Volksabstimmung vom 26. September 2021

Der Rest...

Volksabstimmung vom 26. September 2021

Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Ja
29
27%
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» Nein
25
23%
Ehe für alle Nein
15
14%
Ehe für alle Ja
38
36%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 107

Feanor
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 18:21
Natürlich gibt es Leute, die einem Ideal nicht gerecht werden, darum nennt man es ja auch Ideal. Nur weil das nicht allen gelingt, muss man aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Grade wenn man sich z.T. Scheidungsraten und die Folgen davon ansieht, wärs vielleicht sogar praktischer sich ein bisschen in den Arsch zu klemmen und dem Idealbild ein bisschen mehr nachzueifern.



Das ist überhaupt nicht "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet". Deine ganze Argumentation beruht auf diesem Ideal, das nunmal nicht die Realität spiegelt: Du sagst nein zur Ehe für alle, weil du garantiert haben möchtest, dass Kinder unter dieser "idealen" Familienkonzeption aufwachsen. Aber das tun sie ja jetzt schon kaum. Also macht es auch keinen Sinn, das als Gegenargument zu bringen.

Klar, du kannst dieses Ideal hochhalten. Aber es "verhebt" als Argument einfach nicht. Und das hast du ja auch gemerkt, da du dies nun einfach als deine Meinung darstellst, die sich nicht ändern lässt. Das ist natürlich dir überlassen. Und damit kann ich natürlich genau so gut leben. Es macht aber deine Argumentation nicht besser.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Feanor hat geschrieben: 25.08.2021, 23:04
fcbblog.ch hat geschrieben: 24.08.2021, 18:21
Natürlich gibt es Leute, die einem Ideal nicht gerecht werden, darum nennt man es ja auch Ideal. Nur weil das nicht allen gelingt, muss man aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Grade wenn man sich z.T. Scheidungsraten und die Folgen davon ansieht, wärs vielleicht sogar praktischer sich ein bisschen in den Arsch zu klemmen und dem Idealbild ein bisschen mehr nachzueifern.



Das ist überhaupt nicht "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet". Deine ganze Argumentation beruht auf diesem Ideal, das nunmal nicht die Realität spiegelt: Du sagst nein zur Ehe für alle, weil du garantiert haben möchtest, dass Kinder unter dieser "idealen" Familienkonzeption aufwachsen. Aber das tun sie ja jetzt schon kaum. Also macht es auch keinen Sinn, das als Gegenargument zu bringen.

Klar, du kannst dieses Ideal hochhalten. Aber es "verhebt" als Argument einfach nicht. Und das hast du ja auch gemerkt, da du dies nun einfach als deine Meinung darstellst, die sich nicht ändern lässt. Das ist natürlich dir überlassen. Und damit kann ich natürlich genau so gut leben. Es macht aber deine Argumentation nicht besser.

Nein, meine Argumentation beruht hauptsächlich darauf, dass ich die Rolle des Vaters in der Familie bereits genug geschwächt sehe und für mich der Nachteil überwiegt (vor allem für Kinder) diese weiter zu schwächen indem man die Samenspende für kerngesunde Frauenpaare als Staat legalisiert, was noch dazu zu neuen Ungleichheiten führt.

Ich sehe bereits heute genügend Kinder sehr stark unter der Absenz des Vaters leiden - diesen Missstand will ich nicht noch als legitimes Familienkonzept staatlich akzeptieren.

Wenn Lesben Kinder wollen, dann sollen sie sich einen Vater für ihr Kind suchen, bei Schwulen umgekehrt genauso - aus meiner Sicht hat das Kind darauf ein Recht, dass man dieses kleine bischen an Anstrengung unternimmt sich auf einen Menschen des anderen Geschlechts einzulassen.

Wer das nicht kann soll einfach keine Kinder zeugen/empfangen.

Was ich zur Ehe abstimme, weiss ich übrigens noch nicht. Momentan sehe ich bis auf die erleichterte Einbürgerung eigentlich kaum objektive Vorteile der Ehe geg. der eingetragenen Partnerschaft.

Ob mir das reicht den gesellschaftlichen Nachteil, den ich in der anonymen Samenspende sehe auszugleichen... Da bin ich mir noch nicht im klaren drüber.

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 06:27 diese weiter zu schwächen indem man die Samenspende für kerngesunde Frauenpaare als Staat legalisiert, was noch dazu zu neuen Ungleichheiten führt.

Hesch für das e Quelle? gem. Website vom Bund, sige d Bedingige für Heteropaar und Frauepaar glich.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

händsche hat geschrieben: 26.08.2021, 09:17
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 06:27 diese weiter zu schwächen indem man die Samenspende für kerngesunde Frauenpaare als Staat legalisiert, was noch dazu zu neuen Ungleichheiten führt.

Hesch für das e Quelle? gem. Website vom Bund, sige d Bedingige für Heteropaar und Frauepaar glich.
 Art. 3 Kindeswohl1 Fortpflanzungsverfahren dürfen nur angewendet werden, wenn das Kindeswohl gewährleistet ist.
2 Sie dürfen nur bei Paaren angewendet werden:
a.zu denen ein Kindesverhältnis im Sinne der Artikel 252–263 des Zivil­gesetzbuchs4 (ZGB) begründet werden kann; undb.5die auf Grund ihres Alters und ihrer persönlichen Verhältnisse voraus­sichtlich bis zur Volljährigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen können.3 Gespendete Samenzellen dürfen nur bei Ehepaaren verwendet werden.
4 Keimzellen dürfen nach dem Tod der Person, von der sie stammen, nicht mehr verwendet werden. Ausgenommen sind Samenzellen von Samenspendern.6
5 Imprägnierte Eizellen und Embryonen in vitro dürfen nach dem Tod eines Teils des betroffenen Paares nicht mehr verwendet werden.7




Art. 58 Zulässigkeitsvoraussetzungen von FortpflanzungsverfahrenEin Fortpflanzungsverfahren darf nur angewendet werden, wenn:
a.damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden soll und die anderen Behandlungsmethoden versagt haben oder aussichtslos sind; oderb.die Gefahr, dass eine schwere Krankheit auf die Nachkommen übertragen wird, anders nicht abgewendet werden kann.


https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/ge ... dizin.html

Braucht viel Hirngymnastik um Art. 5a auch für Frauenpaare geltend zu machen. Was ist mit Männerpaaren, Singles, Eizellenspende, usw.? Der Wortlaut des Gesetzes "Unfruchtbarkeit überwinden" zeigt wie die Schweiz relativ starke Einschränkungen von Fortpflanzungsmedizin vorsieht.

Die Verfahren für kerngesunde Paare zu öffnen, kann man machen, nur gibts dann auch nur noch wenig Argumente, nicht auch andere Verfahren für alle zu öffnen.

