Mag mi nid errinnere, dass ich dört je mols nid ihne koh wär... Use "begleitet" jo, aber gar nid erst ihnekoh?
![verwirrt :confused:](./images/smilies/confused.gif)
Etwas wirr, deine Anfrage. Ich frage deswegen nochmal nach:Reacher hat geschrieben:Ich habe ein neues Natel (Huawei P20) und mich einmalig bei Wlan der Sbb angemolden. Wenn ich aber am Bahnhof ins Internet möchte kommt keine Meldung dass ich 1 Stunde ins Internet darf die ich Quittieren muss. Sondern es verbindet sich aber eine Homepage kann ich trotzdem nicht aufmachen. Hatte jemand auch das problem?
MerciFulehung hat geschrieben:Tönt übel nach Psychose. Frag doch mal bei Pro Mente Sana um Rat, wie sie vorgehen würden, sie machen auch gratis Telefonberatung.
https://www.promentesana.ch/de/beratung.html
so hart es tönt: du musst dich von der thematik distanzieren. ich gehe davon aus, dass du ihm bereits sehr klar, deutlich aber auch empathisch hingewiesen hat, dass er sofort mit dem rauchen aufhören muss und sich freiwillig in professionelle hilfe begeben soll und du ihn auch dahin begleiten wirst und ihn auch anschliessend als freund nicht fallenlassen wirst. wenn du dies gemacht hast, dann bleibt dir (leider) nichts mehr übrig als dich zu distanzieren. psychiatrische bzw psychologische therapien setzen einen eigenen willen voraus. zwang bringt leider nichts. darüberhinaus wirst du ihn juristisch nicht zwingen können, da er wie du geschrieben hast keine eine gefahr für die allgemeinheit ist. ich gehe weiter davon aus, dass ebenfalls kein suizid-versuch vorliegt und demzufolge auch keine gefahr für ihn besteht (natürlich besteht die - aber juristisch im prozess der einlieferung nicht).Taratonga hat geschrieben: Meine Frage: Dass er Hilfe braucht, steht ausser Frage, ABER: sein Haus ist voll Gras und ich will, dass er ärztlichen Beistand erhält und auf keinen Fall Lämpen mit den Bullen. Er selber wird niemals zum Psychologen/Psychiater gehen, er findet sich ja 100% gesund.
Auch ist er (z.Z jedenfalls) keine Gefahr für andere. Er verdient sein Geld selber, er kauft ein, macht seinen Haushalt, alles tiptop eigentlich, aber er ist irr.
Was würdet Ihr in so einem Fall machen? Leben und leben lassen oder ihn weg aus seiner Kifferhöhle holen? Und nein, ich übertreibe nicht, er ist völlig verpeilt und spinnt ohne Beispiel. Es ist offensichtlich, dass er sich vom extremen Kiffen eine Psychose eingefangen hat.
Familie hat er keine, bzw keinen Kontakt seit 15 Jahren
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans
Ja, Du hast vollkommen recht. Er muss ganz allein für sich entscheiden, wann der Zeitpunkt für ihn gekommen ist, sich helfen zu lassen.Asselerade hat geschrieben:so hart es tönt: du musst dich von der thematik distanzieren. ich gehe davon aus, dass du ihm bereits sehr klar, deutlich aber auch empathisch hingewiesen hat, dass er sofort mit dem rauchen aufhören muss und sich freiwillig in professionelle hilfe begeben soll und du ihn auch dahin begleiten wirst und ihn auch anschliessend als freund nicht fallenlassen wirst. wenn du dies gemacht hast, dann bleibt dir (leider) nichts mehr übrig als dich zu distanzieren. psychiatrische bzw psychologische therapien setzen einen eigenen willen voraus. zwang bringt leider nichts. darüberhinaus wirst du ihn juristisch nicht zwingen können, da er wie du geschrieben hast keine eine gefahr für die allgemeinheit ist. ich gehe weiter davon aus, dass ebenfalls kein suizid-versuch vorliegt und demzufolge auch keine gefahr für ihn besteht (natürlich besteht die - aber juristisch im prozess der einlieferung nicht).
ich frage dich darum absichtlich deutlich: was kannst du übehraupt noch tun? dir sind die hände gebunden und hast keinerlei macht über ihn und seine situation. ergo bleibt dir, leider, nichts anderes übrig als dich emotional zu distanzieren. alles andere wäre selbstzermarterung und das ist es nicht wert.
