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Verfasst: 09.09.2011, 16:31
von ScHaTt
Pascilicious hat geschrieben:Je mehr ich das verfolg, desto mehr bini pro Hirschmann... alles abgefuckte Fotzen! Hör mir doch auf... :D
was für ein frauenbild gewisse user in diesem forum haben :eek:

hirschmann konnte sich (u.a auch in basel) bisher immer freikaufen.

Verfasst: 09.09.2011, 16:40
von dasto
whizzkid hat geschrieben:Er wurde schuldig gesprochen und muss ins Gefängiss
quelle?

Verfasst: 09.09.2011, 16:45
von ScHaTt
sergipe hat geschrieben:Mir ist das eh egal.
wenns dir soooo egal ist, warum postet du das ganze auch?

Verfasst: 09.09.2011, 16:59
von Pioneer

Verfasst: 09.09.2011, 17:09
von missy21
Pioneer hat geschrieben:http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/stunde-der-wahrheit-fuer-hirschmann-181346

00:18... hähähähä... sone weiche :D
was sind das denn für schrott-filmchen in diesem beitrag?! "hier macht er pause mit seiner anwältin"... und man staune, der hirschmann fahrt im mercedes vor und holt dann eine migros-einkaufstüte aus dem kofferraum.. :eek: welch ein spektakel! :rolleyes:

Verfasst: 09.09.2011, 17:12
von stacheldraht
"Die Verkündung des Urteils verzögert sich auf unbestimmte Zeit."


dr richter losst sich sicher no schnäll d latte poliere.

Verfasst: 09.09.2011, 17:15
von ScHaTt
Pioneer hat geschrieben:http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... ann-181346

00:18... hähähähä... sone weiche :D
sympathischer macht das ihn auch nicht.

Verfasst: 09.09.2011, 17:19
von Chazz Busby
ScHaTt hat geschrieben:was für ein frauenbild gewisse user in diesem forum haben :eek:
Olli sagt:
"Ey yo die meist gestellte frage bei 'nem rendezvous ist.
"warum guckst du mir beim ersten date nicht ins gesicht?"
um missverständnisse auszuräumen zwischen mann und frau
hab ich n paar erfahrungswerte und die schreib ich jetzt auf:
ey yo das erste worauf ich bei ner frau gucke im park,
sind nicht die augen, nicht der charakter ich guck aufn arsch
guck aufn fahrgestell, mag es hell im zimmer und im raum,
sorry wenn n spiegel an der decke hängt, wächst mir n baum.
ich muss sehn, was ich krieg, wenn ich tanzen bin,
wieviel ladies sind heut im haus, wieviel emanzen sind
so gut zu glauben wir lassen testosteron im schrank
jeder einzelne junge steht auf hintern sonst ist er krank
oder zu jung, oder kastriert oder einfach nicht ehrlich
ist in der jugend unausgeglichen wird später gefährlich
dreh am rad, bau ami-rap-videoclips,guck dir die backen aufm
bildschirm, meine liebe du schwitzt" Sehe ich auch so :D

Verfasst: 09.09.2011, 17:30
von ScHaTt
stacheldraht hat geschrieben:"Die Verkündung des Urteils verzögert sich auf unbestimmte Zeit."


dr richter losst sich sicher no schnäll d latte poliere.
vielleicht hat sich ja hirschmann mal wieder freigekauft...

Verfasst: 09.09.2011, 17:45
von Chazz Busby
ScHaTt hat geschrieben:vielleicht hat sich ja hirschmann mal wieder freigekauft...
Hirschmann ist ein Muttersöhnchen darum stehen 15 Jährige Teenies auf ihn. Mir ist es egal ob der Verurteilt wird oder nicht.

Verfasst: 09.09.2011, 17:53
von ScHaTt
Chazz Busby hat geschrieben:Hirschmann ist ein Muttersöhnchen darum stehen 15 Jährige Teenies auf ihn. Mir ist es egal ob der Verurteilt wird oder nicht.
ach die doppelmoral von gewissen usern.

Es ist absolut vorgekommen, dass ich Sara geohrfeigt habe, das hat es in unserer Beziehung mehrmals gegeben, immer als Reaktion auf ihr Verhalten

wenn ein böser ausländer seine freundin schlägt, ist die höhle los. macht das ein reicher schweizer, isses egal oder ok.