Generell ist für mich aber eben das Kindswohl ohne Vater nicht gewährleistet, darum hätte ich es vorgezogen, wenn man uns nur über die Sachfrage der Ehe für alle hätte abstimmen lassen und nicht gleichzeitig noch über die Samenspende für ein kerngesundes Frauenpaar.

 

Lusti
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/ge ... dizin.html

Braucht viel Hirngymnastik um Art. 5a auch für Frauenpaare geltend zu machen. Was ist mit Männerpaaren, Singles, Eizellenspende, usw.? Der Wortlaut des Gesetzes "Unfruchtbarkeit überwinden" zeigt wie die Schweiz relativ starke Einschränkungen von Fortpflanzungsmedizin vorsieht.
Braucht es das? Homesexuelle Paare sind als Paar unfruchtbar. Keine der gängigen Methoden hilft im diesem Umstand zu beseitigen. Ist in einem Heteropaar die Frau unfruchtbar gibt es keine Kinder, Samenspende hin oder her. Bei Männerpaaren gibt es keine Kinder, ich hoffe ich brauche auf die Details warum das so ist nicht näher einzugehen. Demzufolge hilft die Samenspende im Kontext eines Frauenpaares diese Unfruchtbarkeit zu beseitigen. Das ist Logik 101.
Was ist mit Singles? Dein ernst? Was definiert denn ein Paar?

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 Die Verfahren für kerngesunde Paare zu öffnen, kann man machen, nur gibts dann auch nur noch wenig Argumente, nicht auch andere Verfahren für alle zu öffnen.
Im diesem Kontext wäre die Samenspende für Lesben also zulässig, wenn zumindest eine der beiden Frauen als unfruchtbar gilt? Du kannst kerngesund und trotzdem unfruchtbar sein.

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 Generell ist für mich aber eben das Kindswohl ohne Vater nicht gewährleistet, darum hätte ich es vorgezogen, wenn man uns nur über die Sachfrage der Ehe für alle hätte abstimmen lassen und nicht gleichzeitig noch über die Samenspende für ein kerngesundes Frauenpaar.
Deine Meinung die nachweislich falsch ist.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Lusti hat geschrieben: 26.08.2021, 12:58
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/ge ... dizin.html

Braucht viel Hirngymnastik um Art. 5a auch für Frauenpaare geltend zu machen. Was ist mit Männerpaaren, Singles, Eizellenspende, usw.? Der Wortlaut des Gesetzes "Unfruchtbarkeit überwinden" zeigt wie die Schweiz relativ starke Einschränkungen von Fortpflanzungsmedizin vorsieht.
Braucht es das? Homesexuelle Paare sind als Paar unfruchtbar. Keine der gängigen Methoden hilft im diesem Umstand zu beseitigen. Ist in einem Heteropaar die Frau unfruchtbar gibt es keine Kinder, Samenspende hin oder her. Bei Männerpaaren gibt es keine Kinder, ich hoffe ich brauche auf die Details warum das so ist nicht näher einzugehen. Demzufolge hilft die Samenspende im Kontext eines Frauenpaares diese Unfruchtbarkeit zu beseitigen. Das ist Logik 101.
Was ist mit Singles? Dein ernst? Was definiert denn ein Paar?

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 Die Verfahren für kerngesunde Paare zu öffnen, kann man machen, nur gibts dann auch nur noch wenig Argumente, nicht auch andere Verfahren für alle zu öffnen.
Im diesem Kontext wäre die Samenspende für Lesben also zulässig, wenn zumindest eine der beiden Frauen als unfruchtbar gilt? Du kannst kerngesund und trotzdem unfruchtbar sein.

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 11:18 Generell ist für mich aber eben das Kindswohl ohne Vater nicht gewährleistet, darum hätte ich es vorgezogen, wenn man uns nur über die Sachfrage der Ehe für alle hätte abstimmen lassen und nicht gleichzeitig noch über die Samenspende für ein kerngesundes Frauenpaar.
Deine Meinung die nachweislich falsch ist.

Für mich wurde dieser Nachweis bei weitem noch nicht erbracht. Ich erachte den Vater fürs Kindswohl ebenfalls als wichtig. Ich akzeptiere, dass du dazu eine andere Meinung hast und einen Vater fürs Kind offenbar für nicht nötig empfindest, akzeptiere du doch auch einfach meine.
Ich finde z.B. was du als Logik 101 bezeichnet eher eine wortklauberische Verdrehung der Essenz des Fortpflanzungsgesetzes.
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.

Feanor
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Naja, du wirkst auch nicht gerade so, als ob deine Meinung nicht festgefahren sei.

Du ignorierst nach wie vor, dass es mehrere gute Gründe für die Ehe für alle gibt, obwohl mehrmals darauf hingewiesen wurde. Und du ignorierst nach wie vor, dass dein Schreckensgespenst der künstlichen Befruchtung schlicht nicht die Bedeutung hat, wie du es darstellst. Ein Kind auf diesem Wege zu erhalten, geht in den höheren 4stelligen, vielmehr aber in den 5stelligen Bereich. Es wird also nicht eine Flut an vaterlosen Kindern geben. Für einen Grossteil der Homosexuellen dürfte der Akt der rechtlichen Gleichstellung massiv entscheidender sein als die Samenspende, auf der du nun rumreitest.
 

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

jetzt bini grad mol schnäll d Argument vo dä Gegner vo dr 99% Initiative go aluege (zukunft-sichern.ch, d Sitte wird vo economiesuisse betriebe) und dene ihri Argumentation isch eifach e Frächheit.
1. es keine neue Steuer braucht.

Die neue Steuer auf Wertsteigerungen greift bereits ab dem ersten Franken und entpuppt sich als bösen Überraschung für sehr viele Menschen! Damit nicht genug: Über einem noch unbestimmten Schwellenwert sind Kapitaleinkommen nicht zu 100%, sondern sogar zu überhöhten 150% steuerbar!

Das Wärtsteigerige abem erschte Franke vo dr Stüür betroffe wäre stimmt eifach hinde und vorne nid.
https://swiss-family-business.ch/wp-content/uploads/2020-Juni_Studie-99-Prozent.pdf hat geschrieben: Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen auf beweglichem Vermögen
Bei Kapitalgewinnen, welche den Schwellenwert (von CHF 100'000) übersteigen, wird die
Bemessungsgrundlage auf 150 Prozent des Kapitalgewinns erhöht. Die grundsätzliche Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne gemäss geltendem Recht wird mit der Initiative für Gewinne, die den Schwellenwert übersteigen, aufgehoben.
Unternehmer trifft diese Belastung im Falle der Veräusserung ihres Unternehmens – die Erzielung eines entsprechenden Kapitalgewinns darf typischerweise vorausgesetzt werden –
ganz erheblich. Auf die Folgen dieser einschneidenden Mehrbesteuerung für die Nachfolgeplanung wird hinten näher eingegangen.

