Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Der Rest...

Wie stimmst du ab?

Umfrage endete am 14.05.2022, 08:31

Ja zur Änderung des Filmgesetzes
9
13%
Nein zur Änderung des Filmgesetzes
14
20%
Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes
19
27%
Nein zur Änderung des Transplantationsgesetzes
6
8%
Ja zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
12
17%
Nein zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
11
15%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 71

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BaslerBasilisk
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Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von BaslerBasilisk »

Bald stimmen wir wieder ab, die Lager beziehen Stellung, der Abstimmungskampf ist lanciert.
Hier alles im Überblick

1. Änderung des Filmgesetzes
BR, NR und SR unterstützen dieses Anliegen, es wurde das Referendum ergriffen.

2. Änderung des Transplantationsgesetzes
BR, NR und SR unterstützen dieses Anliegen, es wurde das Referendum ergriffen.


3. Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
BR, NR und SR unterstützen dieses Anliegen, die Abstimmung im Nationalrat war knapp. Es wurde das Referendum ergriffen.
#Erfolg isch nit alles im Läbe
#bi Sunneshiin und Räge

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

2x Ja.
Bei Frontex könnte ich noch zu "Ja" kippen. Weil, nur mit "Zeichen setzen" kriegen wir dort die notwendigen Reformen nicht hin.

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fcbblog.ch
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

Man könnte einen Entscheidungszwang einführen von mir aus, aber einfach Organe von Menschen zu nehmen, die sich evtl. gar nie Gedanken zu dem Thema gemacht haben und einfach ein Einverständnis zu suggerieren halte ich für falsch. Zumal das wohl auch juristisch von Angehörigen angestritten werden kann und wird.

dasto
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von dasto »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 10:28 Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

Man könnte einen Entscheidungszwang einführen von mir aus, aber einfach Organe von Menschen zu nehmen, die sich evtl. gar nie Gedanken zu dem Thema gemacht haben und einfach ein Einverständnis zu suggerieren halte ich für falsch. Zumal das wohl auch juristisch von Angehörigen angestritten werden kann und wird.
1. Man kann ganz einfach sein Nein registrieren und gut ist
2. Wenn kein Wille bekannt und Angehörige vorhanden, haben diese das letzte Wort:
https://www.blick.ch/politik/nein-sagen ... 70270.html

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Aficionado
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Aficionado »

fcbblog.ch hat geschrieben:Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

Man könnte einen Entscheidungszwang einführen von mir aus, aber einfach Organe von Menschen zu nehmen, die sich evtl. gar nie Gedanken zu dem Thema gemacht haben und einfach ein Einverständnis zu suggerieren halte ich für falsch. Zumal das wohl auch juristisch von Angehörigen angestritten werden kann und wird.
Die Angehörigen können ja Einspruch erheben. Ohne mich jetzt genauer damit auseindergesetzt zu haben, wurde dies so zumindest von den Befürwortern kommuniziert.





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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Aficionado »

Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Ganz klar ein ja.

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Somnium »

2. Ja
1. Nein
3. -

2. Klarer Fall. Allein im Wissen, wie lange Guz letztenendes vergebens auf ein Transplantat warten musste.

1. Netflix, ein privates Unternehmen, zwingen zu wollen, sich an der CH-Filmförderung zu beteiligen, ist sowas von dreist, dass sich eigentlich jede Diskussion zu diesem Thema erübrigen sollte. Die Amerikaner stehen für Innovation und Erfolg. Der CH-Film für Langeweile, miese Drehbücher, overactende Darsteller, Langeweile und hanebüchene Geschichten - mit keiner zusätzlichen finanziellen Förderung lässt sich dieses Elend jemals aus der Welt schaffen. Das ist ein tief verankertes Struktur- und Mentalitätsproblem. Dass sich im Parlament eine Mehrheit für das Gesetz ausgesprochen hat, gehört zum Strukturproblem.
Zuletzt geändert von Somnium am 07.04.2022, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
„Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin Punk."

