Radar-Info-Thread....

Der Rest...
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willow
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Beitrag von willow »

soeben wurde eine feste blitzanlage vor dem tunnel reinach-süd montiert (wenn man von basel her kommt) weiss nicht ob es auf beide seiten blitzt waren erst am aufstellen

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

blitzt richtung tunnel / reinach.
kann aber easy in die andere richtung gedreht werden...
[CENTER]SUPPORT ALTLIGA WILSTER [/CENTER]

[CENTER]* BASEL - PRAG - HAMBURG *[/CENTER]

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Digge
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Beitrag von Digge »

Idefix hat geschrieben:blitzt richtung tunnel / reinach.
kann aber easy in die andere richtung gedreht werden...
kaum ist der radar dort, schon hat's stau.... gut gemacht...

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Idefix
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Beitrag von Idefix »

Liegt wohl daran, dass richtung Laufen ein mobiler Kasten ebenfalls am blitzen war... ;)

jaja Weihnachten lässt grüssen :mad:
[CENTER]SUPPORT ALTLIGA WILSTER [/CENTER]

[CENTER]* BASEL - PRAG - HAMBURG *[/CENTER]

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Digge
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Beitrag von Digge »

Idefix hat geschrieben:jaja Weihnachten lässt grüssen :mad:
noch den schnaps zum weihnachtsessen dazuverdienen...

Aidemo
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Beitrag von Aidemo »

soulwind hat geschrieben:soeben wurde eine feste blitzanlage vor dem tunnel reinach-süd montiert (wenn man von basel her kommt) weiss nicht ob es auf beide seiten blitzt waren erst am aufstellen
hass !

|{i||er
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Beitrag von |{i||er »

blizzt uf beidi siite...eländ...
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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Irgend etwas hat gestern Abend auf der Autobahn zwischen Augst und Basel bei der Ausfahrt St. Jakob geblitzt (60er-Zone). Haben die jetzt dort auch einen aufgestellt?
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.

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Agent Orange
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Beitrag von Agent Orange »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Irgend etwas hat gestern Abend auf der Autobahn zwischen Augst und Basel bei der Ausfahrt St. Jakob geblitzt (60er-Zone). Haben die jetzt dort auch einen aufgestellt?
Nein, war eine Mobile Kontrolle! :mad:

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Agent Orange
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Beitrag von Agent Orange »

|{i||er hat geschrieben:blizzt uf beidi siite...eländ...
Nei, immer nur in ei Fahrtrichtig! Foti vo vorne und hinde.

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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

Polizei kontrolliert Licht an Velos und Mofas
LIESTAL.
Die Baselbieter Polizei appelliert einmal mehr an Velo- und Mofa-Fahrer und -Fahrerinnen, gerade zu dieser Jahreszeit nur mit guter Beleuchtung in der Dämmerung oder bei Dunkelheit zu fahren. Kontrollen, welche die Polizei in den vergangenen Tagen und Wochen im gesamten Kantonsgebiet durchführte, hätten aufgezeigt, dass nach wie vor viele Zweiradlenker mit nicht oder nur mangelhaft beleuchteten Fahrzeugen unterwegs seien. Dazu kamen Beanstandungen wegen fehlender Vignetten oder Glocken. Die Kantonspolizei will laut einer Mitteilung diese Kontrollen in den nächsten Wochen fortsetzen und damit zur Sicherheit der Zweirad-Fahrer im Strassenverkehr wesentlich beitragen.
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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Agent Orange hat geschrieben:Nein, war eine Mobile Kontrolle! :mad:
Wirklich? Ich wurde nicht rausgenommen. Vielleicht hat es doch nicht mich geblitzt. Naja, so lange es nur von vorne blitzt habe ich eh nichts zu befürchten. :cool:
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gego
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Beitrag von gego »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Wirklich? Ich wurde nicht rausgenommen. Vielleicht hat es doch nicht mich geblitzt. Naja, so lange es nur von vorne blitzt habe ich eh nichts zu befürchten. :cool:
werum hesch nüt z befürchte? sie blitze meischtens vo forne damit mer seht wär gfahre isch ... denn zum zweite: use näh dien sie die eigentlich nie...sie sind so frei und schigge der d rächnig eifach per post ;) :D

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

[quote="gego"]werum hesch nüt z befürchte? sie blitze meischtens vo forne damit mer seht wär gfahre isch ... denn zum zweite: use näh dien sie die eigentlich nie...sie sind so frei und schigge der d rächnig eifach per post ]


Bi mit em Töff unterwägs gsi, dä het vorne no kei Nummere... :p
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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

gueti news und infos iber radar etc ...
click pic ...

