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Verfasst: 25.01.2007, 20:49
von PeppermintPatty
Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Ich habe letzten Frühling einen grösseren Betrag einbezahlt und diesen im Herbst noch "nachgebessert", da im Verlauf des Jahres eine Lohnerhöhung anstand. Für 2007 habe ich noch nichts bezahlt. Müsste ich jetzt für 2007 auch noch bezahlen (Vorauszahlung), d.h. für zwei Jahre Steuern buttern, bevor ich überhaupt eine Steuererklärung in BS ausgefüllt und in etwa weiss, wieviel ich überhaupt zu bezahlen habe?


Verdammt, muss man eigentlich das KV gemacht haben, damit man beim Steuer-Deutsch nachkommt? :o
nö, würde nix weiteres mehr zahlen, wenn du die 06er-steuer soweit schon vorausgezahlt hat. 07-er steuer wird ja erst in ca. anderthalb jahren fällig... :o

Verfasst: 25.01.2007, 20:52
von nogomet
ich wäre für eine quellensteuer, dann müsste ich mich nicht jedes jahr von neuem um diesen seich kümmern.

Verfasst: 25.01.2007, 21:42
von Modern Times
nogomet hat geschrieben:ich wäre für eine quellensteuer, dann müsste ich mich nicht jedes jahr von neuem um diesen seich kümmern.
Auch bei Quellensteuer müsstest Du jedes Jahr ein Formular ausfüllen, für Steuerrückvergütungen und Vermögenssteuer.

Verfasst: 26.01.2007, 07:38
von nogomet
Modern Times hat geschrieben:Auch bei Quellensteuer müsstest Du jedes Jahr ein Formular ausfüllen, für Steuerrückvergütungen und Vermögenssteuer.
nur ist das ziemlich einfach bei 0 vermögen ... ;)

Verfasst: 26.01.2007, 07:44
von Stanislaw
Ich als Bundesrat bezahle natürlich keine Steuern.

Verfasst: 23.05.2014, 16:09
von Brausebad
Das wird gewaltig in die Hosen gehen. Man entzieht dem Mittelstand noch mehr Geld und die Kaufkraft sinkt. Eine gefährliche Spirale. Dabei werden eigentlich von der wirtschaft erfahrene Arbeitskräfte gesucht. Nur sind diese den Unternehmen zu teuer. Hier müsste man ansetzen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/bund ... -1.1972934

Demnach zahlt ein heute 4-Jähriger während seines Arbeitslebens insgesamt 76 580 Euro mehr Rentenbeiträge, als er später an Rente kassiert.

Bei einem heute 14-Jährigen sind es sogar 77 230 Euro zu viel, bei einem 24-Jährigen 79 490 Euro.

Verfasst: 30.04.2015, 11:25
von Brausebad
Wusstet ihr, dass die Bundessteuer nur provisorisch ist und aus der Wehrsteuer von 1915 entstand? 2020 werden wir wieder darüber abstimmen, ob wir die Bundessteuer beibehalten oder abschaffen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Direkte_Bundessteuer
http://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3% ... euer%C2%BB

2010 Betrugen die Einnahmen rund 10 Mrd., 2015 werden es über 20 Mrd sein. Das ist die zweitwichtigste Einnahmequelle nach der Mehrwertsteuer von rund 23 Mrd (2014). Was würde wohl passieren, wenn wir 2020 die Bundessteuer ablehenen? 15 % Mehrwertsteuer, Benzin 2.50.-, Tabak Alkohosteuer rauf. etc!? Also eigentlich kann man sich die Abstimmung auch ersparen. Der Bund wird nicht einfach auf 30% seiner Einnahmen verzichten. Trotzdem wäre es ein Anhaltspunkt um den Mittelstand (also mich) zu entlasten. Die Bundessteuer halbieren und die MwSt auf 9% erhöhen. Die Subventionen und Zusatzleistungen (bei einem Paar mit 14K im Monat werden bis 15k pro Jahr für ein Kind subventioniert)... 5 Mrd Personalkosten beim Bund sind einfach wahnsinn. Das macht bei den 37'000 Mitarbeiter ein Schnitt von 135K! Aber das ist auf alle ebenen so.