„Der Grad der Beschissenheit ist idealerweise ein konstanter Pegel.“ (JK.Ghost)

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Somnium »

Dieser ZDF-Magazin-Royale-Beitrag erklärt klipp und klar, warum mit der Filmförderung in Deutschland (und der Schweiz) meistens nur unteres Mittelmass (wenn überhaupt!) produziert wird:




Oder, in den Worten von Christoph Waltz:

In den USA werden Filme wie Kunst gemacht und wie Ware verkauft. In Deutschland werden Filme wie Ware gemacht und wie Kunst verkauft.
„Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin Punk."

„Der Grad der Beschissenheit ist idealerweise ein konstanter Pegel.“ (JK.Ghost)

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von händsche »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 10:28 Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

gege weli Menscherächt verstosst das?

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

händsche hat geschrieben: 07.04.2022, 12:02
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 10:28 Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

gege weli Menscherächt verstosst das?

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit - bei uns Art. 10 der BV. Es kann nicht sein, dass man sich erst noch für dieses Grundrecht anmelden muss. Ausserdem ist es einfach etwas völlig anderes, ob man bei Nichtäusserung grundsätzlich davon ausgeht, dass der Verstorbene keine Entnahme seiner Organe wollte, oder ob er es wollte. Das sind einfach zwei verschiedene paar Schuhe.
Zuletzt geändert von fcbblog.ch am 07.04.2022, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:30
händsche hat geschrieben: 07.04.2022, 12:02
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 10:28 Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

gege weli Menscherächt verstosst das?

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit - bei uns Art. 10 der BV.

Mal wieder ein Teilzitat... kennen wir ja aus dem letzten 2 Schwurbeljahren. Hier das Ganze:
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Da die Organe nicht Lebenden entnommen werden und der Hirntod als gängige Definition für "Der ist tot, der kommt nicht mehr" angesehen werden kann sehe ich keinen Widerspruch zu Art 10. Alleine schon der Begriff "Recht auf Leben" stellt ja klar das dieser Verfassungsartikel nicht auf Tote beziehen kann. Und wer den Artikel genauer anguckt sieht das es hauptsächlich um Einschränkungen in Strafrecht und Strafverfolgung geht.
Wer diesen Artikel gegen die Widersopruchslösung vorbringt kann bitte auch erklären warum wir (mit Absatz 2 in diesem Artikel) Gefängnisse haben dürfen.
Zuletzt geändert von Faniella Diwani am 07.04.2022, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:37
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:30
händsche hat geschrieben: 07.04.2022, 12:02

gege weli Menscherächt verstosst das?

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit - bei uns Art. 10 der BV.

Mal wieder ein Teilzitat... kennen wir ja aus dem letzten 2 Schwurbeljahren. Hier das Ganze:
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Da die Organe nicht Lebenden entnommen werden und der Hirntod als gängige Definition für "Der ist tot, der kommt nicht mehr" angesehen werden kann sehe ich keinen Widerspruch zu Art 10. Alleine schon der Begriff "Recht auf Leben" stellt ja klar das dieser Verfassungsartijkel nicht auf Tote beziehen kann.

Naja, das ist nun auch nur eine Interpretation von dir - auch ohne Verfassungsauseinanderbeineln sollte klar sein, dass der eigene Körper nur einem selbst gehören kann.

Das Grundrechte eingeschränkt werden können ist auch klar - aber jemandem eine fiktive Willensäusserung zur Organgspende unter zu schieben finde ich ein zu starkes Stück der Fremdbestimmung über den eigenen Körper.
Zuletzt geändert von fcbblog.ch am 07.04.2022, 12:45, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:39
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:37
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:30

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit - bei uns Art. 10 der BV.

Mal wieder ein Teilzitat... kennen wir ja aus dem letzten 2 Schwurbeljahren. Hier das Ganze:
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Da die Organe nicht Lebenden entnommen werden und der Hirntod als gängige Definition für "Der ist tot, der kommt nicht mehr" angesehen werden kann sehe ich keinen Widerspruch zu Art 10. Alleine schon der Begriff "Recht auf Leben" stellt ja klar das dieser Verfassungsartijkel nicht auf Tote beziehen kann.

Naja, das ist nun auch nur eine Interpretation von dir - auch ohne Verfassungsauseinanderbeineln sollte klar sein, dass der eigene Körper nur einem selbst gehören kann.

