Und scho wieder dä liebi Rupp.....

Diskussionen rund um den FCB.
Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

housestyle hat geschrieben:Gratulation Richturd, Lemieux & Macau!

Ich ha leider nid die finanzielle Möglichkeite gha für so öppis (Kosten im 5stelligen Bereich!!!!!!!) sunscht hättis au gmacht (messi nomol an Lemieux für d`Unterstützig, au wenns nochher nid wiiter gange isch).

1`300 Sutz in Sand gsetzt... Git schlimmers, aber es närvt mi gruusig! :mad:

Aber do gseht me wieder, dass es jo scho schön und guet isch, cha me sich wehre und die Sache vor Gricht zieh, aber e normale Bürger hett meischtens s`Gäld gar nid drzue und somit KEI Möglichkeit sich chöne z`wehre! :mad:
Merci housestyle... Im Nachhinein hat es mich auch extrem genervt, dass ich Dich nicht mehr gepusht habe, die Sache durchzuziehen. Letzten Endes war es eine Risikoabwägung, die Du für Dich so gemacht hast...

Festzuhalten ist jedoch, dass die Kosten im 5stelligen Bereich die Gesamtkosten betreffen und nicht den einzelnen Fall.

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housestyle
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Beitrag von housestyle »

Lemieux hat geschrieben:Festzuhalten ist jedoch, dass die Kosten im 5stelligen Bereich die Gesamtkosten betreffen und nicht den einzelnen Fall.
Die aber mir zu Lasten gekommen wären hätte ich das Verfahren verloren, oder?

Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

housestyle hat geschrieben:Die aber mir zu Lasten gekommen wären hätte ich das Verfahren verloren, oder?
Nur der Teil, der tatsächlich Dich betroffen hätte. Meines Wissens waren es im Gesamten 8 Verfahren, welche eröffnet worden sind.

Richturd

Beitrag von Richturd »

TAFKAE hat geschrieben:auch von mir gratulation und respekt. ich weiss nicht, ob ich die nerven aufgebracht hätte, das durchzuziehen.

trotzdem eine frage. war dieser satz nötig?
Ich denke schon. Es geht um die Formulierung, den Anlauf gewissermassen, um etwas zu erreichen. Man kann nicht mit der Türe ins Haus fallen, sonder muss halt vorher läuten. So verschafft man sich Gehör und nicht Ablehnung. Ist aber sicher nicht böse oder abschätzend auf jemand anderen gemeint. (Und auch nicht relevant) ;)

beginner
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Beitrag von beginner »

habe in 2 Wochen die Verhandlung wegen Drohung und Missbrauch einer FMA...bin ja mal gespannt

Richturd

Beitrag von Richturd »

beginner hat geschrieben:habe in 2 Wochen die Verhandlung wegen Drohung und Missbrauch einer FMA...bin ja mal gespannt
Was für eine Drohung? In eine Dickdarmendverschlussmuskulatur treten? :p

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

beginner hat geschrieben:habe in 2 Wochen die Verhandlung wegen Drohung und Missbrauch einer FMA...bin ja mal gespannt
jetzt hast du ja einen Präzedenzfall, auf den du verweisen kannst... :)

Übrigens geile Urteilsbegründung, Freispruch auf der ganzen Linie. Oder zwischen den Zeilen gelesen: "Werte Basler, wie konntet ihr das Recht nur derart falsch verstehen?"
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Keenig vo Basel
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Beitrag von Keenig vo Basel »

@ Richturd
Absolut Geil. chappeau !!

Ich finds eifach Himmeltruurig das so e Einzelpersoon oder wie au immer, mer kennenen alli, soviel ufsehe errege cha und soviel Lüt Ihri kostbari Zyt und sGäld vom Stüürzahler verduuble dien numme wäge so me Hampelmaa. Ich glaub es gäbti wichtigers zTue in unserer ach so heile Schwizerwält als im FCB Forum go User jage. Aber ebbe jedem das wo är verdient !!! DR eint findet das Geil und dr HD Läppli findet säll Geil.
Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.

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macau
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Beitrag von macau »

housestyle hat geschrieben:Gratulation Richturd, Lemieux & Macau!

