Verfasst: 19.09.2008, 17:06
Wenn Du Dich ein wenig mit Gesetzen auseinandersetzen würdest, bevor Du was schreibst müsstest Du jetzt wissen, dass bei Ordnungsbussen keine Gebühren fällig werden.redtube hat geschrieben:Ihr vergesst in euren Vermutungen alle die Bearbeitungsgebühren der Polizei, welche oft massiv überteuert sind und womit wohl ein Hauptbestandteil des Lohnes der Bullen finanziert wird!!!
Kostenlosigkeit
§ 7. Im Ordnungsbussenverfahren werden keine Kosten erhoben.
Quelle: In meinem obigen Beitrag
Nein. Kostet gleich viel. Ausser sie entscheidensich, den "Übeltäter" an das Strafgericht zu verzeigen. Das dürfen sie jedoch nicht, wenn die Sache im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann. Ausser es ist noch ein Verzeigungstatbestand vorhanden oder der Gebüsste verlangt eine gerichtliche Entsscheidung.Kawa hat geschrieben:Hängt davon ab wo er den Kleber angebracht hat, ein Hinweisschild zu einem Fluchtweg zu verdecken kostet's wahrsch. mehr ...
Wobei das Fluchtschild wahrscheinlich jemandem gehört, womit wir wieder bei der Sachbeschädigung angelangt wären. Siehe Oben.