Behält man sein Eigentum nach dem Tod?
Interpretier mal... Eigentum ist doch Verfügungsrecht. Und das bedingt Handlungsfähigkeit. Diese ist nach dem Tod doch recht eingeschränkt.

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:42
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:39
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:37

Mal wieder ein Teilzitat... kennen wir ja aus dem letzten 2 Schwurbeljahren. Hier das Ganze:


Da die Organe nicht Lebenden entnommen werden und der Hirntod als gängige Definition für "Der ist tot, der kommt nicht mehr" angesehen werden kann sehe ich keinen Widerspruch zu Art 10. Alleine schon der Begriff "Recht auf Leben" stellt ja klar das dieser Verfassungsartijkel nicht auf Tote beziehen kann.

Naja, das ist nun auch nur eine Interpretation von dir - auch ohne Verfassungsauseinanderbeineln sollte klar sein, dass der eigene Körper nur einem selbst gehören kann.

Behält man sein Eigentum nach dem Tod?
Interpretier mal... Eigentum ist doch Verfügungsrecht. Und das bedingt Handlungsfähigkeit.

Menschliche Körper und ihre Organe sind eben gerade kein (veräusserliches) Eigentum. Es gibt einen Grund, wieso ich in der Schweiz meine Niere nicht verkaufen darf - aus meiner Sicht eine sinnvolle Regelung.

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:44
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:42
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:39

Naja, das ist nun auch nur eine Interpretation von dir - auch ohne Verfassungsauseinanderbeineln sollte klar sein, dass der eigene Körper nur einem selbst gehören kann.

Behält man sein Eigentum nach dem Tod?
Interpretier mal... Eigentum ist doch Verfügungsrecht. Und das bedingt Handlungsfähigkeit.

Menschliche Körper und ihre Organe sind eben gerade kein (veräusserliches) Eigentum. Es gibt einen Grund, wieso ich in der Schweiz meine Niere nicht verkaufen darf - aus meiner Sicht eine sinnvolle Regelung.

Kein Argument. Genau deswegen geht es ja auch um OrganSPENDE.

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Baslerbueb
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Baslerbueb »

Nein
Ja
Ja

Wann hat es das das letzte mal gegeben bei mir. 

1. Weiter oben schon geschrieben, warum soll einem privaten Unternehmen so etwas aufgezwungen werden.
    Zuerst der Migros oder dem Coop vorschreiben sie müessen xy Schweizer Produkte in den Regalen haben. 
    Macht ja auch niemand

2. Jeder der wohl in seinem engen Bekanntenkreis jemand hat der schon länger auf ein Organ wartet, wird wohl ein Ja in die Urne legen.
    Und es gehört halt als erwachsene und mündige Person schon auch ein bisschen dazu, sich über dieses und jenes schlau zu machen. 

3.  Wir gehören doch schon zum  Schengenraum, warum sollte man jetzt wieder ein Extrazug fahren.
Zuletzt geändert von Baslerbueb am 07.04.2022, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:46
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:44
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:42

Behält man sein Eigentum nach dem Tod?
Interpretier mal... Eigentum ist doch Verfügungsrecht. Und das bedingt Handlungsfähigkeit.

Menschliche Körper und ihre Organe sind eben gerade kein (veräusserliches) Eigentum. Es gibt einen Grund, wieso ich in der Schweiz meine Niere nicht verkaufen darf - aus meiner Sicht eine sinnvolle Regelung.

Kein Argument. Genau deswegen geht es ja auch um OrganSPENDE.

Mit dem neuen Gesetz wäre es keine Organspende mehr, sondern eine Organentnahme. Der Teufel steckt nunmal im Detail - wer selbst schon mal längere Zeit im Spital war, weiss, dass rein medizinrechtlich und ethisch für absolut jeden Eingriff (ausser natürlich in Notfällen) die Einwilligung des Patienten eingeholt wird... Nun stellt sich die Frage: Wann ist jemand wirklich tot? Wenn er hirntot ist, lebt das Nervensystem und der Körper schliesslich immer noch weiter, die Organe arbeiten ja eben auch immer noch.
Der Hirntod, also die zerebrale Flatline, die als Zeitpunkt des Todes definiert wird und so die Grundlage für eine Organentnahme schafft, ist in Ländern wie Deutschland oder den USA zunehmend umstritten – weshalb?
Neurologische Forschungen haben zur Erkenntnis geführt, dass die zentrale Voraussetzung für den Hirntod nicht erfüllt ist. Man ging immer davon aus, dass mit dem Ausfall des Hirns auch sämtliche integrativen Fähigkeiten des Körpers wegfallen. Doch mittlerweile weiss man, dass auf zellulärer Ebene viele Funktionen weiter bestehen: Hirntote Kinder kommen in die Pubertät, im Körper von Schwangeren reifen Embryos, die nach neun Monaten gesund zur Welt kommen. Das Hirn ist nicht die einzige zentrale Steuerinstanz im Körper.
 
