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Verfasst: 02.06.2005, 14:27
von Limo
Rankhof hat geschrieben:was willst du uns damit sagen? sorry, ich versteh's echt nicht...
Mit deinem Verständnis, ehrlich gesagt, wundert es mich nicht, sorry!
Verfasst: 02.06.2005, 14:29
von Rankhof
und ich dachte schon du hast das Beleidigen verlernt...
Weisst du, ich verstehs eben darum nicht, weil du nicht sagst, was du mit was vergleichst, von welchen Vorbedingungen du ausgegangen bist etc. etc.
Verfasst: 02.06.2005, 14:32
von Limo
Nach dem BG Urteil ist der Steuerbetrag so:
Einkommen 80'000.-
verheiratet, 2 Kinder
Mieter: 9000.-
Eigen: 8500.-
Verfasst: 02.06.2005, 14:54
von Limo
Steuerbetrag:
Einkommen 80'000.-
verheiratet, 2 Kinder
Eigenheim: 7'500.-
Mieter: 6'900.-
Nach BG-Urteil:
Eigenheim: 8500.-
Mieter: 8100.-
Nach neuem Urteil zahlt ein Mieter + 1'200.- und ein Eigenheimbesitzer + 1000.- mehr.
Katasterwert: Boden 7'000.- Gebäude 100'000.-
Eigenmietwert: 9'500.-
Eigenmietwert auf 60% erhöht: 15'800.-
Hypozins: 9'000.-
Verfasst: 02.06.2005, 19:55
von Limo
Steuerbetrag:
Einkommen 80'000.-
verheiratet, 2 Kinder
Eigenheim: 7'500.-
Mieter: 6'900.-
Nach BG-Urteil:
Eigenheim: 8500.-
Mieter: 8100.-
Nach neuem Urteil zahlt ein Mieter + 1'200.- und ein Eigenheimbesitzer + 1000.- mehr.
Katasterwert: Boden 7'000.- Gebäude 100'000.-
Eigenmietwert: 9'500.-
Eigenmietwert auf 60% erhöht: 15'800.-
Hypozins: 9'000.-
Verfasst: 02.06.2005, 21:01
von gruusigeSiech
Limo hat geschrieben:Steuerbetrag:
Einkommen 80'000.-
verheiratet, 2 Kinder
Eigenheim: 7'500.-
Mieter: 6'900.-
Nach BG-Urteil:
Eigenheim: 8500.-
Mieter: 8100.-
Nach neuem Urteil zahlt ein Mieter + 1'200.- und ein Eigenheimbesitzer + 1000.- mehr.
Katasterwert: Boden 7'000.- Gebäude 100'000.-
Eigenmietwert: 9'500.-
Eigenmietwert auf 60% erhöht: 15'800.-
Hypozins: 9'000.-
Du hast offensichtlich gestern und heute noch keine Zeitung gelesen.
Im Baselbiet sind Bestrebungen im Gange, dass das BGE keine Steuererhöhungen nach sich zieht.
Steuerpolitik lässt sich immer noch am besten verkaufen, wenn alle entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit davon profitieren können. Das erreicht man nur mit Anpassungen des Steuertarifs. Mit Abzügen oder irgendwelchen "krummen" Bewertungsgrundlagen erreicht man aber immer nur eine bestimmte Klientel.
Idealerweise verzichtet man deshalb auf fiktive Eigenmietwerte und Hypozinsabzüge. Aber das ist leider wegen des Bundesrechts vorderhand ausgeschlossen.
Verfasst: 02.06.2005, 21:19
von Limo
gruusigeSiech hat geschrieben:Idealerweise verzichtet man deshalb auf fiktive Eigenmietwerte und Hypozinsabzüge. Aber das ist leider wegen des Bundesrechts vorderhand ausgeschlossen.
Eigenmietwert und Hypozinsabzug sollte abgeschafft werden.
Aber seien wir doch ehrlich, wenn eine Familie (2Kinder) nach jetzigem Recht ein Einkommen vo 40'000.- hat, so profitiert sie doch um einiges mehr, als wenn eine Familie 100'000.- oder mehr aufweist. (Denn beide konnten bisher 6'000.- abziehen.)
Wenn jetzt eine Steuersenkungsinitiative kommt die 10% einsparen will, so kommen die unteren Einkommen ganz sicher schlechter weg.
Mir soll's recht sein...
Verfasst: 02.06.2005, 21:35
von gruusigeSiech
Limo hat geschrieben:Eigenmietwert und Hypozinsabzug sollte abgeschafft werden.
Aber seien wir doch ehrlich, wenn eine Familie (2Kinder) nach jetzigem Recht ein Einkommen vo 40'000.- hat, so profitiert sie doch um einiges mehr, als wenn eine Familie 100'000.- oder mehr aufweist. (Denn beide konnten bisher 6'000.- abziehen.)
Wenn jetzt eine Steuersenkungsinitiative kommt die 10% einsparen will, so kommen die unteren Einkommen ganz sicher schlechter weg.
Mir soll's recht sein...
Das stimmt nur dann, wenn die Tarife linear angepasst würden.
Aber das ist ja das schöne an Tarifanpassungen ... Es gibt keine spezifischen Interessensgruppen (wie zB die Eigenheimbesitzer) mehr. Bei Tarifanpassungen geht es nur noch um niedrige, mittlere und hohe Einkommen.