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Verfasst: 24.11.2016, 18:02
von dasto

Verfasst: 24.11.2016, 18:14
von kogokg
Also so wie ich das verstehe, muss ich die Rechnung der Inkasso nicht bezahlen, sondern die Rechnung des Gläubigers (wenn ich eine hätte)? Also darf ein Unternehmen eine Inkasso beauftragen, Geld einzutreiben, aber der Betreibende muss nicht zahlen? Also quasi legale Angstmacherei?

Verfasst: 24.11.2016, 18:18
von kogokg
Danke.

Beantworte jetzt meine Frage auch selber

http://www.beobachter.ch/geld-sicherhei ... so-zahlen/

Erbrecht

Verfasst: 05.07.2017, 15:35
von 4059
Wird zur Errechnung des Pflichtteils immer der gesetzliche Anspruch unter Einbezug aller potenziellen Erben errechnet? Auch wenn zB ein Ehevertrag bestand und/oder die Ehefrau auf ihren Anspruch verzichtet?

Verfasst: 07.07.2017, 22:04
von ebichu
salli zämme
Ich habe eine frage wegen der Mietzinsreduktion. Wir wohnen seit 4 Jahren im Gundeli. Vor gefühlten 2 Jahren ist dann der Referenzzinssatz von 2 auf 1.75 gesunken und der Vermieter ist unserem Begehren der Zinsreduktion teilweise nachgekommen. Da ja vor einem Monat der Referenzzinssatz erneut um 0.25% gesunken ist haben wir erneut ein Gesuch zur Reduktion gestellt. Der Vermieter antwortet nun dass er die Miete nicht weiter senken will unter "Berücksichtigung des Teuerungsausgleichs (ein Witz oder?) und der Kostensteigerung (ich sehe nirgens in unserem Haus auch nur ansatzweise eine Investition)". Ausserdem behauptet er, unsere Nettomiete liegt unterhalb der üblichen Marktmiete im Gundeldinger Quartier. Zur beurteilung hätten sie das Mietpreisraster BS hinzugezogen. Und dann noch ein wenig blabla wegen einem tollen Preis-Leistungsverhältnis unserer Wohnung.

ich frage mal grundsätzlich: Lohnt es sich, die noch ein wenig zu piesacken? Würde zB gerne diese Kostensteigerung konkreter sehen. Soll ich weiter aktiv werden oder hab ich nur viel aufwand und wenig ertrag?

danke für eure einschätzung

Verfasst: 30.08.2017, 22:18
von Doppelchnopf
Unser Nachbar hat direkt an die Parzellengrenze einen Whirlpool aufgestellt, nun sieht es so aus, dass dieser mit einem Partyzelt oder ähnlichem gedeckt wird.
Habe mal gelesen, dass ein Partyzelt, welches mehr wie 2 Monate am Stück aufgestellt ist, eine Bewilligung benötigt. Wie sieht dies aus, wenn das Gestänge permanent steht und das Zelt nur bei Bedarf aufgestellt wird?
Benötigt man für einen Whirlpool eine Baubewilligung?
Darf man diesen ohne Absprache mit dem Nachbar direkt an die Parzellengrenze stellen?

Verfasst: 31.08.2017, 00:40
von Taratonga
Doppelchnopf hat geschrieben:Unser Nachbar hat direkt an die Parzellengrenze einen Whirlpool aufgestellt, nun sieht es so aus, dass dieser mit einem Partyzelt oder ähnlichem gedeckt wird.
Habe mal gelesen, dass ein Partyzelt, welches mehr wie 2 Monate am Stück aufgestellt ist, eine Bewilligung benötigt. Wie sieht dies aus, wenn das Gestänge permanent steht und das Zelt nur bei Bedarf aufgestellt wird?
Benötigt man für einen Whirlpool eine Baubewilligung?
Darf man diesen ohne Absprache mit dem Nachbar direkt an die Parzellengrenze stellen?
Ähm... und was genau stört Dich jetzt daran? Und ob mit oder ohne Bewilligung, willst Du ihm dann den Pool oder das Zelt verbieten? Das tönt ja schwerst nach Bünzlitum der spiessigsten Sorte

Verfasst: 31.08.2017, 01:29
von macau
Doppelchnopf hat geschrieben:Unser Nachbar hat direkt an die Parzellengrenze einen Whirlpool aufgestellt, nun sieht es so aus, dass dieser mit einem Partyzelt oder ähnlichem gedeckt wird...
https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q= ... LkkRewou0Q