Bild
:cool:
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BadBlueBoy
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Beitrag von BadBlueBoy »

AG 407`159, Fiat Bravo HGT, viollet-blau
AG 409`XXX, Subaru Impreza Stufenheck, schwarz
AG 414`XXX, VW Golf 5 Gti, rot
AG 268`XXX, Opel Vectra Stufenheck, beige-met
AG 346`XXX, Saab 95 Stufenheck, silber-met
AG 237`XXX, BMW E46 Kombi, grau-met
AG 174`XXX, VW Golf 3, blau-silber-met, keine getönten Scheiben
AG 95`XXX, Opel Astra Kombi, Silber, Mod. 2002
AG 129`XXX, VW Passat, keine getönten Scheiben, silber
AG 367`XXX, Opel Vectra neues Model, blau, Stufenheck
LU 172`784, Volvo S80 T5, silber

Hier noch ein paar zivile Blitzer/Bullenkisten. Stay tuned !
In Principio erat Verbum et Verbum erat apud Deum et Deus erat Verbum.

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Beitrag von bulldog™ »

Polizei kontrolliert Kindersitze im Auto
60 Franken Busse drohen.
Bei Verkehrskontrollen achtet die Polizei im Januar darauf, ob Kinder im Auto genügend gesichert sind. Oft komme es vor, dass vor allem über kürzere Strecken mehr Kinder unter 12 Jahren im Auto mitgeführt werden, als Sicherheitsgurten oder Kindersitze vorhanden sind, begründet die Polizei in einer Pressemeldung diese Schwerpunktaktion. Kinder unter sieben Jahren müssen in einem speziellen Kindersitz gesichert werden. Kinder im Alter zwischen sieben und 12 Jahren müssen zumindest angeschnallt sein. Fehlbare Fahrzeugführer werden mit 60 Franken gebüsst. Nochmals 60 Franken Busse gibt es dazu, wenn mehr Kinder im Auto sitzen, als Plätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
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quelle:BaZ.ch

Beitrag von bulldog™ »

Falschgeld beschlagnahmt

Unter drogen. Bei einer Fahrzeugkontrolle am Autobahnübergang Basel-Weil haben Schweizer Grenzwächter am Samstag in einem Fahrzeug mit niederländischen Kennzeichen zwei gefälschte Tausendernoten entdeckt. Der Lenker stand unter Drogeneinfluss. Nach Angaben der Grenzwache Basel erklärte der Beifahrer, er habe die Geldscheine vor einiger Zeit von «einem Kollegen in der Schweiz als Souvenir erhalten». Die beiden Blüten wurden eingezogen. Der Fahrzeuglenker wird zudem wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeigt. Bei ihm wurden Kleinmengen von Drogen entdeckt. Auch durften die Niederländer nicht in die Schweiz einreisen, weil sie verdächtigt wurden, Drogen genommen zu haben.

Die deutschen Behörden führten beim Lenker einen Test durch, der positiv war. Nach Angaben des deutschen Bundesgrenzschutzes in Lörrach nahm in den ersten Tagen des neuen Jahres die Zahl der Fahrzeuglenker, die unter Drogen standen, massiv zu. Vor allem im Nord-Süd-Verkehr seien bei zahlreichen Lenkern die Drogentests positiv ausgefallen, sagte Gerbert. Es werde in den nächsten Wochen weitere Drogenkontrollen geben.

SDA
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q

Beitrag von bulldog™ »

Temposünder zur Kasse gebeten

Teure Sache. Das seit dem 1. Januar geltende neue Strafrecht hat auch Auswirkunen auf die Bussen im Verkehr. Nicht geändert wurden die Ansätze bei den Ordnungsbussen. Neu dagegen werden Tempo- und Alkohol-Exzesse anders bestraft als bisher, weil beim revidierte Strafrecht Sünden im Verkehr neu mit Geldbussen und nicht mehr Gefängnis geahndet werden. In der Praxis heisst das, dass vor allem gut situierte Bürgerinnen und Bürger stärker zu Kasse gebeten werden, da sich die zur Anwendung kommenden Tagessätze von minimal 30 bis maximal 3000 Franken nach Einkommen, Vermögen, Schulden, Anzahl Kinder etc. richten. Im Extremfall könnte ein reicher Raser (theoretisch) 30000 bis über 100000 Franken Busse erhalten. Wer nicht bezahlen kann, dem steht die Möglichkeit offen, die Busse mit gemeinnützigen Arbeiten abzugelten. Die Tagessätze werden jeweils vom Gericht festgelegt.