Verfasst: 09.09.2011, 18:00
von DanceForMe

Verfasst: 09.09.2011, 18:00
von ScHaTt
Urteil gefällt Hirschmann kriegt 33 Monate Knast!

Verfasst: 09.09.2011, 18:01
von stacheldraht
Nit bugge in dr Duschi, Carli.

Verfasst: 09.09.2011, 18:04
von ScHaTt
DanceForMe hat geschrieben:33 Monate, 19 bedingt.

http://bazonline.ch/panorama/vermischte ... y/25482975
Das Urteil ist gefällt. Carl Hirschmann ist schuldig gesprochen worden. Er hat 33 Monate Freiheitsstrafe bekommen. Davon muss er 14 Monate absitzen.

steht auf 20min. :rolleyes:

Verfasst: 09.09.2011, 18:05
von Pioneer
Also sitzt er für 14 Monate, wird aber wohl wegen "Guter Führung" bereits vorzeitig entlassen :o

Verfasst: 09.09.2011, 18:07
von ScHaTt
Pioneer hat geschrieben:Also sitzt er für 14 Monate, wird aber wohl wegen "Guter Führung" bereits vorzeitig entlassen :o
Schuldig gesprochen wird Hirschmann wegen mehrfacher sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit einem Kind, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeit und Nötigung.

der otto normal büezer wäre sicherlich einige jahre im knast...

Verfasst: 09.09.2011, 18:10
von Chazz Busby
Pioneer hat geschrieben:Also sitzt er für 14 Monate, wird aber wohl wegen "Guter Führung" bereits vorzeitig entlassen :o
Ist leider so. Vielleicht noch weniger. Habe ehrlich gesagt gedacht er bekommt höchstens 2-3 Monate bedingt oder wird auf freien Fuss gesetzt.

Verfasst: 09.09.2011, 18:12
von Otze
Pioneer hat geschrieben:Also sitzt er für 14 Monate, wird aber wohl wegen "Guter Führung" bereits vorzeitig entlassen :o
Vorzeitige Entlassungen gibt es bei teilbedingten Strafen wie hier nicht (Art. 43 Abs. 3 StGB).

Verfasst: 09.09.2011, 18:18
von Chazz Busby
Otze hat geschrieben:Vorzeitige Entlassungen gibt es bei teilbedingten Strafen wie hier nicht (Art. 43 Abs. 3 StGB).
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a43.html

Art. 43

2. Teilbedingte Strafen

1 Das Gericht kann den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren nur teilweise aufschieben, wenn dies notwendig ist, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen.

2 Der unbedingt vollziehbare Teil darf die Hälfte der Strafe nicht übersteigen.

3 Bei der teilbedingten Freiheitsstrafe muss sowohl der aufgeschobene wie auch der zu vollziehende Teil mindestens sechs Monate betragen. Die Bestimmungen über die Gewährung der bedingten Entlassung (Art. 86) sind auf den unbedingt zu vollziehenden Teil nicht anwendbar.

Art. 86

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a86.html

Bedingte Entlassung.

a. Gewährung

1 Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

2 Die zuständige Behörde prüft von Amtes wegen, ob der Gefangene bedingt entlassen werden kann. Sie holt einen Bericht der Anstaltsleitung ein. Der Gefangene ist anzuhören.

3 Wird die bedingte Entlassung verweigert, so hat die zuständige Behörde mindestens einmal jährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann.

4 Hat der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise bedingt entlassen werden, wenn ausserordentliche, in der Person des Gefangenen liegende Umstände dies rechtfertigen.

5 Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15, nach Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich.

Also 14 Monate muss er sicher in Knast oder 19 Monate?

Verfasst: 09.09.2011, 18:49
von Allez Basel!
Ich denke dieser Prozess zeigt eindeutig, dass vor Gericht der Frauenopfer-Bonus gegen den Promi-Bonus gewinnt.

Verfasst: 09.09.2011, 19:49
von ScHaTt
Allez Basel! hat geschrieben:Ich denke dieser Prozess zeigt eindeutig, dass vor Gericht der Frauenopfer-Bonus gegen den Promi-Bonus gewinnt.
wäre es ein (balkan) ausländer wäre deine reaktion sicher gewesen - kuscheljustiz

Verfasst: 09.09.2011, 21:48
von Rooney
Pioneer hat geschrieben:Also sitzt er für 14 Monate, wird aber wohl wegen "Guter Führung" bereits vorzeitig entlassen :o
Scheiss fotzen dass!