Ich ha leider nid die finanzielle Möglichkeite gha für so öppis (Kosten im 5stelligen Bereich!!!!!!!) sunscht hättis au gmacht (messi nomol an Lemieux für d`Unterstützig, au wenns nochher nid wiiter gange isch).

1`300 Sutz in Sand gsetzt... Git schlimmers, aber es närvt mi gruusig! :mad:

Aber do gseht me wieder, dass es jo scho schön und guet isch, cha me sich wehre und die Sache vor Gricht zieh, aber e normale Bürger hett meischtens s`Gäld gar nid drzue und somit KEI Möglichkeit sich chöne z`wehre! :mad:
Da in dieser Angelegenheit nun ein anderslautendes Urteil vorliegt, können alle mit einem Vergleich resp. einer Busse abgeschlossenen Verfahren wieder neu verhandelt werden (siehe StPO Zürich).

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Beitrag von Lemieux »

macau hat geschrieben:Da in dieser Angelegenheit nun ein anderslautendes Urteil vorliegt, können alle mit einem Vergleich resp. einer Busse abgeschlossenen Verfahren wieder neu verhandelt werden (siehe StPO Zürich).
Meines Erachtens funktioniert genau dies leider nicht, auch wenn der Wortlaut anders lautet. Ich habe das bereits jemandem per PN mitgeteilt. Hier der Text:
Grundsätzlich gibt es das Rechtsmittel der Revision, d.h. der Wiederaufnahme des Verfahrens. Diese ist im Kanton ZH u.a. dann möglich, wenn ein früheres Urteil in einem unerträglichen Widerspruch zu einem späteren Urteil steht. Diese Voraussetzung wäre hier grundsätzlich erfüllt. Die Literatur und Praxis zu diesem Rechtsmittel zeigt jedoch klar, dass das Rechtsmittel nur zulässig ist, wenn das erste Urteil (also Deines) auf Sachverhaltsebene sich nachträglich als falsch erweist. Dies bedeutet, dass das zweite Urteil von anderen tatsächlichen Vorausssetzungen ausgeht. In deinem Fall ist jedoch der Sachverhalt völlig unumstritten und nur die rechtliche Würdigung nachträglich falsch. Dies ist gemäss Literatur, Rechtsprechung und auch meiner Überzeugung jedoch nicht mit der Revision, sondern mit ordentlichen Rechtsmitteln zu rügen. Die entsprechenden Fristen sind jedoch leider abgelaufen...

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Beitrag von Lemieux »

Rankhof hat geschrieben:jetzt hast du ja einen Präzedenzfall, auf den du verweisen kannst... :)

Übrigens geile Urteilsbegründung, Freispruch auf der ganzen Linie. Oder zwischen den Zeilen gelesen: "Werte Basler, wie konntet ihr das Recht nur derart falsch verstehen?"
Musste auch schmunzeln, als ich das Urteil nach langem Warten endlich erhalten habe. Hab noch selten so dermassen Recht erhalten, wie in diesem Verfahren :)

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Lemieux hat geschrieben:Musste auch schmunzeln, als ich das Urteil nach langem Warten endlich erhalten habe. Hab noch selten so dermassen Recht erhalten, wie in diesem Verfahren :)
wie stehts eigentlich mit einer Gegenklage wegen Irreführung der Rechtspflege, falsche Anschuldigung etc?


Jaja, ich weiss schon, chancenlos...


Trotzdem, es nervt mich, dass der (in meinen Augen trölerische) Anzeigesteller schadlos davon geht...
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macau
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Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Bis jetzt hat noch kein Richter seinen Kommentar dazu gegeben.

Bei der Verhandlung musst du darauf bestehen, dass es nur um Art. 179septies StGB und um nichts anderes geht (siehe Strafbefehl), also nicht um Art. 173 bis Art. 177 StGB. Sollte sich eine Diskussion Richtung Judas oder das Bild ergeben, sagst du einfach, dass dies nicht Gegenstand der Verhandlung ist.

Zur Erinnerung: Art. 179septies (Missbrauch einer Fernmeldeanlage)

Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft.

Du hast Rupp nicht belästigt oder beunruhigt, du hast ihn nicht mal angerufen und ihm auch kein FAX oder Mail geschickt, du hast nicht gegen diesen Artikel verstossen. Es muss einen Freispruch geben.
Aus einem bestimmten Grund zitiere ich mich selbst:

Ich habe immer gesagt, dass diese Anzeigen haltlos sind, aber wenn sich niemand dagegen wehrt, erwachsen sie in Rechtskraft (z. B. Housestyle und viele andere).