AST


Die Bussen-Ansätze für Alkohol am Steuer und Tempoüberschreitungen im Detail:


Alkohol am Steuer
ab 0,5 Promille bis Fr. 600.- + Ausweisentzug
ab 0,6 Promille bis Fr. 700.- + Ausweizentzug
ab 0,7 Promille bis Fr. 800.- + Ausweisentzug
ab 0,8 Promille 10 Tagessätze
ab 1,2 Promille 20 Tagessätze plus
ab 1,6 Promille 30 Tagessätze plus
ab 2,0 Promille 60 Tagessätze plus


Tempo-Überschreitungen
Innerorts
1- 5 km/h Fr. 40.- Busse
6-10 km/h Fr. 120.- Busse
11-15 km/h Fr. 250.- Busse
16-20 km/h Verwarnung + Verzeigung
21-24 km/h Verzeigung + Ausweisentzug
20-24 km/h 10 Tagessätze
25-29 km/h 15 Tagessätze
30-34 km/h 20 Tagessätze
ab 35 km/h 30 Tagessätze oder mehr


Ausserorts
1- 5 km/h Fr. 40.- Busse
6-10 km/h Fr. 100.- Busse
11-15 km/hFr. 160.- Busse
16-20 km/h Fr. 240.- Busse
21-25 km/hVerwarnung + Verzeigung
26-29 km/h Verzeigung + Ausweisentzug
30-34 km/h 10 Tagessätze
35-39 km/h 15 Tagessätze
40-44 km/h 20 Tagessätze
ab 45 km/h 30 Tagessätze oder mehr


Autobahnen
1- 5 km/h Fr. 20.- Busse
6-10 km/h Fr. 60.- Busse
11-15 km/h Fr. 120.- Busse
16-20 km/h Fr. 180.- Busse
21-25 km/h Fr. 260.- Busse
26-30 km/hVerwarnung + Verzeigung
31-34 km/h Verzeigung + Ausweisentzug
35-39 km/h 10 Tagessätze
40-44 km/h 15 Tagessätze
45-49 km/h 20 Tagessätze
ab 50 km/h 30 Tagessätze oder mehr
Toleranz der Messungen
Tempo in km/h, das bei den Messungen als Sicherheitsmarge von der effektiv gemessenen Überschreitung abgezogen wird (alle Zahlen in km/h):
Tempo: bis 100 / 101-150 / 150
Radar fix 5 / 6 / 7
Laser fix 3 / 4 / 5
Radar mobil 7 / 8 / 9

> Bei Verzeigung legt das Gericht die Busse fest.
> Bei den Tagessätzen (30 bis 3000 Franken) kann zusätzlich noch ein Betrag in der Höhe eines Viertels des Nettolohnes dazuberechnet werden. Dazu ist der Ausweisentzug obligatorisch.
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Basic
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Beitrag von Basic »

absolute scheisse...

diese einkommensbedingten bussen sind das allerletzte... aber ja wir leben ja in einem supertollen sozialstaat... irgendjemand muss ja die versager gesellschaft finanzieren.

kacke...


nimmt mich wunder wie lange es geht bis man zum einkaufen den kontoauszug mitnehmen muss... "halt sie sind besserverdiener, für sie koschtet s'pfünderli nüün frangge fufzig! cümülüs?"
Phallokratisches Chauvinischtenschwein mit patriarchischer Grundeinstellung

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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

Schüsse auf Tessiner Radaranlagen

Avegno/Malvaglia.
Unbekannte Täter haben die beiden fest installierten Radaranlagen in Avegno im Maggiatal und in Malvaglia im Bleniotal demoliert. Auf die beiden Geräte wurden Schüsse abgefeuert. Dazu wurden die im Herbst installierten Anlagen mit Steinen beworfen und mit Sprays verunstaltet. Der Tessiner Justizdirektor Luigi Pedrazzini (CVP) zeigte sich gegenüber «TeleTicino» enttäuscht über die Vandalenakte. Die Radaranlagen seien Teil einer Präventionskampagne und sollten dazu dienen, die Fahrkultur zu verändern.

