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Verfasst: 24.06.2011, 18:48
von Fätze
schnauz hat geschrieben:60.- bis 70.- fr. ist normal in jeder garage wenn einer mehr verlangt muss er es belehgen mit zb. kerzenwechsel, vergaserreinigung etc.
grazie.

Verfasst: 24.06.2011, 21:09
von Joker59
wertes forum

also - meine grosstante hatte ganz übel riechenden "zierhanf" im garten. so ein depp ist ihr jetzt mit seiner karre in den garten gedonnert und dieser wurde somit zum fokus der polizei.

kurzum - sie wurde angezeigt und die pflanzen (menge geht locker als eigenverbrauch durch) konfisziert.

was hat die lady mit tadellosem leumund in sachen strafmass in etwa zu erwarten?

Verfasst: 24.06.2011, 22:05
von Kawa
Verfahren wird wegen Nichtigkeit/Nettigkeit (heisst anders aber ich bin besoffen und das Scheisswort fällt mir jetzt einfach nicht ein) niedergelegt und du zahlst die Verfahrenskosten/Unkosten etc.....

Grössenordnung ca. 250.- :p

Das ist alles, mehr passiert nicht sprich du bist nirgends verzeichnet.

PS: gilt nur für BS, da hab ich das schon mehrmals selber so ähnlich erlebt sprich geblecht .....

Edith: "Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt" heisst es jeweils

Verfasst: 30.06.2011, 15:53
von gego
...diskusion im büro....

ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?

meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar

danke!

Verfasst: 30.06.2011, 17:16
von Sean Lionn
gego hat geschrieben:...diskusion im büro....

ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?

meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar

danke!
ich würde auch behaupten, dass es der admin nicht sieht.

Verfasst: 30.06.2011, 17:26
von Kangaroo
gego hat geschrieben:...diskusion im büro....

ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?

meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar

danke!
Im PrivateMode werden meines Wissens einfach keine Cookies, Verlauf, etc. angelegt. Darum wird das Teil auch "Porno"-Modus genannt. Aber sichtbar ist es genau gleich. Also d.h. wenn ein Admin sich die Zeit nehmen, und den Netwerktraffic überwachen bzw. auswerten würde...

Verfasst: 30.06.2011, 17:31
von ellesse
gego hat geschrieben:...diskusion im büro....

ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?

meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar

danke!
auf der firewall kann der admin alles sehen... privacy mode ist nur da, um den verlauf im browser nicht zu speichern.

Verfasst: 30.06.2011, 17:32
von gego
ellesse hat geschrieben:auf der firewall kann der admin alles sehen... privacy mode ist nur da, um den verlauf im browser nicht zu speichern.
haha danke!!! und schon ein mittagessen gewonnen :p

Ych suech e Lied

Verfasst: 30.06.2011, 20:10
von Managarm
Gfunde! Riesiges danggscheen

Verfasst: 30.06.2011, 21:14
von Kawa
gego hat geschrieben:ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
Natürlich sieht's der Admin, Pornofilter hin oder her ...
Nimm doch einfach dein Handy für deine Pornos ;)

PS: Eine fristlose Entlassung bei nachgewiesenem Porno-Konsum während der Arbeit ist in der Regel gerechtfertigt ;)

Verfasst: 30.06.2011, 22:02
von Basilea91
Kawa hat geschrieben:Natürlich sieht's der Admin, Pornofilter hin oder her ...
Nimm doch einfach dein Handy für deine Pornos ;)

PS: Eine fristlose Entlassung bei nachgewiesenem Porno-Konsum während der Arbeit ist in der Regel gerechtfertigt ;)
Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.

Verfasst: 30.06.2011, 22:16
von Joker59
Basilea91 hat geschrieben:Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.
voraussetzungen für eine fristlose kündigung:

•Verbrechen oder Vergehen (Diebstahl, Betrug, Veruntreuung)

•wiederholte Verweigerung der zugewiesenen Arbeit

•unberechtigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz

•eigenmächtiger Ferienbezug

•wiederholtes Zuspätkommen

•illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

•Konkurrenzierung

•Verrat von Geschäftsgeheimnissen

•Schwarzarbeit

•Verleumdung des Arbeitgebers

•Korruption

•falsche Angaben bei der Bewerbung.