Bei Organentnahmen beobachtet man immer wieder den sogenannten Lazarus-Effekt: Für tot Erklärte schlagen um sich, haben Schweissausbrüche und Herzrasen. Wie können wir sicher sein, dass dies rein nervlich-vegetative Reaktionen sind und Hirntote keine Schmerzen empfinden?
Diese Sicherheit gibt es nicht. In der Schweiz werden Organentnahmen deshalb unter Vollnarkose vorgenommen. Das ist wohl etwas, was den meisten Menschen nicht bewusst ist. Sie gehen davon aus, dass die Organentnahme «postmortal» geschieht, dass man zum Zeitpunkt der Entnahme also «wirklich» tot ist, eine Leiche im herkömmlichen Sinn.
 
Tot ist also nicht gleich tot?
Seit der Einführung des Hirntods im Recht 2007 gibt es zwei verschiedene Formen von Tod. Der eine ist der traditionelle, lebensweltliche Tod, bei dem das Herz stillsteht und die Atmung aufhört. Der neue Tod basiert auf dem Kriterium des irreversiblen Endes aller Hirnfunktionen. Das Paradoxe an diesem Kriterium ist, dass es zwei Kategorien von Menschen schafft: Die einen werden als lebendig betrachtet, bis man die Herz-Kreislauf- und Beatmungsmaschinen abstellt, um sie sterben zu lassen. Die anderen sind ebenfalls mit diesen Maschinen verbunden, werden jedoch für tot erklärt. Nur dann dürfen ihnen Organe entnommen werden.
 
In den USA wird deshalb gefordert, nicht länger von einem «toten Spender» zu reden, sondern von der «Tötung zwecks Organentnahme». Stellt das Ärztinnen und Ärzte angesichts ihres hippokratischen Eides nicht vor ein unmögliches Dilemma?
Doch. Ein Arzt darf einen Menschen nicht töten. Auch rechtlich ist es nicht erlaubt, jemanden zwecks Organentnahme zu töten. Sollte sich erweisen, dass Hirntod nicht mit Tod gleichgesetzt werden kann, müsste ein spezielles Konstrukt wie zum Beispiel die «gerechtfertigte Tötung» im Rahmen der Transplantationschirurgie als Ausnahmeregelung im Recht eingeführt werden. Damit würde aber auch die Unterscheidung zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe aufgeweicht.


https://www.woz.ch/-bd0d

Wie gesagt, mir ist das ein zu grosser Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, wenn ein Schweigen hier als implizite Zustimmung gewertet würde. Ich bin dafür, dass man eine Entscheidung darüber trifft - aber es soll eine selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper bleiben.

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:30
händsche hat geschrieben: 07.04.2022, 12:02
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 10:28 Solidarität in Ehren, aber ein Opt-Out ob meine Leiche gefleddert werden darf oder nicht, finde ich eine absolute Schweinerei. Organspende ist ein sehr persönlicher Entscheid, der auch bewusst getroffen werden sollte. Den Standard auf "man darf einem medizinisch hirntot erklärten Komapatienten alles entnehmen" verstösst für mich gegen ganz viele Menschenrechte.

gege weli Menscherächt verstosst das?

Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit - bei uns Art. 10 der BV. Es kann nicht sein, dass man sich erst noch für dieses Grundrecht anmelden muss. Ausserdem ist es einfach etwas völlig anderes, ob man bei Nichtäusserung grundsätzlich davon ausgeht, dass der Verstorbene keine Entnahme seiner Organe wollte, oder ob er es wollte. Das sind einfach zwei verschiedene paar Schuhe.

