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Verfasst: 07.01.2012, 15:43
von Kawa
DerPhoenix1893 hat geschrieben:Seit wär? Hesch do e Quelle? I bi ebe au grad am e Whg sueche und dass i au spot darf Dusch e isch ebe für mi e Bedingig. Und i ha immer gmeint, eigentlich darf me z'Nacht ev. nümme Dusche... :confused:

Merci!
http://www.mieterverband.ch/fragen/frag ... 375&shbe=1

Dort heisst's sogar, dass du auch bei anders lautender Hausordnung auf jeden Fall nachts duschen darfst, baden nicht ...

PS: solltest aber nicht unbedingt sehr laut singen unter der Dusche :-)

Verfasst: 07.01.2012, 15:50
von Goofy
So e Dame ha ich au kenneglert, die hett bi dr Kollegin amme mit em Bäse uffeklopft und so dr grösseri Lärm gmacht wie mir

Verfasst: 07.01.2012, 16:03
von Laufi
Was mi jetzt z.B am meischte stresst, isch wenn am Sam.morge um 09.oo Uhr g'hämmeret wird :mad: ! Aber wenn ich mich am halb1 am morge mit em Kolleg NORMAL unterhalt, klopft's scho an d'Wand!
I bi halt e Nachtmensch, wo am Weekend gern usschloft und unter de Wuche bis ca.1-halb2Uhr wach isch, aber doh bin i sicher nid de einzigschti (leider bi uns im Huus scho :( ).

Verfasst: 07.01.2012, 19:31
von Rhykurve
DerPhoenix1893 hat geschrieben:Seit wär? Hesch do e Quelle? I bi ebe au grad am e Whg sueche und dass i au spot darf Dusch e isch ebe für mi e Bedingig. Und i ha immer gmeint, eigentlich darf me z'Nacht ev. nümme Dusche... :confused:

Merci!
du darfst duschen wann du willst. wenn im mietvertrag steht duschen nur bis 22.00h ist das nichtig! Grund: Vorzuschreiben wann wer duschen darf ist ein zu grosser einschnitt in die privatsphäre.

übrigens ich hatte exakt dasselbe problem. wusst das durch den vormieter im voraus und hatte auch kontak mit der verwaltung. die war auf meiner seite. Die alte oben dran hatte immer wegen allem gemotzt und ich bin ein relativ leiser mieter. Da es sich aber um einen altbau handelt, mussen alle mieter gewisse emissionen in kauf nehmen, geht ja nicht anders - is halt kein hörschutzsichererbetonbunker...

Verfasst: 07.01.2012, 19:33
von Rhykurve
Rhykurve hat geschrieben:du darfst duschen wann du willst. wenn im mietvertrag steht duschen nur bis 22.00h ist das nichtig! Grund: Vorzuschreiben wann wer duschen darf ist ein zu grosser einschnitt in die privatsphäre.

übrigens ich hatte exakt dasselbe problem. wusst das durch den vormieter im voraus und hatte auch kontak mit der verwaltung. die war auf meiner seite. Die alte oben dran hatte immer wegen allem gemotzt und ich bin ein relativ leiser mieter. Da es sich aber um einen altbau handelt, mussen alle mieter gewisse emissionen in kauf nehmen, geht ja nicht anders - is halt kein hörschutzsichererbetonbunker...
edith meint: irgendwann war sie plötzlich weg und seither motzt niemand mehr im haus:-)

Verfasst: 07.01.2012, 19:48
von heimweh basler
Rhykurve hat geschrieben:edith meint: irgendwann war sie plötzlich weg und seither motzt niemand mehr im haus:-)
was hast du mit ihr gemacht :eek: :D

Verfasst: 07.01.2012, 20:13
von Rhykurve
heimweh basler hat geschrieben:was hast du mit ihr gemacht :eek: :D
:D :D gar nichts, ich wasche meine hände in unschuld!