Verfasst: 31.08.2017, 07:30
von Doppelchnopf
Taratonga hat geschrieben:Ähm... und was genau stört Dich jetzt daran? Und ob mit oder ohne Bewilligung, willst Du ihm dann den Pool oder das Zelt verbieten? Das tönt ja schwerst nach Bünzlitum der spiessigsten Sorte
Ähm wird extrem rege gebraucht... u.a. Bis 23:00, z.t. Mit lauter musik. Anfangs wars ja ok....
Hinzukommt, dass der pool geheizt wird und wir den motor auch bei geschlossenen fenstern extrem gut hören.
Glaub mir, hatte am anfang kein problem damit....
Aber mittlerweile stört mich dies mehr. Zumal der garten des nachbars gross genug wäre.... nur hätte er dann den lärm direkt neben SEINER terrasse, wo er isst, etc

Verfasst: 31.08.2017, 09:17
von badandugly
Egal, ob es einzelne hier als bünzlig bezeichnen: Es ist abzuklären, ob es korrekt ist. Dabei kann Dir der HEV helfen, falls Du Mitglied bist. Es betrifft ja auch die Nachtruhe, wie Du schreibs. Die Heizung mit den Lärmemissionen ist ebenfalls ein Aspekt.
Ich müsste das auch nicht den ganzen Tag hören wollen, daher abklären und dann mit diesem Hintergrundwissen das Gespräch suchen. Bekannte hatten das selbe Problem mit einem Wärmetauscher einer Wärmepumpe, der fast permanente Brummton macht auf die Dauer "wahnsinnig"
Daher ist Dein Problem absolut nachvollziehbar und hat nix mit Bünzli zu tun, es geht um Fairness, Rücksichtnahme und Toleranz, die nicht einseitig eingefordert werden sollte.

Verfasst: 31.08.2017, 10:06
von whizzkid
Doppelchnopf hat geschrieben:Unser Nachbar hat direkt an die Parzellengrenze einen Whirlpool aufgestellt, nun sieht es so aus, dass dieser mit einem Partyzelt oder ähnlichem gedeckt wird.
Habe mal gelesen, dass ein Partyzelt, welches mehr wie 2 Monate am Stück aufgestellt ist, eine Bewilligung benötigt. Wie sieht dies aus, wenn das Gestänge permanent steht und das Zelt nur bei Bedarf aufgestellt wird?
Benötigt man für einen Whirlpool eine Baubewilligung?
Darf man diesen ohne Absprache mit dem Nachbar direkt an die Parzellengrenze stellen?
Erinnert mich irgendwie an King of Queens Folge Swim Neighbours :D

Verfasst: 31.08.2017, 15:43
von macau
Doppelchnopf hat geschrieben:Hinzukommt, dass der pool geheizt wird und wir den motor auch bei geschlossenen fenstern extrem gut hören.
Ich gehe davon aus, dass dieser Pool in jedem Kanon eine Baubewilligung braucht.

Das einfachste wäre eine Meldung an die Bauverwaltung der Gemeinde, dass vor deinem Fenster eine unbewilligte Anlage steht, verbunden mit der Bitte um Abhilfe.

Verfasst: 01.09.2017, 14:43
von canon
macau hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass dieser Pool in jedem Kanon eine Baubewilligung braucht.

Das einfachste wäre eine Meldung an die Bauverwaltung der Gemeinde, dass vor deinem Fenster eine unbewilligte Anlage steht, verbunden mit der Bitte um Abhilfe.
wahrscheinlich wäre das einfachste, ein gespräch mit dem nachbarn zu führen solange man überhaupt sprechen kann... ansonsten könnte man auch einen brief an den nachbar schreiben und falls dies alles nichts hilft, kann man zur bauverwaltung gehen...

Verfasst: 01.09.2017, 17:25
von Doppelchnopf
canon hat geschrieben:wahrscheinlich wäre das einfachste, ein gespräch mit dem nachbarn zu führen solange man überhaupt sprechen kann... ansonsten könnte man auch einen brief an den nachbar schreiben und falls dies alles nichts hilft, kann man zur bauverwaltung gehen...
Werde ich machen.
Ging mir in erster Linie darum, dies rechtlich zuerst abzuklären

Wie es Badandugly hervorragend geschhrieben hat:
badandugly hat geschrieben:Egal, ob es einzelne hier als bünzlig bezeichnen: Es ist abzuklären, ob es korrekt ist. Dabei kann Dir der HEV helfen, falls Du Mitglied bist. Es betrifft ja auch die Nachtruhe, wie Du schreibs. Die Heizung mit den Lärmemissionen ist ebenfalls ein Aspekt.
Ich müsste das auch nicht den ganzen Tag hören wollen, daher abklären und dann mit diesem Hintergrundwissen das Gespräch suchen. Bekannte hatten das selbe Problem mit einem Wärmetauscher einer Wärmepumpe, der fast permanente Brummton macht auf die Dauer "wahnsinnig"
Daher ist Dein Problem absolut nachvollziehbar und hat nix mit Bünzli zu tun, es geht um Fairness, Rücksichtnahme und Toleranz, die nicht einseitig eingefordert werden sollte.
@Macau: Danke für einen Link!