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Aus­genommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

Wenn wir eine Güterabwägung zwischen dem Grundrecht eines Toten und dem eines Lebenden machen.... hmmm..... was sticht (auch ethisch) wohl besser?

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 13:03
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:46
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 12:44

Menschliche Körper und ihre Organe sind eben gerade kein (veräusserliches) Eigentum. Es gibt einen Grund, wieso ich in der Schweiz meine Niere nicht verkaufen darf - aus meiner Sicht eine sinnvolle Regelung.

Kein Argument. Genau deswegen geht es ja auch um OrganSPENDE.

Mit dem neuen Gesetz wäre es keine Organspende mehr, sondern eine Organentnahme. Der Teufel steckt nunmal im Detail - wer selbst schon mal längere Zeit im Spital war, weiss, dass rein medizinrechtlich und ethisch für absolut jeden Eingriff (ausser natürlich in Notfällen) die Einwilligung des Patienten eingeholt wird... Nun stellt sich die Frage: Wann ist jemand wirklich tot? Wenn er hirntot ist, lebt das Nervensystem und der Körper schliesslich immer noch weiter, die Organe arbeiten ja eben auch immer noch.
Der Hirntod, also die zerebrale Flatline, die als Zeitpunkt des Todes definiert wird und so die Grundlage für eine Organentnahme schafft, ist in Ländern wie Deutschland oder den USA zunehmend umstritten – weshalb?
Neurologische Forschungen haben zur Erkenntnis geführt, dass die zentrale Voraussetzung für den Hirntod nicht erfüllt ist. Man ging immer davon aus, dass mit dem Ausfall des Hirns auch sämtliche integrativen Fähigkeiten des Körpers wegfallen. Doch mittlerweile weiss man, dass auf zellulärer Ebene viele Funktionen weiter bestehen: Hirntote Kinder kommen in die Pubertät, im Körper von Schwangeren reifen Embryos, die nach neun Monaten gesund zur Welt kommen. Das Hirn ist nicht die einzige zentrale Steuerinstanz im Körper.


https://www.woz.ch/-bd0d

Wie gesagt, mir ist das ein zu grosser Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, wenn ein Schweigen hier als implizite Zustimmung gewertet würde. Ich bin dafür, dass man eine Entscheidung darüber trifft - aber es soll eine selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper bleiben.

OK. Wenn wir wirklich stur sein wollen dann müssen wir abwarten bis die "klassischen" Todeszeichen wie z.B. die Linsentrübung oder die Leichstarre eintreten. Dann kannst du die Organe aber auch direkt in den Kübel werfen. Die sind nur bei Hirntoten frisch genug.

BSL>ZRH
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von BSL>ZRH »

Filmgesetzt: Nein. Nach dem SRF, was schon teuer genug ist, will die Branche noch mehr Geld dem Bürger aus der Tasche ziehen? Nein. Wenn ein Schweizer Film eben niemand sehen will, dann ist das eben so. 

Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental. Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit. Alle wissen über Organspende bescheid. Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben). Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Frontex. klares Ja. In Zeiten offener Binnengrenzen, EU sei "Dank", müssen die Aussengrenzen zu einer Festung werden. Fortress Europe ist mir noch nicht Fortress genug. Die Frontex Vorlage kann nur eine erster Schritt von vielen sein. 

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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08
fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 13:03
Faniella Diwani hat geschrieben: 07.04.2022, 12:46

Kein Argument. Genau deswegen geht es ja auch um OrganSPENDE.

