link - und ja, Deutsche Gesetze nicht gleich CH-Gesetze..
Verfasst: 31.01.2008, 23:18
von Kawa
macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Sorry, so simpel ist's absolut nicht, ist ein bis jetzt rechtlich noch sehr offenes Gebiet.
PS : was heisst "Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten" ?
Also Angelo kann sich damit nicht rausreden, abgesehen davon wär's ja definitiv zu einfach, ich eröffne ein rechtsextrem/pädophiles Forum und "moderiere" es einfach nicht, folglich hafte ich nicht ? Das glaubts wohl selber nicht .....
Verfasst: 01.02.2008, 00:26
von Rankhof
macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Das ist in dieser Absolutheit garantiert falsch.
Vielmehr ist diese Frage eine der heiss diskutiertesten im Internetrecht.
Mir sind aus Deutschland einige Urteile (tieferer Instanzen) bekannt, nach denen ein Websitebetreiber - auch im Web 2.0 - schlicht für alles haften soll. Diese Urteile wurden z.T. heftig kritisiert.
Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
Verfasst: 01.02.2008, 10:15
von Admin
Deutsche Rechte gelten nur für Deutschland. In der Schweiz gelten andere Rechte.
Beim Fall "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" wurde ich ja auch nicht belangt wegen der Beiträge, sondern der User der es geschrieben hat.
Verfasst: 01.02.2008, 10:35
von John_Clark
Admin hat geschrieben:Deutsche Rechte gelten nur für Deutschland. In der Schweiz gelten andere Rechte.
Beim Fall "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" wurde ich ja auch nicht belangt wegen der Beiträge, sondern der User der es geschrieben hat.
Angenommen, du wärst verknackt worden - wer hätte das Forum weitergeführt?

Verfasst: 01.02.2008, 12:56
von Suffbrueder
kann man nur hoffen dass dieser mist bald mal wirklich gelöscht wird.
volksverdummung aller erster güteklasse und das niveau des dortigen forums (jaja, ich war auch schon mal da) ist noch tiefer als hier.
da es aber eh etwa 4327849724 andere seiten dieser art gibt...naja..ihr wisst schon..
Verfasst: 01.02.2008, 13:35
von Kawa
Rankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
Sehe ich genau so.
War vor kurzem an einem Kurs "Aktuelle Entwicklungen im Internetstrafrecht" (für Nichtjuristen

), hier ein kurzer Auszug zum Thema.
Providerstrafrecht de lege ferenda
Der Autor und der Content-Provider sollen strafrechtlich voll verantwortlich sein für von ihnen ausgehende illegale Inhalte.
Der Hosting-Provider soll beschränkt haften, d.h. im Wesentlichen nur, wenn er die mögliche und zumutbare
Verhinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlässt oder von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. In diesem Rahmen
strafrechtlich belangt werden können soll der Hosting-Provider, «der sich in der Schweiz befindet», auch wenn sich die Täterschaft im Ausland aufhält.
Der Access-Provider soll für im Netz zirkulierende deliktische Inhalte nicht strafrechtlich verantwortlich sein.
PS1 : de lege ferenda = noch nicht geltendes Strafrecht, aber als Reform ernsthaft diskutiert
PS2 : @Angelo beachte das "und" in Abschnitt 1
Verfasst: 01.02.2008, 15:16
von macau
Rankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt Art. 1 StGB
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a1.html
In der Schweiz sind schon seit längerem Gesetzesanpassungen bezüglich Internet geplant.
Die Expertenkommission, welche Vorschläge ausarbeiten soll, empfielht
ausdrücklich, den bisherigen Status (keine Haftung) beizubehalten, weil sonst niemand mehr Web 2.0 Inhalte anbieten würde. Der Schaden wäre grösser als der Nutzen.
Ach ja: Wenn der Hoster in Deutschland strafrechtlich belangbar wäre, müssten die Besitzer von Rapidshare ein paar Millionen Jahre ins Gefängnis...
Der Chef von AOL Deutschland (ich glaube es war AOL) wurde vor Jahren schon vom Landgericht München wegen Verbreitung illegaler Inhalte verurteilt, aber dieses Urteil wurde von der nächsten Instanz pulverisiert.
Verfasst: 01.02.2008, 15:49
von Rankhof
Schön wärs. Es kommt bekanntlich die Auslegung dazu. Das Unterlassungsdelikt hatte bis vor einem Jahr auch keine gesetzliche Grundlage und wurde dennoch voll bestraft.
Es reicht, wenn man die Bestimmungen betr. Verantwortlichkeit der Medien etwas "auslegt".
Auch in Deutschland gilt "nulla poena sine lege" und auch in Deutschland haben sie noch kein Internetstrafrecht, dennoch gibts Verurteilungen.
Übrigens gibts auch noch das Zivilrecht.
Ich gebe dir übrigens recht, dass die rechtlichen Grundlagen für Verurteilungen von Web 2.0-Betreibern dürftig sind, trotzdem gibt es sie. Daher meine Aussage, man sollte sich nicht sicher sein.
Verfasst: 01.02.2008, 16:09
von macau
Rankhof hat geschrieben:Auch in Deutschland gilt "nulla poena sine lege" und auch in Deutschland haben sie noch kein Internetstrafrecht, dennoch gibts Verurteilungen.
jaja, z. B. diese
FTD hat geschrieben:Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste haften.
"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer und blablalbahhh
http://www.fitug.de/debate/0004/msg00181.html
Und postwendent kommt dann die Aufhebung:
http://www.mhv-online.de/olg_urteil.html
Oder Compuserve und Porno: zuerst Verurteilung, dann Freispruch:
http://www.zdnet.de/news/business/0,390 ... 588,00.htm
Ja. es gibt Urteile gegen Forenbesitzer, z. B.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Die Begründung ist aber genau so hirnrissig wie die Begründung des AOL-Urteils, einer Prüfung durch die nächste Instanz halten diese Urteile kaum stand. Man muss aber den Rechtsweg beschreiten!
Ich bleibe voll bei meinen vorherigen Aussagen
EDIT: CompuServe-Urteil zugefügt