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Verfasst: 31.05.2006, 19:11
von Richturd
Kawa hat geschrieben:Schäm di Richturd, du alte Sack :D :p :)
Kultur mues sich ebe usdeeeeehne.... :p ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken, vielleicht bin ich der Aelteste?

Verfasst: 31.05.2006, 19:20
von Richturd
Rankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte? :rolleyes:
Du bist ja ein richtiger Bösewicht :p
Ohne Anwalt könnte das schon passieren. Nur, dann gibt es auch weitere Instanzen und das weiss auch die hiesige Justiz.

Verfasst: 31.05.2006, 19:22
von Zemdil
Richturd hat geschrieben: ... ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken ...
PN an eine vo uns und mir prüefe di Gsuech. ;)

Verfasst: 31.05.2006, 19:24
von Kawa
Richturd hat geschrieben: ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken, vielleicht bin ich der Aelteste?
Keine Chance, da gibts schon das Zemdilia :D :D :D
PS : Si könnte scho no eine bruche wo uf ihri fahne ufpasst http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=15683

Verfasst: 31.05.2006, 19:32
von Goofy
Kawa hat geschrieben:Keine Chance, da gibts schon das Zemdilia :D :D :D
PS : Si könnte scho no eine bruche wo uf ihri fahne ufpasst http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=15683
Da müsste man noch diskutieren, nach welchen Kriterien dies bestimmt wird :D

Verfasst: 31.05.2006, 19:46
von V.I.P.
quasimodo hat geschrieben:http://www.onlinereports.ch

Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken.
aight vollgeil!!! 1:0 ;)

Verfasst: 31.05.2006, 20:04
von Kawa
Weder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken".
Beim "Polizeiexperten" schon, bei einem normalen Menschen sicher nicht ;)
Das Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.
Gratuliere Lemieux, diese Aussage hast ihm gut eingebleut :p

Verfasst: 31.05.2006, 20:15
von Richturd
[quote="Zemdil"]PN an eine vo uns und mir prüefe di Gsuech. ]

und dann weiter an der Rohrgasse? ;)

Verfasst: 31.05.2006, 23:29
von Lemieux
Rankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte? :rolleyes:
So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.

Verfasst: 31.05.2006, 23:38
von schnauz
Lemieux hat geschrieben:So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.
ohne klage auch kein richter !





soll ich mehr schreiben oder eine klage wegen missbrauch einer fernmeldeanlage riskieren?






.

Verfasst: 31.05.2006, 23:52
von Kawa
schnauz hat geschrieben: soll ich mehr schreiben oder eine klage wegen missbrauch einer fernmeldeanlage riskieren?
Von dem hat doch niemand mehr Angst (Richturd sei's gedankt) :D :D :D

Verfasst: 01.06.2006, 00:30
von XxNOSTRADAMUSxX
hahahaha do heschen mario, nimmen ins muul und lutsch dra...

Verfasst: 01.06.2006, 01:04
von schnauz
Kawa hat geschrieben:Von dem hat doch niemand mehr Angst (Richturd sei's gedankt) :D :D :D
angst und macht sind 2 paar stiefel !


.

Verfasst: 01.06.2006, 01:51
von deepsleep
Richturd, Lemieux

Gut gemacht. (auf Schulter klopf)

Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!

Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.

Oder irre ich mich da?

Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.

Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep

Verfasst: 01.06.2006, 08:50
von Lemieux
deepsleep hat geschrieben:Richturd, Lemieux

Gut gemacht. (auf Schulter klopf)

Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!

Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.

Oder irre ich mich da?

Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.

Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep
Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt. Letzten Endes fehlt es schlicht am Schaden bei Richturd. Bei allen anderen ist die ganze Geschichte rechtskräftig und die blosse Datenbeschaffung aufs Tapet zu bringen scheint mir doch etwas gar viel Aufwand für wenig Ertrag. Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.

Verfasst: 01.06.2006, 09:11
von deepsleep
Danke für die fixe Antwort.
Lemieux hat geschrieben:Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.
Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?

Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»

Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......

BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT

Verfasst: 01.06.2006, 09:17
von Lemieux
deepsleep hat geschrieben:Danke für die fixe Antwort.



Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?

Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»

Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......

BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT
Merci :)

Leider bin ich zur Zeit ziemlich ausgelastet und deshalb nicht wirklich in der Lage, die Geschichte so zu Papier zu bringen, dass man sie einreichen könnte...

So geil! Das ich das noch erleben darf! Mario Rupp und die Judas Thematik....

Verfasst: 01.06.2006, 10:40
von Armani
:) So, nun hat der Rupp den Spass, den er haben wollte. Interessant an der Sache ist doch nun folgendes:
Der 54jährige hat ausgesagt, dass er Rupp gesehen habe, wie er nichts unternommen hat, als die GCZ Hooligans auf die FCB Fans losgingen. Das muss nun iuristisch bewertet werden. Ich denke an Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches. Sind das Offizialdelikte? Dann müsste sofort ein Verfahren eröffnet werden. Wir klären das sofort beim Anwalt ab, Infos folgen....



FCB-Fan vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen

BASEL/BÜLACH. - Ein im Kanton Zürich wohnhafter FCB-Fan (54) ist vom Vorwurf der Ehrverletzung durch Missbrauch von Fernmeldeanlagen freigesprochen worden. Geklagt hatte Mario Rupp, Hooligan-Fahndungsexperte der Kantonspolizei Basel-Stadt, gegen einen Eintrag im Online-"fcbforum".

Der in Bassersdorf wohnhafte FCB-Fan ("Ich bin Stadtbasler") hatte den Polizei-Spezialisten Rupp, ohne ihn namentlich zu nennen, am 7. Dezember 2004 auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" in einem anonymen Eintrag als "Judas" bezeichnet und den Kommentar mit dem "wirklichkeitsfremden Foto eines unansehnliches Mannes" (so das Bezirksgericht) ergänzt. Dafür war er am 22. August 2005 vom Statthalteramt Bülach zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden.

Der Forums-Eintrag bezog sich auf Krawallszenen nach dem Fussballspiel GC gegen den FC Basel vom 5. Dezember 2004, bei denen er gesehen habe, wie Rupp "vor dem Hardturmstadion in Zürich tatenlos zugeschaut habe, wie Hooligans vom Fussballclub GC mit Baselballschlägern (sic!, Red.) und andern Utensilien auf die harmlosen FCB-Fans losgegangen seien" (so die Sachverhaltsschilderung in der Urteilsbegründung). Jener Fussballmatch ging deshalb in die sportlichen Annalen ein, weil vor Spielbeginn 427 im Zug an das Spiel reisende FCB-Fans im Bahnhof Zürich-Altstetten vorsorglich verhaftet worden waren.

Mit seiner Einsprache vor dem Bülacher Bezirksgericht erhielt der FCB-Fan nun Recht: Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung kommt das Gericht zum Schluss, es sei "nicht ersichtlich", inwiefern mit einem Forumsbeitrag in die Privatsphäre einer Person eingedrungen werden soll. Anders als bei beispielsweise bei schikanösen Telefonanrufen müsse der Leser den geschützten Bereich der Privatsphäre verlassen. Weder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, bei beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken". Das Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.

Der klagende Polizeifahnder war bisher nicht erreichbar. Der freigesprochene FCB-Fan erklärte gegenüber OnlineReports, der Kläger habe keinen Rekurs eingelegt, das Urteil sei rechtskräftig. (31. Mai 2006)

Verfasst: 01.06.2006, 14:46
von macau
deepsleep hat geschrieben: Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Das ist vor allem für Jene von Interesse, welche bereits eine Busse bezahlt haben (StPO ZH):

§ 449. Gegen ein rechtskräftiges Urteil, durch welches eine Strafe oder eine Massnahme verhängt wurde, kann Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten verlangt werden:

1. wenn durch ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Nachteil des Verurteilten auf das frühere Strafverfahren eingewirkt wurde]
Lemieux hat geschrieben:Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt.


Die Bundesbeörde koordiniert nur die Überwachung bei den Fernmeldeanbietern. Gesuche von kantonalen Strafverfolgungsbehörden müssen zwingend von einem Richter (je nach Kanton unterschiedlich) genehmigt werden.