Verfasst: 02.09.2017, 17:49
von Rey2
Ich hoffe es ist ok, wenn ich diesen Thread für meinen Mist missbrauche.

Ich habe 2016 beim EM-Tippspiel auf blick-online mitgemacht, ziemlich scheisse getippt und plötzlich eine Mail gekriegt, ich hätte ein Sonntagsblick Jahresabo "gewonnen".... Ich habe per Kontaktformular auf blick.ch mitgeteilt, dass ich darauf verzichten möchte. Geschickt haben sie es mir trotzdem. Ich dachte na gut, schmeiss ich die Scheisse eben jedes mal ungelesen ins Altpapier. Nach ein paar Monaten wurde es mir zu doof und erneut via Kontaktformular mitgeteilt, dass ich die Zeitung weder möchte noch lese und sie den Versand einstellen sollen. Keine Antwort, blick kommt weiter jede Woche.

Nun wurde ich bereits zum 4. Mal per Brief darauf hingewiesen, dass das Abo bald endet mit beiliegendem Einzahlungsschein für ein neues Jahresabo. Ich dachte ich brauche nicht zu reagieren, denn es hiess in der Mail zu diesem "Gewinn": "Das Gratis-Abo endet automatisch. Sie müssen sich also um nichts kümmern. Kurz vor Ablauf des Jahresabos unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zur nahtlosen Weiterführung des sonntäglichen Lesespasses." Heute dann aber der Knaller, es kam ein Brief wo mir für die Verlängerung des Abos gedankt wird mit einer Mahnung...

Was ist zu tun?
a) weiter gar nichts unternehmen
b) denen mal den Tarif (schriftlich) durchgeben
c) im Piero-Stil ins Ringier Gebäude fahren

Verfasst: 02.09.2017, 19:45
von SubComandante
Emotional wäre c sicher in Ordnung, aber (b) ist hier wohl eher angebracht. Ansonsten darfst Du Dich bald mit irgendeinem dubiosen Inkassoinstitut herumschlagen.

Verfasst: 06.09.2017, 00:31
von Rey2
SubComandante hat geschrieben:Emotional wäre c sicher in Ordnung, aber (b) ist hier wohl eher angebracht. Ansonsten darfst Du Dich bald mit irgendeinem dubiosen Inkassoinstitut herumschlagen.
Danke Dir. Bin Deinem Rat gefolgt und hab mal ein Einschreiben rausgelassen. Kleines Schmankerl daraus: Ihre Zeitungen landeten stets ungelesen im Müll, was Ihrer Form von Journalismus wahrscheinlich bestens entsprochen hat.

Bin jetzt mal gespannt auf Antwort aus dem Hause Ringier. Ich gehe davon aus, dass die Sache damit gegessen ist. Traurig, dass unsere Medien sowas nötig haben.

Verfasst: 07.09.2017, 11:02
von Bierathlet
Ein Kollege wartet seit dem 4. September auf seinen Lohn. Nun hiess es von Seiten der Firma, dass er nächsten Montag vorbei gehen muss (davor haben sie keine "Zeit"), um etwas zu unterschreiben, damit er seinen Lohn erhält.
Ihm wird nicht gesagt, was er da unterschreiben soll. Bei der Firma handelt es sich um ein Start-Up Unternehmen, das ich im Cateringbereich tätig ist. Er vermutet, dass er da irgendwas unterschreiben soll, was ihm nur Nachteile bringen wird.

Verfasst: 07.09.2017, 11:03
von Bierathlet
Ein Kollege wartet seit dem 4. September auf seinen Lohn. Nun hiess es von Seiten der Firma, dass er nächsten Montag vorbei gehen muss (davor haben sie keine "Zeit"), um etwas zu unterschreiben, damit er seinen Lohn erhält.
Ihm wird nicht gesagt, was er da unterschreiben soll. Bei der Firma handelt es sich um ein Start-Up Unternehmen, das ich im Cateringbereich tätig ist. Er vermutet, dass er da irgendwas unterschreiben soll, was ihm nur Nachteile bringen wird, weil er sich mal über eine 17-Stunden Schicht beschwert hat.

