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Verfasst: 19.12.2005, 12:27
von mimpfeli
@housestyle/bondis

Frage:

Wieviel musstest Du berappen? Auch die CHF 1'000.--?
Wann wurdest Du/Ihr kontaktiert?

Verfasst: 19.12.2005, 12:36
von Eckfahne
Da gibts nur eins: Proxy im tiefsten Kasachstan hinstellen und nur noch darüber surfen!

keine Drohung

Verfasst: 19.12.2005, 14:56
von macau
boldis hat geschrieben:Genau das war der Grund, der mir genannt wurde und zwar der Einzigste, ich müsse aber auch davon überzeugt sein, dass ich einen Fehler gemacht hätte, habe ich nun gedroht mit diesen Aussagen?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a180.html

Art. 180
Drohung

1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

2 Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er:

a.
der Ehegatte des Opfers ist und die Drohung während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde]


Erstens hast du keine schwere Drohung ausgesprochen. Zweites hast du Rupp nicht in Angst und Schrecken versetzt. Das ganze ist nur ein lächerlicher Vorwand, um den Privatklageweg für Ehrverletzung zu umgehen.


Bezüglich Kostenübernahme bei Einstellung/Freispruch ist ein schuldhaftes Verhalten aller Beteiligten zu würdigen. Da Rupp mit der Stawa zusammenarbeitet (beide im Sicherheitsdepartement), muss ihm der kleine Unterschied zwischen öffentlicher und privater Anklage bekannt gewesen sein. Man kann ihm durchaus böse Absicht unterstellen.

Abwer auch den Untersuchungsbehörden kann man Vorwürfe machen, ich zitiere § 31 der Strafprozessordnung Zürich:

2. Durchführung der Untersuchung

§ 31. Der Untersuchungsbeamte soll den belastenden und den entlastenden Tatsachen mit gleicher Sorgfalt nachforschen.


Den gleichen Paragraphen gibt es unter anderer Nummer auch in Basel. Um herauszufinden, dass Missbrauch einer Fernmeldeanlage resp. Drohung nicht erfüllt ist, hätte eine oberflächliche Nachforschung genügt, es wäre gar keine sorgfältige Nachforschung nötig gewesen. Die Stawa hat aber nur einseitig zu Lasten der Angeschuldigten untersucht, sonst wäre es nie zu Anklagen wegen den betreffenden Punkten gekommen.

Verfasst: 19.12.2005, 22:10
von Schreckmöpfli
Öhm, wie war das noch gleich in der UdSSR mit der Kritik am Staat? Ach ja genau, entweder hiess es Straflager-Sibirien oder man wurde gleich erschossen... aber ich freu mich trotzdem auf unseren zukünftigen Polizeistaat!

Verfasst: 19.12.2005, 22:20
von Rankhof
möchte - ausnahmsweise ;) - mal macau unterstützen:

Wer wegen Drohung angeklagt ist, bei dem bestehen relativ gute Chancen, dass dies vor Gericht nicht standhält. Bei Ehrverletzung siehts anders aus.

Bezüglich Mitschuld von gewissen Beteiligten: De iure richtig, de facto aber wird da genau gar nichts für den Angeklagten rausspringen...

Verfasst: 20.12.2005, 15:40
von macau
[quote="Rankhof"]möchte - ausnahmsweise ]

Ein Grippevirus geht um und hat offenbar auch dich erwischt!!!


Was Drohung anbetrifft, ist es doch so, dass sich Rupp erst bedroht fühlte, nachem die ersten Verfahren wegen "Amtsbeleidigung" eröffnet wurden, oder sehe ich das falsch?

(sihe auch http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=2 ... tcount=183 )

Freispruch mit Parteientschädigung!

Verfasst: 30.05.2006, 22:58
von Richturd
Missbrauch einer Fernmeldeanlage: :eek:

Freispruch mit Parteientschädigung!

Wir mussten noch die Rechtskraft des Urteils abwarten um dieses Urteil auch bekannt zu geben. Vielen Dank an meinen Anwalt (User Lemieux) und an Macau für die motivierende Unterstützung. Danke auch an die Richterin von Bülach/Zürich, die diese Lage richtig eingeschätzt hat!

Das und noch das Urteil (PDF) geht morgen an die Presse. Selbstverständlich kommt das anonymisierte Urteil auch ins Forum. Geduld.