Verfasst: 30.04.2015, 12:52
von team17
Brausebad hat geschrieben:Trotzdem wäre es ein Anhaltspunkt um den Mittelstand (also mich) zu entlasten. Die Bundessteuer halbieren und die MwSt auf 9% erhöhen.
Genau die MwSt erhöhen und dafür die Bundessteuer kürzen. Alle am unteren Ende der Einkommenstabelle werden dir sehr dankbar sein für diesen Vorschlag.

Verfasst: 30.04.2015, 13:09
von Asmodeus
team17 hat geschrieben:Genau die MwSt erhöhen und dafür die Bundessteuer kürzen. Alle am unteren Ende der Einkommenstabelle werden dir sehr dankbar sein für diesen Vorschlag.
Da wären wir noch mit der Einführung einer Luxussteuer besser bedient. Alles was mehr als 1000 CHF kostet wird zusätzlich mit einer Luxussteuer von 5% belastet.

Der neue PC kostet 1575 statt 1500 CHF. Das neue Auto kostet 31 500 statt 30 000 und der Nissan GTR kostet 125 400 statt 120 000.

Verfasst: 30.04.2015, 13:38
von SubComandante
Für eine Luxushure inkl. Chämpis und Koks zahle ich mehr als einen Schein. Müsste ich dann auch Luxussteuer dafür zahlen oder zählen Dienstleistungen nicht dazu?

Verfasst: 30.04.2015, 13:43
von Asmodeus
SubComandante hat geschrieben:Für eine Luxushure inkl. Chämpis und Koks zahle ich mehr als einen Schein. Müsste ich dann auch Luxussteuer dafür zahlen oder zählen Dienstleistungen nicht dazu?
Für Chämpis und Koks ja. Für die Hure.... hängt davon ab ob sie ein Zertifikat hat dass sie als besonders luxuirös auszeichnet. :cool:

Verfasst: 30.04.2015, 15:50
von Sharky
Asmodeus hat geschrieben:Da wären wir noch mit der Einführung einer Luxussteuer besser bedient. Alles was mehr als 1000 CHF kostet wird zusätzlich mit einer Luxussteuer von 5% belastet.

Der neue PC kostet 1575 statt 1500 CHF. Das neue Auto kostet 31 500 statt 30 000 und der Nissan GTR kostet 125 400 statt 120 000.
SubComandante hat geschrieben:Für eine Luxushure inkl. Chämpis und Koks zahle ich mehr als einen Schein. Müsste ich dann auch Luxussteuer dafür zahlen oder zählen Dienstleistungen nicht dazu?
Man kann sich ja auch ab Fr. 2'000.- einigen, dann passt das noch gerade rein. Auch die Kleinen sollen sich ja mal einen Spass können dürfen...

Verfasst: 30.04.2015, 16:41
von SubComandante
Sharky hat geschrieben:Man kann sich ja auch ab Fr. 2'000.- einigen, dann passt das noch gerade rein. Auch die Kleinen sollen sich ja mal einen Spass können dürfen...
Ja, Ankoten bei entsprechenden Modellen geht schon über 2'000.-. Aber wer so n.tartet ist, dem ist die Luxussteuer auch wurscht.

Verfasst: 04.07.2017, 12:45
von hemmliglunggi
Meine Steuerklärung wird in diesem Jahr etwas komplizierter als sonst: Erbschaft, Erbteilung mit Immobilien in anderem Kanton. Keine Lust, das selbst zu machen. Kann jemand einen guten Steuerberater in Basel empfehlen?

