Hier stellt sich die Frage wo der Kauf passiert, idr ja in der Schweiz wenn ich hier wohne ? Absatz 2cGus hat geschrieben:Im Abstimmungstext Art. 2 steht dass das Gesetz nur für Bücher welche gewerbsmässig in die Schweiz eingeführt werden oder in der Schweiz gehandelt werden, angewendet werden darg. Wenn ich als privater Konsument ein Buch bei Amazon kaufe, dann ist dies ja weder eine gewerbsmässige Einführung noch findet der Handel in der Schweiz statt. Folglich würde die Buchpreisbindung nicht zutreffen. Oder sehe ich das falsch?
Es ist aber richtig dass dieses Gesetz nicht perfekt ausformuliert ist und so den anonsten argmentlosen Gegnern Angriffsfläche bietet . Hier wäre es cleverer gewesen von Anfang an reinen Tisch zu machen und den Willen des Parlamentes besser abzubilden. Der Wille des Parlamentes ist in diversen Protokollen abgebildet und somit ist die Auslegung Formsache ( siehe meine vorige Antwort)