Pressemitteilung


Sehr geehrte Damen und Herren

Im Nachgang zur Verhaftungsaktion im Bahnhof Altstetten vom Herbst 2004 kam es im FCB-Fanforum http://www.fcbforum.ch zu heftigen Wortmeldungen gegen den Hooligan-Experten der Kantonspolizei Basel-Stadt. Dieser erstattete in der Folge Anzeige gegen Unbekannt und brachte damit mehrere Verfahren ins Rollen (vgl. dazu BaZ vom 7. Mai 2005).

In der Folge ermittelte die Kantonspolizei Basel-Stadt mit grossem Aufwand, wobei Kosten im fünfstelligen Bereich aufliefen. Nachdem die Autoren der beanstandeten Einträge auf zumindest im Grenzbereich der Legalität liegende Art und Weise ermittelt werden konnten, wurden die Verfahren teilweise entsprechend den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften an ausserkantonale Instanzen abgetreten und in aller Regel mit dem Erlass eines Strafbefehls erledigt. Die meisten der beschuldigten Autoren wehrten sich in der Folge aus Angst vor weiteren Kosten nicht gegen diese Strafbefehle oder schlossen einen Vergleich.

Zumindest in einem Fall konnte nun gerichtlich festgestellt werden, dass der des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage beschuldigte User keine Straftat begangen hatte. Die Einzelrichterin in Strafsachen des Bezirkes Bülach kam zum Schluss, dass nur gerade festgestellt werden könne, dass der User das Internet u2013 also eine Fernmeldeanlage u2013 benutzt habe. Sämtliche übrigen Voraussetzungen des Tatbestandes waren nicht erfüllt.

Der Unterzeichnete legt Wert darauf festzuhalten, dass gewisse Einträge im erwähnten Forumsthread möglicherweise andere Straftatbestände erfüllen. Offenbar scherten jedoch die Ermittlungsbehörden sämtliche User über einen Kamm und überprüften die einzelnen Voraussetzungen der Straftatbestände sowie der zulässigen Ermittlungsmethoden nicht. Dies führte nicht nur zu immensen Kosten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte, sondern auch zu mehreren Verurteilungen, welche nun aufgrund des vorliegenden Urteils als zu Unrecht erfolgt betrachtet werden müssen. Den Ermittlungsbehörden des Kantons Basel-Stadt sei geraten, in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten.

Im Anhang finden Sie eine anonymisierte Version des Urteils. Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen der Unterzeichnete gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie jedoch ausdrücklich, meinen Namen und meine Adresse in einer allfälligen Veröffentlichung nicht zu nennen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre geschätzte Kenntnisnahme sowie ihre ebensolchen Bemühungen und verbleibe


mit freundlichen Grüssen


(Richturd)

Verfasst: 30.05.2006, 23:09
von Heavy
Richturd hat geschrieben: In der Folge ermittelte die Kantonspolizei Basel-Stadt mit grossem Aufwand, wobei Kosten im fünfstelligen Bereich aufliefen.
:eek: glaub als Basler muesch bim Randaliere würklig kei schlechts Gwüsse ha!

@Richturd gratuliere, guet hesch di gwehrt gege die Schnäuz!

Verfasst: 30.05.2006, 23:26
von Richturd
Heavy hat geschrieben: :eek: glaub als Basler muesch bim Randaliere würklig kei schlechts Gwüsse ha!

@Richturd gratuliere, guet hesch di gwehrt gege die Schnäuz!
Dangge, die hän mi wirglig veruggt gmacht - do hanni Gerächtigkeit welle! Nur nid immer dr Schwanz izie vor dene.... jetzt mien sie zahle, aber leider mit em Schtürgäld vom Volk :mad: das söt me gwüsse Herre diräggt am Lohn abzie!

Verfasst: 30.05.2006, 23:29
von Rankhof
Gratulation Richturd und Lemieux!

Verfasst: 30.05.2006, 23:48
von Ivolino
Gratulation Richturd diggi Sach

Verfasst: 30.05.2006, 23:51
von Eckfahne
E Meilestei hoff ich mol... super Sach, gratulier!

Verfasst: 31.05.2006, 00:05
von Suffbrueder
Gratuliation!

Verfasst: 31.05.2006, 00:20
von baslerstab
respekt richturd.

hab' von der ganzen sache mehrfach gehört, den thread sah ich jedoch heute zum ersten mal. mir fehlen die worte!!! das dieses angebliche arschloch noch "frei" durch die gegend läuft, wundert mich......!
bin mal gespannt, wie sich die medien in dieser sache annehmen. wahrscheinlich sind leserbriefe von verduzten steuerzahlern nicht sexy genug.......


ps: gibts im forum noch einen 6-seitigen thread, in welchem sich user 'rotblau' nicht ein einziges mal zu wort gemeldet hat?