Das Vorgehen der Firma ist wohl nicht gesetzeskonform, oder? Was sollte man in so einer Situation machen?

Verfasst: 02.10.2017, 19:14
von z basel a mym ryy
Folgendes:

Ich möchte einen uralten Leserkommentar von mir löschen, welcher auf der online Ausgabe einer Schweizer Zeitung immernoch ersichtlich ist, wenn ich nach meinem Namen google.

Was muss ich tun, damit ich eine Löschung erlangen kann? Hab ich überhaupt das Recht auf eine Löschung oder Anonymisierung?

Bereits getan habe ich: Zwei EMail an Kundendienst und Webmaster - aber ich habe keine Antwort erhalten!...

Danke für eure Hilfe

Verfasst: 03.10.2017, 09:53
von Brausebad
z basel a mym ryy hat geschrieben:Folgendes:

Ich möchte einen uralten Leserkommentar von mir löschen, welcher auf der online Ausgabe einer Schweizer Zeitung immernoch ersichtlich ist, wenn ich nach meinem Namen google.

Was muss ich tun, damit ich eine Löschung erlangen kann? Hab ich überhaupt das Recht auf eine Löschung oder Anonymisierung?

Bereits getan habe ich: Zwei EMail an Kundendienst und Webmaster - aber ich habe keine Antwort erhalten!...

Danke für eure Hilfe
Das Problem kenne ich. Deshalb benutze ich auch nicht mehr meinen richtigen Namen (für alle die jetzt überrascht sind; Ich heisse gar nicht Brausebad). Bei mir war es jedoch nicht ein Leserkommentar, sondern eine andere Publizierung die ich nicht selber "verfasste" (aber mitverantwortlich war).

Jedenfalls sind dass effektiv 2 verscheidene Paar Schuhe. Das eine ist der Eintrag deines Kommentars auf einer Webseite. Dafür ist die Zeitung zuständig. Das andere ist das "Gehirn" von Google. Bei Google findet man den Eintrag auch noch, auch wenn er auf der ursprünglichen Webseite gar nicht mehr ersichtlich ist. Dafür gibt es bei Google ein Formular auf der du die Löschung deines Kommentars als Suchergebnis beantragen kannst. Bei mir wurde es abgelehnt, da es im Interesse der Öffentlichkeit war und keine persönlichkeitsrechte verletzte (oder so).

Variante 2. Du kannst ein paar Dollar investieren und ein paar IT Menschen in Indien beauftragen, dass dieses Suchergebnis erst auf der Seite 96 von Google zu finden ist. Das kenne ich nur vom hörensagen.

Verfasst: 03.10.2017, 10:01
von BloodMagic
Brausebad hat geschrieben: (für alle die jetzt überrascht sind; Ich heisse gar nicht Brausebad).
Bild

Verfasst: 30.10.2017, 10:55
von tauli
Ich wollte gestern ein Velo für 189.00.- Kaufen.

Heute sehe ich, dass das Velo 40% günstiger ist. Der Originalpreis wird allerdings mit 229.00.- angegeben.

Ist das rechtlich i.O? Für mich ist das eine grobe verarschung der Kunden

Verfasst: 30.10.2017, 11:39
von Nervenbündel
tauli hat geschrieben:Ich wollte gestern ein Velo für 189.00.- Kaufen.

Heute sehe ich, dass das Velo 40% günstiger ist. Der Originalpreis wird allerdings mit 229.00.- angegeben.

Ist das rechtlich i.O? Für mich ist das eine grobe verarschung der Kunden
Hast du es schon zu 189 gekauft? Wenn ja, zurückgeben und für den geringeren Preis wieder kaufen ;) .

Verfasst: 30.10.2017, 12:09
von Rey2
Nervenbündel hat geschrieben:Hast du es schon zu 189 gekauft? Wenn ja, zurückgeben und für den geringeren Preis wieder kaufen ;) .
Fraglich nur, ob der Händler den Verkaufspreis erstattet (bzw. erstatten würde - so wie es klingt hat er das Velo ja nicht gekauft). In der Schweiz gibt es kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht für nicht defekte Waren im Laden. Händler, die das anbieten, handeln aus Kulanz.

Ich frag mich aber, was es für den Preis für ein Velo gibt. Da hat sogar das quasi Spielzeugvelo für meinen 3-Jährigen etwa das Doppelte gekostet.