Der menschliche Verstand dürstet nach Ordnung im Chaos. Man hofft dass am Ende jeder seine gerechte Strafe, seine gerechte Belohnung erhält. Karma ist dasselbe wie Himmel und Hölle einfach aus einem anderen Religionskotext mit etwas weniger moralischem Ballast. Ein anderer Effekt z.B. beim Instant Karma sieht das Hirn gerne Muster, welche so nicht existieren. Falschfahrer macht sein Delikt direkt vor Zivilstreife, Bully greift sich den falschen und bekommt seine Abreibung. Objektiv betrachtet muss gemässs der statistischen Grösse der Delikte im Verhältnis zu patroullierenden Streifen eine Anzahl x der Delikte direkt gesehen werden. Warum ist das so, warum versucht das Hirn unbedingt immer zu verstehen und Muster zu sehen, die da nicht sind?Bierathlet hat geschrieben:Warum zum Teufel schwören soviele Leute auf Karma?
Ist das nicht einfach ein Mittel, sich selber zu besänftigen, weil man weiss, dass man demjenigen, dem man was Schlechtes wünscht, nichts anhaben kann?
Ich hätte niemals gedacht, dass ich auf diese Frage eine so tiefgreifende Antwort bekommen würde! Chapeau!Lusti hat geschrieben:Der menschliche Verstand dürstet nach Ordnung im Chaos. Man hofft dass am Ende jeder seine gerechte Strafe, seine gerechte Belohnung erhält. Karma ist dasselbe wie Himmel und Hölle einfach aus einem anderen Religionskotext mit etwas weniger moralischem Ballast. Ein anderer Effekt z.B. beim Instant Karma sieht das Hirn gerne Muster, welche so nicht existieren. Falschfahrer macht sein Delikt direkt vor Zivilstreife, Bully greift sich den falschen und bekommt seine Abreibung. Objektiv betrachtet muss gemässs der statistischen Grösse der Delikte im Verhältnis zu patroullierenden Streifen eine Anzahl x der Delikte direkt gesehen werden. Warum ist das so, warum versucht das Hirn unbedingt immer zu verstehen und Muster zu sehen, die da nicht sind?
Die Antwort heist Evolution, oder Evolutionsdruck. Ein Beispiel: vor 150'000 Jahren ist Gnuk, ein Jäger der Gattung Homo Sapiens auf der Jagd. Gnuk hört ein Rascheln im Gras, weiss aber nicht was es ist. Er macht den sofortigen Fehlschluss, dass es ein Tiger sei, und ergreift die Flucht. Er überlebt, obwohl es eigentlich der Wind war. Gnuks Gene der Mustererkennung des Gehirn pflanzen sicht fort. Etwas weiter nördlich ist Gnork unterwegs, ebenfalls Jäger, ebenfalls Homo Sapiens. Gnork hört auch ein Geräusch, sein Hirn macht aber keinen überhasteten Eilschluss, er will es genauer wissen. Könnte ja schliesslich der Wind sein. Gratulation Gnork hat soeben den Tiger gefunden, leider kann er davon am Lagerfeuer nicht mehr berichten. Seine Gene für kritisches Hinterfragen werden von einem 100kg Tiger und seinerm Rudel aus dem Genpool der Menschheit entfernt.
Uns so kommt es, dass sich tenteziell Gene durchsetzen, welche schnelle aber auch falsche Schlüsse ziehen. So sollten heute Bücher mit Titeln wie "optische Täuschung" eigentlich korrekterweise "Gehirnfehler" heissen. Denn diese optischen Täuschungen sind nur desshalb das was sie sind, weil unser Gehirn verzweifelt ein Muster darin erkennen will.
Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet
Was für ein Kraut rauchst du? Lusti = Lustmolch?Lusti hat geschrieben:Der menschliche Verstand dürstet nach Ordnung im Chaos. Man hofft dass am Ende jeder seine gerechte Strafe, seine gerechte Belohnung erhält. Karma ist dasselbe wie Himmel und Hölle einfach aus einem anderen Religionskotext mit etwas weniger moralischem Ballast. Ein anderer Effekt z.B. beim Instant Karma sieht das Hirn gerne Muster, welche so nicht existieren. Falschfahrer macht sein Delikt direkt vor Zivilstreife, Bully greift sich den falschen und bekommt seine Abreibung. Objektiv betrachtet muss gemässs der statistischen Grösse der Delikte im Verhältnis zu patroullierenden Streifen eine Anzahl x der Delikte direkt gesehen werden. Warum ist das so, warum versucht das Hirn unbedingt immer zu verstehen und Muster zu sehen, die da nicht sind?
Die Antwort heist Evolution, oder Evolutionsdruck. Ein Beispiel: vor 150'000 Jahren ist Gnuk, ein Jäger der Gattung Homo Sapiens auf der Jagd. Gnuk hört ein Rascheln im Gras, weiss aber nicht was es ist. Er macht den sofortigen Fehlschluss, dass es ein Tiger sei, und ergreift die Flucht. Er überlebt, obwohl es eigentlich der Wind war. Gnuks Gene der Mustererkennung des Gehirn pflanzen sicht fort. Etwas weiter nördlich ist Gnork unterwegs, ebenfalls Jäger, ebenfalls Homo Sapiens. Gnork hört auch ein Geräusch, sein Hirn macht aber keinen überhasteten Eilschluss, er will es genauer wissen. Könnte ja schliesslich der Wind sein. Gratulation Gnork hat soeben den Tiger gefunden, leider kann er davon am Lagerfeuer nicht mehr berichten. Seine Gene für kritisches Hinterfragen werden von einem 100kg Tiger und seinerm Rudel aus dem Genpool der Menschheit entfernt.
Uns so kommt es, dass sich tenteziell Gene durchsetzen, welche schnelle aber auch falsche Schlüsse ziehen. So sollten heute Bücher mit Titeln wie "optische Täuschung" eigentlich korrekterweise "Gehirnfehler" heissen. Denn diese optischen Täuschungen sind nur desshalb das was sie sind, weil unser Gehirn verzweifelt ein Muster darin erkennen will.
Von wem wird der denn Youtube-Star genannt? Etwa von den gleichen Medien, die etwas, was vielleicht 10 Leute im Internet machen, als neuen Internet-Trend anpreisen?Taratonga hat geschrieben:Warum wird eigentlich jeder dahergelaufene und lächerliche Depp, der einen Youtube-Kanal betreibt, Youtube-Star genannt?
Sali Zämme! hat geschrieben:Die Erde ist eine Scheibe. #infotweet
Pro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Weiss jemand, wie lange eine Firma Geld zurück verlangen darf?
Ich habe im 2013 eine Bestellung storniert. Offenbar (und das sagt die Firma seit gestern!!!) wurde der Betrag damals doppelt zurückerstattet.
Wie soll ich das nun 5(!!!) Jahre später noch nachvollziehen können? Die Kreditkartenabrechnung von damals habe ich kaum noch zur Hand. Ich prüfe grundsätzlich jede Kreditkartenabrechnung und gehe durch die einzelnen Positionen, von daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen dass ich hier ungerechtfertigt Geld erhalten habe.
Vielen Dank!
- Zivilrechtlich muss die Gegenseite zuerst einmal die Forderung belegen, das heisst deine Kreditkartenabrechnung ist erst einmal sekundär.Art. 62 Abs. 1 OR hat geschrieben:Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
- die Verjährung beträgt Grundsätzlich 10 Jahre. Danach können (ausser Art. 67 Abs 2 OR gilt) keine Forderungen mehr geltent gemacht werden. In deinem Falle ist Art. 62 Abs. 2 OR nicht anwendbar. (Absolute Verjährungsfrist)Art. 67. Abs 1 OR hat geschrieben:Der Bereicherungsanspruch verjährt mit Ablauf eines Jahres, nachdem der Verletzte von seinem Anspruch Kenntnis erhalten hat, in jedem Fall aber mit Ablauf von zehn Jahren seit der Entstehung des Anspruchs.