Mit dem neuen Gesetz wäre es keine Organspende mehr, sondern eine Organentnahme. Der Teufel steckt nunmal im Detail - wer selbst schon mal längere Zeit im Spital war, weiss, dass rein medizinrechtlich und ethisch für absolut jeden Eingriff (ausser natürlich in Notfällen) die Einwilligung des Patienten eingeholt wird... Nun stellt sich die Frage: Wann ist jemand wirklich tot? Wenn er hirntot ist, lebt das Nervensystem und der Körper schliesslich immer noch weiter, die Organe arbeiten ja eben auch immer noch.
Der Hirntod, also die zerebrale Flatline, die als Zeitpunkt des Todes definiert wird und so die Grundlage für eine Organentnahme schafft, ist in Ländern wie Deutschland oder den USA zunehmend umstritten – weshalb?
Neurologische Forschungen haben zur Erkenntnis geführt, dass die zentrale Voraussetzung für den Hirntod nicht erfüllt ist. Man ging immer davon aus, dass mit dem Ausfall des Hirns auch sämtliche integrativen Fähigkeiten des Körpers wegfallen. Doch mittlerweile weiss man, dass auf zellulärer Ebene viele Funktionen weiter bestehen: Hirntote Kinder kommen in die Pubertät, im Körper von Schwangeren reifen Embryos, die nach neun Monaten gesund zur Welt kommen. Das Hirn ist nicht die einzige zentrale Steuerinstanz im Körper.


https://www.woz.ch/-bd0d

Wie gesagt, mir ist das ein zu grosser Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, wenn ein Schweigen hier als implizite Zustimmung gewertet würde. Ich bin dafür, dass man eine Entscheidung darüber trifft - aber es soll eine selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper bleiben.

OK. Wenn wir wirklich stur sein wollen dann müssen wir abwarten bis die "klassischen" Todeszeichen wie z.B. die Linsentrübung oder die Leichstarre eintreten. Dann kannst du die Organe aber auch direkt in den Kübel werfen. Die sind nur bei Hirntoten frisch genug.
Nein - ich bin aber dafür, dass es gerade wegen dieser Ausgangslage (hirntot ≠ körperlich tot), eine bewusste Entscheidung jedes Menschen bleibt, ob er beim medizinisch definierten "Point of no return" seinen Körper töten möchte um seine Organe spenden zu können. Eine informierte Zustimmung erachte ich bei so einem Thema schlicht als Grundvoraussetzung für einen Eingriff, genau wie halt bei allen anderen medizinischen Eingriffen auch. Gegen eine "Erklärungspflicht", hätte ich absolut nichts einzuwenden.
 
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Käppelijoch
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Käppelijoch »

Filmgesetz: Nein. Noch mehr Geld für den zürcher Film. Nein.
Transplantationsgesetz: Ja. 
Schengen/Frontex: Ja. Unsere Region ist die erste, welche am Arsch ist, wenn Schengen kippt. Und wer denkt, die EU würde dies niemals tun, der soll sich mal bei den Unis betreffend Horizon erkundigen. Dort hat die EU sogar zwei nicht miteinander verknüpfte Themen dazu gebraucht, um die Schweiz auszuschliessen. Das wird sie auch bei Schengen tun.

Yazid
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Yazid »

BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental. Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit. Alle wissen über Organspende bescheid. Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben). Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Isch mr eigentlich z'blöd, aber us reiner neugier... Was hesch nach dim tod mit dine organ no alles vor?

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Somnium »

Tot ist tot. Körperliche Unversehrtheit einer Leiche bedeutet zu Ende gedacht auch: Pathologie ist nicht mehr. Weder für Gerichtsmedizin noch für Studenten.

Und wer auf Rechte für eine Leiche pocht, soll nach seinem Tod doch bitte auch die Beerdigung organisieren, die Wohnung auflösen, sich mit dem Erbschaftsamt arrangieren.

Menschen sterben zu lassen, nur weil man kein Häkchen machen will, ist zynisch. Und das mit der Eigenverantwortung, wir wissen es alle, funktioniert nicht.

Und wenn man, @BSL>ZRH, dann eine neue Niete braucht, ist man ganz froh, wenn es ein Ersatzteil gibt. Blutwäsche ist nicht schmerzfrei...
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von fcbblog.ch »

Yazid hat geschrieben: 07.04.2022, 13:19
BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental. Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit. Alle wissen über Organspende bescheid. Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben). Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Isch mr eigentlich z'blöd, aber us reiner neugier... Was hesch nach dim tod mit dine organ no alles vor?

Weisst du was nach dem Tod ist? Warum soll man seinen Körper per Default der Allgemeinheit zur Verfügung stellen müssen?

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Somnium
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Somnium »

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Faniella Diwani »

Yazid hat geschrieben: 07.04.2022, 13:19
BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental. Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit. Alle wissen über Organspende bescheid. Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben). Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Isch mr eigentlich z'blöd, aber us reiner neugier... Was hesch nach dim tod mit dine organ no alles vor?