Ebenso habe ich in einen anderen Tread immer gesagt, dass man locker 50,000 Unterschriften gegen das Hooligangesetz sammeln kann. Aber wenn niemand sammelt, gaht das natürlich nicht!

Leute, welche am Samstag in der Stadt Unterschriften sammeln wollen, sollen sich melden!

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Beitrag von Lemieux »

macau hat geschrieben:Aus einem bestimmten Grund zitiere ich mich selbst:

Ich habe immer gesagt, dass diese Anzeigen haltlos sind, aber wenn sich niemand dagegen wehrt, erwachsen sie in Rechtskraft (z. B. Housestyle und viele andere).

Ebenso habe ich in einen anderen Tread immer gesagt, dass man locker 50,000 Unterschriften gegen das Hooligangesetz sammeln kann. Aber wenn niemand sammelt, gaht das natürlich nicht!

Leute, welche am Samstag in der Stadt Unterschriften sammeln wollen, sollen sich melden!
Ich denke, wir waren uns schon länger einig, dass vorliegend kein Missbrauch einer FMA vorliegt. Es ist jedoch für mich bis zu einem bestimmten Punkt verständlich, dass jemand beim Entscheid darüber, ob er den Rechtsweg beschreiten will, den "einfachen" Weg wählt nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Denn wenn die ganze Geschichte schief gelaufen wäre, dann wären die Kosten locker das Doppelte oder Dreifache gewesen. Zudem habe ich vollstes Verständnis, dass die Betroffenen irgendwelchen dahergelaufenen Forumsjuristen wie mir/uns nicht alles glauben.

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macau
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StPO Zürich

Beitrag von macau »

Lemieux hat geschrieben:Meines Erachtens funktioniert genau dies leider nicht, auch wenn der Wortlaut anders lautet. Ich habe das bereits jemandem per PN mitgeteilt. Hier der Text:
Grundsätzlich gibt es das Rechtsmittel der Revision, d.h. der Wiederaufnahme des Verfahrens. Diese ist im Kanton ZH u.a. dann möglich, wenn ein früheres Urteil in einem unerträglichen Widerspruch zu einem späteren Urteil steht. Diese Voraussetzung wäre hier grundsätzlich erfüllt. Die Literatur und Praxis zu diesem Rechtsmittel zeigt jedoch klar, dass das Rechtsmittel nur zulässig ist, wenn das erste Urteil (also Deines) auf Sachverhaltsebene sich nachträglich als falsch erweist. Dies bedeutet, dass das zweite Urteil von anderen tatsächlichen Vorausssetzungen ausgeht. In deinem Fall ist jedoch der Sachverhalt völlig unumstritten und nur die rechtliche Würdigung nachträglich falsch. Dies ist gemäss Literatur, Rechtsprechung und auch meiner Überzeugung jedoch nicht mit der Revision, sondern mit ordentlichen Rechtsmitteln zu rügen. Die entsprechenden Fristen sind jedoch leider abgelaufen...
3. Wiederaufnahme zu Gunsten eines Verurteilten

§ 449. Gegen ein rechtskräftiges Urteil, durch welches eine Strafe oder eine Massnahme verhängt wurde, kann Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten verlangt werden:


1.wenn durch ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Nachteil des Verurteilten auf das frühere Strafverfahren eingewirkt wurde]2.wenn seit der Verurteilung ein Strafurteil ausgefällt wurde, das mit dem ersten Urteil in unverträglichem Widerspruch steht;[/B]

3.wenn Tatsachen und Beweismittel geltend gemacht werden, die dem erkennenden Richter nicht bekannt gewesen waren und welche allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Tatsachen die Freisprechung des Angeklagten oder eine mildere Bestrafung rechtfertigen.

§ 450. Das Wiederaufnahmegesuch ist an keine Frist gebunden. Es kann auch nach Vollzug der Strafe oder Massnahme gestellt werden.

Das ist eigentlich klar...