Und das seit nid irgendöbber sondern das isch vonere Studie wo economiesuisse sälber in Uftrag geh het! Aber wenn d Studie nid das ergit wo me höre will, ka me jo au eifach Behauptige in d Luft setze.
2. die Initiative auch dich trifft.

Wer etwas Geld angelegt hat, eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt, einen Landwirtschaftsbetrieb besitzt, ein Unternehmen führt oder mit einem Startup für Innovation und Arbeitsplätze sorgt, ist mitten im Steuer-Sog der trügerischen Initiative. Die Initiantin:innen wollen Kapitalgewinne ab dem ersten Franken besteuern! Damit ist klar: Der Schweizer Mittelstand zahlt die Rechnung!

a) Ehhhm, do gits immer no e Freibetrag vo 100'000 alles drunter wird wie bisher verstüürt. D.h. unter 100'000 sind Kapitalgewinn und Kapitalrückzahlige im gsetzliche Rahme sind Stüürfrei und Gwinnbeteiligunge wärde im bishärige Rahme verstüürt. Wär do über 100'000 kunnt het bestimmt nid nur "etwas" Geld ahgleggt. In dä letschte 10 Johr me im Aktiemärt durchschnittlich 8.9% Rendite erzielt, das wär es ahgleggts Vermöge ca. 1'100'000

b) wer Immobilie het und mehr als 100'000 Mietertrag (abzüglich Unterhalt) erziehlt bsitzt nid eifach nur mol e Huus... Lut schwizerische Fachstell für Gebäudemanagement betreit e ahgmässeni Bruttorendite 3.5%. D.h. Wenn dr Unterhalt 20% vom Mietertrag usmacht rede mr vo 3.5 Mio und mehr als 10'000 Fr. Mietzinsihnahme im Monet.

c) Landwirtschaftsbetrieb sind oft Einzelunternähme und vo dr Initiative nid betroffe lut (ufarevue, e Landwirtschaftilchi Fachzitschrift, sind grad mol 3% vo dä Landwirtschaftsbetrieb in dr Schwiz so ufgstellt, dass si vo dr Initiative betroffe wäre.)

d) Unternähmer sind betroffe wenn Dividende usgschüttet oder Kapital zruggzahlt oder s Unternähme mit Gewinn verkauft wird über 100'000 für ei Aktionär. Au das betrifft bestimmt kei Durchschnittsbürger. Und wird wohl viel KMU Inhaber einmalig bimene Verkauf beträffe.

e) Ab dem 1. Franke hämmer obe scho ka, und d Schlussfolgerig, dass dr Mittelstand betroffe isch, stimmt eidütig nid.

Aber hey immerhin düen si Gendere :p (sinds ächt doch linggi Mainstreamler die economiesuisse?)
3. die Mehrbelastung der KMU die Corona-Krise verschärft.

Die von der Pandemie hauptbetroffen Betriebe sind grossmehrheitlich KMU und Familiengesellschaften. Es mutet absurd an, heute Milliarden zum Erhalt von KMU zu sprechen und diesen dann durch eine Initiative ihre Substanz zu entziehen. Die dringend notwendige Erholung nach Corona würde so akut gefährdet.

Mr rede do immer no vo 100'000 Ufwärts. Wenn e unternähme für 1 Aktionär ka 100'000 Dividände usschütte, Kapital zruggzahle oder gwinnbringend Verkauft wärde denn ka das KMU nid sooooo notliedend gsi si.


Die Initiative het einigi Schwachstelle, si wird Inhaber vo KMU beträffe und si wird mehr Mensche beträffe, als die riichschte 1% (do het d juso bitz e Milchbiechlirächnig ahgstellt bi derä Berächnig) aber wenn me uf so billigi und nochwiislich falschi Polemik muess zrugggriffe wie do im Fall vo economiesuisse sött me eigentlich nur zum dene ein ihnehaue Jo stimme.
Zuletzt geändert von händsche am 26.08.2021, 14:45, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

Feanor hat geschrieben: 26.08.2021, 14:25
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Naja, du wirkst auch nicht gerade so, als ob deine Meinung nicht festgefahren sei.

Du ignorierst nach wie vor, dass es mehrere gute Gründe für die Ehe für alle gibt, obwohl mehrmals darauf hingewiesen wurde. Und du ignorierst nach wie vor, dass dein Schreckensgespenst der künstlichen Befruchtung schlicht nicht die Bedeutung hat, wie du es darstellst. Ein Kind auf diesem Wege zu erhalten, geht in den höheren 4stelligen, vielmehr aber in den 5stelligen Bereich. Es wird also nicht eine Flut an vaterlosen Kindern geben. Für einen Grossteil der Homosexuellen dürfte der Akt der rechtlichen Gleichstellung massiv entscheidender sein als die Samenspende, auf der du nun rumreitest.
 

Ich behaupte die Menge an "vaterlosen" Kindern die aus gescheiterten Heterobeziehungen resultieren, ist höher als alles was Lesben via "Köfferlimuni" hinkriegen können. Und ob die Lesbenkinder auch ein so kaputtgemachtes Vaterbild haben wie so manches Scheidungskind? Ich zweifle.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Feanor »

Faniella Diwani hat geschrieben: 26.08.2021, 14:42
Feanor hat geschrieben: 26.08.2021, 14:25
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Naja, du wirkst auch nicht gerade so, als ob deine Meinung nicht festgefahren sei.

Du ignorierst nach wie vor, dass es mehrere gute Gründe für die Ehe für alle gibt, obwohl mehrmals darauf hingewiesen wurde. Und du ignorierst nach wie vor, dass dein Schreckensgespenst der künstlichen Befruchtung schlicht nicht die Bedeutung hat, wie du es darstellst. Ein Kind auf diesem Wege zu erhalten, geht in den höheren 4stelligen, vielmehr aber in den 5stelligen Bereich. Es wird also nicht eine Flut an vaterlosen Kindern geben. Für einen Grossteil der Homosexuellen dürfte der Akt der rechtlichen Gleichstellung massiv entscheidender sein als die Samenspende, auf der du nun rumreitest.


Ich behaupte die Menge an "vaterlosen" Kindern die aus gescheiterten Heterobeziehungen resultieren, ist höher als alles was Lesben via "Köfferlimuni" hinkriegen können. Und ob die Lesbenkinder auch ein so kaputtgemachtes Vaterbild haben wie so manches Scheidungskind? Ich zweifle.

das sehe ich genau so.