Verfasst: 30.10.2017, 12:38
von kogokg
Rey2 hat geschrieben:Fraglich nur, ob der Händler den Verkaufspreis erstattet (bzw. erstatten würde - so wie es klingt hat er das Velo ja nicht gekauft). In der Schweiz gibt es kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht für nicht defekte Waren im Laden. Händler, die das anbieten, handeln aus Kulanz.

Ich frag mich aber, was es für den Preis für ein Velo gibt. Da hat sogar das quasi Spielzeugvelo für meinen 3-Jährigen etwa das Doppelte gekostet.
LIDL und ALDI verkaufen hin und wieder Velos unter CHF 200.-. Kommt dann auch mal vor, dass sich Kunden bei der Verkäuferin, die kaum ein Wort versteht, über die mangelhafte Qualität beschweren.


Verstehe aber die Frage nicht ganz. 40% ist doch einfach der Rabatt auf dem Originalpreis. Also wurde es einfach runtergeschrieben.

Verfasst: 30.10.2017, 12:49
von Lusti
tauli hat geschrieben:Ich wollte gestern ein Velo für 189.00.- Kaufen.
Heute sehe ich, dass das Velo 40% günstiger ist. Der Originalpreis wird allerdings mit 229.00.- angegeben.
Ist das rechtlich i.O? Für mich ist das eine grobe verarschung der Kunden
Hast du es nun gekauft oder nicht? Grunsätzlich gibt es im OR kein allgemeines Rückgaberecht wenn dir das Produkt nicht gefällt. Der Verkäufer kann dies aber einräumen, so er es den möchte. Das kann direkt im Kaufvertrag definiert werden oder via den AGB. Normalerweise ist aber bei Aktionen, Rabatten usw. ein solches Rücktrittrecht eher selten vorgesehen.
Rechtlich gesehen ist der Verkäufer in seiner Preisgestaltung frei. Er kann somit Preise erhöhen und senken wie er es gerne möchte. Er kann auch Rabatte definieren wie er es will. Etwas anders ist es bei Lockangeboten. Es gab mal einen Fall eines Computerhändlers, welcher einen PC extrem (und ich meine extrem, extrem) günstig abgeboten hat, pro Filiale waren aber 2-3 PC verfügbar. So kam es, dass bereits 5 Minuten nach Ladeneröffnung diese PC vergriffen waren. Die Verkäufer versuchten nun, den anwesenden Kunden teure PC aufzuschwatzen. Einer der Kunden (ein bekannter von mir) hat diese dazumal angezeigt und recht bekommen.

Verfasst: 30.10.2017, 13:14
von Rey2
kogokg hat geschrieben:Verstehe aber die Frage nicht ganz. 40% ist doch einfach der Rabatt auf dem Originalpreis. Also wurde es einfach runtergeschrieben.
Ja, der Kollege hat es etwas unglücklich formuliert.

Ich hab die Frage rein hypothetisch verstanden. Ob es ein Betrug am Kunden ist, wenn der Originalpreis ursprünglich 189.- war und bei einem kommenden Sonderangebot kurzerhand auf 229.- "aufgestockt" wird, um den Rabatt grösser wirken zu lassen.

Und damit verbunden wohl auch die Frage, ob er es, wenn er es vor der Aktion gekauft hätte, zurückgeben kann. Vielleicht werden wir ja noch aufgeklärt... ;)

Verfasst: 30.10.2017, 14:33
von tauli
Rey2 hat geschrieben:Ja, der Kollege hat es etwas unglücklich formuliert.

Ich hab die Frage rein hypothetisch verstanden. Ob es ein Betrug am Kunden ist, wenn der Originalpreis ursprünglich 189.- war und bei einem kommenden Sonderangebot kurzerhand auf 229.- "aufgestockt" wird, um den Rabatt grösser wirken zu lassen.

Und damit verbunden wohl auch die Frage, ob er es, wenn er es vor der Aktion gekauft hätte, zurückgeben kann. Vielleicht werden wir ja noch aufgeklärt... ;)
nein gekauft habe ich das teil nicht.

ich finde es nur etwas störend vor einer aktion den Preis künstlich zu erhöhen um danach einen Rabatt zu gewähren und wollte mich vergewissern ob dies rechtlich gesehen überhaupt legal ist.

in meinem beispiel war das velo:

- am 29.10.17 189.-
- am 30.10.17 229.- -40% Rabatt = 137.4

Verfasst: 30.10.2017, 15:00
von PadrePio
Das wird ständig gemacht. Viele Aktionen gehen von einem Fantasiepreis aus. Man sollte sich nie von Rabatten blenden lassen.