Verfasst: 03.07.2006, 16:13
schrib doch sälberGizmo hat geschrieben:Het scho öbber e Brief an Fcb geschribe dass är die Änderig vo de AGB nid akzeptiert?

schrib doch sälberGizmo hat geschrieben:Het scho öbber e Brief an Fcb geschribe dass är die Änderig vo de AGB nid akzeptiert?
het öber emol die alte AGB kopiert oder so?Haftung
Einzeleintritte sowie Jahres-, Halbjahres- und/oder Abokarten sind generell übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Besitzer/Vorstellungsbesucher verursachten Schaden und verliert allenfalls jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundene Leistungen.
Habe versucht sie im Internet über archive.org zu finden!Dave hat geschrieben:ha grad AGB agluegt, sin stand juni 2006
luschtig isch folgende punkt:
het öber emol die alte AGB kopiert oder so?
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Ich habe die alte AGB (Ende 2005) zu Hause zusammen mit der JK-Rechung aufbewahrt, so wie ich es mit allen Rechnungen, etc. mache. Wenn du eine Kopie willst, sag mir bescheid.Dave hat geschrieben: het öber emol die alte AGB kopiert oder so?
Genau gleiche Formulierung wie im März 2006:Dave hat geschrieben:ha grad AGB agluegt, sin stand juni 2006
luschtig isch folgende punkt:
het öber emol die alte AGB kopiert oder so?
Stand in den AGB vom März 2006 auch drin:Dave hat geschrieben:ha grad AGB agluegt, sin stand juni 2006
luschtig isch folgende punkt:
het öber emol die alte AGB kopiert oder so?
diä lockeri Art wie dr FCB gemäss Scheff (gits mittlerwyle scho besseri Quellene?Ivolino hat geschrieben:Begoht do dr FCB jetzt en Vertragsbruch gegenüber sine Chunde, jo oder nei?
ha hüt sicher 10 mol probiert, het nie öbber abgnoh oder isch bsetzt gsiBalisto hat geschrieben:Man könnte meinen, das Telefon sei noch nicht erfunden worden oder einige hätten Angst
davor, es in die Hand zu nehmen und die Nummer der Geschäftsstelle zu wählen...
Da sucht man lieber AGB's von 1932 und verirrt sich in Spekulationen und Vermutungen.
So läufts meine Herren Juristen: http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t=16657
Business as usualBalisto hat geschrieben:Da hast du absolut recht. Die Informationspolitik ist jenseits von gut und böse.
Du hast mich früher aufgeregt, aber jetzt mag ich deine Beiträge.LaFamigliaCrew hat geschrieben:Rotblau:
Siehst du, du und deine Meinung wird unter den FCB Fans so selten geteilt, dass du wohl eher zum GC oder zum FC Aarau passt... ..vielleicht findest du aber noch bei irgendwelchen Modefans noch irgend eine Bestaetigung.
Aber die anderen haben schon Recht. Jeder soll seine Meinung haben..
..nur ist mir deine mittlerweile einfach zu bloed. Du kommst jetzt auf die Ignorliste und basta. Das ist wohl auch in deinem Interesse.
PS: Die Südkoreaner habe ich live in Hannover erlebt.. ..bin ja nicht Nati-Fan (ueberhaupt nicht), aber ich wollte mal sehen wie die so supporten. Aber ehrlich gesagt, es war mir nur noch peinlichich... ..irgendwelche pubertierenden Maedchen die mit Mozart-Melodien Stimmung machen... Nein, danke! Ich stehe da schon eher auf die englische und italienische Fankultur. Aber zu dir wuerde es wirklich gut passen! Und Seoul ist ja auch nicht so weit.... Uebrigens habe ich mich göttlich ueber die Niederlagen der 3/4-Augen gefreut! Die Rechnung fuer ihre Betruegerein gegen Italien und Spanien an der WM 2002..
So und jetzt Tschuess. Es war nett dich kennezulernen.