Neben der Unverträglichkeit mit dem Urteil können auch Tatsachen geltend gemacht werden, welche dem erkennenden Richter nicht bekannt waren.

Gleiche Regelungen gelten auch für BL und BS

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Beitrag von Lemieux »

macau hat geschrieben:3. Wiederaufnahme zu Gunsten eines Verurteilten

§ 449. Gegen ein rechtskräftiges Urteil, durch welches eine Strafe oder eine Massnahme verhängt wurde, kann Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten verlangt werden:


1.wenn durch ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Nachteil des Verurteilten auf das frühere Strafverfahren eingewirkt wurde]2.wenn seit der Verurteilung ein Strafurteil ausgefällt wurde, das mit dem ersten Urteil in unverträglichem Widerspruch steht;[/B]

3.wenn Tatsachen und Beweismittel geltend gemacht werden, die dem erkennenden Richter nicht bekannt gewesen waren und welche allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Tatsachen die Freisprechung des Angeklagten oder eine mildere Bestrafung rechtfertigen.

§ 450. Das Wiederaufnahmegesuch ist an keine Frist gebunden. Es kann auch nach Vollzug der Strafe oder Massnahme gestellt werden.

Das ist eigentlich klar...

Neben der Unverträglichkeit mit dem Urteil können auch Tatsachen geltend gemacht werden, welche dem erkennenden Richter nicht bekannt waren.

Gleiche Regelungen gelten auch für BL und BS
Wie gesagt Macau, liess nicht nur das Gesetz, sondern auch die Literatur und die Praxis zu diesen Bestimmungen. Diese legen KLAR fest, dass nur Widersprüche auf der Ebene Sachverhalt eine Revision ermöglichen. Auf der Ebene Recht dagegen gibts keine Revision. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte, go for it, vielleicht findest Du jemanden, der mit Dir vor Gericht geht. Ich selbst werden jedenfalls keinem bei einer Revision helfen, auch wenn ich es noch so gerne täte. Es wäre schlicht fahrlässig, diese Kosten zu riskieren...

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Letziprinz
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Beitrag von Letziprinz »

Wuderbar. Gut gemacht. Hoffe einfach Monsieur Rupp muss für sämtliche Kosten inkl. Bearbeitungsgebühren aufkommen.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Lemieux hat geschrieben:Wie gesagt Macau, liess nicht nur das Gesetz, sondern auch die Literatur und die Praxis zu diesen Bestimmungen. Diese legen KLAR fest, dass nur Widersprüche auf der Ebene Sachverhalt eine Revision ermöglichen. Auf der Ebene Recht dagegen gibts keine Revision. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte, go for it, vielleicht findest Du jemanden, der mit Dir vor Gericht geht. Ich selbst werden jedenfalls keinem bei einer Revision helfen, auch wenn ich es noch so gerne täte. Es wäre schlicht fahrlässig, diese Kosten zu riskieren...
wäre nicht auch noch der Umstand ein Problem, dass es sich beim zu revidierenden Akt um ein (Gerichts-)Urteil handeln muss, in casu aber ein Strafbefehl zu revidieren wäre?
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Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Rankhof hat geschrieben:wäre nicht auch noch der Umstand ein Problem, dass es sich beim zu revidierenden Akt um ein (Gerichts-)Urteil handeln muss, in casu aber ein Strafbefehl zu revidieren wäre?
Offenbar nicht. Gemäss ZH StPO kannst man Strafbefehle und Urteil erster Instanz beim Obergericht und Urteil des Obergerichts beim Kassationshof mit Revision anfechten, sofern ein gültiger Revisionsgrund vorliegt. Hatte aber zunächst ein ähnliches Gefühl.
Dies bestätigt den allgemeinen Grundsatz, dass ein unangefochtener Strafbefehl quasi das Urteil erster Instanz ersetzt.

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

man dankt.
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Lemieux
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Beitrag von Lemieux »

Rankhof hat geschrieben:man dankt.
no prob...

quasimodo
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Beitrag von quasimodo »

http://www.onlinereports.ch

FCB-Fan vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen

BASEL/BÜLACH. - Ein im Kanton Zürich wohnhafter FCB-Fan (54) ist vom Vorwurf der Ehrverletzung durch Missbrauch von Fernmeldeanlagen freigesprochen worden. Geklagt hatte Mario Rupp, Hooligan-Fahndungsexperte der Kantonspolizei Basel-Stadt, gegen einen Eintrag im Online-"fcbforum".

