Verfasst: 31.05.2006, 19:11
Kultur mues sich ebe usdeeeeehne....Kawa hat geschrieben:Schäm di Richturd, du alte Sack![]()
![]()
![]()

Kultur mues sich ebe usdeeeeehne....Kawa hat geschrieben:Schäm di Richturd, du alte Sack![]()
![]()
![]()
Du bist ja ein richtiger BösewichtRankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte?![]()
PN an eine vo uns und mir prüefe di Gsuech.Richturd hat geschrieben: ... ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken ...
Keine Chance, da gibts schon das ZemdiliaRichturd hat geschrieben: ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken, vielleicht bin ich der Aelteste?
Da müsste man noch diskutieren, nach welchen Kriterien dies bestimmt wirdKawa hat geschrieben:Keine Chance, da gibts schon das Zemdilia![]()
![]()
PS : Si könnte scho no eine bruche wo uf ihri fahne ufpasst http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=15683
aight vollgeil!!! 1:0quasimodo hat geschrieben:http://www.onlinereports.ch
Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken.
Beim "Polizeiexperten" schon, bei einem normalen Menschen sicher nichtWeder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken".
Gratuliere Lemieux, diese Aussage hast ihm gut eingebleutDas Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.
So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.Rankhof hat geschrieben:bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte?![]()
ohne klage auch kein richter !Lemieux hat geschrieben:So wie ich die Basler Strafgerichte kenne, hätten sie dem Kollegen Rupp wohl mit Genuss einen reingebremst. Die meisten der Richter am Basler Strafgericht halte ich für äusserst fähig und unabhängig.
Von dem hat doch niemand mehr Angst (Richturd sei's gedankt)schnauz hat geschrieben: soll ich mehr schreiben oder eine klage wegen missbrauch einer fernmeldeanlage riskieren?
angst und macht sind 2 paar stiefel !Kawa hat geschrieben:Von dem hat doch niemand mehr Angst (Richturd sei's gedankt)![]()
![]()
![]()
Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt. Letzten Endes fehlt es schlicht am Schaden bei Richturd. Bei allen anderen ist die ganze Geschichte rechtskräftig und die blosse Datenbeschaffung aufs Tapet zu bringen scheint mir doch etwas gar viel Aufwand für wenig Ertrag. Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.deepsleep hat geschrieben:Richturd, Lemieux
Gut gemacht. (auf Schulter klopf)
Ich bin ja Grundsätzlich dafür, dass unsere Gesetzte angewandt werden, aber gopferglemmi richtig. Dann bräuchten wir auch keine «Huligähn»-DB. Insofern nochmals: GUT GEMACHT!
Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Oder irre ich mich da?
Und nur aus Neugierde: Könnte diesbezüglich ein Verfahren (gegen die Polizei, Staat o.ä.) eingeleitet werden und wer (ev. Richturd als Geschädigter und Entanonymisierter) müsste ein solches beantragen.
Gruess und (ich kann's nicht oft genug sagen) GUT GEMACHT
Deepsleep
Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?Lemieux hat geschrieben:Wie schon gesagt, die ganze Geschichte bietet enorm viel Potential für eine Unmenge an Beschwerden. Ob diese den Betroffenen jedoch etwas bringt, halte ich für eher fragwürdig.
Mercideepsleep hat geschrieben:Danke für die fixe Antwort.
Da gebe ich Dir recht, den Betroffenen hilfts vermutlich nicht. Aber sollte man den Behörden nicht auch ab und an auf die Finger klopfen um den Damen und Herren wieder einmal klar zu machen, dass sie dazu da sind, um das CH-Recht umzusetzen, Gesetze zu befolgen und fürs Volk statt dagegen zu arbeiten?
Eigentlich ist das ähnlich wie Altstetten: Das Verfahren, welches man gegen die StaPo eröffnet hat, bringt ja den Betroffenen eigentlich auch nichts. Die Nachricht an die StaPo ist aus meiner Sicht aber mehr als deutlich: «Passt auf, ihr seid dazu da um das Recht anzuwenden/umzusetzen, aber nicht um neues Recht zu schaffen. Willkür wird nicht toleriert. Wir schauen Euch auf die Finger.»