***

In Basel widersprechen Art. 86 und Art. 87 der Strafprozessordnung dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und sind somit nicht rechtmässig.

Insbesondere braucht es auch zur Überwachung öffentlicher AnschlÜsse (und Internetcafes) eine richterliche Genehmigung (Art. 4 Abs. 2 BÜPF), was laut StPO BS nicht nötig ist.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/780_1/a4.html

Die Stawa überwacht z. B. in Basel Internetcafes (selbstverständlich ohne richterliche Genehmigung), obwohl sie das nicht darf. Schon vor einiger Zeit habe ich die Stawa darauf angesprochen, aber noch keine Antwort erhalten.

Verfasst: 01.06.2006, 14:59
von baslerstab
Armani hat geschrieben: :) So, nun hat der Rupp den Spass, den er haben wollte. Interessant an der Sache ist doch nun folgendes:
Der 54jährige hat ausgesagt, dass er Rupp gesehen habe, wie er nichts unternommen hat, als die GCZ Hooligans auf die FCB Fans losgingen. Das muss nun iuristisch bewertet werden. Ich denke an Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches. Sind das Offizialdelikte? Dann müsste sofort ein Verfahren eröffnet werden. Wir klären das sofort beim Anwalt ab, Infos folgen....
das habe ich mich auch schon gefragt. wenn doch über den missbrauch einer fernmeldeanlage verhandelt wird, sollte der aufgeführte tatbestand einer unterlassenen hilfeleistunge eines beamten doch eigentlich ins auge stechen und wellen schlagen. sollte dies nicht der fall sein, müsste es doch ein leichtes sein, ein opfer von damals zur anzeige zu bewegen. da der erwähnte tatbestand bereits auf einem juristischen dokument, als auslöser einer "straftat" vermerkt ist, dürfte die beweisführung doch ein selbstläufer sein.....!

was meinen die forumsjuristen dazu?

Verfasst: 01.06.2006, 15:09
von Captain Sky
baslerstab hat geschrieben:was meinen die forumsjuristen dazu?
Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.

Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...

Verfasst: 01.06.2006, 15:29
von könig
Richturd hat geschrieben: ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken
und so schnell kann man sein image wieder zunichte machen...

:D

Verfasst: 01.06.2006, 15:51
von Lemieux
Captain Sky hat geschrieben:Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.

Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
*sign.

Verfasst: 01.06.2006, 15:53
von Rankhof
Lemieux hat geschrieben:*sign.
*sign????

Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui... :)

Verfasst: 01.06.2006, 15:53
von Schooffseggel
Rankhof hat geschrieben:*sign????

Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui... :)
hehe, das han i jetz au grad dängt :p

Verfasst: 01.06.2006, 15:57
von AVATAR
könig hat geschrieben:und so schnell kann man sein image wieder zunichte machen...

:D
gibst da was zu motzen, oder wat..................... :p

Verfasst: 01.06.2006, 16:01
von Lemieux
Rankhof hat geschrieben:*sign????

Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui... :)
elender Winkeladvokat! Da nimmt einem mal jemand die Arbeit ab und schon wird man daran aufgehängt. :mad:

Verfasst: 01.06.2006, 16:38
von Rankhof
Lemieux hat geschrieben:elender Winkeladvokat! Da nimmt einem mal jemand die Arbeit ab und schon wird man daran aufgehängt. :mad:
danke fürs Kompliment :D

(bzw., nach Ruppscher Auffassung wäre dein Statement ein Missbrauch einer FMA... :) )

Verfasst: 01.06.2006, 18:11
von Bender
Captain Sky hat geschrieben: Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
Melde mich als Zeugen.

Verfasst: 01.06.2006, 18:33
von Gevatter Rhein
Bender hat geschrieben:Melde mich als Zeugen.
Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Bender aka Delling ist vor Gericht kaum was wert. Die brauchen nur 5 deiner Postings hier vorzulesen, und jeder Richter dieser Welt wird sofort darauf erkennen, dass du entweder blind bist oder ein notorischer Lügner :p