der Artikel ist, sorry für die Wortwahl, purer Bullshit:
* Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
** Abs 2: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
Ja die Bewegungsfreiheit wurde teilweise eingeschränkt um aber das ebenfalls garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen
* Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Was genau wurde hier eingeschränkt? Im weitesten Sinne vielleicht das Recht "religiösem Unterricht zu folgen". Dieser kann aber auch Remote erfolgen, das hier ist pure Polemik.
* Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.
Meine Nichte hat Hausaufgaben erhalten, das erreichen der Lernziele müssen dem Lehrer mitgeteilt werden, bei Problemen hilft der Lehrer remote. Unentgeldlich bleibt er weiterhin ...
* Art. 22 und 23. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Hier wurde klar eingeschränkt, aber wiederum um Art. 10 zu schützen. Man kann nach der Krise auch nur Versammlungen besuchen wenn man noch lebt, anders herum wird es schwieriger.
* Art. 27 Wirtschaftsfreiheit
1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.
2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.
Auch hier wurde die Freiheiten nur in Bezug auf Art. 10 eingeschränkt. Ausfälle werde versucht zu kompensieren.
Art. 17 Medienfreiheit
Artikel hat geschrieben:Die Medien erhalten zurzeit zwar viel Lob für ihre Berichterstattung und verzeichnen Rekord-Einschaltquoten. Sie werden aber gleichzeitig «moralisch unter Druck gesetzt, freiwillig Zensur auszuüben», wie selbst Nationalrat Fluri feststellt. Nach dem Motto: Krisenzeit ist nicht Kritikzeit.
Bezug zur Verordnung des Bundes? Ja vielleicht finden es Menschen (wie zum Beispiel ich) mühsam in solchen Zeiten reisserische Beiträge wie diese zu lesen und sich zu Fragen, warum sich hier wieder ein schlecht recherchierter Artikel mit Probleme auseinandersetzt die jeder freie Bürger in diesem Land problemlos einordnen kann. Hier hat der Redaktor dieses Artikel eine geistige Fehlleistung vollbracht: Die Meinungsfreiheit garantiert nur, dass die der Staat nicht für deine geäusserte Meinung verfolgt. Er beklagt sich hier aber dass die Leute solche Artikel scheisse finden. Naja, dass ist nunmal meine Meinungsfreiheit.
Artikel hat geschrieben:Eine Umfrage der Mediengewerkschaft Impressum bei Journalisten zeigt, dass die Medien aber auch mit ernsthaften Einschränkungen kämpfen. «In den Antworten wird von Zugangssperren über Aussageverweigerungen bis zu handfester Zensur alles berichtet», sagt Impressum-Geschäftsführer Urs Thalmann.
Beispiele, Fakten, nicht irgendwelches Gemümmel aus Umfragen die zu einem staatspolitische Problem hochgefahren werden. Ich kann mir schon solche Fälle vorstellen: Blick-Reporter will nach der offiziellen PK nich ein Interview mit Koch. Koch sagt er müsse weg. Blick-Reporter macht daraus eine Aussageverweigerung.
Artikel hat geschrieben:Der Bundesrat hat nun mit der Swisscom mit einer Auswertung anonymer Handy-Bewegungsdaten aus der Vergangenheit begonnen. Sie soll zeigen, ob die Bevölkerung die Massnahmen der Regierung umsetzt.
Ja das hat er, er hat das aber auch transparent kommuniziert. Der BR insgesamt ist aktuell sehr transparent bei seinen Massnahmen. Und er ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Demokratie durchaus bewusst. Solche Artikel sind das Papier oder die Elektronen nicht wert.
Nachtrag: Mit dem Ausserkraftsetzen der COVID-19-Verordnung 2 werde sämtliche rechtlichen Grundlagen für obengenannte Massnahmen ebenfalls ausser Kraft gesetzt. Wo genau sind hier die Spätfolgen wenn sich die Exekutive selbst und freiwillig die Rechte welche diese Massnahmen rechtfertigen wieder wegnimmt?