Verfasst: 24.06.2011, 18:48
grazie.schnauz hat geschrieben:60.- bis 70.- fr. ist normal in jeder garage wenn einer mehr verlangt muss er es belehgen mit zb. kerzenwechsel, vergaserreinigung etc.
grazie.schnauz hat geschrieben:60.- bis 70.- fr. ist normal in jeder garage wenn einer mehr verlangt muss er es belehgen mit zb. kerzenwechsel, vergaserreinigung etc.
ich würde auch behaupten, dass es der admin nicht sieht.gego hat geschrieben:...diskusion im büro....
ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar
danke!
Im PrivateMode werden meines Wissens einfach keine Cookies, Verlauf, etc. angelegt. Darum wird das Teil auch "Porno"-Modus genannt. Aber sichtbar ist es genau gleich. Also d.h. wenn ein Admin sich die Zeit nehmen, und den Netwerktraffic überwachen bzw. auswerten würde...gego hat geschrieben:...diskusion im büro....
ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar
danke!
auf der firewall kann der admin alles sehen... privacy mode ist nur da, um den verlauf im browser nicht zu speichern.gego hat geschrieben:...diskusion im büro....
ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar
danke!
haha danke!!! und schon ein mittagessen gewonnenellesse hat geschrieben:auf der firewall kann der admin alles sehen... privacy mode ist nur da, um den verlauf im browser nicht zu speichern.
Natürlich sieht's der Admin, Pornofilter hin oder her ...gego hat geschrieben:ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.Kawa hat geschrieben:Natürlich sieht's der Admin, Pornofilter hin oder her ...
Nimm doch einfach dein Handy für deine Pornos
PS: Eine fristlose Entlassung bei nachgewiesenem Porno-Konsum während der Arbeit ist in der Regel gerechtfertigt![]()
voraussetzungen für eine fristlose kündigung:Basilea91 hat geschrieben:Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.
Eben, nur die "heftigen" Vergehen führen in der Praxis zur wirklichen sofortigen Entlassung. Sonst wird generell erst eine Verwarnung ausgesprochen und im Wiederholungsfall folgt die sofortige Entlassung. Und Pornokonsum während der Arbeitszeit ist jetzt beim besten Willen nicht annähernd so gravierend wie Korruption, Konkurrenzierung usw..Joker59 hat geschrieben:voraussetzungen für eine fristlose kündigung:
•Verbrechen oder Vergehen (Diebstahl, Betrug, Veruntreuung)
•wiederholte Verweigerung der zugewiesenen Arbeit
•unberechtigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz
•eigenmächtiger Ferienbezug
•wiederholtes Zuspätkommen
•illoyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber
•Konkurrenzierung
•Verrat von Geschäftsgeheimnissen
•Schwarzarbeit
•Verleumdung des Arbeitgebers
•Korruption
•falsche Angaben bei der Bewerbung.
Wenn das erstmalige Vergehen gravierend ist gibt es meist schon keine fristlose aber eine normale Kündigung verbunden mit sofortiger Freistellung.Basilea91 hat geschrieben:Jein.. kommt etwas auf die Rechtsauslegung an. Grundsätzlich wird das doch so gehandhabt, dass bei einem erstmaligen Vergehen eine Ermahnung ausgesprochen werden muss und die fristlose Kündigung erfolgt dann erst im Wiederholungsfall.
Stimmt, aber gemäss CH-Recht kann man jederzeit eine normale Kündigung aussprechen.Basilea91 hat geschrieben:So einfach wird man nach schweizer Recht einen Angestellten nicht fristlos los.
die tante hat von der behörde (weder bs noch bl) schriftlich (konfiszierungsbestätigung) mitgeteilt bekommen, wann, wieso und wieviele pflanzen konfisziert wurden.Kawa hat geschrieben:Verfahren wird wegen Nichtigkeit/Nettigkeit (heisst anders aber ich bin besoffen und das Scheisswort fällt mir jetzt einfach nicht ein) niedergelegt und du zahlst die Verfahrenskosten/Unkosten etc.....
Grössenordnung ca. 250.-
Das ist alles, mehr passiert nicht sprich du bist nirgends verzeichnet.
PS: gilt nur für BS, da hab ich das schon mehrmals selber so ähnlich erlebt sprich geblecht .....
Edith: "Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt" heisst es jeweils
Sicher nicht?!?!?Joker59 hat geschrieben:voraussetzungen für eine fristlose kündigung:
•wiederholtes Zuspätkommen
dochRhykurve hat geschrieben:Sicher nicht?!?!?![]()
![]()
Ein Netzwerkadministrator sieht es GARANTIERT.gego hat geschrieben:...diskusion im büro....
ist der "private mode" im ie oder firefox auch für die netzwerk administratoren usichtbar? heisst das sie sehen nicht wo man surft?
meine antwort: nein ist er nicht!
kolge sagt: ja aber klar
danke!
Die einzige Chance die man hat, dass ers nicht sieht ist ein Tunnel (normalerweise VPN)Goldust hat geschrieben:Ein Netzwerkadministrator sieht es GARANTIERT.
Das kannst in jedem sicherheitsbewussten Geschäft vergessen, es funkt. einfach nichtBloodMagic hat geschrieben:Die einzige Chance die man hat, dass ers nicht sieht ist ein Tunnel (normalerweise VPN)
Tor ist genauso ein VPN Tunnel und das mein ich als Beispiel. Gibt ja viele alternativen zu T0rKawa hat geschrieben:Das kannst in jedem sicherheitsbewussten Geschäft vergessen, es funkt. einfach nicht
Tor wäre auch eine Variante, dann siehts auch der CIA nicht. Aber es treiben sich ja wohl keine Terroristen hier herum![]()
ich kenne nur google kalender online + tv show kalender.manu3l hat geschrieben:Was gibt es für empfehlenswerte Online-Kalender?
Ja, kann ich ehrlich gesagt auch nicht ganz nachvollziehen, warum dort die Hälfte der Angezeigten nicht online ist. Aber zum sehen wer online ist, kannst du dich an den Kreisen (grün für online, grau für gerade eben noch online) orientieren.Mendez hat geschrieben:Kennt öpper sinn und zweck vo dr neue facebook-chatleiste?
Me gseht zum byspiel, dass 11 lüt online sind. Wenn me die chatleiste denn ufmacht, gseht me en uswahl vo 25 lüt. Vo dene 25 sind denn aber nur 3-4 online. Was isch mit em rescht? Muess me jede name einzeln sueche oder was?
Die elenedi scheiss-syste goht mir eh langsam uf e sack!!!![]()