Wie kannst du als Exekutive vom Volk verlangen, sich an Gesetze und geltendes Recht zu halten, wenn du es selbst gerade so auslegst, wie es Dir recht und billig ist? Kein Wunder, wenn jeder macht, wie er gerade will......
BTW: Hab ich's schon erwähnt? GUT GEMACHT
Das ist vor allem für Jene von Interesse, welche bereits eine Busse bezahlt haben (StPO ZH):deepsleep hat geschrieben: Was mich jetzt aber noch interessieren würde, ist, wie sich das Urteil im Kontext zur Datenbeschaffung liest. Wenn ja die Anzeige (Missbrauch einer FMA gem. 179blabla) gemäss Urteil als solches nicht tragbar ist, wäre somit ja auch die Datenbeschaffung (Zuordnung der IP-Adresse zur Person/Anschrift) wohl definitiv und endgültigst endgültig illegal gewesen. Zumal ich kaum glaube, dass da ein Richter die Beschaffung der Adressdaten bewilligt hat.
Lemieux hat geschrieben:Die ganze Datenbeschaffung war definitiv problematisch... Eine richterliche Bewilligung braucht man jedoch nicht, es gibt eine "unabhängige" Bundesbehörde, welche diese Tätigkeit überwacht und bewilligt.
das habe ich mich auch schon gefragt. wenn doch über den missbrauch einer fernmeldeanlage verhandelt wird, sollte der aufgeführte tatbestand einer unterlassenen hilfeleistunge eines beamten doch eigentlich ins auge stechen und wellen schlagen. sollte dies nicht der fall sein, müsste es doch ein leichtes sein, ein opfer von damals zur anzeige zu bewegen. da der erwähnte tatbestand bereits auf einem juristischen dokument, als auslöser einer "straftat" vermerkt ist, dürfte die beweisführung doch ein selbstläufer sein.....!Armani hat geschrieben:So, nun hat der Rupp den Spass, den er haben wollte. Interessant an der Sache ist doch nun folgendes:
Der 54jährige hat ausgesagt, dass er Rupp gesehen habe, wie er nichts unternommen hat, als die GCZ Hooligans auf die FCB Fans losgingen. Das muss nun iuristisch bewertet werden. Ich denke an Unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches. Sind das Offizialdelikte? Dann müsste sofort ein Verfahren eröffnet werden. Wir klären das sofort beim Anwalt ab, Infos folgen....
Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.baslerstab hat geschrieben:was meinen die forumsjuristen dazu?
und so schnell kann man sein image wieder zunichte machen...Richturd hat geschrieben: ich will auch Mitglied sein bei den alten Säcken
*sign.Captain Sky hat geschrieben:Bin nicht Jurist, aber im Urteil wird IMHO nicht bestätigt, dass es den Fall von unterlassener Hilfeleistung gab, sondern nur geschrieben, dass der Angeklagte diesen Fall annimmt.
Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
*sign????Lemieux hat geschrieben:*sign.
hehe, das han i jetz au grad dängtRankhof hat geschrieben:*sign????
Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui...![]()
gibst da was zu motzen, oder wat.....................könig hat geschrieben:und so schnell kann man sein image wieder zunichte machen...
![]()
elender Winkeladvokat! Da nimmt einem mal jemand die Arbeit ab und schon wird man daran aufgehängt.Rankhof hat geschrieben:*sign????
Du bist nicht Jurist? Aber vertrittst Leute vor Gericht? Uiuiui...![]()
danke fürs KomplimentLemieux hat geschrieben:elender Winkeladvokat! Da nimmt einem mal jemand die Arbeit ab und schon wird man daran aufgehängt.![]()
Melde mich als Zeugen.Captain Sky hat geschrieben: Ausserdem hätte man Rupp wohl schon lange wegen dem Anzeigen können (wenn die nötigen Beweise/Zeugen vorhanden sind)...
Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Bender aka Delling ist vor Gericht kaum was wert. Die brauchen nur 5 deiner Postings hier vorzulesen, und jeder Richter dieser Welt wird sofort darauf erkennen, dass du entweder blind bist oder ein notorischer LügnerBender hat geschrieben:Melde mich als Zeugen.