/signedLaFamigliaCrew hat geschrieben:....
...., es war mir nur noch peinlichich... ..irgendwelche pubertierenden Maedchen die mit Mozart-Melodien Stimmung machen... Nein, danke! Ich stehe da schon eher auf die englische und italienische Fankultur. ...
Uebrigens habe ich mich göttlich ueber die Niederlagen der 3/4-Augen gefreut! ....
Tja, wenn du der FCB wärst, würdest wahrscheinlich auch nicht unbedingt die einfachste Variante Geld zurückzuverlangen noch grossartig publizierenlina hat geschrieben:sie würde sichs au eifacher mache, wenn sie mol die hüffigste froge würde ufnäh und gli puliziere uf dr hp.
Dann würde die Sache interessantDomingo hat geschrieben:diä lockeri Art wie dr FCB gemäss Scheff (gits mittlerwyle scho besseri Quellene?) sGäld uszahlt, lost druf schliesse, dass dAntwort jo isch!
stimmt zwar, nur können AGB's jederzeit geändert werden. Wer mit den neuen nicht einverstanden ist, kann allerdings vom Vertrag zurücktreten, nur schriftlich mitgeteilt sollten diese schon werden...IP-Lotto hat geschrieben:Stand in den AGB vom März 2006 auch drin:
s'einzige wo gänderet het isch s'layout, bi de alte AGB isch no s'FCB logo als hintergrund ufdruggt gsi.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FC BASEL 1893 AG
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen dem FC Basel 1893 AG (nachfolgend FCB genannt) und dem Käufer rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom FCB schriftlich bestätigt werden. Aufträge gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung als angenommen. Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare Änderungen und Abweichungen von den wiedergegebenen Modellen und technischen Angaben behält sich der FCB ausdrücklich vor.
Online-Ticketbestellungen und -verkäufe
Im Interesse des Kunden wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Bestellungen (Ticketanzahl, Vorstellung, etc.) vor der Online-Bezahlung nochmals zu kontrollieren. Falsch oder zuviel bestellte Tickets können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Die maximale Anzahl bestellbarer Tickets ist derzeit aus Gründen der Fairness und zur Verhinderung des Handels auf dem Schwarzmarkt auf 8 Karten pro Person und Vorstellung/Spiel und maximal 32 Karten pro Bestellung beschränkt. Der FCB behält sich das Recht vor, die Anzahl der Tickets für Online-Bestellungen jederzeit zu ändern.
Für den Fall, dass nach Vollzug der Online-Bestellung sich ergeben sollte, dass die bestellten Tickets nicht (mehr) verfügbar sind, behält sich der FCB vor, dem Käufer (bei Verfügbarkeit) andere, möglichst gleichwertige Tickets als die bestellten, anzubieten. Dem Käufer/Besteller steht diesfalls das umgehend ausübbare Recht zu, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im letzteren Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Gutschriften aus der Teilnahme an der Ticketbörse werden ausschliesslich bei einer Verlängerung der Jahreskarte(n) im Folgejahr vergütet. Erfolgt keine solche Verlängerung, verfällt der Anspruch auf die Gutschrift vollständig.
Jahres-, Halbjahreskarten & Packages
Mit dem Kauf einer oder mehrerer Jahres- und/oder Halbjahreskarten erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der Spiele der bezeichneten Kategorie, die in der fraglichen Zeit im Stadion St. Jakob Park stattfinden. Im Falle von Spielabsagen, -abbrüchen, -ausfällen, -verschiebungen und/oder Spielen unter (teilweisem) Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch den FCB veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das gleiche gilt für in so genannten Packages verkaufte Tickets.