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

händsche hat geschrieben: 26.08.2021, 14:41 jetzt bini grad mol schnäll d Argument vo dä Gegner vo dr 99% Initiative go aluege (zukunft-sichern.ch, d Sitte wird vo economiesuisse betriebe) und dene ihri Argumentation isch eifach e Frächheit.
1. es keine neue Steuer braucht.

Die neue Steuer auf Wertsteigerungen greift bereits ab dem ersten Franken und entpuppt sich als bösen Überraschung für sehr viele Menschen! Damit nicht genug: Über einem noch unbestimmten Schwellenwert sind Kapitaleinkommen nicht zu 100%, sondern sogar zu überhöhten 150% steuerbar!

Das Wärtsteigerige abem erschte Franke vo dr Stüür betroffe wäre stimmt eifach hinde und vorne nid.
https://swiss-family-business.ch/wp-content/uploads/2020-Juni_Studie-99-Prozent.pdf hat geschrieben: Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen auf beweglichem Vermögen
Bei Kapitalgewinnen, welche den Schwellenwert (von CHF 100'000) übersteigen, wird die
Bemessungsgrundlage auf 150 Prozent des Kapitalgewinns erhöht. Die grundsätzliche Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne gemäss geltendem Recht wird mit der Initiative für Gewinne, die den Schwellenwert übersteigen, aufgehoben.
Unternehmer trifft diese Belastung im Falle der Veräusserung ihres Unternehmens – die Erzielung eines entsprechenden Kapitalgewinns darf typischerweise vorausgesetzt werden –
ganz erheblich. Auf die Folgen dieser einschneidenden Mehrbesteuerung für die Nachfolgeplanung wird hinten näher eingegangen.

Und das seit nid irgendöbber sondern das isch vonere Studie wo economiesuisse sälber in Uftrag geh het! Aber wenn d Studie nid das ergit wo me höre will, ka me jo au eifach Behauptige in d Luft setze.
2. die Initiative auch dich trifft.

Wer etwas Geld angelegt hat, eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt, einen Landwirtschaftsbetrieb besitzt, ein Unternehmen führt oder mit einem Startup für Innovation und Arbeitsplätze sorgt, ist mitten im Steuer-Sog der trügerischen Initiative. Die Initiantin:innen wollen Kapitalgewinne ab dem ersten Franken besteuern! Damit ist klar: Der Schweizer Mittelstand zahlt die Rechnung!

a) Ehhhm, do gits immer no e Freibetrag vo 100'000 alles drunter wird wie bisher verstüürt. D.h. unter 100'000 sind Kapitalgewinn und Kapitalrückzahlige im gsetzliche Rahme sind Stüürfrei und Gwinnbeteiligunge wärde im bishärige Rahme verstüürt. Wär do über 100'000 kunnt het bestimmt nid nur "etwas" Geld ahgleggt. In dä letschte 10 Johr me im Aktiemärt durchschnittlich 8.9% Rendite erzielt, das wär es ahgleggts Vermöge ca. 1'100'000

b) wer Immobilie het und mehr als 100'000 Mietertrag (abzüglich Unterhalt) erziehlt bsitzt nid eifach nur mol e Huus... Lut schwizerische Fachstell für Gebäudemanagement betreit e ahgmässeni Bruttorendite 3.5%. D.h. Wenn dr Unterhalt 20% vom Mietertrag usmacht rede mr vo 3.5 Mio und mehr als 10'000 Fr. Mietzinsihnahme im Monet.

c) Landwirtschaftsbetrieb sind Einzelunternähme und vo dr Initiative nid betroffe lut (ufarevue, e Landwirtschaftilchi Fachzitschrift, sind grad mol 3% vo dä Landwirtschaftsbetrieb in dr Schwiz so ufgstellt, dass si vo dr Initiative betroffe wäre.)

d) Unternähmer sind betroffe wenn Dividende usgschüttet oder Kapital zruggzahlt oder s Unternähme mit Gewinn verkauft wird über 100'000 für ei Aktionär. Au das betrifft bestimmt kei Durchschnittsbürger. Und wird wohl viel KMU Inhaber einmalig bimene Verkauf beträffe.

e) Ab dem 1. Franke hämmer obe scho ka, und d Schlussfolgerig, dass dr Mittelstand betroffe isch, stimmt eidütig nid.

Aber hey immerhin düen si Gendere;)
3. die Mehrbelastung der KMU die Corona-Krise verschärft.

Die von der Pandemie hauptbetroffen Betriebe sind grossmehrheitlich KMU und Familiengesellschaften. Es mutet absurd an, heute Milliarden zum Erhalt von KMU zu sprechen und diesen dann durch eine Initiative ihre Substanz zu entziehen. Die dringend notwendige Erholung nach Corona würde so akut gefährdet.

Mr rede do immer no vo 100'000 Ufwärts. Wenn e unternähme für 1 Aktionär ka 100'000 Dividände usschütte, Kapital zruggzahle oder gwinnbringend Verkauft wärde denn ka das KMU nid sooooo notliedend gsi si.


Die Initiative het einigi Schwachstelle, si wird Inhaber vo KMU beträffe und si wird mehr Mensche beträffe, als die riichschte 1% (do het d juso bitz e Milchbiechlirächnig ahgstellt bi derä Berächnig) aber wenn me uf so billigi und nochwiislich falschi Polemik muess zrugggriffe wie do im Fall vo economiesuisse sött me eigentlich nur zum dene ein ihnehaue Jo stimme.

1. Die 100'000.- sind noch nicht definiert sondern nur ein Vorschlag der Juso. In der Initiative steht das nirgens.
2. Was genau unter die Steuer fällt ist nicht definiert.
3. Etcetc. es gilt der Initiativtext und nicht der Teufel der an die Wand gemalt wird. Die bürgerliche Mehrheit könnte den Verfassungsartikel bei Annahme so weit verwässern wie sie wollen. Z.B. in dem aus 100'000 100'000'000 werden....

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 127a Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen

1 Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.

2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.

3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.[1]

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

Das kunnt no drzue, dass die Initiative sowieso nid gsetzlich so umgsetzt wärde würd, wie vo dä Initiante vorgschlage.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Feanor hat geschrieben: 26.08.2021, 14:25
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Naja, du wirkst auch nicht gerade so, als ob deine Meinung nicht festgefahren sei.