Die Tessiner Polizei hat eine Untersuchung eingeleitet, um die Vorfälle abzuklären, sagte Marco Guscio, der Chef der Tessiner Verkehrspolizei. Die beiden Anlagen seien nur an der Oberfläche beschädigt worden. In Betrieb waren die beiden Radargeräte bisher noch nicht. Auch Lega-Präsident Giuliano Bignasca verurteilte gegenüber «TeleTicino» die Vandalenakte. Er hatte im Herbst in der Lega-Parteizeitung «il Mattino» seinen Lesern eine Prämie von 1500 Franken für das Entfernen von Radaranlagen versprochen. Obwohl diesem Aufruf niemand Folge geleistet hatte, wurde Bignasca Anfang Dezember von der Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zu einer Straftat zu einer Busse verurteilt.

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

bulldogu2122 hat geschrieben:Die Radaranlagen seien Teil einer Präventionskampagne und sollten dazu dienen, die Fahrkultur zu verändern.
Fahrkultur ändern ... im Tessin ... muahahahaha :D :D :D
B6X & Durchschnittsuser 2004


Rettet die Wälder - Esst mehr Biber!

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prattela
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Beitrag von prattela »

Der Radar auf dem Abschnitt Augst, Pratteln ist jetzt in der Fahrtrichtung Bern gerichtet.
Beim Fussball verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit des Gegners.
Jean-Paul Sartre

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Snowy
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Beitrag von Snowy »

Basic hat geschrieben:absolute scheisse...

diese einkommensbedingten bussen sind das allerletzte... aber ja wir leben ja in einem supertollen sozialstaat... irgendjemand muss ja die versager gesellschaft finanzieren.

kacke...


nimmt mich wunder wie lange es geht bis man zum einkaufen den kontoauszug mitnehmen muss... "halt sie sind besserverdiener, für sie koschtet s'pfünderli nüün frangge fufzig! cümülüs?"
erklär mir doch mol was an Einkommensabhängige Busse scheisse isch.

Die Lingge mach jo wirklich (au) vil Müll, aber das ghört sicher nit drzue.

Es ka doch nit sie, dass e Student und e Bankdirektor wo mit 40 zschnell unterwegs sin uf dr Autobahn beidi mien 1000 CHF abdrucke... dr Studi ka grad mol die nägschte Ferie striche plus sis (Näbe)job Arbeitspensum verdopple. Dr Bankier macht mol schnell s Portokässeli uff...

E Strof mues abschreckend UND ebe au e (vergeltendi)Strof si! Und zwor für alli im gliche Usmass...
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

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bulldog™
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FAQ u201EVerbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basisu201C

Beitrag von bulldog™ »

Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
FAQ u201EVerbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basisu201C
G031-1258 AR
Stand: 15.01.2007, 0945 Uhr

Nr.
Frage
Antwort
1
Welche mobilen GPS-Geräte gelten als Warngeräte, die illegal vor polizeilichen Kontrollen warnen und daher verboten sind?

Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.html).
Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:
- Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen.
- Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mittel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikontrollen untersagt sind.

2
Gilt das Verbot des Inverkehrbringens und des Verwendens illegaler GPS-Warngeräte auch für GPS-Geräte, die nur vor fest installierten Radargeräten warnen?

Ja.

3
Gilt das Verbot des Inverkehrbringens und des Verwendens illegaler GPS-Warngeräte auch für GPS-Geräte, die nicht mit einem Handy verbunden sind?

GPS-Geräte, die zur Warnung vor Polizeikontrollen eingesetzt werden, sind auch ohne Verbindung mit einem Handy verboten.

4
Sind Mobiltelefone, die ein GPS enthalten, legal?

Solange ein Mobiltelefon mit GPS keine Warn-POIs enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, bleibt es ein legales Gerät.

5
Es gibt PDAs, welche mit Navigationssoftware und mittels GPS-Maus zu einem Navigationssystem werden, gleichzeitig aber auch Natel sind. Gilt dies schon als verboten oder erst dann, wenn man bei einem dieser ominösen Dienste angemeldet ist?

Solche PDAs sind nur dann verboten, wenn sie Warn-POIs enthalten, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen.

6
POIs kann man selber erstellen, ich kann also alle mir bekannten stationären Radaranlagen manuell eingeben; ist das auch verboten?

Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) dürfen weder selber manuell eingegeben, noch durch einen Hersteller, eine Verkaufsstelle, einen Informationsdienst usw. angeboten oder verbreitet werden.

7
Sind Radarwarnungen per Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. erlaubt?

Solche Radarwarnungen sind noch nicht verboten. Das Bundesamt für Strassen wird aber bei der nächsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes beantragen, die Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen über GPRS, Internet, Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. ebenfalls zu verbieten.
Bezüglich SMS ist zu erwähnen, dass das Lesen oder Schreiben einer SMS durch einen Fahrzeugführenden während der Fahrt eine Strafanzeige (Füh-rerausweisentzug) zur Folge hat.

8
Die Radar-Info-Zentrale (http://www.radar.ch) bietet ein GPS-Gerät u201EAmigou201C mit Warn-POIs als u201Evöllig legalu201C an.

Der u201EAmigou201C ist illegal. Das Bundesamt für Strassen hat die Radar-Info-Zentrale aufgefordert, das Inverkehrbringen von GPS-Geräten, die vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen warnen sowie das Inverkehrbringen von Software-Updates über die Messstellen unverzüglich einzustellen.
Desgleichen wurde die Firma MobiRoad bzw. Mo-goRoad (http://www.mobiroad.ch/ bzw. http://www.mogoroad.ch/ und http://www.mogo.ch/) aufgefordert, ihr mit einem Handy verbundenes GPS-Gerät zur Verbreitung von Warn-POIs in Echtzeit über beispielsweise mobile Geschwindigkeits- oder sonstige Polizeikontrollen sofort einzustellen.

9
Ist ein Navigationsgerät mit Radar-Datenbank grundsätzlich verboten oder geht es um das aktive Update während der Fahrt?

Das Navigationsgerät darf keine Warn-POIs enthalten.

10
Beschlagnahmt die Polizei generell alle Geräte, welche als Radarwarner missbraucht werden könnten oder wird die tatsächliche Installation überprüft?

Es werden nur Geräte beschlagnahmt, die Warn-POIs enthalten.

11
Gibt es eine Liste von zugelassenen Geräten?

Nein, aber die Situation ist klar genug: Ein Navigationsgerät darf keine Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten.

%
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FAQ u201EVerbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basisu201C

Beitrag von bulldog™ »

%

12
Was muss ich tun, wenn mein GPS Warn-POIs enthält?

Die Warn-POIs sind zu löschen, nötigenfalls durch die Verkaufsstelle.

13
Bedeutet "darin mitgeführt" nach Arti-kel 57b SVG, dass man auf einer Reise, die mit Hilfe eines solchen Navigationsgerätes beispielsweise von Österreich durch die Schweiz nach Frankreich verläuft, das Gerät an der österreichisch-schweizerischen Grenze abgeben muss, weil das "Mitführen" innerhalb der Schweizer Grenze nicht erlaubt ist?

Sollte die Zollbehörde bei der Einfahrt in die Schweiz ein GPS mit Warn-POIs feststellen, hat der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin mit der Einziehung des Gerätes und einem Strafverfahren zu rechnen.

14
Gilt dieses Verbot auch für Notebooks und andere tragbare Computer, die ja mit entsprechender Software und einem handelsüblichen GPS-Empfänger ausgerüstet prinzipiell ebenfalls für die Navigation und die Anzeige von OVIs (Orten von Interesse) geeignet sind.

Ja, sobald diese Gerätekombination Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthält.

15
Warum soll eine Karte von z. B. Twix-Route mit darauf markierten Blitzanlagen erlaubt sein, die Verwendung eines GPS mit Warn-POIs dagegen nicht?

Ein GPS gibt dem Benutzer nur die Möglichkeit, die Karte digital bei sich zu haben, statt analog.
GPS-Geräte mit Warn-POIs sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung von Radarwarngeräten. Sie sind höchst präzis, zuverlässig und bequem, denn Fahrzeugführende werden automatisch und metergenau vor tausenden von Messstellen gewarnt. Die Verwendung einer Karte dagegen ist kaum im gewünschten Sinne ausreichend praktikabel. Dennoch wird das Bundesamt für Strassen im Rahmen einer künftigen Revision des Strassenverkehrsgesetzes zur Diskussion stellen, ob z. B. solche TwixRoute-Karten verboten werden sollen.