Verfasst: 07.01.2012, 20:26
von heimweh basler
Rhykurve hat geschrieben: :D :D gar nichts, ich wasche meine hände in unschuld!
leiche im keller :p

Verfasst: 07.01.2012, 20:29
von Rhykurve
heimweh basler hat geschrieben:leiche im keller :p
pssst :cool:

Verfasst: 07.01.2012, 20:30
von Cello
Rhykurve hat geschrieben:pssst :cool:
gibs zue, heschere e paar betonschueh verpasst! :D

Verfasst: 08.01.2012, 02:31
von DerPhoenix1893
@Kawa, Ryhkurve, Hajdin:
Merci für d Info, ich hätt nämlig sunsch das Verbot ärnscht gnoh, wenn's emol eins gäh hät.
Kawa: Wie söll i denn d Lieder vo der Kurve lerne, wenn i nid unter der Duschi darf singe? Am Dag muesi schaffe... :D

Verfasst: 08.01.2012, 16:37
von Lupinin
Blöde, nervige Nachbarn gibts (fast) immer. Bei mir im Haus hat sich auch ne neue Tusse, die ich bisher nicht mal gesehen habe, beschwert per Zettel, dass die Waschküche nicht so ordentlich sei und sie sich wünsche, dass diese besser gepzutzt wird.
Als ich das letzte mal waschen wollte, war der Wasserhahn Hahn vollends aufgedreht, und als ich auf dem Plan geschaut habe, wer zuletzt gewaschen hat, wars die neue liebe Nachbarin. Ausserdem habe mich noch gewundert, wer da mehrere Tage komplett den Plan reserviert, sodass du nicht mal ne Stunde pro Tag waschen kannst, gleich Tusse.
Hab ihr dann auf ihren schönen Banner im Waschraum gerade hingeschrieben, dass sie sich bitte an die Regeln halten soll, wenn sie dies von anderen Leuten erwartet.

Verfasst: 09.01.2012, 13:37
von mariou2122
heimweh basler hat geschrieben:was hast du mit ihr gemacht :eek: :D
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/ ... hof-191537

:eek: :eek: :eek:

Verfasst: 09.01.2012, 17:37
von heimweh basler
upsss... :eek:
hat man heute schon was vom unsere rhykurve gelesen :confused: :D

Verfasst: 09.01.2012, 17:48
von Djox87
hmm hells angels vorbei schicken dan ist ruhe ^^

spass bei seite..mal mit ihm in ruhe reden und fragen was das soll..und wenn keine komunikation möglich verwaltung selbst kontaktieren.. :cool:

Verfasst: 09.01.2012, 18:15
von Bender
Rhykurve hat geschrieben: :D :D gar nichts, ich wasche meine hände in unschuld!
Jetzt kennen wir den Grund für das Duschen nach 22.00 Uhr ... :p

Verfasst: 11.01.2012, 15:47
von Rhykurve
heimweh basler hat geschrieben:upsss... :eek:
hat man heute schon was vom unsere rhykurve gelesen :confused: :D
Bender hat geschrieben:Jetzt kennen wir den Grund für das Duschen nach 22.00 Uhr ... :p
also, diese anschuldigungen und verdächtigungen...tststs :p

Verfasst: 29.02.2012, 18:03
von uiggi99
bei meiner schwester wohnt ein älterer herr, dieser hat eine bekannte/freundin die ihn täglich besucht.
die dame ist stets durch sehr negatives verhalten aufgefallen.
- rassistische ässerungen gegen andere mieter im haus
- lärm / gschrey
- telefonterror
etc.
nun hat die verwaltung dem mieter untersagt die dame weiterhin zu empfangen.
ist dies rechtens?

Verfasst: 29.02.2012, 18:24
von macau
uiggi99 hat geschrieben: nun hat die verwaltung dem mieter untersagt die dame weiterhin zu empfangen.
ist dies rechtens?
Nein. Der Mieter ist in seiner Wohnung Hausherr und kann empfangen, wen er will.

Verfasst: 29.02.2012, 18:35
von uiggi99
macau hat geschrieben:Nein. Der Mieter ist in seiner Wohnung Hausherr und kann empfangen, wen er will.
selbst wenn dieser besuch den hausfrieden stört?

Verfasst: 29.02.2012, 18:41
von macau
uiggi99 hat geschrieben:selbst wenn dieser besuch den hausfrieden stört?
Ja. Korrekt wäre, wenn die Verwaltung den Mieter auffordern würde, dafür zu sorgen, dass von seiner Wohnung keine Störungen mehr ausgehen. Aber welche Personen der Mieter einlädt, ist allein seine Sache.

Verfasst: 29.02.2012, 18:55
von uiggi99
macau hat geschrieben:Ja. Korrekt wäre, wenn die Verwaltung den Mieter auffordern würde, dafür zu sorgen, dass von seiner Wohnung keine Störungen mehr ausgehen. Aber welche Personen der Mieter einlädt, ist allein seine Sache.
danke für die antwort - der mieter wurde gemäss verwaltung sowohl müntlich wie auch schriftlich aufgefordert für "ruhe" zu sorgen, was jedoch nichts gebracht hat.