Du ignorierst nach wie vor, dass es mehrere gute Gründe für die Ehe für alle gibt, obwohl mehrmals darauf hingewiesen wurde. Und du ignorierst nach wie vor, dass dein Schreckensgespenst der künstlichen Befruchtung schlicht nicht die Bedeutung hat, wie du es darstellst. Ein Kind auf diesem Wege zu erhalten, geht in den höheren 4stelligen, vielmehr aber in den 5stelligen Bereich. Es wird also nicht eine Flut an vaterlosen Kindern geben. Für einen Grossteil der Homosexuellen dürfte der Akt der rechtlichen Gleichstellung massiv entscheidender sein als die Samenspende, auf der du nun rumreitest.


Ich ignoriere diese Gründe doch nicht, genau aus dem Grund der Gleichstellung werde ich evtl. auch ein Ja einlegen. Deshalb kann ich doch trotzdem gegen den Zugang zu Fortpflanzungsmedizin in der vorgeschlagenen Form bei gleichgeschlechtlichen Paaren sein. Wie gesagt, ich finds unnötig, dass dies ebenfalls mit in diese Abstimmung gepackt wurde, weil es dabei um zwei verschiedene Dinge geht.

Ich verstehe das Argument der Gleichberechtigung sogar sehr gut - um vollends überzeugt zu sein, dass dieser Vorteil meine Bedenken gegenüber der Samenspende überwiegen sollten, fehlen mir aber irgendwie die krassen Nachteile der eingetragenen Partnerschaft ggü. der Ehe.

Unterschiede Ehe vs. eingetragene Partnerschaft:
Erleichterte Einbürgerung vs. ordentliche Einbürgerung (leichter Vorteil, allerdings läuft dazu bereits eine Revision zur Gleichstellung)
Erbrecht und Vermögensrecht: Schon heute gleich. Eingetragene Partner können entscheiden ob sie Errungenschaftsbeteiligung oder Gütertrennung bevorzugen.
Hinterlassenenrente: Die Diskriminierung von Männern wird hier nochmals grösser - eine staatliche Wittwenrente für Lesbenpaare ohne Kinder wäre ein schlechter Witz.

Bis auf den symbolischen Akt der Gleichberechtigung sehe ich da ehrlich gesagt nur ganz marginale Unterschiede, aber sicher keinen Riesenschritt. Ob es dann wirklich Gleichberechtigung ist, wenn schwule Ehepaare gegenüber Lesben in Sachen Fortpflanzung und Hinterlassenenrente klar schlechter gestellt werden?

Natürlich bleibt noch das Recht auf Adoption: Dort bin ich aber eher der Ansicht, dass es eh eine Farce ist, dass nur Ehepaare adoptieren können und eingetragene Partn. nicht.

 
Zuletzt geändert von fcbblog.ch am 26.08.2021, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 15:11Bis auf den symbolischen Akt der Gleichberechtigung sehe ich da ehrlich gesagt nur ganz marginale Unterschiede, aber sicher keinen Riesenschritt. Ob es dann wirklich Gleichberechtigung ist, wenn schwule Ehepaare gegenüber Lesben in Sachen Fortpflanzung und Hinterlassenenrente klar schlechter gestellt werden?

Was die Wittwer- bzw. Wittwenrente angeht ist tatsächlich eine Diskussion nötig. Aber die geht weit über die "Problematik" gleichgeschlechtlicher Ehen hinaus. Da geht es um Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und nicht um die Gleichstellung staatlich registrierter Paarbeziehungen.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »



händsche hat geschrieben:jetzt bini grad mol schnäll d Argument vo dä Gegner vo dr 99% Initiative go aluege (zukunft-sichern.ch, d Sitte wird vo economiesuisse betriebe) und dene ihri Argumentation isch eifach e Frächheit.
1. es keine neue Steuer braucht.

Die neue Steuer auf Wertsteigerungen greift bereits ab dem ersten Franken und entpuppt sich als bösen Überraschung für sehr viele Menschen! Damit nicht genug: Über einem noch unbestimmten Schwellenwert sind Kapitaleinkommen nicht zu 100%, sondern sogar zu überhöhten 150% steuerbar!

Das Wärtsteigerige abem erschte Franke vo dr Stüür betroffe wäre stimmt eifach hinde und vorne nid.
https://swiss-family-business.ch/wp-content/uploads/2020-Juni_Studie-99-Prozent.pdf hat geschrieben: Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen auf beweglichem Vermögen
Bei Kapitalgewinnen, welche den Schwellenwert (von CHF 100'000) übersteigen, wird die
Bemessungsgrundlage auf 150 Prozent des Kapitalgewinns erhöht. Die grundsätzliche Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne gemäss geltendem Recht wird mit der Initiative für Gewinne, die den Schwellenwert übersteigen, aufgehoben.
Unternehmer trifft diese Belastung im Falle der Veräusserung ihres Unternehmens – die Erzielung eines entsprechenden Kapitalgewinns darf typischerweise vorausgesetzt werden –
ganz erheblich. Auf die Folgen dieser einschneidenden Mehrbesteuerung für die Nachfolgeplanung wird hinten näher eingegangen.

Und das seit nid irgendöbber sondern das isch vonere Studie wo economiesuisse sälber in Uftrag geh het! Aber wenn d Studie nid das ergit wo me höre will, ka me jo au eifach Behauptige in d Luft setze.
2. die Initiative auch dich trifft.

Wer etwas Geld angelegt hat, eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt, einen Landwirtschaftsbetrieb besitzt, ein Unternehmen führt oder mit einem Startup für Innovation und Arbeitsplätze sorgt, ist mitten im Steuer-Sog der trügerischen Initiative. Die Initiantin:innen wollen Kapitalgewinne ab dem ersten Franken besteuern! Damit ist klar: Der Schweizer Mittelstand zahlt die Rechnung!

a) Ehhhm, do gits immer no e Freibetrag vo 100'000 alles drunter wird wie bisher verstüürt. D.h. unter 100'000 sind Kapitalgewinn und Kapitalrückzahlige im gsetzliche Rahme sind Stüürfrei und Gwinnbeteiligunge wärde im bishärige Rahme verstüürt. Wär do über 100'000 kunnt het bestimmt nid nur "etwas" Geld ahgleggt. In dä letschte 10 Johr me im Aktiemärt durchschnittlich 8.9% Rendite erzielt, das wär es ahgleggts Vermöge ca. 1'100'000

b) wer Immobilie het und mehr als 100'000 Mietertrag (abzüglich Unterhalt) erziehlt bsitzt nid eifach nur mol e Huus... Lut schwizerische Fachstell für Gebäudemanagement betreit e ahgmässeni Bruttorendite 3.5%. D.h. Wenn dr Unterhalt 20% vom Mietertrag usmacht rede mr vo 3.5 Mio und mehr als 10'000 Fr. Mietzinsihnahme im Monet.

c) Landwirtschaftsbetrieb sind oft Einzelunternähme und vo dr Initiative nid betroffe lut (ufarevue, e Landwirtschaftilchi Fachzitschrift, sind grad mol 3% vo dä Landwirtschaftsbetrieb in dr Schwiz so ufgstellt, dass si vo dr Initiative betroffe wäre.)

d) Unternähmer sind betroffe wenn Dividende usgschüttet oder Kapital zruggzahlt oder s Unternähme mit Gewinn verkauft wird über 100'000 für ei Aktionär. Au das betrifft bestimmt kei Durchschnittsbürger. Und wird wohl viel KMU Inhaber einmalig bimene Verkauf beträffe.

e) Ab dem 1. Franke hämmer obe scho ka, und d Schlussfolgerig, dass dr Mittelstand betroffe isch, stimmt eidütig nid.

