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FCB-Fan vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen
BASEL/BÜLACH. - Ein im Kanton Zürich wohnhafter FCB-Fan (54) ist vom Vorwurf der Ehrverletzung durch Missbrauch von Fernmeldeanlagen freigesprochen worden. Geklagt hatte Mario Rupp, Hooligan-Fahndungsexperte der Kantonspolizei Basel-Stadt, gegen einen Eintrag im Online-"fcbforum".
Der in Bassersdorf wohnhafte FCB-Fan ("Ich bin Stadtbasler") hatte den Polizei-Spezialisten Rupp, ohne ihn namentlich zu nennen, am 7. Dezember 2004 auf der Online-Forumsseite "fcbforum.ch" in einem anonymen Eintrag als "Judas" bezeichnet und den Kommentar mit dem "wirklichkeitsfremden Foto eines unansehnliches Mannes" (so das Bezirksgericht) ergänzt. Dafür war er am 22. August 2005 vom Statthalteramt Bülach zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden.
Der Forums-Eintrag bezog sich auf Krawallszenen nach dem Fussballspiel GC gegen den FC Basel vom 5. Dezember 2004, bei denen er gesehen habe, wie Rupp "vor dem Hardturmstadion in Zürich tatenlos zugeschaut habe, wie Hooligans vom Fussballclub GC mit Baselballschlägern (sic!, Red.) und andern Utensilien auf die harmlosen FCB-Fans losgegangen seien" (so die Sachverhaltsschilderung in der Urteilsbegründung). Jener Fussballmatch ging deshalb in die sportlichen Annalen ein, weil vor Spielbeginn 427 im Zug an das Spiel reisende FCB-Fans im Bahnhof Zürich-Altstetten vorsorglich verhaftet worden waren.
Mit seiner Einsprache vor dem Bülacher Bezirksgericht erhielt der FCB-Fan nun Recht: Das Gericht sprach ihn nun frei und verfügte zudem eine Umtriebsentschädigung von 1'670 Franken. In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung kommt das Gericht zum Schluss, es sei "nicht ersichtlich", inwiefern mit einem Forumsbeitrag in die Privatsphäre einer Person eingedrungen werden soll. Anders als bei beispielsweise bei schikanösen Telefonanrufen müsse der Leser den geschützten Bereich der Privatsphäre verlassen. Weder der Ausdruck "Judas" noch das dazu veröffentlichte Bild seien geeignet, bei beim Polizeiexperten "die erforderliche Berunruhigungsintensität oder -schwere zu bewirken". Das Gericht machte auch geltend, dass der Verzeigte mehrfach glaubwürdig dargelegt habe, "dass er für die andern Leser einen lustigen Forumsbeitrag haben verfassen wollen", ohne Absicht, jemanden zu bedrohen oder zu beleidigen.
Der klagende Polizeifahnder war bisher nicht erreichbar. Der freigesprochene FCB-Fan erklärte gegenüber OnlineReports, der Kläger habe keinen Rekurs eingelegt, das Urteil sei rechtskräftig. (31. Mai 2006)