Verfasst: 09.09.2011, 22:35
von Pascilicious
Rooney hat geschrieben:Scheiss fotzen dass!
Definitv.... sex mit Minderjährige ok shit, aber was macht die Nutte au dört... ächt. Die wüsse genau was se mache und was se usehole chöne. Usehole im warschte Sinn des Wortes :D Kei Mitleid für Schlampen.

Verfasst: 10.09.2011, 00:31
von Rüdiger
Free Hirschmann! Scheiss promigeile Fotzen

Verfasst: 10.09.2011, 06:00
von Rotblau
Diese Hirschmann mag ja ein arroganter Lackaffe sein, aber keine Dame ist gezwungen, sich mit ihm einzulassen. Aber Reichtum und Promi-Status ziehen an. Und stellt man dann fest, dass man den Promi mit anderen teilen muss oder dass man finanziell nicht genügend absahnt, rächt man sich mit dem Gang zur Justiz. Es gibt noch weitere solche Beispiele.

Andererseits wird ein Brutalotyp, wie derjenige, der kürzlich zwei Frauen ermordete, nicht vorzeitig eingelocht, obwohl Frau und Kinder seit Jahren in Angst und Schrecken lebten.

Verfasst: 10.09.2011, 10:04
von ScHaTt
Rotblau hat geschrieben:Diese Hirschmann mag ja ein arroganter Lackaffe sein, aber keine Dame ist gezwungen, sich mit ihm einzulassen. Aber Reichtum und Promi-Status ziehen an. Und stellt man dann fest, dass man den Promi mit anderen teilen muss oder dass man finanziell nicht genügend absahnt, rächt man sich mit dem Gang zur Justiz. Es gibt noch weitere solche Beispiele.

Andererseits wird ein Brutalotyp, wie derjenige, der kürzlich zwei Frauen ermordete, nicht vorzeitig eingelocht, obwohl Frau und Kinder seit Jahren in Angst und Schrecken lebten.
soll das irgendetwas rechtfertigen? es geht hier nicht um ein bisschen "rumgesexe" sondern um diverse andere STRAFTATEN. mach dieses ein ausländer, wärst du sicher der erste der laut posten würde: raus mit einem solchen typen. das hirschmann einen promi status hatte, wollte er so. die sonne scheint halt in dieser szene nicht immer so wie man es will.

und vergiss bitte nicht wie oft wie sich hirschmann für irgendwelche taten freigekauft hat, es gibt so viele beispiele. und die opfer waren nicht immer nur frauen sondern auch männer. von nichts kommt bekanntlich nichts.

guter kommentar:
Jahrelang hatten Betroffene Anzeigen zurückgezogen und erhielten dafür Geld. Für einmal konnte sich Carl Hirschmann nicht freikaufen von juristischen Problemen. Ein Kommentar.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/19727108

Verfasst: 12.09.2011, 10:12
von Gollum
Komischs Rächtsempfinde, wo do einigi hän. Wenn Fraue sexuell gnötigt wärde, isch's also ihri eigeni Schuld, wells scheiss Fotzene sin?

Aber dass s bruune Saupack weder e Sinn für Rächtsstaatlichkeit, no e gscheits Frauebild het, isch jo nüt neus.

Verfasst: 12.09.2011, 11:12
von dr poet
Gollum hat geschrieben:Komischs Rächtsempfinde, wo do einigi hän. Wenn Fraue sexuell gnötigt wärde, isch's also ihri eigeni Schuld, wells scheiss Fotzene sin?

Aber dass s bruune Saupack weder e Sinn für Rächtsstaatlichkeit, no e gscheits Frauebild het, isch jo nüt neus.
über d strooftaat vom carli müen mr nit diskutiere, sälberschuld ischers.

Naja, aber im platinumruum derfe z veegle und am änd no 40 tonne schade-ersatz kassiere isch schnäll und eifach verdients gäld und drzue no mit spass verbunde ;) :rolleyes:

Verfasst: 12.09.2011, 11:18
von Kawa
Otze hat geschrieben:Vorzeitige Entlassungen gibt es bei teilbedingten Strafen wie hier nicht (Art. 43 Abs. 3 StGB).
Logo, das hat er ja durch die Gewährung des teilbedingten eigentlich schon erhalten .....