Aber hey immerhin düen si Gendere Bild (sinds ächt doch linggi Mainstreamler die economiesuisse?)
3. die Mehrbelastung der KMU die Corona-Krise verschärft.

Die von der Pandemie hauptbetroffen Betriebe sind grossmehrheitlich KMU und Familiengesellschaften. Es mutet absurd an, heute Milliarden zum Erhalt von KMU zu sprechen und diesen dann durch eine Initiative ihre Substanz zu entziehen. Die dringend notwendige Erholung nach Corona würde so akut gefährdet.

Mr rede do immer no vo 100'000 Ufwärts. Wenn e unternähme für 1 Aktionär ka 100'000 Dividände usschütte, Kapital zruggzahle oder gwinnbringend Verkauft wärde denn ka das KMU nid sooooo notliedend gsi si.


Die Initiative het einigi Schwachstelle, si wird Inhaber vo KMU beträffe und si wird mehr Mensche beträffe, als die riichschte 1% (do het d juso bitz e Milchbiechlirächnig ahgstellt bi derä Berächnig) aber wenn me uf so billigi und nochwiislich falschi Polemik muess zrugggriffe wie do im Fall vo economiesuisse sött me eigentlich nur zum dene ein ihnehaue Jo stimme.

Habe von dieser Seite auch noch nichts brauchbares gehört. KMUs mümümü...
Aber was erwartest du von economie suisse? Lügen und Drohgebärden halt. Nichts neues.

Danke aber dennoch für deine Bemühungen!

Lusti
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lusti »

fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03 Für mich wurde dieser Nachweis bei weitem noch nicht erbracht. Ich erachte den Vater fürs Kindswohl ebenfalls als wichtig. Ich akzeptiere, dass du dazu eine andere Meinung hast und einen Vater fürs Kind offenbar für nicht nötig empfindest, akzeptiere du doch auch einfach meine.
Ich finde z.B. was du als Logik 101 bezeichnet eher eine wortklauberische Verdrehung der Essenz des Fortpflanzungsgesetzes.
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Ich habe ein paar Post früher Bezug genommen auf die Wichtigkeit von "Rollenspielen" in der frühkindlichen Entwicklung. Das eben das Bäbelen exakt so wichtig ist wie das Raufen und zwar für beide Geschlechter bei Kindern. Und ich habe auch klargemacht, dass diese Funktion des Spielens nicht dediziert an Geschlechter gebunden ist. Das ist nicht meine "Meinung", dass ist die Erkentniss von Menschen die z.T. ihre ganze Lebenszeit und Energie in die Erforschung ebendieser Erkentnisse investiert haben. Ebenso habe ich klar dargestellt, dass es wichtiger ist zwei funktionierende Elternteile egal welchen Geschlechts zu haben als unbedingt aurauf zu achten, welchem Geschlecht diese angehören. Auch hier ist das keineswegs meine "Meinung" sondern auch hier basieren meine Aussagen auf den Forschungen und Erkentnissen von Experten in den jeweiligen Fachgebieten. Die Literatur in diesem Bereich ist ziemlich eindeutig und so erlaube ich mir tatsächlich, deine Ausführungen und "Meinung" als nachweislich falsch zu bezeichnen da ich, falls dies gewünscht wird, meine Aussage mit entsprechenden Verweisen versehen kann.

So ist meine "Meinung" keineswegs festgefahren. Sie informiert sich mehr aus den aktuellen Wissenstand eines Fachgebietes. Ich bin jederzeit bereit hier wie auch sonst überall, meine persönlichen Meinungen und Schlussfolgerung zugunsten fundierter und evidenzbasierter Argumente zu ändern.

Was meine Wortklauberei angeht. Das aktuelle Gesetz garantiert verheirateten Paaren Zugang zur Fortpflanzungsmedizin wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Weitet man das Recht zu Heirat aus, so kommt man im Sinne der Rechtsgleichheit nicht umher, auch den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin mit zuzulassen. Ob die Voraussetzungen für den Zugang entgegen heterosexuellen Paaren bei gleichgeschlechtlichen Paaren "per default" gegeben ist, kann nicht als Argument dazu dienen, ihnen diese Rechte zu verwehren. Auch die Argumentation zukünftiger Einforderung von Rechten kann nicht als Argument dienen. Die Leihmutterschaft existiert und der Gesetzgeber wird sich mit dieser Thematik von Zeit zu Zeit auseinandersetzen müssen. Diese Unabwendbarkeit der Auseinandersetzung mit einer Realität wird stattfinden, egal ob wir uns am 26.09.2021 für oder gegen die Gleichstellung entscheiden. Oder wieso wohl gibt es aktuell ein Gesetz GEGEN die Leihmutterschaft, obwohl Schwule und Lesben aktuell rechtlich gar nicht in den Genuss dieser "Dienstleistung" kommen köntten. Dies jetzt als Argument gegen eine Homo-Ehe anzuführen schiesst etwas am Ziel vorbei ...

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fcbblog.ch
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von fcbblog.ch »