Preise
Maßgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken, zuzüglich separat ausgewiesener Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Spielverschiebungen (gilt nur für Einzeltickets)
Der FCB weist darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League (SFL) die Möglichkeit haben (z.B. zufolge TV-Übertragungen, Terminplanänderungen, u. ä.), Spiele auch kurzfristig zu verschieben. Aus diesem Grund rät der FCB allen Kundinnen und Kunden sich regelmässig auf http://www.fcb.ch über allfällige Spielplanänderungen zu informieren. Bei Spielverschiebungen besteht die Möglichkeit, bereits vollständig bezahlte Tickets bis 5 Arbeitstage nach Publikation der Verschiebung auf http://www.fcb.ch, spätestens aber bis 24 Std. vor dem neuen Spielbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich Kosten) zurückzugeben oder (nach Verfügbarkeit) umzutauschen. Bei Spielverschiebungen behalten bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Tickets ihre Gültigkeit.
Lieferung, Gefahrenübergang
Der FCB liefert mit Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers und ist zu Teillieferungen berechtigt. Jegliche Haftung für Transport, Lieferung und das Funktionieren der durch den Kunden allfällig genutzter Telekommunikationsverbindungen wird abgelehnt. In der Regel werden bestellte Tickets innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Annahme der Bestellung ausgeliefert. In Ausnahmefällen kann es leider trotz aller Bemühungen zu Verzögerungen kommen.
Gebühren
Zur Abdeckung der Versand- und Verpackungskosten wird pro Bestellung eine Gebühr erhoben; ebenso für neu eingeführte Dienstleistungen, wobei die Höhe der Gebühr aber separat ausgewiesen wird.
Stadionordnung
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Tickets akzeptiert der Käufer die Stadionordnung. Diese ist unter http://www.fcb.ch einsehbar.
Besuch auf eigenes Risiko
Der FCB weist darauf hin, dass der Besuch einer von ihm durchgeführten Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt.
Haftung
Einzeleintritte sowie Jahres-, Halbjahres- und/oder Abokarten sind generell übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Besitzer/Vorstellungsbesucher verursachten Schaden und verliert allenfalls jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundene Leistungen.
Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Basel.
Stand: Juni 2006, Änderungen vorbehalten.
Vollkomme korräkt.Gevatter Rhein hat geschrieben:Für aktuelle JK-Inhaber ist nicht interessant, was im März oder im Juni 2006 verbreitet wurde, sondern was im Dezember 2005,
vergiss es.HKV hat geschrieben:wie sehts us, wemme sich gege das ganze prozedre wehrt chunnt me jo nümm ins stadion ( fcb si wille), isch denn abr dr fcb verpflichtet s geld zruggzahle für das halbe johr, oder?
scheiss heuchlerverein![]()
AbwartenFalcão hat geschrieben:geld bekommst keines zurück
Bitte zerscht im Forum dureläse.. Gäld gits sehr wohl zrugg, gemäss Berichte.Falcão hat geschrieben:vergiss es.
13. Mai hat alles verändert. Noch nicht geschnallt, was abgeht?
geld bekommst keines zurück, und wenn du die neue stadionordnung nicht akzeptierst, kommst nicht ins stadion.
Do hesch au wieder rächt, aber joorelang simer au guet gnueg zum bläche gsi. In dr Stadt go d'Lüt abättle, bitte spände sie öbbis für unsere FCB, s'leschte Sackgäld opfere etc, für das alles simer gnueg guet gsi, aber zum jetzt aständig informiert z'wärde anschinend nid.Kawa hat geschrieben:Tja, wenn du der FCB wärst, würdest wahrscheinlich auch nicht unbedingt die einfachste Variante Geld zurückzuverlangen noch grossartig publizieren![]()
Das würde stimmen, wenn du wirklich einen Kaufvertrag abgeschlossen hättest !Gevatter Rhein hat geschrieben:Sprich Vertragsbestandteil und somit verbindlich sind die bei Abschluss massgebenden AGB's, nicht irgendein Zeugs, das im Nachhinein irgendwo publiziert wird. Meinen Kaufvertrag habe ich im Dezember abgeschlossen, nicht im März und nicht diesen Juni.