Dumme Aussage: Die ewiglebende Seele will über ihr Eigentum verfügen können! Weil, wenn das unvollständig bleibt wird es mit der Wiederauferstehung zum jüngsten Gericht schwierig.
Udn eigentlich müsste man auch noch alles Eigentum dazupacken, wie im alten Ägypten!
Zuletzt geändert von Faniella Diwani am 07.04.2022, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.

Yazid
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Yazid »

fcbblog.ch hat geschrieben: 07.04.2022, 13:23
Yazid hat geschrieben: 07.04.2022, 13:19
BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental. Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit. Alle wissen über Organspende bescheid. Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben). Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Isch mr eigentlich z'blöd, aber us reiner neugier... Was hesch nach dim tod mit dine organ no alles vor?

Weisst du was nach dem Tod ist? Warum soll man seinen Körper per Default der Allgemeinheit zur Verfügung stellen müssen?

Oje... wieni gschriebe ha, isch mr eigentlich z'blöd.

Btw: was wohrschiinlig au du weisch, isch dass es lebändigi lüüt git, wo uf gsundi organ aagwiese sin. Zum teil au sehr jungi...

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Lällekönig
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von Lällekönig »

Die Änderung des Filmgesetzes finde ich unglücklich. Mir gefällt die Investionspflicht, da der Anbieter selber darüber verfügen kann, wie und in was er investieren möchte oder ob er es der Filmförderung überlässt. Andererseits ist die Verpflichtung zu 30% Europäischen Produktionen irgendwie am Medium vorbeigedacht, wirkt eher wie eine Auflage für lineare Medien. Ich sehe durch diese Auflage mehr Hindernisse, als Chancen. Ohne den 30% Teil wäre es ein klares «Ja» von mir. Da es mir wichtiger ist, dass die Anbieter nicht bloss Kapital abschöpfen sondern auch wieder hier reinvestieren, kann ich auch über die Mängel der Änderung hinwegsehen.

Ich kann nicht genau sagen, warum ich gegen die Widerspruchslösung bin. Da schwingen diverse Themenfelder mit, welche mich eher zu einem «Nein» bewegen.

Ich bin klar für eine finanzielle und personelle Solidarisierung der Staaten im Bereich Grenzschutz, mag aber die Auslagerung der Verantwortung an eine Agentur nicht. Zu einfach wird es da, eine weisse Weste zu behalten. Bin da ähnlich gespalten wie Faniella Diwani, vermute aber, dass es bei mir nicht kippt und ich bei «Nein» bleibe.

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Beitrag von händsche »

BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Transplantationsgesetzt. Nein. So ein Schwachsinn. Körperliche Unversehrtheit auch nach dem Tod ist fundamental.
Also körperlichi Unversehrtheit vomene Tote isch höher z gwichte, also die körperlichi Unversehrtheit vo lääbige?

BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Will mich da nicht mit Listen auseinandersetzt wo mich registrieren muss, damit meine Organe nach dem Tod bei mir bleiben. Diese Vorlage ist eine absolute Frechheit.
Ich will mi au nid mit Stüürerklärige, Verkehrsregle und ganz allgemein willi mi lieber nid mitem Tod usenandersetze sigs mit gsetzliche Aforderige an e Teschtamänt oder ob me will verbrennt wärde oder was au immer. Aber was für Gründ rächtfertige, dasses genau do jetzt bi däm Thema anders söll si als überall sunscht?

BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Alle wissen über Organspende bescheid.
Wenn alli über Organspändi bscheid wüsse, isches jo au kei Problem, dass die wos Partout nid wänd, das z notiere.

BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Und wenn es nicht mehr machen wollen, dann ist das eben so und die Kranken müssen halt mit dem reduzierten Angebot an Ersatzteilen leben (oder sterben).
Was genau verstohsch du unter derä körperliche Unversehrtheit wod obe erwähnt hesch?



BSL>ZRH hat geschrieben: 07.04.2022, 13:08 Nicht ahnungslose Tote enteignen. 

Jä was jetzt? Wüsse alli Bscheid, oder isch me ahnigslos?

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