Verfasst: 30.06.2011, 22:32
von Basilea91
Joker59 hat geschrieben:voraussetzungen für eine fristlose kündigung:

•Verbrechen oder Vergehen (Diebstahl, Betrug, Veruntreuung)

•wiederholte Verweigerung der zugewiesenen Arbeit

•unberechtigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz

•eigenmächtiger Ferienbezug

•wiederholtes Zuspätkommen

•illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

•Konkurrenzierung

•Verrat von Geschäftsgeheimnissen

•Schwarzarbeit

•Verleumdung des Arbeitgebers

•Korruption

•falsche Angaben bei der Bewerbung.
Eben, nur die "heftigen" Vergehen führen in der Praxis zur wirklichen sofortigen Entlassung. Sonst wird generell erst eine Verwarnung ausgesprochen und im Wiederholungsfall folgt die sofortige Entlassung. Und Pornokonsum während der Arbeitszeit ist jetzt beim besten Willen nicht annähernd so gravierend wie Korruption, Konkurrenzierung usw..
So einfach wird man nach schweizer Recht einen Angestellten nicht fristlos los. Z.B. ein einfacher Büroangestellter kann nicht einfach entlassen werden, nur weil der Arbeitgeber erfährt, dass sein Angestellter z.B. in der Vergangenheit wegen Vergewaltigung, Totschlag, .. gesessen hat. Solange die Straftaten nicht direkt mit der Tätigkeit zu tun haben (also wie Pädophiler - Umgang mit Kindern), kann keine fristlose Kündigung erfolgen.

Verfasst: 30.06.2011, 22:50
von swissroland
hmm


Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend") nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Frage ist jetzt, ab wann ist es ausschweifend?

Verfasst: 30.06.2011, 23:31
von Kawa
Basilea91 hat geschrieben:Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.
Wenn das erstmalige Vergehen gravierend ist gibt es meist schon keine fristlose aber eine normale Kündigung verbunden mit sofortiger Freistellung.
Mit dem entspr. Arbeitszeugnis verbunden sieht's dann düster aus für deine Zuzkunft ...

Verfasst: 30.06.2011, 23:37
von Kawa
Basilea91 hat geschrieben:So einfach wird man nach schweizer Recht einen Angestellten nicht fristlos los.
Stimmt, aber gemäss CH-Recht kann man jederzeit eine normale Kündigung aussprechen.

Verfasst: 04.07.2011, 21:59
von Joker59
Kawa hat geschrieben:Verfahren wird wegen Nichtigkeit/Nettigkeit (heisst anders aber ich bin besoffen und das Scheisswort fällt mir jetzt einfach nicht ein) niedergelegt und du zahlst die Verfahrenskosten/Unkosten etc.....

Grössenordnung ca. 250.- :p

Das ist alles, mehr passiert nicht sprich du bist nirgends verzeichnet.

PS: gilt nur für BS, da hab ich das schon mehrmals selber so ähnlich erlebt sprich geblecht .....

Edith: "Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt" heisst es jeweils
die tante hat von der behörde (weder bs noch bl) schriftlich (konfiszierungsbestätigung) mitgeteilt bekommen, wann, wieso und wieviele pflanzen konfisziert wurden.

gem. dieser bestätigung muss sich ca. die hälfte der konfiszierten pflanzen irgendwie in luft aufgelöst haben.

kiffer sinns alli ;)

Verfasst: 05.07.2011, 00:29
von Rhykurve
Joker59 hat geschrieben:voraussetzungen für eine fristlose kündigung:

•wiederholtes Zuspätkommen
Sicher nicht?!?!? :eek: ;)

Verfasst: 05.07.2011, 01:44
von LordTamtam
Rhykurve hat geschrieben:Sicher nicht?!?!? :eek: ;)
doch

Verfasst: 05.07.2011, 09:27
von Goldust
gego hat geschrieben:...diskusion im büro....

ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?

meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar

danke!
Ein Netzwerkadministrator sieht es GARANTIERT.

Verfasst: 05.07.2011, 09:53
von BloodMagic
Goldust hat geschrieben:Ein Netzwerkadministrator sieht es GARANTIERT.
Die einzige Chance die man hat, dass ers nicht sieht ist ein Tunnel (normalerweise VPN)

Verfasst: 05.07.2011, 10:19
von Kawa
BloodMagic hat geschrieben:Die einzige Chance die man hat, dass ers nicht sieht ist ein Tunnel (normalerweise VPN)
Das kannst in jedem sicherheitsbewussten Geschäft vergessen, es funkt. einfach nicht :p
Tor wäre auch eine Variante, dann siehts auch der CIA nicht. Aber es treiben sich ja wohl keine Terroristen hier herum ;)

Verfasst: 05.07.2011, 10:29
von BloodMagic
Kawa hat geschrieben:Das kannst in jedem sicherheitsbewussten Geschäft vergessen, es funkt. einfach nicht :p
Tor wäre auch eine Variante, dann siehts auch der CIA nicht. Aber es treiben sich ja wohl keine Terroristen hier herum ;)
Tor ist genauso ein VPN Tunnel und das mein ich als Beispiel. Gibt ja viele alternativen zu T0r

Verfasst: 07.07.2011, 15:35
von Sean Lionn
Was gibt es für empfehlenswerte Online-Kalender?

Verfasst: 07.07.2011, 15:38
von hansy
manu3l hat geschrieben:Was gibt es für empfehlenswerte Online-Kalender?
ich kenne nur google kalender online + tv show kalender. :D
den google kalender kann ich mit einer tv show seite "verbinden" bzw abrufen, sodass ich sehe, wann welche "meiner" tv shows kommt.

Verfasst: 09.07.2011, 14:04
von Joker59
verwaltung nimmt den faktor "wohnfläche in m2" für das berechnen der heizkosten, da keine ablesegeräte an den einzelnen heizkörpern vorhanden sind.

die wohnungen in der liegenschaft sind in sachen raumhöhe markant unterschiedlich.

müsste zwecks berechnung nicht der faktor "zu beheizendes raumvolumen m3" genommen werden?

Verfasst: 09.07.2011, 15:11
von Kawa
Die Verwaltung kann den Verteilschlüssel frei bestimmen, er muss aber für alle Parteien gelten und einigermassen plausibel sein.
Das ist die Wohnfläche allemal :p

Verfasst: 09.07.2011, 18:30
von Joker59
kann nicht sein.

akzeptier ich nicht :p

wär ja noch schöner.

meine streitaxt hol :D

Verfasst: 09.07.2011, 20:19
von Mendez
Kennt öpper sinn und zweck vo dr neue facebook-chatleiste?

Me gseht zum byspiel, dass 11 lüt online sind. Wenn me die chatleiste denn ufmacht, gseht me en uswahl vo 25 lüt. Vo dene 25 sind denn aber nur 3-4 online. Was isch mit em rescht? Muess me jede name einzeln sueche oder was?

Die elenedi scheiss-syste goht mir eh langsam uf e sack!!! :mad:

Verfasst: 10.07.2011, 08:25
von Sean Lionn
Mendez hat geschrieben:Kennt öpper sinn und zweck vo dr neue facebook-chatleiste?

Me gseht zum byspiel, dass 11 lüt online sind. Wenn me die chatleiste denn ufmacht, gseht me en uswahl vo 25 lüt. Vo dene 25 sind denn aber nur 3-4 online. Was isch mit em rescht? Muess me jede name einzeln sueche oder was?

Die elenedi scheiss-syste goht mir eh langsam uf e sack!!! :mad:
Ja, kann ich ehrlich gesagt auch nicht ganz nachvollziehen, warum dort die Hälfte der Angezeigten nicht online ist. Aber zum sehen wer online ist, kannst du dich an den Kreisen (grün für online, grau für gerade eben noch online) orientieren. ;)