Verfasst: 04.07.2017, 14:47
von joggeliwurst
hemmliglunggi hat geschrieben:Meine Steuerklärung wird in diesem Jahr etwas komplizierter als sonst: Erbschaft, Erbteilung mit Immobilien in anderem Kanton. Keine Lust, das selbst zu machen. Kann jemand einen guten Steuerberater in Basel empfehlen?
ich lass es immer beim WBZ (Wohn und Bürozentrum) in Reinach machen. Sind halt Behinderte und es ist schon etwas gewöhnungsbedürftig beim 1. Mal hingehen, die kennen sich aber top aus, haben auch alle Abschüsse als Steuerberater und es unterstützt erst noch eine gute Sache! Bisher wurden wir immer top beraten!
https://www.wbz.ch/

Verfasst: 05.07.2017, 09:54
von hemmliglunggi
joggeliwurst hat geschrieben:ich lass es immer beim WBZ (Wohn und Bürozentrum) in Reinach machen. Sind halt Behinderte und es ist schon etwas gewöhnungsbedürftig beim 1. Mal hingehen, die kennen sich aber top aus, haben auch alle Abschüsse als Steuerberater und es unterstützt erst noch eine gute Sache! Bisher wurden wir immer top beraten!
https://www.wbz.ch/
Tönt gut. Dangge.

Verfasst: 05.07.2017, 14:15
von badcop
joggeliwurst hat geschrieben:ich lass es immer beim WBZ (Wohn und Bürozentrum) in Reinach machen. Sind halt Behinderte und es ist schon etwas gewöhnungsbedürftig beim 1. Mal hingehen, die kennen sich aber top aus, haben auch alle Abschüsse als Steuerberater und es unterstützt erst noch eine gute Sache! Bisher wurden wir immer top beraten!
https://www.wbz.ch/
mach ich seit jahren dort. ist zwar fast doppelt so teuer, aber für einen guten zweck und sie haben immer viel freude

Verfasst: 07.07.2017, 09:15
von Fulehung
Mir teilte das Steueramt in einem Schreiben, das mit 29. Juni 2017 datiert ist, mit: "Für das Ausfüllen und Rücksenden innert 5 Tagen danken wir Ihnen im Voraus."

Erhalten habe ich das Schreiben am 6. Juli 2017 (war in einem B-Post-Kuvert mit Poststempel 3. Juli). Ab wann läuft jetzt diese 5-Tages-Frist. Und darf man als Behörde überhaupt solche 5-Tages-Fristen setzen, v.a. zur Ferienzeit?

Verfasst: 07.07.2017, 13:26
von Brausebad
Ruf doch am besten kurz an und erkläre denen, dass du das Schreiben erst gestern erhalten hast und die Sache bis Datum X erledigst. Meistens arbeiten da auch nur Menschen, und die sind froh um Bescheid.

Verfasst: 07.07.2017, 20:00
von SubComandante
Brausebad hat geschrieben:Ruf doch am besten kurz an und erkläre denen, dass du das Schreiben erst gestern erhalten hast und die Sache bis Datum X erledigst. Meistens arbeiten da auch nur Menschen, und die sind froh um Bescheid.
Ich habe bisher auch erlebt, dass man sich bei einem Anliegen am besten direkt beim Steueramt meldet. Keine Vorwürfe machen wegen Brief zu spät abgeschickt, sondern sagen, dass der Brief erst heute kam und dass man gerne die Steuererklärung in 5 Tagen eingesendet hat. Im schlimmsten Fall erheben sie Gebühren...

Verfasst: 10.07.2017, 11:33
von Fulehung
Ich habe inzwischen angerufen. Steuerbeamte behauptete, auch bei einer 5-Tage-Frist würde die Steuerverwaltung erst nach 30 Tagen wieder aktiv (na ja, darauf würde ich mich jetzt nicht verlassen). Interessant war aber der Hinweis, dass das System der Steuerverwaltung registriert, an welchem Tag ein Brief ihr Haus verlässt.

Verfasst: 10.07.2017, 13:17
von dasto
Das ist wohl bei den meisten Ämtern so, dass man, wenn es nicht gerade um unglaublich dringende Sachen geht, im Hintergrund genug Frist eingeräumt wird, da man so einfach einem Grossteil des allfälligen Ärgers umgehen kann..

Verfasst: 08.08.2017, 08:11
von Brausebad
Ist längst überfällig, dass das Bürokratiemonster der Bankenlobby abgeschafft wird.

http://www.msn.com/de-ch/finanzen/top-s ... ocid=ientp