Verfasst: 31.05.2006, 00:34
von IP-Lotto
Gut gemacht, Richturd und Helfer - und Schappo. Ich weiss nicht, ob ich den Nerv dafür gehabt hätte, mich so zu wehren. Gerade auch deswegen ist es umso schöner, zu sehen dass sich der Aufwand lohnen kann.

Verfasst: 31.05.2006, 00:50
von Kawa
Gratulation Richturd !

Verfasst: 31.05.2006, 01:28
von BadBlueBoy
jetzt muesste herr rupp nur noch das verpuffte steuergeld begleichen.

Verfasst: 31.05.2006, 02:15
von könig
Gratulation!!


Nein zu Polizeiwillkür!
Nein zum Hooligangesetz!

Verfasst: 31.05.2006, 07:45
von dasto
yeah richturd, das rockt! geil heschs wiiterzooge!

Verfasst: 31.05.2006, 08:38
von Zemdil
chapeau an alli Beteiligte!

Verfasst: 31.05.2006, 08:53
von auslandbasler
auch von meiner seite ein "alles geili siächä" an alle beteiligten.....



und an den schnauz, do heschn...... und zahl mir gfälligscht das gäld wieder zrugg wo du vo minä stürgälder verschwändet hesch.....

Verfasst: 31.05.2006, 08:55
von tanner
könig hat geschrieben:Gratulation!!


Nein zu Polizeiwillkür!
Nein zum Hooligangesetz!
dito

Verfasst: 31.05.2006, 09:03
von sergipe
Ich hoff der 5-stellige Betrag wird dem Herr vom Lohn abgezogen.

Urteil im PDF-Format

Verfasst: 31.05.2006, 09:11
von Richturd
Und hier noch das Urteil von der mehr als fragwürdigen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Basel.....

Verfasst: 31.05.2006, 09:33
von TAFKAE
auch von mir gratulation und respekt. ich weiss nicht, ob ich die nerven aufgebracht hätte, das durchzuziehen.

trotzdem eine frage. war dieser satz nötig?
Richturd hat geschrieben:Der Unterzeichnete legt Wert darauf festzuhalten, dass gewisse Einträge im erwähnten Forumsthread möglicherweise andere Straftatbestände erfüllen.

Verfasst: 31.05.2006, 09:40
von housestyle
Gratulation Richturd, Lemieux & Macau!

Ich ha leider nid die finanzielle Möglichkeite gha für so öppis (Kosten im 5stelligen Bereich!!!!!!!) sunscht hättis au gmacht (messi nomol an Lemieux für d`Unterstützig, au wenns nochher nid wiiter gange isch).

1`300 Sutz in Sand gsetzt... Git schlimmers, aber es närvt mi gruusig! :mad:

Aber do gseht me wieder, dass es jo scho schön und guet isch, cha me sich wehre und die Sache vor Gricht zieh, aber e normale Bürger hett meischtens s`Gäld gar nid drzue und somit KEI Möglichkeit sich chöne z`wehre! :mad:

Verfasst: 31.05.2006, 09:53
von Oralapostel
sergipe hat geschrieben:Ich hoff der 5-stellige Betrag wird dem Herr vom Lohn abgezogen.
Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Praktikant in den fünstelligen Bereich kommt.

Verfasst: 31.05.2006, 09:56
von rotoloso
Super, findi toll. Schad ka sich e Mensch wo nid gneug Mittel het, in dr Schwizz, gege so Willkür nid wehre.

Urteil im PDF-Format

Verfasst: 31.05.2006, 09:58
von Richturd
Und hier noch das Urteil über das mehr als fragwürdige Vorgehen der Staatsanwaltschaft Basel.....

Verfasst: 31.05.2006, 09:58
von Captain Sky
Und ich dachte immer, der grösste Erfolg von Dario sei Fernmeldemissbrauchsklagen gewesen, aber scheinbar waren auch diese ein Schlag ins Wasser...

Schade, dass Berichte über unfähige Polizisten ("Szenenkenner") heutzutage wohl mehr als unsexy sind

@Richturd (und alle Beiteiligten):
Einfach nur geil, schick doch deine Pressemitteilung auch dem Bund der Steuerzahler (oder ähnlichen Interessensorganisationen...)