Lusti hat geschrieben: 26.08.2021, 16:02
fcbblog.ch hat geschrieben: 26.08.2021, 14:03 Für mich wurde dieser Nachweis bei weitem noch nicht erbracht. Ich erachte den Vater fürs Kindswohl ebenfalls als wichtig. Ich akzeptiere, dass du dazu eine andere Meinung hast und einen Vater fürs Kind offenbar für nicht nötig empfindest, akzeptiere du doch auch einfach meine.
Ich finde z.B. was du als Logik 101 bezeichnet eher eine wortklauberische Verdrehung der Essenz des Fortpflanzungsgesetzes.
Generell macht es wenig Spass mit Leuten zu diskutieren, deren Meinung so festgefahren ist, dass alles was davon abweicht als "nachweislich falsch" bezeichnet wird.
Ich habe ein paar Post früher Bezug genommen auf die Wichtigkeit von "Rollenspielen" in der frühkindlichen Entwicklung. Das eben das Bäbelen exakt so wichtig ist wie das Raufen und zwar für beide Geschlechter bei Kindern. Und ich habe auch klargemacht, dass diese Funktion des Spielens nicht dediziert an Geschlechter gebunden ist. Das ist nicht meine "Meinung", dass ist die Erkentniss von Menschen die z.T. ihre ganze Lebenszeit und Energie in die Erforschung ebendieser Erkentnisse investiert haben. Ebenso habe ich klar dargestellt, dass es wichtiger ist zwei funktionierende Elternteile egal welchen Geschlechts zu haben als unbedingt aurauf zu achten, welchem Geschlecht diese angehören. Auch hier ist das keineswegs meine "Meinung" sondern auch hier basieren meine Aussagen auf den Forschungen und Erkentnissen von Experten in den jeweiligen Fachgebieten. Die Literatur in diesem Bereich ist ziemlich eindeutig und so erlaube ich mir tatsächlich, deine Ausführungen und "Meinung" als nachweislich falsch zu bezeichnen da ich, falls dies gewünscht wird, meine Aussage mit entsprechenden Verweisen versehen kann.

So ist meine "Meinung" keineswegs festgefahren. Sie informiert sich mehr aus den aktuellen Wissenstand eines Fachgebietes. Ich bin jederzeit bereit hier wie auch sonst überall, meine persönlichen Meinungen und Schlussfolgerung zugunsten fundierter und evidenzbasierter Argumente zu ändern.

Was meine Wortklauberei angeht. Das aktuelle Gesetz garantiert verheirateten Paaren Zugang zur Fortpflanzungsmedizin wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Weitet man das Recht zu Heirat aus, so kommt man im Sinne der Rechtsgleichheit nicht umher, auch den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin mit zuzulassen. Ob die Voraussetzungen für den Zugang entgegen heterosexuellen Paaren bei gleichgeschlechtlichen Paaren "per default" gegeben ist, kann nicht als Argument dazu dienen, ihnen diese Rechte zu verwehren. Auch die Argumentation zukünftiger Einforderung von Rechten kann nicht als Argument dienen. Die Leihmutterschaft existiert und der Gesetzgeber wird sich mit dieser Thematik von Zeit zu Zeit auseinandersetzen müssen. Diese Unabwendbarkeit der Auseinandersetzung mit einer Realität wird stattfinden, egal ob wir uns am 26.09.2021 für oder gegen die Gleichstellung entscheiden. Oder wieso wohl gibt es aktuell ein Gesetz GEGEN die Leihmutterschaft, obwohl Schwule und Lesben aktuell rechtlich gar nicht in den Genuss dieser "Dienstleistung" kommen köntten. Dies jetzt als Argument gegen eine Homo-Ehe anzuführen schiesst etwas am Ziel vorbei ...
Ich sehe das anders und kenne zahlreiche Entwicklungspsychologen, die deine These nicht stützen würden.

Hier z.B. ein spannendes Interview über Väter-Kinder-Beziehungen

https://vorarlberg.orf.at/v2/radio/stories/2746970/

Zumal es natürlich (gerade bei dürftiger Studienlage) immer einfacher ist anzunehmen, das etwas keinen Einfluss hat, als einen Einfluss nachzuweisen - denn an welcher objektiven Kategorie sollte man einen solchen negativen Einfluss denn auch festmachen? Aber nur weil man nicht mit jedem Studiendesign einen Einfluss auf etwas messen kann, heisst das nicht, dass dieser nicht existiert.
Meistens handelt es sich dann ja auch um qualitative Studien, deren Durchführung durchaus nicht frei von der Bias der Wissenschaftler ist. In Zeiten wo Gelder für Forschungsprojekte (nicht nur in den USA) nach Kriterien von Diversity-Scorings vergeben wurden, kann es auch kaum erstaunen in welche Richtung sich der wissenschaftliche Konsens in den Sozialwissenschaften bewegt. Für mich als aufgeklärter Mensch bedeutet das aber nunmal, dass ich wissenschaftliche Ergebnisse, die direkt an solche Themen angrenzen als weniger glaubwürdig betrachten muss als andere Forschung.
Umso erstaunlicher, dass es in der Frage ob ein Kind einen Vater braucht oder nicht eben überhaupt keinen Konsens in den Wissenschaften gibt, wie von dir behauptet. Hinzu kommt, dass Vaterforschung gerade erst in den Kinderschuhen steckt:

https://www.fritzundfraenzi.ch/erziehun ... d?page=all


 

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

2x Ja und gut ist
#Erfolg isch nit alles im Läbe
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Goldust »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.08.2021, 09:15 2x Ja und gut ist

unterschreib ich so :)

wobei ich natürlich sehe, warum eine solvente person bei der 99 prozent nicht  ja stimmen will (obwohls sinnvoll wäre). was ich nicht sehe ist, warum man bei der ehe-frage nein stimmt - ausser natürlich man ist ein hurensohn.

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Faniella Diwani
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

Goldust hat geschrieben: 27.08.2021, 10:00
BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.08.2021, 09:15 2x Ja und gut ist

unterschreib ich so :)

wobei ich natürlich sehe, warum eine solvente person bei der 99 prozent nicht  ja stimmen will (obwohls sinnvoll wäre). was ich nicht sehe ist, warum man bei der ehe-frage nein stimmt - ausser natürlich man ist ein hurensohn.

Oder aus dem Fischligraben. Oder beides.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Goldust »

Faniella Diwani hat geschrieben: 27.08.2021, 10:42
Goldust hat geschrieben: 27.08.2021, 10:00
BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.08.2021, 09:15 2x Ja und gut ist

unterschreib ich so :)

wobei ich natürlich sehe, warum eine solvente person bei der 99 prozent nicht  ja stimmen will (obwohls sinnvoll wäre). was ich nicht sehe ist, warum man bei der ehe-frage nein stimmt - ausser natürlich man ist ein hurensohn.

Oder aus dem Fischligraben. Oder beides.
überlappt. so zu 99 prozent.
 

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Aficionado
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Aficionado »

Faniella Diwani hat geschrieben:
Goldust hat geschrieben: 27.08.2021, 10:00
BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.08.2021, 09:15 2x Ja und gut ist

unterschreib ich so :)

wobei ich natürlich sehe, warum eine solvente person bei der 99 prozent nicht  ja stimmen will (obwohls sinnvoll wäre). was ich nicht sehe ist, warum man bei der ehe-frage nein stimmt - ausser natürlich man ist ein hurensohn.

Oder aus dem Fischligraben. Oder beides.
Mein Onkel fragte einen Typen, der ein Fischlikleber am Auto hatte, in welchem Fischerverein er sei, ohne Witz.Bild Ist schon länger her, als die FKs noch nicht diesen Lauf hatten.