Da du über den Betrag keine Auskunft gibst kann ich dir folgenden Tipp geben:https://www.lexwiki.ch/ungerechtfertigte-bereicherung/ hat geschrieben:Die relative Verjährungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt zum Zeitpunkt, indem der Entreicherte von seinem Anspruch Kenntnis erhält (Art. 67 Abs. 1 OR). Der Anspruch ist dann gegeben, wenn der Entreicherte über genügend Informationen zum Sachverhalt verfügt, so dass ihm eine Geltendmachung vor Gericht vernünftigerweise zugemutet werden kann (BGE 135 III 289 E. 7.1).
Danke dir für die Antwort.Lusti hat geschrieben:- Zivilrechtlich muss die Gegenseite zuerst einmal die Forderung belegen, das heisst deine Kreditkartenabrechnung ist erst einmal sekundär.
- gemäss Art. 62 Abs. 1 OR liegt, sofern die Gegenseite das belegen kann, hier eine ungerechtfertigte Bereicherung vor.
- die Verjährung beträgt Grundsätzlich 10 Jahre. Danach können (ausser Art. 67 Abs 2 OR gilt) keine Forderungen mehr geltent gemacht werden. In deinem Falle ist Art. 62 Abs. 2 OR nicht anwendbar. (Absolute Verjährungsfrist)
- Sollte die Firma aber vor 4 Jahren schon bemerkt haben, dass ein Fehler vorliegt, so beginnt mit der Kentniss eine Verjährung von 1 Jahr (Relative Verjährungsfrist)
Da du über den Betrag keine Auskunft gibst kann ich dir folgenden Tipp geben:
- Ist es ein für dich kleiner Betrag, würde ich die Firma auffordern dir die Unterlagen der doppelten Zahlung nachzuweisen, und dann den Betrag bezahlen. Fehler passieren nunmal. Können Sie die Forderung nicht nachweisen, sollen sie sich in Kreuz f*****.
- Ist es ein für dich grosser Betrag, würde ich die Forderung unter Berufung auf Art. 67 Abs 1 OR ablehnen. Nehmen wir an, es geht um 10'000 CHF, so muss dieser Betrag mit der Rechnungsprüfung am Ende des Jahres einfach auftauchen. Denn normalerweise wird ein Buchhaltungssystem eine Rückbuchung (Rechnungsgutschrift) zulassen, eine zweite Rückbuchung jedoch verhindern, da ein Debitorenkonto ja bereits ausgeglichen ist. Normalerweise bezahlt man keine zusätzlichen Beträge an Debitoren. Somit hätten Sie den Fehler im Bereich 2013/2014 im Geschäftsabschluss gesehen, die relative Verjährung hat dann begonnen und die Forderung ist 2014/2015 verjährt.
Sent from my ONEPLUS A6003 using TapatalkPro Sportchef bim FCB hat geschrieben:Wie kann ich herausfinden, welche Felgen(grösse) für mein Auto zugelassen ist? Im Fahrzeugschein steht dazu ja gar nichts.
Es gibt von Seat eine semi-offizielle Liste. Die dort erwähnte Grösse scheint es aber in der Schweiz fast nicht zu geben.
Danke!
Das sieht doch ganz nach dem aus, was ich brauche! Merci viumau!Tof Le Junk hat geschrieben:Hilft vielleicht das weiter?
https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Ma ... -p/2108295
Meine Frau bestellt dort seit Jahren immer wieder Konzerttickets und sagt sie habe noch nie auch nur die kleinsten Probleme und kann Dir diese Seite absolut empfehlenBalisto hat geschrieben:Hat schon jemand Erfahrungen gemacht mit dem italienischen Ticket-Unternehmen "ticketone.it" (gehört zur gleichen Gruppe wie ticketcorner.ch) bezüglich Sicherheit bei Kreditkartenzahlung und Versand der Tickets in die Schweiz? Verschicken sie überhaupt Tickets ins Ausland? Es geht um ganz einfache Konzerttickets.
Vielen Dank im Voraus.