16
Alle Navigationsgeräte basieren auf GPS und bei den meisten Geräten kann man Koordinaten definieren, die Poststellen, McDonalds-Restaurants oder auch fest positionierte Radarkästen anzeigen. Das Ganze basiert auf der Anzeige von Längen- und Breitengraden, und reagiert nicht auf Radarwellen oder Sonstiges. Wieso sind Radarwarnungen mittels GPS-Gerät dann illegal?

GPS-Geräte mit Warn-POIs lokalisieren keine Radargeräte im Sinne eines Radarwarngerätes, sondern warnen umfassend vor allen in der Software erfassten Koordinaten mobiler und fest installierter Geschwindigkeitsmesssysteme wie Radar, Laser, Schwellendetektoren usw. GPS-Geräte arbeiten auf Grund der empfangenen Satellitensignale praktisch metergenau und warnen Fahrzeugführende mit höchst zuverlässiger Sicherheit vor Messstellen. Sie sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung der Radarwarngeräte.

17
Eigentlich wäre es schon sehr interessant geklärt zu haben, was die BG-Rechtssprechung dazu meint. Denn die heutige Gesetzeslage ist absolut unklar, wenn es um den Zusammenhang von auf elektronischen Strassenkarten (GPS) abgebildeten Radarfallen geht.

In Bezug auf GPS mit Warn-POIs ist die Situation nach Artikel 57b SVG klar, auch wenn kein Bundesgerichtsentscheid vorliegt.

18
Das heisst, dass nicht der POI-Warner an sich, sondern die Verwendung (bzw. bereits das Laden) der Warnpunkte "Radar", "Polizeikontrolle" etc. verboten ist, während die Verwendung von Warnpunkten wie "Gefährliche Kurve", "Schulhaus/Kinder", "Gefährlicher Rechtsvortritt" sowie Stauumfahrungen "TCM/RDS" gestattet sind.

In Bezug auf Warn-POIs sind nur jene illegal, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, unabhängig davon, wie diese POIs im System benannt werden. Alle übrigen POIs sind selbstverständlich in Ordnung.

19
Das Ziel einer polizeilichen Radarkontrolle ist doch, die Verkehrssicherheit an gefährlichen Stellen zu sichern. Wenn ich jetzt mittels einem Radarwarngerät auf eine derartige Radarkontrolle aufmerksam gemacht wurde, und ich deswegen mein Tempo drossle, ist das polizeiliche Ziel doch erreicht. Wieso sind diese Radarwarngeräte dann trotzdem verboten?

Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten gelten immer und nicht nur dort, wo kontrolliert wird. Nur wer seine Fahrweise danach ausrichtet, verhält sich verkehrssicher.

20
Gilt das Verbot nur für fix installierte Geräte oder auch für portable Navigationsgeräte welche mit Saugnapf installiert sind?

Es gilt für alle Arten.

21
Ist ein Navigationsgerät mit Radarwarner auch verboten, wenn es nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist z. B. auf dem Beifahrersitz liegt (Pager funktionieren auf diese Art und Weise)?

Ja.

22
Bei Softwarelösungen besteht die Möglichkeit, die Radar-Warnfunktion auszuschalten. Ist die Deaktivierung genügend, um dem Gesetz zu entsprechen?

Nein, das Ausschalten alleine genügt nicht. Es dürfen keine Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten sein.

23
Bei unseren Systemen sind die fixen Radargeräte ab Werk auf der Karten-CD gespeichert. Der Kunde kann keine weiteren POIs speichern. Ist dies erlaubt?

Nein, das Verbot gilt grundsätzlich für alle Navigationssysteme, die Warn-POIs über Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) enthalten.

quelle:Bundesamt für Strassen ASTRA
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Modern Times
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Beitrag von Modern Times »

bulldogu2122 hat geschrieben:...
Und dann behaupten sie immer, es gehe nicht ums Geld, sondern nur darum, den Verkehr an diesen Stellen zu beruhigen... :rolleyes:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

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Dreamer
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Beitrag von Dreamer »

Und schon wieder ein neuer.......

Nach dem Oberburgtunnel in Richtung Basel

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Beitrag von prattela »

Dreamer hat geschrieben:Und schon wieder ein neuer.......

Nach dem Oberburgtunnel in Richtung Basel
Der ist nicht so neu, steht dort seit dem 10.12.2006 und ist ein mobiler Kasten.
Beim Fussball verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit des Gegners.
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Beitrag von bulldog™ »

bi dr tramhaltstell kirche z allschwil teschte sii dr blitz ... :cool:
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