Yazid
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Yazid »

Goldust hat geschrieben: 27.08.2021, 11:07
Faniella Diwani hat geschrieben: 27.08.2021, 10:42
Goldust hat geschrieben: 27.08.2021, 10:00

unterschreib ich so :)

wobei ich natürlich sehe, warum eine solvente person bei der 99 prozent nicht  ja stimmen will (obwohls sinnvoll wäre). was ich nicht sehe ist, warum man bei der ehe-frage nein stimmt - ausser natürlich man ist ein hurensohn.

Oder aus dem Fischligraben. Oder beides.
überlappt. so zu 99 prozent.
 

:DD

händsche
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von händsche »

Aficionado hat geschrieben: 01.09.2021, 11:00 Sprichst du das Duell auf Tele M1 an - Silberfisch vs Jansen?
Na gut, Frau Jansen meinte auf die Frage, ob man den Erlös bei einem Hausverkauf, (um beispielsweise die Rente zu stärken), auch höher versteuern müsse, folgendes:
Das könne man über die Dauer des Eigenbesitzes regeln, also wie lange jemand der verkauft, schon im Besitze des Hauses ist. Alles halt schon etwas schwammig formuliert im Initiativtext. Aber ich glaube du hast das auch schon bemängelt im Abstimmungsthread?

 Ich antwort dr in däm Fade druf.

Nei es sind mr nur die letschti Abstimmigsplakat vo dr Mitte ufgfalle, wo das so druf stoht.

Dr Initiativteggscht findi guet so wiener isch, dä söll jo au bewusst nid allzu konkret wärde.
Was ich mi mehr närvt isch, dass si kei Gsetzesentwurf präsentiere und konkreti Antworte uf so Froge könne geh. Ich glaub miteme guet konstruierte Gsetzesentwurf, wo me ebbe au scho dä Kritiker könnt dr Wind us de Segel neh und me merggt, die händ sich mit däm Thema befasst, könnt me usserhalb vo dr Stammwählerschaft Stimme hole und hätt viellicht au no Mittiparteie könne gwinne.

So ka me halt wiedr mit dr "D Juso kunnt wiedr miteme nid durchdachte ideologisch gfährbte Plan, wo si sälber kei Ahnig händ wie umsetze" ablängge und einigi Stimmbürger*inne abschregge.

Aber ich wird jo stimme, will dr Initiativteggscht sälber findi e guets Grüscht und bi dr Meinig, dass me do - wie d Jansen seit - für Eigeheimbesitzer, KMU Nochfolgereglige, etc. mit Bsitzduur oder Ufschuubtatbeständ, Freibeträg, etc. im Gsetz geeigneti und fairi Lösige ka finde.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Faniella Diwani »

händsche hat geschrieben: 01.09.2021, 11:31
Aficionado hat geschrieben: 01.09.2021, 11:00 Sprichst du das Duell auf Tele M1 an - Silberfisch vs Jansen?
Na gut, Frau Jansen meinte auf die Frage, ob man den Erlös bei einem Hausverkauf, (um beispielsweise die Rente zu stärken), auch höher versteuern müsse, folgendes:
Das könne man über die Dauer des Eigenbesitzes regeln, also wie lange jemand der verkauft, schon im Besitze des Hauses ist. Alles halt schon etwas schwammig formuliert im Initiativtext. Aber ich glaube du hast das auch schon bemängelt im Abstimmungsthread?

 Ich antwort dr in däm Fade druf.

Nei es sind mr nur die letschti Abstimmigsplakat vo dr Mitte ufgfalle, wo das so druf stoht.

Dr Initiativteggscht findi guet so wiener isch, dä söll jo au bewusst nid allzu konkret wärde.
Was ich mi mehr närvt isch, dass si kei Gsetzesentwurf präsentiere und konkreti Antworte uf so Froge könne geh. Ich glaub miteme guet konstruierte Gsetzesentwurf, wo me ebbe au scho dä Kritiker könnt dr Wind us de Segel neh und me merggt, die händ sich mit däm Thema befasst, könnt me usserhalb vo dr Stammwählerschaft Stimme hole und hätt viellicht au no Mittiparteie könne gwinne.

So ka me halt wiedr mit dr "D Juso kunnt wiedr miteme nid durchdachte ideologisch gfährbte Plan, wo si sälber kei Ahnig händ wie umsetze" ablängge und einigi Stimmbürger*inne abschregge.

Aber ich wird jo stimme, will dr Initiativteggscht sälber findi e guets Grüscht und bi dr Meinig, dass me do - wie d Jansen seit - für Eigeheimbesitzer, KMU Nochfolgereglige, etc. mit Bsitzduur oder Ufschuubtatbeständ, Freibeträg, etc. im Gsetz geeigneti und fairi Lösige ka finde.

Es entspricht dem ursprünglichen Gedanken "Grundsätze in die Verfassung, Details in die Gesetze, Ausführungsbestimmungen in die Verordnungen". Was passiert wenn man das nicht macht haben die SVP-Initiativen gezeigt. 

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Domingo »

BaslerBasilisk hat geschrieben: 27.08.2021, 09:15 2x Ja und gut ist
Absolut!!!



und man könnte auch als solvente Person an Mani Matter denken, der es schon lange gesagt hatte:
https://www.srf.ch/play/tv/radio-srf-1/ ... ee001b092a
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Lorenzo von Matterhon »

.
Zuletzt geändert von Lorenzo von Matterhon am 10.09.2021, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von SubComandante »

Domingo hat geschrieben: 10.09.2021, 14:23
Absolut!!!



und man könnte auch als solvente Person an Mani Matter denken, der es schon lange gesagt hatte:
https://www.srf.ch/play/tv/radio-srf-1/ ... ee001b092a
Dieser Typ hat völlig recht. Aber eben. Der Schweizer lehnt auch eine zusätzliche Ferienwoche ab. Man muss ihm nur etwas Angst machen und Bullshit erzählen.

2xJa. Natürlich.

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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von BaslerBasilisk »

Jeder hat das Gefühl, er könne auch mal zu diesen 1% gehören und will sich deshalb nicht jetzt schon Steine in den Weg legen.
Klingt blöd, is aber so.
Gab mal ne Umfrage in den USA wo die meisten nicht zur Mittelschicht gehören aber viele dieser denken, in der Zukunft zur Oberschicht gehören könnten.
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Re: Volksabstimmung vom 26. September 2021

Beitrag von Basilius »

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Eidgenössische Volksabstimmung:

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Kantonale Volksabstimmung Basel-Stadt:

Ausgabenbewilligung für die Sanierung und Umgestaltung der Hörnliallee, am Otto Wenk-Platz und im Kohlistieg: Ja

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