Der in Bassersdorf wohnhafte FCB-Fan ("Ich bin Stadtbasler") hatte den Polizei-Spezialisten Rupp, ohne ihn namentlich zu nennen, am 7. Dezember 2004 auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" in einem anonymen Eintrag als "Judas" bezeichnet und den Kommentar mit dem "wirklichkeitsfremden Foto eines unansehnliches Mannes" (so das Bezirksgericht) ergänzt. Dafür war er am 22. August 2005 vom Statthalteramt Bülach zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden.

Der Forums-Eintrag bezog sich auf Krawallszenen nach dem Fussballspiel GC gegen den FC Basel vom 5. Dezember 2004, bei denen er gesehen habe, wie Rupp "vor dem Hardturmstadion in Zürich tatenlos zugeschaut habe, wie Hooligans vom Fussballclub GC mit Baselballschlägern (sic!, Red.) und andern Utensilien auf die harmlosen FCB-Fans losgegangen seien" (so die Sachverhaltsschilderung in der Urteilsbegründung). Jener Fussballmatch ging deshalb in die sportlichen Annalen ein, weil vor Spielbeginn 427 im Zug an das Spiel reisende FCB-Fans im Bahnhof Zürich-Altstetten vorsorglich verhaftet worden waren.

Mit seiner Einsprache vor dem Bülacher Bezirksgericht erhielt der FCB-Fan nun Recht: Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung kommt das Gericht zum Schluss, es sei "nicht ersichtlich", inwiefern mit einem Forumsbeitrag in die Privatsphäre einer Person eingedrungen werden soll. Anders als bei beispielsweise bei schikanösen Telefonanrufen müsse der Leser den geschützten Bereich der Privatsphäre verlassen. Weder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, bei beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken". Das Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.

Der klagende Polizeifahnder war bisher nicht erreichbar. Der freigesprochene FCB-Fan erklärte gegenüber OnlineReports, der Kläger habe keinen Rekurs eingelegt, das Urteil sei rechtskräftig. (31. Mai 2006)
(c) quasimodo 2004-2020 - alle Rechte vorbehalten

Mr. T
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Beitrag von Mr. T »

Lemieux hat geschrieben:Lemieux
Prione Schoggi? :D :cool:

*********************

@Rupp-Besieger: schappo :)

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

quasimodo hat geschrieben:http://www.onlinereports.chBASEL/BÜLACH. - Ein im Kanton Zürich wohnhafter FCB-Fan (54) ist vom Vorwurf der Ehrverletzung durch Missbrauch von Fernmeldeanlagen freigesprochen worden.
Schäm di Richturd, du alte Sack :D :p :)

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Dr. Dread
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Beitrag von Dr. Dread »

Maximum Respekt!

Judas musste für seinen Verrat bezahlen!
_________________________________________

5. Dez. 2004 - Polizeigewalt gegen Basler Fans !!!

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housestyle
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Beitrag von housestyle »

Lemieux hat geschrieben:Zudem habe ich vollstes Verständnis, dass die Betroffenen irgendwelchen dahergelaufenen Forumsjuristen wie mir/uns nicht alles glauben.
Das war nie das Problem!
Lemieux hat geschrieben:Denn wenn die ganze Geschichte schief gelaufen wäre, dann wären die Kosten locker das Doppelte oder Dreifache gewesen.
Das hingegen schon.

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Supersonic
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Beitrag von Supersonic »

Maximale Respäggt au vo mir! :cool:
ZANNI RAUS

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teutone
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Beitrag von teutone »

Manche Geschichten enden mit einem Happy End!

------> Und das ist gut so! :)
England - für mich die Young Boys der Nationalmannschaften. © Mundharmonika 26.05.2016
D4 Reihe 1/353
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz - Klaus Kinski

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

bin ich eigentlich ein Böser, wenn ich mutmasse, dass die Basler Justiz ihren eigenen Leuten den Rücken gestärkt hätte und Richturd verurteilt hätte? :rolleyes:
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Discoverer
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Beitrag von Discoverer »

Ich finde dieser Freispruch eine geniale Sache.

Gratuliere

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